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IGNORED

Bundesparteitag der Grünen am WE und Verbot von legal Waffen


fw114

Empfohlene Beiträge

vor 21 Stunden schrieb mühli:

Die werden schlichtwegs dreist sagen, dass es für diesen nun verbotenen "Gegenstand" keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr gibt oder so ähnlich. Ich vermute ganz unten steht dann, dass man dagegen Rekurs einlegen kann bzw. den Rechtsweg beschreiten darf. Trotzdem darf eher muss man bis zu einem Entscheid seinen Halbautomaten bzw. seine Halbautomaten an die Stelle XY abgeben bis zum rechtsgültigen Entscheid. So könnte es wirklich schlimmstenfalls ablaufen.

Als damals die Butterfly-Messer als verbotene Waffen eingestuft worden sind und der Besitz verboten wurde, hat da irgendjemand der Messer-Besitzer eine Entschädigung oder ähnliches erhalten?

 

Soweit ich weiß nicht.

 

Und genau so wirds auch mit den Schußwaffen ablaufen.

 

Ist mir persönlich unbegreiflich, wie man da ernsthaft was anderes erwarten kann, nur weils eine verbotene Schußwaffe, und keine verbotene Stichwaffe ist.

 

Bearbeitet von highlower
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vor 12 Minuten schrieb highlower:

Als damals die Butterfly-Messer als verbotene Waffen eingestuft worden sind und der Besitz verboten wurde, hat da irgendjemand der Messer-Besitzer eine Entschädigung oder ähnliches erhalten?

 

 

Gegenfrage: Wurden die Butterfly-Messer auf Basis einer dafür erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis erworben? 

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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

 

Gegenfrage: Wurden die Butterfly-Messer auf Basis einer dafür erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis erworben? 

Nein, die waren zuvor frei ab 18 Jahren zu kaufen gewesen.

 

Was die ganze Sache bzgl. einer nicht vorhandenen Entschädigung nur noch unschöner macht.

 

Und wenn das da schon so einfach durchzuführen war, gehts mit dem entschädigungslosen Schußwaffenverbot noch einfacher.

 

 

Bearbeitet von highlower
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Zu den verbotenen Messern und der Entschädigung:

Quote

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Aufnahme eines Gegenstandes, der bis zum Inkrafttreten der neu gefassten Regelung über verbotene Gegenstände kein verbotener Gegenstand war, in diese Regelung keine Enteignung, sondern eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (BVerwG, Urt. v. 6. Dezember 1978 – 1 C 34/77 in: NJW 1979, 1563). Dabei stellt das Bundesverwaltungsgericht nicht darauf ab, ob der Gegenstand zuvor überhaupt schon als Waffe angesehen wurde oder nicht. Entscheidend ist nach dieser Rechtsprechung, dass durch eine Übergangsregelung dem bislang unangefochten besitzenden Eigentümer die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden. Hierfür ist es bei der Regelung des bisherigen § 37 bzw. neuen § 40 als einem repressiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausreichend, dass der dortige Absatz 3 die Möglichkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall eröffnet.

https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3/posting-32230073/show/

 

bj68

 

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Krieg für die eigene Sache führen alle "Pazifisten" gern ;)
Kosovo war der große Bruch. gestaltet durch Rot-Grün und heute als Lüge nachgewiesen.

Außenminister Fischer hatte nichts weniger als Ausxchwitz dafür im Repertoire.

Insgesamt steht dazu der Bruch des Völkerrechts als Vorwurf im Raum.

Die Soldaten sidn einem dabei erfreulich egal.

 

Auch die "Bullenschweine" sind einem recht, wenn sie den Gegener malträtieren.

Bearbeitet von Gast
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https://www.welt.de/politik/deutschland/plus221070928/Migrationspolitik-Gruene-fuer-Staatsziel-Einwanderungsgesellschaft.html

 

Zitat

So wollen die Grünen die „Einwanderungsgesellschaft“ zum Staatsziel machen

Migration für alle.

Sozialstaat für alle.

Wahlrecht für alle.

 

Der letzte macht das Licht aus. 

 

So sieht der Wunschpartner der CDU aus. Das sollte jeder bedenken, der sein Kreuz bei den Schwarzen machen will. 

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vor 5 Minuten schrieb Direwolf:

So sieht der Wunschpartner der CDU aus. Das sollte jeder bedenken, der sein Kreuz bei den Schwarzen machen will. 

Ja, da bleibt einem nur die Wahl, zwischen Pest und Cholera..

Wenn mir mal wer vor 31Jahren gesagt hätte, das in Deutschland, eine gewesene FDJ Sekretärin, das zweithöchste Staatsamt bekleidet...ich hätte ihn auf seine geistige Gesundheit untersuchen lassen..

