RalfPW 24 Posted January 1 Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Schuß sind ja nun verboten. Ich gehe davon aus, dass ich die jetzt nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. Habe aber noch mehrere für AR10 original Armalite Kaliber .308, AR15 In .223 von PMag, und für HK SL8 in .223. Darf man die Magazine ins Ausland verkaufen? Und wenn, in welche Länder? Ich weiß, hätte ich früher machen sollen, habe ich aber irgendwie verpeilt, da ich dieses Jahr andere Probleme hatte. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fyodor 15824 Posted January 1 Nur mit entsprechenden Genehmigungen. Das einzige was noch einfach geht ist vernichten oder bei der Behörde abgeben. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fussel_Dussel 2311 Posted January 1 vor 2 Minuten schrieb RalfPW: Ich gehe davon aus, dass ich die jetzt nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. Doch. An berechtigte darfst du die verkaufen. Voraussetzung ist, dass du berechtigt zum Besitz bist. Bis zum 1.9. hast du noch Zeit mit der Meldung an Behörde bzw. BKA. vor 3 Minuten schrieb RalfPW: Habe aber noch mehrere für AR10 original Armalite Kaliber .308, AR15 In .223 von PMag, und für HK SL8 in .223. Behalte dir doch. Anmelden und gut. Fressen ja kein Brot. vor 3 Minuten schrieb RalfPW: Darf man die Magazine ins Ausland verkaufen? Und wenn, in welche Länder? Das kann ich dir nicht beantworten. Aber du wirst einen Bürokratieakt beim Verkauf ins Ausland haben. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fussel_Dussel 2311 Posted January 1 vor 1 Minute schrieb Fyodor: Das einzige was noch einfach geht ist vernichten oder bei der Behörde abgeben. Nö. Noch kann er melden bis zum 01.09. Quote Share this post Link to post Share on other sites
hank50 9 Posted January 1 Dürfen solche Magazine, wenn sie gemeldet sind weiter verwendet werden? Grüße, Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fyodor 15824 Posted January 1 Es ging ihm ja aber darin, sie los zu werden. Auch das Behalten mit Anmeldung ist bei weitem nicht über so einfach wie hier dargestellt. Ich werde zum Beispiel gegen meine Behörde klagen müssen, weil ohne Kaufbeleg keine Anmeldung akzeptiert wird. 1 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Muck 1577 Posted January 1 Deppen. Die großen Hitlers sind schlimm, die kleinen Hitlers mindestens genauso, denn die halten das Unrechtssystem am laufen. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Speedmark 12606 Posted January 1 vor 15 Minuten schrieb hank50: Dürfen solche Magazine, wenn sie gemeldet sind weiter verwendet werden? diese Frage höre und lese ich stetig immer öfter. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5357 Posted January 1 Wäre doch mal ein Thema, dem sich unsere Verbände annehmen könnten. Quote Share this post Link to post Share on other sites
HangMan69 3213 Posted January 1 und ständig wird erwiedert: "JA, man darf sie dann auch (mit sperre auf 10) weiterhin verwenden... Quote Share this post Link to post Share on other sites
switty 122 Posted January 1 (edited) Beim BKA als Altbesitz anmelden und gut ist. Formulare gibts auf der Webseite vom BKA. Müssen nach Registrierung im Waffenschrank verwahrt werden, wenn sie nach Juni 2017 und vor September 2020 erworben wurden. Echten Altbesitz vor Juni 2017 kann man unter das Kopfkissen legen oder wenn das zu hart ist, in irgendeine x-beliebige Tasche. Hier ein früherer Post von mir: Edited January 1 by switty Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5288 Posted January 1 Oder bei der Behörde, je nach Erwerbsdatum 1 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
switty 122 Posted January 1 Gerade eben schrieb CZM52: Oder bei der Behörde, je nach Erwerbsdatum Yep richtig. Vor Juni 2017 => bei der Behörde melden, zwischen Juni 2017 und vor September 2020 beim BKA. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
