Faust 2692 Posted December 29, 2020 Hallo Foristi, gibt es im Netz eine Liste aller Anscheinswaffen? Tät mich interessieren, hab aber keine gefunden. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Leser 420 Posted December 29, 2020 Welche Art Anschein sollen sie denn erwecken? Quote Share this post Link to post Share on other sites
HangMan69 3215 Posted December 29, 2020 wie soll es eine solche "liste geben?!? nicht mal das bka weiß alles was "anschein" ist und was nich... 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted December 29, 2020 vor 2 Stunden schrieb Faust: gibt es im Netz eine Liste aller Anscheinswaffen? Nein! ... oder sagt google was anderes? Quote Share this post Link to post Share on other sites
switty 140 Posted December 29, 2020 Was willst Du damit bezwecken? Wenn Du Sportschütze bist darfst die eh nicht haben und für Jäger gibts keine Anscheinswaffenregelung.. Das ist doch eine ziemlich sinnfreie Frage?! Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted December 29, 2020 Die Frage ist nicht spezifisch, deswegen ist die Antwort schlicht "Nein". Anscheinswaffen sind z.B. auch Spielzeug Erbsenpistolen. Ob eine Waffe vom Verbot zur schießsportlichen Verwendung ausgeschlossen ist, ist eine weitere, ganz andere Frage. Wenn Du mit Deine Kinder mit dem Colt M16 Plastikgewehr am Spielplatz oder sonstwo auf der Straße auftauchen, muss kein Polizist in eine Liste schauen um nachzuprüfen ob ein Anschein besteht. 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Faust 2692 Posted December 30, 2020 Nach welchen Kriterien entscheidet unser hypothetischer Polizist sonst? Gutdünken? Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33505 Posted December 30, 2020 Klar, deswegen heißt es ja "Anscheinswaffen" und nicht "Waffenkopien". So ist das im bDaZ. Quote Share this post Link to post Share on other sites
switty 140 Posted December 30, 2020 (edited) vor 51 Minuten schrieb Faust: Nach welchen Kriterien entscheidet unser hypothetischer Polizist sonst? Gutdünken? Der Streifenpolizist entscheidet nur, ob er dich anzeigen will, und das erfolgt nach völlig subjektiven Kriterien. Die wirklich relevante Entscheidung trifft dann ein Richter im Bußgeldgeldverfahren nach Deinem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid m.W. ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, wenn der Verstoß doch Straftat sein sollte würde ein Staatsanwalt ggf. Anklage erheben. Dann erfolgt Meldung an Deine Waffenbehörde und die entscheidet dann, ob Du künftig wegen des Verstoßes gegen §6 AWaffV unzuverlässig bist und Deine WBKs abgeben darfst. Daraus kommen dann zusätzliche Verfahren auf dich zu. Edited December 30, 2020 by switty 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
uwewittenburg 2948 Posted December 30, 2020 Einfach beantwortet: Anscheinswaffe = äußerlich einer "scharfen Schußwaffe" nachempfunden, z.B. Spielzeugpistole. Unterliegt dem Führverbot, aber als Owi. Vor langer Zeit hieß es noch dass die innenren und äußeren Merkmale übereinstimmen müssen, dies wurde rausgenommen. 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7891 Posted December 30, 2020 vor 23 Stunden schrieb switty: Was willst Du damit bezwecken? Wenn Du Sportschütze bist darfst die eh nicht haben und für Jäger gibts keine Anscheinswaffenregelung.. Das ist doch eine ziemlich sinnfreie Frage?! Dann dürfen Jäger Anscheinswaffen mit sich führen? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html Möglicherweise wird der Begriff Anscheinswaffen und die Thematik 6AWaffV verwechselt. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Faust 2692 Posted December 30, 2020 (edited) vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg: Einfach beantwortet: Anscheinswaffe = äußerlich einer "scharfen Schußwaffe" nachempfunden, z.B. Spielzeugpistole.... Dann macht z. B. ein 14" Lauf ein AR nicht zur Anscheinswaffe? Edited December 30, 2020 by Faust Quote Share this post Link to post Share on other sites
HangMan69 3215 Posted December 30, 2020 (edited) nicht unbedingt... inzwischen gibt es "anscheinsfreie" ar mit 7,5" lauf für sporties zu kaufen! mit bka freigabe... Edited December 30, 2020 by HangMan69 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7891 Posted December 30, 2020 (edited) vor 13 Minuten schrieb Faust: Dann macht z. B. ein 14" Lauf ein AR nicht zur Anscheinswaffe? Nein. Das ist dafür sogar vollkommen unbedeutend. Es müsste eine Waffe die den Anschein erweckt sein, damit der kruze Lauf überhaupt erst eine Bedeutung bekommt. Das wäre jetzt aber wieder Anschein nach 6AWaffV und nicht Anscheinswaffe nach WaffG. Edited December 30, 2020 by Waffen Tony 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Faust 2692 Posted December 30, 2020 vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony: ... Das wäre jetzt aber wieder Anschein nach 6AWaffV und nicht Anscheinswaffe nach WaffG. Worin liegt der Unterschied begründet? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7891 Posted December 30, 2020 (edited) Das hat man glücklicherweise direkt dazugeschrieben Beim WaffG dient zur Definition die Begriffsbestimmung. Zitat 1.6 Anscheinswaffen Anscheinswaffen sind 1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, und im zweiten Fall wurde es direkt in den entsprechenden Satz der Verordnung geschrieben. Zitat halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Deshalb findet sich die Anscheinswaffe nur im WaffG. Hier wurde fehlerhaft vermegt/zugeordnet. Edited December 30, 2020 by Waffen Tony 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
