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IGNORED

Dürft ihr derzeit noch trainieren?


Commerzgandalf

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vor 9 Stunden schrieb mühli:

....so sieht es momentan seit 1. März 2021 in der Schweiz aus. 

Link https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2021/02_februar/die-schuetzenhaeuser-werden-geoeffnet/

Zitat daraus:

...Ab dem kommenden Montag dürfen Schiessstände, welche auf mindestens einer Seite zu den Zielen im Freien hin offen sind, wieder öffnen. ..

 

 

Letztere Definition eines "offenen" Schiessstandes (also klassisch mit Teilüberdeckung bei den Schützen und nach vorne/oben hin offen, nur ggf. mit Hochblenden) gibt es ja auch im deutschen Schiessstätten-, Bau- und Immissionsschutzrecht.

 

Nur vom Infektionssschutz her hat man im schweizer Nachbarland Baden-Württemberg dann auf einmal eine andere Definition geschaffen - da gelten solche offenen/teiloffenen Schiessstände dann als geschlossene  Sportanlagen.

Und diese dürfen nach der ba.-wü. Corona-VO im Regelfall nicht geöffnet haben...  Mein Vereinsschiessstand ist daher seit Anfang November 2020 zu.  

 

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Am 12.3.2021 um 21:56 schrieb Sepp64:

Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg noch keine Chance, beide deutlich über 100.

 

 

oeffnung.JPG

Haben Stadt und Landkreis Sulzbach Sonderregeln erlassen?

 

Nach §10 der 12BayIfSMV ist kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (bei I>100 ein Haushalt + 1 weitere Person) erlaubt, der Betrieb von Sportstätten unter freiem Himmel zu diesem Zwecke ebenso. Das Innenministerium versteht - laut BSSB - darunter auch teilgedeckte Stände, wenn vergleichbare Luftzirkulation gewährleistet ist (die Bayerische Staatsregierung wartet immer noch auf Aloisius und den Brief mit den göttlichen Eingebungen, mit denen dann klar würde, daß das bei Raumschießanlagen mit Zwangsluftaustausch erst recht der Fall wäre).

 

Edit: Insofern ist, zumindest Für Bayern, die Infografik mißverständlich. Die dort genannte "Notbremse" gibt es zwar, aber die muß aktiv gezogen werden.

 

Bearbeitet von lrn
Ergänzung
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vor 11 Stunden schrieb mühli:

Als Vergleich, so sieht es momentan seit 1. März 2021 in der Schweiz aus. 

Link https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2021/02_februar/die-schuetzenhaeuser-werden-geoeffnet/

Zitat daraus:

 

Hat die Schweiz eigentlich auch "Bedürfnisnachweise" wie Pflichtschießen etc.?

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vor 1 Minute schrieb mühli:

Dann macht es auch keinen Sinn bei euch, erhöhte Auflagen für Schießstände zu fordern, da sich dass dann in keiner Weise auf die Zahl der LWB auswirken könnte.

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vor 3 Minuten schrieb Sepp64:

Hier ist noch keiner von der Bremse runter, deshalb auch keine Notbremse. Weit und Breit keine Lockerungen hinsichtlich Außensport.

Die Lockerung steht in der Verordnung, siehe oben, und ist damit bayernweit gültig; für Einschränkungen gibt es eng definierte Voraussetzungen und es ist aktives Verwaltungshandeln notwendig.

 

Oder meinst Du jetzt die Standbetreiber, die sich nicht trauen? Für die sind vielleicht die Erläuterungen des BSSB hilfreich:

https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

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Mein 2.Verein in Winterbach ( Kreis St.Wendel, Saarland ) hat seit glaub Anfang Februar die 50m und neu auch die 100m Stände auf . Beide " Teilgedeckt" . Die meisten anderen Vereine im Saarland haben noch zu. Kommt also auch auf den Kreis/Landrat an, vermute ich. (Der 100m Stand war wegen Auflagen des Schiessatndsachverständigen zu und die Lüftung musste verändert werden, hatte also nix mit Corona zu tun. Die Schiesshalle mit 10 Bahnen a 25m sind auch wegen dem Sachverständigen zu und nicht wegen Corona )

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Gerade eben schrieb lrn:

 

Oder meinst Du jetzt die Standbetreiber, die sich nicht trauen? Für die sind vielleicht die Erläuterungen des BSSB hilfreich:

https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html

Hier ist noch kein Verein in Bewegung. Ich bin in vier Schützenvereinen und nur ein Verein hat einen 50m und einen 100m Schießstand. Die haben schon bei dem ersten Lockdown diese teilgedeckten Stände nicht geöffnet.

