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IGNORED

Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit


mühli

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vor 17 Stunden schrieb Wauwi:

 

 H3 - Bist Du zufrieden mit dem Auto ? Qualität ? Zuverlässigkeit ?

Der ist mir schon etwas zu "bieder"... 😉

Ich liebäugele ja extrem mit dem H2... 😍

 

ok, kurz und schmerzlos, ich habe den H3 seit 11 Jahren - war neu ( einer der letzten die in SA gebaut wurden) mit einem gesamten durchschn. Verbrauch von 13  l / 100km ( hat jetzt etwas über 60.000 km runter davom max. 10 % im Gelände )

der H2 ist mir zu klobig zu hoch und zu schwer und der Verbrauch ...:shok:...   wenn du nicht auf Gas umbaust

 

mein H3 wurde mir in den 11 Jahren 2mal zerkratzt ( einmal Tür und einmal Motorhaube )und vor 2 Jahren wurden mir vorn links 3 Radmutter lose geschraubt sodass ich 4 von 6 Stehbolzen wechseln durft, wenn meine Frau damit gefahren wäre ... ( muss dem Alten heute Abend sagen das da vorn links was klappert, wäre wahrsch. nicht mehr dazu gekommen )

 

seitdem habe ich an jedem Rad 3 Sicherungsmuttern ...

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vor 31 Minuten schrieb Mittelalter:

Wtf 😲 wo treibst du dich den rum?

     im Südosten Brandenburgs ... und das mit den Muttern ( ist natürlich kurz vor der letzten Wahl passiert ... ) , da wollten die eigenen "Christdemokraten " mich nicht mehr aufstellen, der Wähler hat sich aber dann gegen Parteibonzen durchgesetzt

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  • 6 Monate später...
Am 4.4.2021 um 10:27 schrieb lrn:

Wenn man hier aber auf Schild -> Erlaubniswiderruf reduziert, kann man zumindest trefflich unterschiedlicher Auffassung sein, ob so etwas nun gerechtfertigt ist oder nicht.

 

 

Nö, kann man nicht.

 

Die Beschwerde gegen den Beschluß des VG wurde von OVG zurückgewiesen. Und das ziemlich überzeugend (Leitsatzentscheidung):


 

Zitat

 

Für die verhaltensbasierte Prognose einer missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen kann auch eine für Außenstehende ernstzunehmende Drohung mit einem Schusswaffengebrauch bei unbefugtem Betreten des Grundstücks ausreichen (Drohung mit Notwehrexzess mittels Waffen)

Entscheidung im Volltext:

 


https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE210003003&psml=bsshoprod.psml&max=true

 


Man droht eben anderen Menschen nicht vorsorglich mit Erschießung.  🤷‍♂️

 

Jedenfalls nicht ohne Konsequenzen.

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Am 31.3.2021 um 19:48 schrieb ASE:

Vor Gericht wird das keinen Bestand haben, ist ist offensichtlich, das kein tatsächlicher Handlungswille Vorlag sondern zur Verhinderung (Generalprävention...) von Einbrüchen geblufft wurde.

This!

Ich frage mich gerade, über was man sich da mehr Sorgen machen muss:

Die Tatsache, daß sich da jemand genötigt sieht ein solches Schild anbringen zu müssen, um wieder zur Normalität zu gelangen?

Daß ich diese Story nicht für unmöglich halte?

Den Umstand, daß es Menschen gibt - auch hier im Forum :gaga:- die daraus die Willensbekundung ableiten, daß der Grundstückseigentümer tatsächlich beabsichtigt, jeden zu erschießen, der vermeintlich widerrechtlich das Gelände betritt?

Bearbeitet von Andrè1
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Mal abgesehen davon, dass es ne ziemliche Schwachsinnsidee ist in Deutschland so ein Schild aufzuhängen, halte ich das sowohl von der Behörde als auch vom Gericht für ziemlich übertrieben. Es wird eine "verhaltensbasierte Prognose" aufgestellt! Wegen einem Schild. Bei Haltung von bestimmten Hunden ist ein entsprechendes Warnschild Pflicht. Da kommt auch niemand auf die Idee das als Drohung aufzufassen. Was ist mit all den anderen Schildern: "wer hier parkt fährt auf Felgen weiter", " wenn dir dein Leben lieb ist wie mir mein Motorrad, dann lass die Finger von meiner Karre" etc.? Führerschein entziehen? Vorsorglich in Schutzhaft?

