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Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten und als „Verdachtsfall“ einordnen


fw114

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. AfD-Chef Chrupalla zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article227689203/Verfassungsschutz-darf-AfD-vorerst-nicht-weiter-beobachten.html

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