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Commerzgandalf

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vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

... und wo ist die "Verarbeitung" und die "Speicherung"? :teu38:

Schonmal den weiten Verarbeitungsbegriff der DSGVO (Art. 4 Nr. 2)  zur Kenntnis genommen?

 

"Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

 

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vor 2 Stunden schrieb P22:

Schonmal den weiten Verarbeitungsbegriff der DSGVO (Art. 4 Nr. 2)  zur Kenntnis genommen?

 

"Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

Unter diesen Verarbeitungsbegriff fällt natürlich schon, wenn jemand etwas sieht, das eine bestimmte Person macht, und sich das willentlich oder unwillentlich merkt. Und noch besser: auch wenn er es vergisst. 😀

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vor 4 Stunden schrieb P22:

Schonmal den weiten Verarbeitungsbegriff der DSGVO (Art. 4 Nr. 2)  zur Kenntnis genommen?

 

"Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

 

Art. 2
Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

 

 

Immer daran denken; der Sinnspruch "Blättere vor und blättere zurück, vielleicht findet sich ein besseres Paragrafenstück!" gilt auch bei Artikeln. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Art. 2
Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Genau diese Alternative haben wir erfüllt.

Das „Dateisystem“ wird nochmal legaldefiniert. Und das hier eine Speicherung vorliegt, dürfte auch unbestritten sein - oder wie will man ansonsten seiner (in BW) verpflichtenden Aufbewahrung der Kontaktdaten über vier Wochen nachkommen?

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Unsere Landes-Verordnung um Schutze des Coronavirusses fordert explizit die schriftliche Erfassung bestimmter, vorgegebener Kontaktdaten auf jeweils einzelnen Zetteln, die so aufzubewahren sind, dass Dritte nicht diese lesen können und sie sind nach 1 Monat Aufbewahrung zu vernichten.

 

Es ist mir schnurzwurzpiepegal, ob es irgendeine dem widersprechende Rechtsnorm gibt. Ich halte mich sklavisch an diese und schlimmstenfalls begehe ich einen Verbotsirrtum.

 

Wenn wir die gleiche Sorgfalt in Rechtsdingen, die die obigen Poster hier in bewundernswerter Weise zelebrieren, an das juristische Handeln unserer staatlichen Stellen anlegen würden, würden viele bislang hochbezahlte Leute ganz schnell bei Wasser und Brot Tüten kleben dürfen. Es gilt ja immer noch das Bestimmtheitsgebot, das inzwischen eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von uns betreffenden Rechtsnormen schmerzlich vermissen lassen:

 

Zitat

Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass die Adressaten und sonstigen Beteiligten nach § 13 VwVfG ohne Weiteres erkennbar ist, was genau von ihm gefordert ist und wem sie ihr Verhalten danach richten können und die Behörde, die mit dem Vollzug betraut sind oder für deren sonstiges Verwaltungshandeln der Verwaltungsakt von Bedeutung ist, seinen Inhalt etwaigen Vollsteckungshandlungen oder sonstigen Entscheidungen zugrunde legen können.

Quelle: Beck-OK VwVfG, § 37 Rdn. 1; BVerwG NVwZ 2005, 933, 939; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 37 Rdn. 5.

 

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Unser Stand ist zwar offiziell zu aber wir dürfen trotzdem schiessen.

Alles im Rahmen der Landesverordnung, max 5 Personen aus zwei Haushalten, keine Gäste, Registrierung der Nutzer.

Jäger durften schon die ganze Zeit auf den Stand, wurde explizit in der Landesverordnung erwähnt, da Jagd kein Sport sondern "gemeinnützig".

 

Für die nachfolgenden sonstigen Zusammenkünfte liegt das öffentliche Interesse grundsätzlich vor

 

  • Schießstände (nicht Schießkinos) dürfen für Jägerinnen und Jägern zum Einschießen der

    Waffen sowie zur Erlangung eines jagdrechtlich, erforderlichen Schießnachweises geöffnet werden. Sie fallen für diesen Zweck nicht unter die nach § 2 Abs. 1a zu schließenden Einrich- tungen.