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vor einer Stunde schrieb Sepp64:

Hier ist noch kein Verein in Bewegung. Ich bin in vier Schützenvereinen und nur ein Verein hat einen 50m und einen 100m Schießstand. Die haben schon bei dem ersten Lockdown diese teilgedeckten Stände nicht geöffnet.

Wenn sich die Verantwortlichen nicht trauen, und sich auch nicht überzeugen lassen, ist es natürlich ein Problem.

 

Vielleicht hilft ja die BSSB-Seite. Und man kann den Verantwortlichen auch mal sagen, daß sie ausführendes Organ des Vereins sind und es einen Vereinszweck gibt.

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vor 4 Stunden schrieb JägermitHut:

Respekt. Andere sammeln Waffen. Aber das kann jeder. Vereine sammeln, hat was....😉

Ich bin auch in drei verschiedenen Schützenvereinen, weil davon jeder jeweils andere Disziplinen anbietet.

Waffen sammel ich aber unabhängig davon trotzdem noch zusätzlich.:grin:

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Wer aus Bayern hier ist denn in einem Verein, der die Öffnung wieder vorbereitet, auch die Innenstände? Das soll doch bei passenden Inzidenzen wieder möglich sein, oder hab ich was falsch verstanden? Ich kenn hier im Umland keine, außer den gewerblichen Jagdparcours in Hattenhofen, für Sportschützen nur außen.

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DOSB Idee zum tagesaktuellen Corona-Schnelltest vor der Training

Schnelltest.JPG.f363d334cccf9e632470fb9fb6cf9520.JPG

 
Wozu sind diese Schnelltests (s. Beipackzettel zum Schnelltest in der Anlage) nach Angaben der Hersteller NICHT geeignet:
„Der SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest dient nicht als Basis zur Diagnose oder dem Ausschluss einer Infektion mit SARS-CoV-2.“
 

loewe_covid-19_ag_schnelltest_boson_gebrauchsanleitung_de.pdf

 

Fragen in die Runde:

Die Forderung nach Schnelltestdurchführung vor Zutritt zur Anlage ist doch nur dann rechtskräftig, wenn diese vom Vereinsvorstand direkt und schriftlich an die Vereinsmitgliedern gerichtet wird?

Ist angesichts der Faktenlage lt. Hersteller-Info s.o. eine einstweilige Verfügung gegen eine solche Vorstandsentscheidung erfolgversprechend ?

 

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vor 5 Minuten schrieb snarrow:

Die Forderung nach Schnelltestdurchführung vor Zutritt zur Anlage ...

Warum nicht einfach ein Testergebnis faken? Und das dann wohlwollend mitschleppen und vorzeigen.

Verblasst das Ergebnis nach Stunden auf dem Streifen?

 

Einfach den Weg des geringsten Widerstandes ... wäre mein Grundgedanke.

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Das könnte wenn es blöde kommt, die Zukunft sein! Sprich ohne negativen Coronaschnelltest kein Zugang/Zutritt zur Schiessanlage und kein schiessen! Finde ich persönlich doof, aber wenn es von oben/ganz oben verordnet wird, was soll man dagegen schon machen bzw. ausrichten?

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Ich schiesse in München und Umland, bei meinen beiden Vereinen ist der Schiessbetrieb noch eingestellt. Einer der Vereine plant die Öffnung für April, mal sehen ob das klappt.

Die Stände in der weiteren Umgebung, auf denen ich sonst noch rumlungere, sind derzeit alle für Sportschützen geschlossen. Teilweise sind bei den Jagdparcouren die Outdoorstände für Sportschützen geöffnet  (Hattenhofen z.B.), auf denen man Trap/Skeet schiessen kann. Da ich dort mit meiner Typhoon F12 von den eher tradtionellen Schützen immer ziemlich schräg angeschaut werde, fällt das zur Zeit flach 🙂 (hab keine Lust auf Krawall)

 

So fahr ich zur Zeit einmal im Monat für einen 4 Stundentermin nach Philippsburg, um wenigstens etwas in Übung zu bleiben. Da geht dann allerdings auch Fallscheibenschiessen mit Schrot und Kugel, was ich bei mir in der Umgebung nur sehr sehr eingeschränkt trainieren kann. Philippsburg ist also selbst ohne Corona immer eine Reise wert.

Bearbeitet von switty
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