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Disziplinbindung für Waffen auf WBK gelb


bdsschütze

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Ein Bekannter von mir hat im Jahr 2005 mit einer damals neuen gelben "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" von einem Händler eine Einzellader Kurzwaffe gekauft. Für das Waffenmodell ist uns keine passende offizielle Disziplin eines Sportschützenverbands bekannt. Weiß von Euch vielleicht jemand, seit wann für den Erwerb auf WBK gelb eine vorhandene Disziplin gefordert wird?

Galt die Disziplinbindung schon vor 15 Jahren oder wurde diese erst später beschlossen?

Bearbeitet von bdsschütze
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vor 3 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Die hätte ihm der Händler wohl nicht verkaufen dürfen, die Erlaubnis gilt für Langwaffen.

 

grafik.png

 

mfg

Harry

 

Das steht vielleicht auf deiner WBK so. Auf anderen gelben WBK steht drauf, dass auch einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition damit zu erwerben sind.

Bearbeitet von Hitman
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Ich meine, die Regelung mit Disziplinerfordernis gibt es seit der Änderung 2003. Allerdings gab es da ja einige Übergangsregelungen, da die erforderlichen "anerkannten" Verbände bis dato nicht existierten (weil sowas nicht erforderlich war). Die üblichen Verdächtigen (DSB/BDS/BDMP/DSU) haben ihre offizielle Anerkennung m.W. seit 2004.

Bevor hier jetzt bezüglich der WBK von Dynamite Harry vom Thema abgedriftet wird, sollte der Themeneröffner vielleicht nochmal kurz Stellung beziehen, ob das überhaupt Thema ist?!

Dazu wäre es auch nett, wenn du mal die Waffe+Kaliber benennen magst?! Dann könnte man vielleicht auch gemeinsam eine Disziplin dafür finden. Die SpOen der ganzen Verbände bieten ja doch einen Haufen auch exotischer Sachen...

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Die "neue" gelbe Waffenbesitzkarte (erstmalige Ausstellung ab 01.04.2003) berechtigt zum Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) sowie der dazugehörigen Munition.

Die Waffen dürfen gemäß § 14 Abs. 1 WaffG nur zum Zweck des sportlichen Schießens mit Waffen, die nach einer aufgrund § 15a Abs. 2 WaffG genehmigten Sportordnung eines vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes zugelassen sind, erworben werden.

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vor 54 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Die hätte ihm der Händler wohl nicht verkaufen dürfen, die Erlaubnis gilt für Langwaffen.

 

grafik.png

 

mfg

Harry

Hallo Harry,

die neue gelbe WBK, welche auch den Kauf von Repetierern, Vorderladerrevolvern und Einzellader Pistolen für Patronenmunition erlaubt, gibt es seit 2003. Meine wurde 2005 ausgestellt

Gruß Martin

Bearbeitet von bdsschütze
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Und was steht auf der letzten Seite? Wenn dort auf dem, damals für die Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG nicht verfügbaren Vordruck, keine Erweiterung steht, handelt es sich offensichtlich um eine Waffenbesitzkarte mit dem Status vor 2003 die lediglich als neue, weitere Urkunde für eine waffenrechtliche Erlaubnis mit dem Rechtsstand "WBK für Sportschützen" vor 2003 erstellt wurde.

Bearbeitet von Muck
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vor 40 Minuten schrieb bdsschütze:

Vielen Dank für den Hinweis mit dem Siluettenschiessen. Die Pistole ist dafür zugelassen.

Deswegen auch oben meine Frage nach Waffe/Kaliber. Auch in der DSU gibt es eine Disziplin "Präzisions-Einzelladerpistole – Langdistanz" für alle Randfeuerkaliber und Zentralfeuerkaliber bis .50inch (auch Gewehrkaliber). 

Es ist wahrscheinlich schwieriger eine exotische Waffe zu finden, die nicht in irgendeiner SpO zugelassen ist als umgekehrt.

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vor 2 Minuten schrieb blackys:

Es ist wahrscheinlich schwieriger eine exotische Waffe zu finden, die nicht in irgendeiner SpO zugelassen ist als umgekehrt.

Eben, zumal die Waffe dafür auch " nur " zugelassen sein muss. Das sie dafür auch geeignet sein muss steht nirgends . Beispiel dafür , allerdings auf die Grüne, ist meine Manurhin PP in 7,65. Die ist für Ordonanzpistole explizit zugelassen, einen Blumentopf gewinnen kann man damit aber nicht. Macht aber Spaß sie zu schiessen....................................

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vor 3 Minuten schrieb Muck:

Und was steht auf der letzten Seite? Wenn dort auf dem, damals für die Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG nicht verfügbaren Vordruck, keine Erweiterung steht, handelt es sich offensichtlich um eine Waffenbesitzkarte mit dem Status vor 2003 die lediglich als neue, weitere Urkunde für eine waffenrechtliche Erlaubnis mit dem Rechtsstand "WBK für Sportschützen" vor 2003 erstellt wurde.

Leute, ihr habt Recht. Ich hatte übersehen, daß der damalige §14/4 ja jetzt Absatz 6 ist seit der letzten Änderung, deshalb hatte ich die Einzelader-KW nicht auf dem Schirm, den Eintrag auf der Rückseite mit 14/4 habe ich auch.

 

Allerdings bis jetzt auch keine Veranlassung gesehen, eine kurze Einzelladerwaffe zu erwerben.

 

Asche auf mein Haupt ...

 

mfg

Harry

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vor 4 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Allerdings bis jetzt auch keine Veranlassung gesehen, eine kurze Einzelladerwaffe zu erwerben.

Manchmal tun sich aber Möglichkeiten auf . Ich habe vor Jahren zb einen 6 schüssigen Perkussionsrevolver vor dem Verschrotten gerettet und ihm Asyl in meinen Schränken gewährt. Ohne die gelbe WBK wäre der abgegeben und vernichtet worden. Und ein bis 2 mal im Jahr darf er jetzt wieder sprechen und den Stand zu qualmen :gutidee:

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vor 42 Minuten schrieb blackys:

🤣...VRF auf Gelb ist doch nur für Loser. die nix auf Grün kriegen...😀🍻😆

Ob diejenigen mit WBK Grün HAs - wo sogar automatisch (!) gewixxt wird - moralisch höherstehend sind, wage ich einmal zu bezweifeln. Aber @EkelAlfred kennt sich sicher mit beiden Themen bestens aus und erklärt uns das ganz ganz genau.

 

PS: Es gibt eine VR Sonderanfertigung (AK Basis) für die russischen IPSC Schützen die sieht hammermäßig aus. Hier leider nicht erhältlich.

 

Bearbeitet von LordKitchener
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