zickzack 416 Posted December 30, 2020 (edited) Die Verwechlslung kommt wohl daher, dass man früher unter Anscheinswaffen (§37 WaffG-alt "Anscheinswaffenparagraph") halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, verstanden hat. Auch wenn 2002 der §37 WaffG-alt abgeschafft wurde, galt die Definition weiter. Erst 2008 wurde dann die heute gültige Definition (Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen) daraus. Edited December 30, 2020 by zickzack 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted December 30, 2020 (edited) vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony: Dann dürfen Jäger Anscheinswaffen mit sich führen? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html Ja dürfen Sie, wenn der bedürfnisumfassende Zweck gegeben ist. Zum Beispiel Ausbildung. Aber wie schon gesagt Anscheinswaffen nach WaffG sind NUR nachgebildete Spielzeugwaffen. Ein BKA Feststellungsbescheid stellt fest, 1. das die Waffe nicht nach Kriegswaffenkontrollgesetz verboten ist, 2. ob die Waffe für den Schiesssport grundsätzlich nicht verboten ist.(ich denke nur das ist das Thema des Starters) Wenn nur 1. positiv dürfen eben nur Jäger diese Waffe erwerben. wenn 1. und 2. positiv ist dürfen auch Sportschützen diese Waffe kaufen, sofern sie ein bescheinigtes Bedürfnis haben. Edited December 30, 2020 by scotty600 Quote Share this post Link to post Share on other sites
HangMan69 3215 Posted December 30, 2020 (edited) vor 12 Minuten schrieb scotty600: Ein BKA Feststellungsbescheid stellt fest, 1. das die Waffe nicht nach Kriegswaffenkontrollgesetz verboten ist, ist das so? Edited December 30, 2020 by HangMan69 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5382 Posted December 30, 2020 (edited) Sportschützen dürfen natürlich auch ohne einen Bescheid gemäß deinem Punkt 2. Waffen kaufen. Sie dürfen eben nur nicht vom Schießsport ausgeschlossen sein. Darüber entscheidet im Zweifel das BKA. Das BKA schreibt ja selbst in dem Waffenteileleitfaden 2.0, dass ein Feststellungsbescheid ursprünglich nur für Ausnahmefälle gedacht war, bei denen sich weder Behörde, Hersteller oder Käufer sicher waren. Diese ständig kolportierte "Zulassung" von Waffen für den Schießsport existiert schlicht nicht! Edited December 30, 2020 by Raiden 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Leser 420 Posted December 30, 2020 Das Bundeskriminalamt ist unter Anderem zuständig für die Einstufung, ob und wie Gegenstände von waffenrechtlichen Regelungen (WaffG, AWaffV, ...) erfasst sind. Ausserdem kann das BKA Ausnahmen von Verboten zulassen. Siehe auch §§ 2, 40, 48 WaffG. Das Ergebnis solch einer Einstufung wird in Form eines Feststellungsbescheides bekannt gegeben. Im Zusammenhang mit dieser Diskussion wird das BKA z.B. solche Feststellungen treffen: - ob ein Gegenstand eine vollautomatische Kriegswaffe im Sinne des KwKG ist - ob eine Schusswaffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erweckt - ob ein Gegenstand eine Waffe ist - ob ein Gegenstand einer Schusswaffe gleichgestellt ist - ob ein Gegenstand den Anschein einer Schusswaffe erweckt - ob ein Gegenstand gemäß dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand ist - ob eine Schusswaffe gemäß AWaffV von der Verwendung im Schießsport ausgeschlossen ist - um weitere Feststellungen, ob ein Gegenstand vom Waffengesetz erfasst ist Nach meinem Verständnis geht bei den ersten zwei Punkten nur um den Bezug zum Waffengesetz. Das BKA stellt also zum Beispiel auch fest, ob eine Schusswaffe unter die Regelungen des Waffengesetzes fällt oder unter des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted December 30, 2020 vor 1 Stunde schrieb Raiden: Sportschützen dürfen natürlich auch ohne einen Bescheid gemäß deinem Punkt 2. Ja, wenn Sie dafür ein bestätigtes Bedürfnis haben ... wie ich ja auch geschrieben habe. Wie Sportschützen allerdings ein Bedürfnis für nicht zum Schießsport zugelassene Waffen bekommen, ist mir ein Rätsel. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5382 Posted December 30, 2020 Es gibt eben keine zum Schießsport zugelassenen Waffen. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted December 30, 2020 Auch wieder richtig (ist ja wie beim Rechtsanwalt hier) ... ich meinte natürlich Waffen, welche "nicht vom Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach §6 Absatz 1 AWaffV erfasst" sind. So schreibt es das BKA in die Feststellungsbescheide. Quote Share this post Link to post Share on other sites
scotty600 545 Posted December 30, 2020 vor 2 Stunden schrieb Raiden: Diese ständig kolportierte "Zulassung" von Waffen für den Schießsport existiert schlicht nicht! OK, wie würdest Du dann die Bezeichnung wählen, für Waffen welche nach §6 AWaffV nicht zum Schießsport zugelassen sind und durch einen Feststellungsbescheid eine "Ausnahmegenehmigung" bekommen. Ich glaube alle Wissen worum es geht, oder? Quote Share this post Link to post Share on other sites