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vorwerk

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naja, bei egun steht:

 

--- Räumungsverkauf ---

Da ich mein Geschäft aus beruflichen Gründen verkleinere kommt nun einiges an Lagerware zum Verkauf! Schauen Sie sich gerne auch meine anderen Angebote/Auktionen an. Diese und die kommende Woche werde ich regelmäßig Ware einstellen.

 

 

 

 

 

 

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Oh, Gott - das ist bei Trippstadt nahe Kaiserslautern.

 

Hinterster Hinterwald. 
 

🤣
 

„Aufgrund der vielen Bestellungen habe ich den Shop deaktiviert. Nach der Abarbeitung schalte ich ihn wieder frei.“

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 21 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ich habe ihm nun ne vierwöchige Frist gesetzt, wenn es nicht fruchtet werde ich versuchen, das Geld von der Bank zurückbuchen zu lassen.

Das kannst Du so machen, das wird die Bank aber voraussichtlich nicht tun....

 

Wenn das zugesagte Lieferdatum verstrichen ist, SCHRIFTLICH eine Frist von ca. 2 Wochen setzen (festes Datum angeben) bis wann der Artikel spätestens bei Dir sein soll. Außerdem dazu schreiben, dass Du andernfalls vom Kauf zurücktrittst.

Wenn nichts passiert bis zum angegebenen Zeitpunkt, trittst Du SCHRIFTLICH (Achtung: Hier muss unterschrieben werden) vom Kauf zurück und setzt eine Frist mit Datum, bis wann das Geld auf Deinem Konto sein muss (Bankdaten angeben). Außerdem dazu schreiben, dass Du anderenfalls Deine Rückforderung gerichtlich durchsetzen wirst.

 

Wenn kein Geld kommt (wovon ich ausgehe), leitest Du das gerichtliche Mahnverfahren ein:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6107848-1639477398849&Command=start&info=nein&home=https://www.mahngerichte.de

Die entstehenden Kosten musst Du erst mal bezahlen, sie werden aber der Gegenseite im Mahnbescheid gleich mitberechnet und so bekommst Du es wieder.

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Am 13.12.2021 um 08:40 schrieb boarhunter416:

 

Wegen ungeduldiger Kunden verliert man keine Zuverlässigkeit.

Man strapaziert nur seine Rechtsschutzversicherung.

Aber vielleicht wegen einer möglichen Verurteilung auf eine Strafanzeige hin?  Und was bedeutet "ungeduldiger Kunde" wenn der Artikel angeblich sofort lieferbar sein soll und bezahlt wird und dann Wochen und Monate keinerlei Reaktion erfolgt?

 

Ich hab dort auch nur vor über zwei Monaten eine angeblich sofort lieferbare Halterung für ein Flimmerband bestellt und umgehend bezahlt, dann das gleiche Spiel, keine Lieferung, keine Antwort, keine telefonische Erreichbarkeit, keinerlei Reaktion! Ist ja nur ein kleiner Betrag aber schon mal an RainerE vielen Dank für den Hinweis auf das Mahngericht! Wie sieht es denn da mit den Kosten aus? Meine Rechtsschutzversicherung würde ich wegen so einer Lapallie ehrlich gesagt nicht bemühen. Mitte Januar 2022 läuft die Sache drei Monate, dann ist Schonzeitende und ich werde wahrscheinlich Anzeige erstatten. Hab ich schon mal bei einer Person gemacht, die mein Geld hatte und sich auch nicht mehr gemeldet hat. Vier Tage nach der Strafanzeige war die Ware da! Damals dachte ich erst, die Polizei wird meine Anzeige gar nicht aufnehmen und auf den Rechtsweg verweisen, aber die nehmen den Schutz des Internethandels sehr ernst war mein Eindruck. Könnte ja auch System haben, nämlich dass es um die Beträge geht, um die sich die vermeintlichen Käufer dann irgendwann nicht mehr kümmern und die so ins eigene Porfolio "umgeleitet" werden. Ansonsten könnte es eventuell auch hilfreich sein, sich mal an die zuständige Handelskammer zu wenden und den VDB zu informieren, da ist Southwest Guns ja offensichtlich Mitglied!

 

Aber mir geht es hier nicht um vollmundige Ankündigungen, sondern um den Vertrauensschutz im Internethandel. Kaum ein Händler liefert ja noch auf Rechnung sondern nur, wenn vorher Zahlung erfolgt ist. Etliche Händler halten sich danach auch an die Spielregeln - auch sogenannten "Wohnzimmerhändler" und dann gibt es eben Personen wie Herrn Ibach, die anderen nur Arbeit und Kosten verursachen. Insofern kann ein solches Forum auch helfen, Informationen und Tipps auszutauschen und andere vor Schaden zu bewahren, da stehe ich ganz auf der Seite von Bellos!

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vor 28 Minuten schrieb RainerE:

Wenn kein Geld kommt (wovon ich ausgehe), leitest Du das gerichtliche Mahnverfahren ein:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6107848-1639477398849&Command=start&info=nein&home=https://www.mahngerichte.de

Die entstehenden Kosten musst Du erst mal bezahlen, sie werden aber der Gegenseite im Mahnbescheid gleich mitberechnet und so bekommst Du es wieder.

Sorry RainerE, hatte sich mit meiner Anfrage überschnitten! Bei 21,- Euro dann nochmal Kosten drauflegen bedeutet aber das Risiko, dass wenn bei Herrn Ibach nichts mehr zu holen ist (siehe seine Internetseite jetzt ganz weg und egun Hinweis "Räumungsverkauf") dann bleibe ich auf diesen Kosten auch noch sitzen. Soll ich also "gutes" Geld noch schlechtem hinterher werfen?  

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vor 21 Minuten schrieb defender27:

Sorry RainerE, hatte sich mit meiner Anfrage überschnitten! Bei 21,- Euro dann nochmal Kosten drauflegen bedeutet aber das Risiko, dass wenn bei Herrn Ibach nichts mehr zu holen ist (siehe seine Internetseite jetzt ganz weg und egun Hinweis "Räumungsverkauf") dann bleibe ich auf diesen Kosten auch noch sitzen. Soll ich also "gutes" Geld noch schlechtem hinterher werfen?  

 

 

Der Mahnbescheid von Gericht gilt 30 Jahre. Den kann man dann entweder abheften und warten oder das Spiel bis zum gerichtlichen Haftbefehl treiben...auch bei Kleinstsummen.

Machen wir z.b. aus Prinzip.... der Betrag um den es geht wird da schnell von den Kosten überholt, aber wenn da mal in den nächsten Jahren was zu holen ist, bekommst du das alles wieder.

Bearbeitet von CZM52
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vor 23 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wie soll denn DAS gehen?

Man kann doch Geld zurück buchen lassen. Hab ich schonmal gemacht. War vollkommen problemlos, da ging es sogar um über 300€
 

€dit erinnert sich - das war damals ne Lastschrift - ich glaube ich hab das verwechselt.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 3 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Man kann doch Geld zurück buchen lassen. Hab ich schonmal gemacht. War vollkommen problemlos, da ging es sogar um über 300€

Aber nicht wenn du überwiesen hast , 7md das Geld schon gutgeschrieben ist.

Bei Abbuchung und Einzugsermächtigung ist das etwas anders. 

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vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Man kann doch Geld zurück buchen lassen.

Bei einer Lastschrift schon, da ist das nur ein Knopfdruck. Deswegen ist die Lastschrift ja auch für den Käufer eine sichere, für den Verkäufer eine riskante Zahlungsart.

 

Aber wie geht das bei einer Überweisung?  

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vor 11 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Der Mahnbescheid von Gericht gilt 30 Jahre. Den kann man dann entweder abheften und warten oder das Spiel bis zum gerichtlichen HAaftbefehl treiben...auch bei Kleinstsummen.

Machen wir z.b. aus Prinzip.... der Betrag um den es geht wird da schnell von den Kosten überholt, aber wenn da mal in den nächsten JAHRen was zu holen ist, bekommst du das alles wieder.

Danke für den Hinweis CZM52, aber du schreibst ja selbst "...wenn da mal was in den nächsten Jahren zu holen ist...". Bis dahin hab ich aber dann auf alle Fälle noch Arbeit und zusätzliche Kosten. Dann würde ich eher zur Strafanzeige tendieren, auch wenn mir das mein Geld nicht zurück bringt und ich die Arbeit auf unser eh schon überlastetes Justizsystem übertragen würde. Wobei ich glaube, die können mich bei geringem öffentlichen Interesse auch wieder darauf verweisen, dass ich mein "strafrechtliches Anliegen" selbst auf dem privaten Rechtsweg verfolgen soll. Da ich aber kein Jurist bin weiß ich das nicht ganz genau. Im Rahmen einer gegenseitigen nachbarschaftlichen Strafanzeige wegen Beleidigung war das jedenfalls mal so, glaube ich mich noch zu erinnern.

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