An der Tür zum Lager einer mir gut bekannten Firma hängt ein Schild: "wer hier klaut, stirbt!" Ist ja nicht mal ganz gelogen.

 

Sowas ist weder eine Drohung, noch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, noch ist es irgendwie mit Volksverhetzung gleichzusetzen  und es lässt auch keine sichere Prognose auf das Verhalten eines Menschen bezüglich Waffenmissbrauchs zu. Denn dies ist keine für Außenstehende ernstzunehmende Drohung. Grober Schwachsinn-ja, aber mehr nicht. Wer sich von so einem Schild bedroht fühlt, hat offenbar noch größere Probleme als der Schildaufsteller.

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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Sowas ist weder eine Drohung

 

Na ja, das kann man bei der flapsigen Formulierung so oder so sehen. Wenn eine Drohung impliziert ist, dann ist es natürlich immer noch nicht unbedingt eine Drohung rechtswidrigen Verhaltens, denn es könnte z.B. auch als Wink mit dem Zaunpfahl auf die Bereitschaft nur im Rahmen der erlaubten Notwehr gemeint sein.

 

Da gleich mit der Zuverlässigkeit zu kommen, halte ich auch für übertrieben, aber mit solchen Schildern tut man sich keinen Gefallen. Bei uns in Amerika darf man das im Rahmen der Redefreiheit natürlich, aber es ist eine saudumme Idee, sollte man mal wirklich auf jemanden schießen müssen oder sollte mal die Polizei einen Hausbesuch der unüberlegten Art machen wollen, weil Staatsanwälte, Richter und Geschworene das vermutlich in eine bestimmte Richtung bezüglich der Gewaltneigung lesen werden wenn etwas passiert ist. Es ist auch eine Frage des Umgangs mit Menschen. Ich wohne in einer eigentlich extrem waffenfeindlichen Gegend. Glücklicherweise habe ich die Nachbarn inzwischen soweit, dass sie beim Ausladen eines Autos voll taktischem Geraffel einfach fragen, wie der Wettbewerb gelaufen sei. Der eine oder andere hat mir auch schon verraten, selber etwas unter dem Bett zu haben, wenn auch ungenutzt und wenn auch die Freunde nie davon erfahren dürfen. Würde ich irgendjemandem, mir oder denen, einen Gefallen tun, wenn ich unterschwellig oder offer suggerieren würde, ganz geil darauf zu sein, mal auf einen Menschen schießen zu dürfen, aber zu feige/unsportlich/geldorientiert/alt/wasauchimmer, das bei der Infanterie/Marineinfanterie/Spezialkräften/Fremdenlegion zu machen? 

 

Wenn er tatsächlich auf dem Grundstück einen Schießstand betreibt und betreiben darf, dann gibt es da bestimmt üblichere Formulierungen. Mein erster Treffer bei Google für ein Schild von einem Händler war dieses:

 

961003.jpg

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vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

 

Na ja, das kann man bei der flapsigen Formulierung so oder so sehen. Wenn eine Drohung impliziert ist, dann ist es natürlich immer noch nicht unbedingt eine Drohung rechtswidrigen Verhaltens, denn es könnte z.B. auch als Wink mit dem Zaunpfahl auf die Bereitschaft nur im Rahmen der erlaubten Notwehr gemeint sein.

 

Da gleich mit der Zuverlässigkeit zu kommen, halte ich auch für übertrieben, aber mit solchen Schildern tut man sich keinen Gefallen.........Würde ich irgendjemandem, mir oder denen, einen Gefallen tun, wenn ich unterschwellig oder offer suggerieren würde, ganz geil darauf zu sein, mal auf einen Menschen schießen zu dürfen