 

mfG Long

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Eigentlich ist das ganz banal. Sogar die Summe wäre verhältnismäßig gering.

Da handtiert man derzeit dioch in ganz anderen Dimensionen.
Es wird aber garnichts kosten.

Man dreht den Saft einfach so ab.

Man hat das alles in Deutschland schon erleben dürfen.

Manch VRf konnte noch umgerüstet werden, aber die ein oder andere Pistole verschwand. Einfach so.

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8 hours ago, highlower said:

Nach Lesung des Links: Ich sehe da für zukünftige Verbote von Schußwaffen keinen Unterschied zu bisherigen entschädigungslosen Verboten waffenähnlicher Gegenstände.

Yep...war auch mein Gedanke.....da ja formell immer der Satz "die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden." gilt....sprich diese BVerwG Entscheidung ist der Freibrief dafür, dass Du als Betroffener in die Röhre schaust....theoretisch hättest Du ja die Möglichkeit.....

 

bj68

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vor einer Stunde schrieb BJ68:

.....da ja formell immer der Satz "die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten,,,"

 

Nein, die ist in der realen Welt nicht gegeben. Der Gesetzgeber beseitigt die wirtschaftliche Verwertbarkeit - bei umfassender Verbotsregelung - de facto selbst.

Die Wirkung ist enteignungsgleich.

 

Das ist nur bei den vergangenen, ziemlich kleine Teilbereiche betreffenden Verbote (noch dazu z.T. auch mit "Notausgang", s. Umrüstung) niemand wirklich angegegangen.

 

Das wäre, dabei bleibe ich, bei einem Massenverbot von HA-LW und GK-KW anders. Es stehen da ganz andere Summen und Betroffenenzahlen im Raum.

Wenn wir dagegen ggf. nicht agieren, bis ganz hoch zur Normenkontrolle, sind wir selbst schuld.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Das Ziel ist doch klar, ein Obrigkeitsstaat der mittels Gesinnungsdiktatur herrscht. Wessen Lebensstil inkompatibel ist wird fertig gemacht, vielleicht nicht durch körperliche Misshandlung wie in alten Zeiten, dafür mit Arbeitsplatz Verlust und sozialem Tod. Da ist die Enteignung der Waffenbesitzer nur eine Nebensache, das macht man im Vorbeigehen.

 

Nochmal, wer CDU oder FDP wählt, kann sein Kreuz auch gleich bei den Grünen machen. 

Bearbeitet von Direwolf
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Wenn wir dagegen ggf. nicht agieren, bis ganz hoch zur Normenkontrolle, sind wir selbst schuld.

 

 

Was das bringt, haben wir ja be der letzten Waffen(un)Rechtsverschärfung gesehen.

Die uns beherrschende Kaste schert sich einen Dreck um die Interessen von Schützen und Jägern!

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Wir erinnern uns ....

auf Initative von prolegal e.V. wurde seinerzeit Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart beauftragt, eine Rechtsanalyse in Bezug auf die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie zu verfassen. 
Zitat Seite 4 Abs. 

..... deshalb können die mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einhergehenden Grundrechtseingriffe nicht gerechtfertigt werden. Die gegenüber den Waffenbesitzern vorgesehen zusätzlichen Restriktionen wirken als Eingriffe in deren allgemeine Handlungsfreiheit, die für das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet ist. Auch wenn die Grundrechtecharta der EU kein explizit formuliertes allgemeines Freiheitsrecht enthält, handelt es sich hier doch um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts, der gemäß Art. 6 Abs. 4 EUV mit der Qualität eines Grundrechts gilt. Beschränkungen dieses allgemeinen Freiheitsrechts müssen legitime Zielsetzungen verfolgen und hierin dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügen. Besteht jedoch kein Bedarf nach Verschärfungen insoweit, weil das geltende Recht den erforderlichen Sicherheitsstandard gewährleistet, und bringen die Maßnahmen auch keinen relevanten Sicherheitsgewinn, wie dies der Einschätzung der Ausschussempfehlung entspricht, so sind die Eingriffe in Freiheitsgrundrechte der Betroffenen schon wegen mangelnder Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt. Dies betrifft Beschränkungen des allgemeinen Freiheitsrechts als eines allgemeinen Rechtsgrundsatz des Unionsrechts gemäß Art. 6 Abs. 4 EUV, wie sie etwa mit der zwingenden Befristung der Erlaubnisse verbunden sind. Ein zwingender Grund hierfür ist nicht ersichtlich; der Eingriff wiegt zudem auf Grund seiner erheblichen Streubreite und Anlasslosigkeit besonders schwer.....

 

.....ich denke dieses könnte auch eine gewisse Wichtigkeit zu diesem Thema hier hervorrufen.

 

LG

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