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IGNORED

Dürft ihr derzeit noch trainieren?


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Bei uns dürfen Nachwuchs-Kaderschützen trainieren

Das finde ich ohnehin eine Frechheit.

 

Profis die ihr Geld mit Sport verdienen dürfen "spielen gehen". Frisöre aber nicht arbeiten, obwohl die auch ihr Geld damit verdienen. 22 Mann hechelnd in engem Kontakt auf dem Fußballfeld sind OK, sofern sie dafür bezahlt werden, und "Kader", also geförderte Schützen ausgewählter Disziplinen dürfen weiterhin trainieren. Aber einzelne Schützen ganz allein auf weiträumigen Anlagen nicht.

 

Ich habe 2020 insgesamt 6 erste Plätze erreicht, davon zweifacher Deutscher und zweifacher Landesmeister BW. Ich verdiene damit kein Geld und bin von niemandem gefördert. Ich muß lange warten, bis ich endlich mal wieder ganz alleine auf einem abgesperrten Platz schießen gehen darf.

 

Unsere Herrscher haben ja aber auch schon bestätigt daß es bei den Maßnahmen weniger um Infektionsschutz als um Erziehung geht, und man sich mit Hygienekonzepten im Einzelnen gar nicht beschäftigen will. Es ist egal, daß jemand allein auf dem Schieß- oder Golfplatz sich überhaupt nicht anstecken kann. Im Supermarkt werden wir dagegen gezwungen alle die selben Einkaufswägen anzugriffeln, und in der Hälfte der Märkte stehen noch nichtmal Desinfektionsmittel bereit.

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Ich hab nachher wieder einen Termin auf dem hiesigen Schießstand (ST) - zwar nur 20 Minuten (da jeweils nur max. 2 Schützen auf dem Stand gleichzeitig seien dürfen), aber für „den Stempel“ im Schießbuch reicht es [emoji1303][emoji41]


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Ich schieße mit 4mm lang (Flobert) zuhause im Keller, abwechselnd Lang- und Kurzwaffe und kann 12/12 ohne Probleme nachweisen.

 

Aus Konservendosendeckeln ist sogar eine Miniatur-Fallplattenanlage möglich

(ob das bei einem Verband ausreichen würde für ein neues Bedürfnis weiß ich nicht, brauche ich derzeit auch nicht.... die würden evtl vor lachen vom Stuhl kippen)

 

Grüße

Tom

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Hallo. Es gab doch vereinzelt Meldungen, dass in RLP der ein oder andere Verein offen hat, für Einzelpersonen / für Schiessnachweise. 

Kann mal jemand davon berichten, auf welcher Grundlage der Verein das durchbekommen hat? Ich ging davon aus, in RLP lautet die Verordnung dahingehend, dass Schiessanlagen prinzipiell zu schliessen sind. 

 

Bitte nur fundierte Antworten von Mitgliedern/Vorständen offener Vereine in RLP, VIELEN Dank vorab! 

Bearbeitet von Seifert
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vor einer Stunde schrieb Seifert:

Ich ging davon aus, ...

 

Hast du denn stattdessen auch nachgeschaut? Ohne Rheinland-Pfälzer zu sein, habe ich jetzt 15sec gebraucht, um die Auslegungshilfe für die 15. CoBeLVO von RLP (Stand 11. Januar 2021) auf der offiziellen Seite des Landes zu finden, in welcher die Öffnung von Schiessständen für Schiessnachweise explizit genannt ist?!

 

 

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vor 12 Minuten schrieb blackys:

 

Hast du denn stattdessen auch nachgeschaut? Ohne Rheinland-Pfälzer zu sein, habe ich jetzt 15sec gebraucht, um die Auslegungshilfe für die 15. CoBeLVO von RLP (Stand 11. Januar 2021) auf der offiziellen Seite des Landes zu finden, in welcher die Öffnung von Schiessständen für Schiessnachweise explizit genannt ist?!

 

 

Ohne den provokanten Unterton wäre es sicher auch gegangen, oder? 

 

Das ist mir bekannt, ich kenne das Dokument. Das ändert aber nichts daran, dass wohl fast alle Stände und Vereine in RLP, so weit mir bekannt, geschlossen haben. Nicht selten durch die Stadtverwaltung. Und nein, es liegt nicht (immer) an unwilligen Vorständen. 

 

Deshalb frage ich hier explizit nach Vereinen die offen haben und wie sie es durchgebracht haben. 

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Stimmt, da hast du Recht, sorry!

 

Ich war nur verwundert über die Fragestellung nach "wie sie es durchgebracht haben". Ein Schließen der Schiessstätten, oder auch anderen Einrichtungen, erfolgt ja über eine gesetzliche Regelung. Im Falle von Corona sind dies die entspr. Verordnungen der Länder. 

Hier in Niedersachsen (oder auch anderen Bundesländern) prüfe ich doch als Verein lediglich diese Verordnungen und handele entsprechend. Sprich ich öffne dann eben unter den gegebenen Voraussetzungen oder auch nicht.

Wenn also bei euch die Landesregierung die entspr. Ausnahme zulässt, macht man doch einfach auf (unter den gebotenen Auflagen), wenn man das möchte. Wenn da einzelne Kommunen reinfunken wollen, geht dies ja nur durch einen Verwaltungsakt unter Benennung der entspr. Rechtsgrundlage. Eure CoBeLVO kann es ja aufgrund der Auslegehilfe augenscheinlich nicht sein, daher meine Irritation?!

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vor 15 Stunden schrieb Seifert:

die offen haben und wie sie es durchgebracht haben

Durchgebracht? Tür auf und schießen wie gesetztlich geregelt. Die Verordnung in RLP ist eindeutig ... da du ja das Dokument kennst.

Alles andere müsstest du sonst mit "deiner Stadtverwaltung" klären. Ich kenne einige Vereine in RLP die schießen. Ich kenne keine Stadtverwaltung, die das verhindert.

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vor 54 Minuten schrieb Masta4:

Gibt es für Philippsburg eine Geheimnummer?

Einfach eine E-mail an info@sapb.de und da wird einem geholfen. Bin kommendes Wochenende einen ganzen Tag dort, sonst lohnen sich 6 Std. Fahrtweg nicht :)

Bearbeitet von switty
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vor 5 Stunden schrieb MAHRS:

Durchgebracht? Tür auf und schießen wie gesetztlich geregelt. Die Verordnung in RLP ist eindeutig ... da du ja das Dokument kennst.

Alles andere müsstest du sonst mit "deiner Stadtverwaltung" klären. Ich kenne einige Vereine in RLP die schießen. Ich kenne keine Stadtverwaltung, die das verhindert.

Genau So👍

Ohne groß Tam Tam einfach machen....

 

Die Stadt bzw. Kreisverwaltung haben gerade andere Schwerpunkte!

 

 

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