Dass das Ganze unglaublicher Schwachsinn war und der Typ möglicherweise auch was am Behälter hat, steht auf nem ganz anderen Blatt Papier. Auch, dass es möglicherweise gute Gründe gibt ihm die Zuverlässigkeit abzuerkennen. Vielleicht hat man ja bereits ne Akte, vielleicht is er ja wegen Aggressivität aufgefallen. Kann alles sein. Aber die Begründung des Gerichts, "Verhaltensprognose" wegen einer für "Außenstehende ernstzunehmenden Drohung" das ist doch ein Witz! Wer sich von so einem Schild ernsthaft bedroht fühlt hat ganz andere Probleme. Und das weiß auch ein Richter, oder sollte soviel Verstand haben. Bei einem Gutachter aus der Psychologenzunft bin ich mir allerdings nicht so sicher 😉

Ich behaupte, wenn jemand angibt sich durch dieses alberne Schild bedroht zu fühlen, dann will er sich zu 99% nur wichtig machen. Typ Dauerempörter. Seitens der Justitz ist es auch inkonsequent, einem harmlosen Spinner wegen nem Schild die Hölle heiß zu machen. Und auf der anderen Seite die Tod für Israel-Schreier und Tod allen Ungläubigen-Rufern nur ne schwierige Kindheit zu attestieren. 

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vor 12 Minuten schrieb sealord37:

Seitens der Justitz ist es auch inkonsequent, einem harmlosen Spinner wegen nem Schild die Hölle heiß zu machen. Und auf der anderen Seite die Tod für Israel-Schreier und Tod allen Ungläubigen-Rufern nur ne schwierige Kindheit zu attestieren. 

 

Der "harmlose Spinner" besitzt legal Schußwaffen und verkündet öffentlich, dass er gewillt ist, diese gegen "Eindringlinge" in für diese lebensgefährlicher Weise zu benutzen.

 

Wenn so ein Vogel in meiner Nähe wohnen sollte, bin ich der Erste, der den anzeigt.

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vor 5 Minuten schrieb highlower:

 

Der "harmlose Spinner" besitzt legal Schußwaffen und verkündet öffentlich, dass er gewillt ist, diese gegen "Eindringlinge" in für diese lebensgefährlicher Weise zu benutzen.

Deine Interpretation. Fühlst du dich ernsthaft und glaubwürdig durch so ein Schild bzw. jemanden der so ein Schild aufhängt bedroht? Dann solltest irgendwas unternehmen um wieder auf die Erde zurück zu kommen.

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vor 8 Minuten schrieb sealord37:

Deine Interpretation. Fühlst du dich ernsthaft und glaubwürdig durch so ein Schild bzw. jemanden der so ein Schild aufhängt bedroht? Dann solltest irgendwas unternehmen um wieder auf die Erde zurück zu kommen.

Ich antworte mal so:

 

Wenn jemand, der legale Waffen besitzt, in meiner unmittelbaren Nachbarschaft ein Schild aufstellt, auf dem er sehr direkt darauf hinweisst, dass "Eindringlinge" erschossen werden, dann nehme ich das sehr ernst. Ebenfalls nehme ich das mögliche Risiko, dass von einer "verirrten" Kugel des "Notwehrschützen" ("Herr Richter, ich gab einen Warnschuß in die Richtung der komischen dunklen Schatten vor meiner Haustür ab. Dass die Kugel unglücklich geflogen und leider der Tochter meines Nachbarn den Schädel zertrümmert hat, lag wirklich nicht in meiner Absicht") meine Familienmitglieder und ich selbst getroffen werden könnten, absolut ernst.

 

Und wenn genau das passieren sollte, dann frage ich mich nur, wie groß das Geschrei ist nach dem Motto "Das hat doch jeder vorher gewusst, warum hat da keiner was gemacht".

 

Ich hab absolut kein Verständnis dafür, wenn jemand mit seinen Legal-Schußwaffen einen auf dicke Hose macht und öffentlich rumproletet, dass er die Dinger im "Ernstfall" anwenden wird. Solche Aussagen entwickeln dann nämlich leider gerne eine gewisse Eigendynamik, insbesondere was die Zurückhaltung bei der Benutzung von Schußwaffen in vermeintlichen "Notfallsituationen" anbelangt.

 

Bearbeitet von highlower
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Solch kruden Interpretationen wie die des Spinners im Zitat sealords  - was ich normalerweise nicht sehen würde - würden aus psychologischer Sicht viel eher eine Nichteignung nach §6 Waffg begründen. Tut es defacto leider nicht, da er damit auf Linie der Verbotsfetischisten liegt...

