fw114 2 Posted November 21, 2020 Hallo zusammen, nachdem ich nun meine WBK erhalten habe und auch meinen Tresor, stellt sich nun die Frage, ob ich den Tresor im gemeinsamen Hausflur vor der Kellertür (nicht einsehbar) Aufstellen darf oder ob es rechtlich nicht erlaubt ist. Der Tresor ist Klasse I Vielen Dank. VG Torsten Quote Share this post Link to post Share on other sites
David K 564 Posted November 21, 2020 Ich würde einen gemeinsamen Flur gleichstellen, mit einem Keller. Hier darf auch nur im Keller gelagert werden, wenn der mit einem Sicherheitsschloss gesichert ist. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Im Hausflur haben halt auch Leute außerhalb Deines Haushalts Zugang auf den Schrank. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Direwolf 19484 Posted November 21, 2020 vor 21 Minuten schrieb fw114: ob ich den Tresor im gemeinsamen Hausflur vor der Kellertür (nicht einsehbar) Aufstellen darf Nein. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
kulli 1393 Posted November 21, 2020 vor 31 Minuten schrieb Direwolf: Nein. Ich würde sagen ja, aber nur mit 3 Langwaffen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kaffeetante08 67 Posted November 21, 2020 Stell irgendwo in deine Wohnung und gut is.. Quote Share this post Link to post Share on other sites
DanKwtz 27 Posted November 21, 2020 Rechtssicherheit [Rẹchts·si·cher·heit] SUBST rechtsw. Besteht, wenn mindestens drei Typen im Internet der selben Meinung sind. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Elo 39 Posted November 21, 2020 Hallo! Du hast die näheren Verhältnisse leider nicht näher beschrieben. Bist Du selbst der Hausbesitzer oder nur Mieter von einer der beiden Wohnungen? Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit wäre es empfehlenswert, den Tresor an einem Ort aufstellen, an dem Du den Zugang eigenverantwortlich regeln bzw. beschränken kannst. Man stelle sich nur mal eine Aufbewahrungskontrolle vor, bei der die Kinder aus der Nachbarwohnung neugierig zuschauen und ein paar Tage später ihren Schulkameraden den interessanten Schrank vorführen. 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
fw114 2 Posted November 21, 2020 vor einer Stunde schrieb Elo: Hallo! Du hast die näheren Verhältnisse leider nicht näher beschrieben. Bist Du selbst der Hausbesitzer oder nur Mieter von einer der beiden Wohnungen? Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit wäre es empfehlenswert, den Tresor an einem Ort aufstellen, an dem Du den Zugang eigenverantwortlich regeln bzw. beschränken kannst. Man stelle sich nur mal eine Aufbewahrungskontrolle vor, bei der die Kinder aus der Nachbarwohnung neugierig zuschauen und ein paar Tage später ihren Schulkameraden den interessanten Schrank vorführen. Ich bin Mieter von einer der Wohnungen. Ich hatte es mir schon fast gedacht, aber insgeheim gehofft, bis zu unserem Einzug ins neue Einfamilienhaus den Tersor im Flur stehen lassen zu können, da die beiden Wohnungen im 1 OG sind und ich den Tresor für 6 Monate jetzt hoch wuchten muss. Aber so iss das. Quote Share this post Link to post Share on other sites
_peti 2006 Posted November 21, 2020 vor 45 Minuten schrieb fw114: Ich bin Mieter von einer der Wohnungen. Ich hatte es mir schon fast gedacht, aber insgeheim gehofft, bis zu unserem Einzug ins neue Einfamilienhaus den Tersor im Flur stehen lassen zu können, da die beiden Wohnungen im 1 OG sind und ich den Tresor für 6 Monate jetzt hoch wuchten muss Rede mal mit Deinem Amt. Du darfst ja Deine Waffen vorübergehend in einem anderen Haushalt in einem fremden Tresor eines WBK-Inhabers aufbewahren. Soweit ich weiß, darfst Du Deinen Tresor auch in einem anderen Haushalt als Deinem aufstellen. Da ist der Weg zu einem Hausflur, der ansonsten nur von beiden Haushalten und deren Besucher benutzt wird auch nicht weit, wenn er nach außen abgeschlossen ist. Das Stichwort hier ist „vorübergehend“. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mausebaer 12947 Posted November 21, 2020 Das Aufstellen an sich wird nicht das rechtliche Problem sein. Das Problem wird das Führen außerhalb Deines befriedeten Besitztums, wenn Du Waffen hinein stellst oder heraus holst. Mache es besser wie @_peti schrieb und schaffe die Waffen vorübergehend in den geeigneten Sicherheitsschrank eines anderen LWB oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind und Du die Waffen im Rahmen des von Deinem Bedürfnis umfassten Zwecks hin schaffen darfst sowie wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. Dein Mausebaer Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mozart's Ghost 143 Posted November 22, 2020 vor 11 Stunden schrieb fw114: Hallo zusammen, nachdem ich nun meine WBK erhalten habe und auch meinen Tresor, stellt sich nun die Frage, ob ich den Tresor im gemeinsamen Hausflur vor der Kellertür (nicht einsehbar) Aufstellen darf oder ob es rechtlich nicht erlaubt ist. Der Tresor ist Klasse I Klar darfst du das! Kein Problem. Du musst nur 2 Punkte beachten: 1. dürfen Hausordnung/der Vermieter/Fluchtwege nicht dagegen sprechen, dass sperrige Dinge im Flur gelagert werden. 2. Darfst du halt keine Waffen/Munition drin lagern. Siehste, alles easy! 6 Quote Share this post Link to post Share on other sites
_peti 2006 Posted November 22, 2020 vor 8 Stunden schrieb Mausebaer: wo der Hausrechtsinhaber damit einverstanden ist, dass Du die Waffen in seinem befriedeten Besitztum führst. Dies könnte theoretisch ja auch der aktuelle Vermieter sein. Wenn der Flur befriedet ist... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mausebaer 12947 Posted November 22, 2020 vor 9 Stunden schrieb Mausebaer: ... oder stelle den Schrank dort auf, wo befriedetes Besitztum und Hausrecht eindeutig sind ... vor 3 Minuten schrieb _peti: Dies könnte theoretisch ja auch der aktuelle Vermieter sein. Wenn der Flur befriedet ist... Nein, wobei eine Art gemeinschaftliches Hausrecht und befriedetes Besitztum gesehen werden könnte. Es gibt doch wohl eine Befriedung des Grundstücks, auf dem das Wohnhaus steht, und das Haus wird wohl auch so etwas wie einen Eingang haben. Die Befriedung sollte gegeben sein. Nur wem steht in welchem Umfang das Hausrecht am Flur zu? Durch die Vermietung wurde hier das Hausrecht modifiziert. Wie @Mozart's Ghost schon Ansprach, könnte es z.B. vertragliche und öffentliche Regelungen zur Nutzung des Flurs geben. Es könnte sicherlich eine Vereinbarung zu finden sein, die das rechtliche Problem mit dem Führen lösen könnte, aber wozu der ganze Aufwand, wenn es eh nur vorübergehen sein soll? Euer Mausebaer Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gruger 2130 Posted November 22, 2020 Das Führen (wenn es denn ein solches ist) findet ja im Rahmen des Bedürfnisses statt.. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7596 Posted November 22, 2020 Jetzt soltle man bitte mal nicht überdramatisieren. Es ist ein dauerhaft bewohntes Gebäude. Dadurch entfällt schonmal eine genannte einschränkung und den Rest würde ich einfach mal mit dem SB besprechen. Grundsätzlich gibts zu ähnlichen sachverhalten schon gerichtsurteile (Keller, abschließbar, nicht einsehbar, Bayern). Den ganzen anderen Panikalarm beachtet man nicht. Die Behörde kann Ausnahmen zulassen. Begrenzter Zugang ist hilfreich, aber keine gesetzliche Bedingung. Quote Share this post Link to post Share on other sites
fw114 2 Posted November 22, 2020 Ich rufe morgen mal bei der Behörde an. Mal sehen was die sagen, ich werde berichten. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fussel_Dussel 2300 Posted November 22, 2020 (edited) Beachte, dass in Mehrfamilienhäusern nix im Treppenraum bzw. Fluchtweg stehen/hängen/montiert werden darf. Nix heißt nix. Außer natürlich Brleuchtung, wenn XYZ eingehalten wird. Grundlagen dazu findest du im vorbeugenden Brandschutz. Edited November 22, 2020 by Fussel_Dussel Quote Share this post Link to post Share on other sites
Cannon Balls 986 Posted November 22, 2020 Richtig, ein Tresor ist zwar keine Brandlast aber er versperrt Fluchtwege. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Herr_Merlin 605 Posted November 22, 2020 Sackkarre und ein paar Tragegurte und ab in das erste OG... Quote Share this post Link to post Share on other sites
PetMan 6647 Posted November 22, 2020 vor 5 Stunden schrieb Herr_Merlin: Sackkarre und ein paar Tragegurte und ab ........ Bei den meisten Tresoren kann man die Tür aushängen. Mein A mit B Innenfacht hat 90 Kg insgesamt, Tür ausgehängt und dann nacheinander beides alleine in den ersten Stock getragen. Ein 0er oder 1er mag schwerer sein, aber ohne Tür ist er einfach ein gutes Stück leichter............... 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites