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IGNORED

Waffenkauf mit gefälschten Papieren: Folgen für Verkäufer?


black_friday

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Hallo zusammen,

gerade habe ich das hier gesehen:

https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/buchen-illegales-erlangen-und-fuehren-einer-schusswaffe/

Was könnte hier auf den Verkäufer zukommen? Er kann ja (da persönliche Übergabe) schwer nachweisen, dass er die Papiere eingehend geprüft hat.

Wäre es aus diesem Grund sicherer/empfehlenswert, bei Waffenverkäufen sich die Echtheit der Erwerbsberechtigung grundsätzlich vorab von der ausstellenden Behörde bestätigen zu lassen?

 

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vor 3 Minuten schrieb black_friday:

Wäre es aus diesem Grund sicherer/empfehlenswert, bei Waffenverkäufen sich die Echtheit der Erwerbsberechtigung grundsätzlich vorab von der ausstellenden Behörde bestätigen zu lassen?

die allermeisten ämter verweigern einer privatperson diese info aber!!!

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vor 11 Minuten schrieb black_friday:

Wäre es aus diesem Grund sicherer/empfehlenswert, bei Waffenverkäufen sich die Echtheit der Erwerbsberechtigung grundsätzlich vorab von der ausstellenden Behörde bestätigen zu lassen?

Die kann trotzdem echt sein, hätte in diesem Fall evtl. nichts verhindert, kommt drauf an.

 

vor 11 Minuten schrieb black_friday:

Was könnte hier auf den Verkäufer zukommen? Er kann ja (da persönliche Übergabe) schwer nachweisen, dass er die Papiere eingehend geprüft hat.

Wenn man vernünftigerweise davon ausgeht, dass kein Verkäufer seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit mutwillig aufs Spiel setzt passiert da gar nichts.

Auch bei leichter Fahrlässigkeit passiert nicht viel, auch Waffenbesitzer müssen nicht unfehlbar sein, kommt dann aber auf die Behörde an.

Bearbeitet von Sebastians
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Hab ein WS nach Essen verkauft und nach Erhalt der Bilder der WBK auf der zuständigen Behörde (dort Polizei) angerufen und wollte mich bzgl. der Gültigkeit der EWA versichern.

Aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Hab es dann per Mail versucht, um es evtl. auch schwarz auf weiss zu haben. Es kam gar nichts!

 

Gut, ich habs probiert und fertig. Wenn mir der Behördenapperat das verweigert, bin ich, was die Prüfung angeht, raus.

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In Summe über die Jahre 40 waffen gekauft und ~20-22  wieder verkauft.

Statistik: Mir ist bisher nicht einmal die Auskunft verweigert worden.

 

 

Händler: NWR-Pflicht sollte ja die Prüfung beinhalten.

Privatperson: Hm, da ist mein Punkt mit dem NWR, und wenn es nur einen vom Käufer generierten Code gibt, welche mir dann mitteilt daß die Erlaubnis für Waffe/ Kaliber etc vorliegt.

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

die allermeisten ämter verweigern einer privatperson diese info aber!!!

Voraussetzung ist, daß man seine Waffenbehörde autorisiert hat, anfragenden Privatpersonen Auskünfte zu Voreinträgen zu geben.

 

Verkauf lief letztens wie erwartet ab: Zuerst wurden seitens der Käufer-WB die allgemeinen Daten der Käufer-WBK abgefragt. Dann wurde gefragt, was genau der Käufer wann erwerben möchte. Darauf hin wurde der gültige Voreintrag bestätigt.

 

Am besten den Käufer schon in der egun-Verkaufsanzeige auf die Auskunftsberechtigung der WB als notwendige Voraussetzung für den Kaufabschluss hinweisen.

Bearbeitet von snarrow
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Wieso sollte man für gefälschte Dokumente verantwortlich sein? Wenn man nach bestem Wissen (!) die Dokumente geprüft hat, kann einem niemand etwas vorwerfen.

Wenn jemand mit meinem zu verkaufendem Auto eine Probefahrt macht, muss ich auch nicht auf der Führerscheinstelle nachfragen, ob der Lappen echt ist.

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vor 2 Stunden schrieb TwoSix:

Hab ein WS nach Essen verkauft und nach Erhalt der Bilder der WBK auf der zuständigen Behörde (dort Polizei) angerufen und wollte mich bzgl. der Gültigkeit der EWA versichern.

Gerade die haben in den letzten zwei Jahren merklich abgebaut und da ist ein erstaunlich forscher Ton in den Briefen von denen.
Ein Schützenkollege ist innerhalb der Stadt umgezogen und die wollten ihm den kompletten Bimbes von Nachweis, Aufbewahrung, Tresorfotos mit Waffen, Rechnung und ähnliches auferlegen. Am Ende des Schreibens war dann der Hinweis man könne die Waffen jederzeit bei der Behörde zur Vernichtung abgeben.

Angeschrieben wurde ein 74 jähriger Jäger und Sportschütze mit vier randvollen grünen WBK... 

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klingt für mich das der verkäufer nach "treu und glauben" gehandelt, die dokumente für echt gehalten hat und daher den verkauf durchgezogen und die waffe nach erhalt des geldes "rechtmäßig" übergeben hat...

 

was das schluss endlich für rechtliche konsequenzen nach sich ziehen kann, kann ich aber nicht einschätzen...

 

aber da wir ja "im schönsten und besten deutschland aller zeiten" leben kann da doch gar nix passieren! alles tutti!!! 🤪

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Derzet sind viele Behörden ja telefonscih garnicht erreichbar. Da muss man sich also keine Gedanken drüber machen ;)
Der Händler kann die Überlassungsabsicht übrigens prüfen. Völlig datenschutzkonform. Dafür braucht die IDs.

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vor 7 Stunden schrieb Valdez:

Absoluter Blödsinn.........

 

Hatte ich noch nie, und das quer durch die Republik.

 

Nein.... leider nicht...... habe bestimmt mindestens schon 15 Waffen verkauft, bekam von einer Behörde in den neuen Bundesländern gesagt....nu da gann ja jeder gommen. Möchte hier nicht schreiben wie sich der damalige Käufer über den Sachbearbeiter geäußert hat.

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Ich habe bisher bei allen Verkäufen die mir übermittelten Daten (Perso, WBK, JS) gegenprüfen können. Die Sachbearbeiter waren da immer sehr hilfreich.

 

vor 9 Stunden schrieb HangMan69:

die allermeisten ämter verweigern einer privatperson diese info aber!!!

Ganz im Gegenteil. Zumindest meine Erfahrung.

Bearbeitet von sniper-k98
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