Das Ganze ist umso lächerlicher, wenn man sich vor Augen führt, wie hoch die Schwelle des Einschreitens bei tatsächlichen Drohungen gegen Leib und Leben liegt...

Wäre der Typ nicht LWB wäre da gar nichts passiert, einfach aus der Gefahr heraus, bei einer möglichen HD am Ende mit leeren Händen dazustehen...

Bearbeitet von Andrè1
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vor 10 Minuten schrieb highlower:

Ebenfalls nehme ich das mögliche Risiko, dass von einer "verirrten" Kugel des "Notwehrschützen" ("Herr Richter, ich gab einen Warnschuß in die Richtung der komischen dunklen Schatten vor meiner Haustür ab. Dass die Kugel unglücklich geflogen und leider der Tochter meines Nachbarn den Schädel zertrümmert hat, lag wirklich nicht in meiner Absicht") meine Familienmitglieder und ich selbst getroffen werden könnten, absolut ernst.

 

vor 10 Minuten schrieb highlower:

Ich hab absolut kein Verständnis dafür, wenn jemand mit seinen Legal-Schußwaffen einen auf dicke Hose macht und öffentlich rumproletet, dass er die Dinger im "Ernstfall" anwenden wird.

 

Ist die Situation für dich erträglicher, wenn jemand so tickt aber seine Absichten für sich behält?

Das Szenario, welches du da beschreibst, ist natürlich nicht vollkommen zu 100% auszuschließen. Liegt aber nicht an jemandem der ein dämliches Schild aufhängt. Wenn du das Risiko einer "verirrten Kugel" eines"Notwehrschützen" (kann ja sogar wirklich ein Notwehrfall sein) ausschließen willst, dann dürfte es in deiner Nähe keine Waffen geben. Auch nicht die des stillen Jägers oder DSB Schützen oder desjenigen, der seine Knarre in den 90ern aus dem Urlaub mitgebracht hat, die nie auf die Idee kämen so ein Schild aufzuhängen. 

 

Aber nochmal. Ja, der Typ hat offenbar gewisse Defizite im Denken. Vielleicht wollte er auch nur provozieren "guck mal was ich hier tolles aufhängen kann, traust du dich ja nicht.." Oder er wollte wirklich den "Besuchern" eine Botschaft mitgeben, dass sie in Zukunft woanders einbrechen sollen. Man kann  Bekloppt, keine Frage. Aber ganz sicher keine "durch Außenstehende ernstzunehmende Bedrohung" 

Andererseits ist es natürlich auch nicht auszuschließen, dass da schon vorher gewisse Aggressionsprobleme bekannt waren.

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vor 12 Minuten schrieb sealord37:

Aber nochmal. Ja, der Typ hat offenbar gewisse Defizite im Denken. Vielleicht wollte er auch nur provozieren "guck mal was ich hier tolles aufhängen kann, traust du dich ja nicht.." Oder er wollte wirklich den "Besuchern" eine Botschaft mitgeben, dass sie in Zukunft woanders einbrechen sollen. Man kann  Bekloppt, keine Frage. Aber ganz sicher keine "durch Außenstehende ernstzunehmende Bedrohung" 

Andererseits ist es natürlich auch nicht auszuschließen, dass da schon vorher gewisse Aggressionsprobleme bekannt waren.

 

"Gewisse Defizite im Denken" und "mögliche Agressionsprobleme" ist außerordentlich wohlwollend von Dir formuliert, wenn man bedenkt, dass ein solcher Mensch legal Schußwaffen besitzt.

 

Betrachtet man eine solche Person unter dem Aspekt, dass sie laut Gesetz als LWB ständig und überall dazu verpflichtet ist, mit den ihr anvertrauten Schußwaffen gesetzeskonform umzugehen, dann bin ich schon der Meinung, dass in seinem solchen Kontext wie der "Schildaufstellung" behördenseits mal genauer nachgeforscht wird, wie der allgemeine geistige Zustand einer solchen Person in Hinsicht eines gesetzestreuen Schußwaffenbesitzes zu bewerten ist.

 

Bearbeitet von highlower
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