Bearbeitet von scotty600
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Fällt euch eine Schießmöglichkeit für zwei Gäste ein in:

südlichem Thüringen

östlichem Hessen

nordöstlichem BW

südlichster Zipfel von Sachsen

so nah an der bayerischen Grenze wie möglich?

 

Wo sind überhaupt noch gewerbliche Schießstände für alle oder wenigstens für JS-Inhaber geöffnet?

Gab es da nicht mal ne Liste?

 

Wieso hat eigentlich das MSZU nur für Jäger offen, Phili aber für alle? Ist doch beides in BW?

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vor 26 Minuten schrieb Sebastians:

Wieso hat eigentlich das MSZU nur für Jäger offen, Phili aber für alle? Ist doch beides in BW?

Naheliegend ist die individuelle Genehmigung der Stadt bzw. des zuständigen Ordnungsamt. 

Die Verordnung gilt für das Land, die Umsetzung ist aber Gemeindesache und da kann es schon Unterschiede geben .... dürfte für den LWB nichts neues/ungewöhnliches sein 🙂

Bearbeitet von scotty600
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Bei uns ist im Umkreis Gotha elles dicht, die Vereine kuschen, ich habe Wellen geschlagen bei Präsidenten im Umkreis dass es nicht sein muss,  alles dargelegt, keine Chance, die machen eben dicht, der Dachsbau in Wandersleben mitten im Kreis Gotha privat hat geöffnet per Voranmeldung kein Problem bis 100 Meter Kugel.

Bearbeitet von lastunas
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Am 3.12.2020 um 10:22 schrieb PetMan:

Ich kenne die " Nachverfolgunszettel " nur als einzelne Zettel, keine Listen. Wo jeder nachmittags sehen könnte wer vormittags da war. Ich denke Datenschutzkonform sind solche Listen nicht.

Listen sind nicht Datenschutzkonform. Hat mir der Datenschutzbeauftrage RLP mitgeteilt. - Nur einzelne Gastzettel, die sofort Datensicher abgelegt werden müssen.

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@Fussel_DusselIm eigenen Sender https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-verschaerfung-corona-auflagen-100.html#Ausgangsbeschraenkungen läßt Herr Kretschmann verkünden: 

Zitat

Alle weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von ... Sportanlagen, werde erst im Zuge der MPK entschieden.

Verstehe ich so: Also er möchte die anderen auf seine Linie bringen, der Herr Schützenbruder aus dem Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. Also wirst Du Dich bis Sonntag abend oder Dienstag früh gedulden müssen?

 

Die Sprache erstaunt mich auch: 

Zitat

 

"Das Signal soll sein: Leute, bleibt zuhause, es sei denn, ihr müsst etwas erledigen, das wichtig ist."

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident BW

 

Mal abgesehen davon, daß das Ihr und nicht ihr geschrieben wird: Ich war Gott sei Dank noch mit keinem mich Regierenden per Landsercomment unterwegs und möchte das auch nie und nicht. Ist ja lustig geworden bei Euch Baden - Württembergern.

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vor 17 Minuten schrieb Seifert:

PB hat für dieses Wochenende aufgrund der neuen Verordnung bereits dicht gemacht. 

vor 13 Minuten schrieb Klausu:

Hab heute dort niemanden erreicht. 

Würde ja leider dafür sprechen, dass zu ist. Hast Du die Info direkt aus PB @Seifert ?

vor 14 Minuten schrieb Klausu:

Ich hab dort morgen einen Termin.

Das wiederum ist aber äußerst blöd organisiert. Wenn tatsächlich zu ist und dann Leute X hundert km aus anderen BL anreisen und dann vor verschlossenen Toren stehen. Da wäre ja mindestens ne kurze Mail mit einer entsprechenden Info wünschenswert; zumal man ja ohnehin per Mail reservieren soll.

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Ab Montag sind in Sachsen (fast) alle Sportstätten zu:

Zitat

§ 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten

(2) Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:

8. Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs einschließlich Skiaufstiegsanlagen;

(Ausnahmen: a) Profisportler, b) Bundeskader, "oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen", c) Sportstudenten)

 

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