LordKitchener 2392 Posted January 1 vor 55 Minuten schrieb HangMan69: "JA, man darf sie dann auch (mit sperre auf 10) weiterhin verwenden... Sagt wer? Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 5593 Posted January 1 Wie oft eigentlich noch? Die entspr. Behördenschreiben sind auf WO zu finden. Natürlich sind diese gelogen, gefälscht oder sonstwas. 1 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2143 Posted January 1 vor 4 Minuten schrieb LordKitchener: Sagt wer? Du kehrst den Sachverhalt um. Wer sagt, dass er sie nicht verwenden darf. Echten Altbestand bei der lokalen Waffenbehörde melden und sie sind wieder "wie früher" zu nutzen, lagern, transportieren. Ohne Einschränkung. Quote Share this post Link to post Share on other sites
LordKitchener 2392 Posted January 1 Gerade eben schrieb MAHRS: Du kehrst den Sachverhalt um. Wer sagt, dass er sie nicht verwenden darf. Sportordnung des Verbandes? Evtl. BKA Bescheid für die jeweilige Waffe? Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2143 Posted January 1 Gerade eben schrieb LordKitchener: Sportordnung des Verbandes? Machs nicht so kompliziert. Hatten wir schon etliche Male. Gibts aktuell nicht. Vielleicht hast es einfach nicht verfolgt ... Gerade eben schrieb LordKitchener: Evtl. BKA Bescheid für die jeweilige Waffe? Ich wollte kein Buch darüber schreiben. Deshalb "... wie früher ...". Da galt der BKA Bescheid ja auch. Entweder durftes du oder halt nicht. Echter Altbestand gemeldet ändert sich nix. Quote Share this post Link to post Share on other sites
LordKitchener 2392 Posted January 1 vor 2 Minuten schrieb MAHRS: Machs nicht so kompliziert. Hatten wir schon etliche Male. Gibts aktuell nicht. Vielleicht hast es einfach nicht verfolgt ... Ich wollte kein Buch darüber schreiben. Deshalb "... wie früher ...". Da galt der BKA Bescheid ja auch. Entweder durftes du oder halt nicht. Ich hätte gerne eine rechtssichere Auskunft. Und deine Antwort erweckt diesen Eindruck leider nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5357 Posted January 1 (edited) Und aus einer Kat. B oder C wird sicher keine Kat. A, wenn man das Magazin >10/20 Patronen einführt? Edited January 1 by Raiden Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2143 Posted January 1 Was magst du lesen? Ich kann dir die Einschränkung nach SpO nicht liefern, weil sie nicht definiert ist. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Speedmark 12606 Posted January 1 (edited) vor 13 Minuten schrieb MAHRS: Echter Altbestand gemeldet ändert sich nix. ja ja ja, aber wo genau steht das der echte Altbesitz (Erwerb vor 13.06.2017 nach einer Anmeldung bei der Waffenbehörde nicht BKA), für Sportschützen und bezüglich der Weiterverwendung ein eindeutiger Satz, der eine Verwendung bestätigt? Die beiden Schreiben als Merkblatt der beiden Innenministerien Bayern und ??? gehen eindeutig darauf ein, tun aber keinen Gesetzestext hervor! Edited January 1 by Speedmark Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 5593 Posted January 1 vor 7 Minuten schrieb LordKitchener: Ich hätte gerne eine rechtssichere Auskunft. Dann frag schriftlich bei deiner waffenrechtlich zuständigen Behörde oder beim BKA an. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Speedmark 12606 Posted January 1 das ist alles was ich dazu finde. Seite 7, Mitte, 1 Block Häufige_gestellte_Fragen_und_Antworten_zum_Dritten_Waffenrechtsänderungsgesetz_002.pdf Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2143 Posted January 1 vor 5 Minuten schrieb Speedmark: wo genau steht das der echte Altbesitz (Erwerb vor 13.06.2017 nach einer Anmeldung bei der Waffenbehörde nicht BKA), für Sportschützen und bezüglich der Weiterverwendung ein eindeutiger Satz, der eine Verwendung bestätigt? Du kehrst den Sachverhalt ebenfalls um und suchst die ERLAUBNIS zur Weiterverwendung. So funktioniert unser Rechtssystem nicht. 1. Früher war alles gut. Große Magazine auf 10 Schuss blockieren und schießen gehen. Okay? 2. Dann kam das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz und für große Magazine wurde ein Verbot ausgesprochen. Ausnahmen Altbestand vor und nach 2017. 3. Dieses Verbot greift nicht, wenn "echter" Altbestand bei der Behörde gemeldet wird. Wer zum Stichtag 13.06.2017 bereits ein „großes“ Magazin besessen hat, muss den Besitz bis zum 01.09.2021 der Waffenbehörde anzeigen. Bei fristgerechter Anzeige greift das neue Verbot ihm gegenüber nicht (Bestandsschutz). Quelle BY Innenministerium ... und natürlich andere. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites