lebachere30 307 Posted October 28, 2020 Moin Leute, Folgendes hab ich im Moment in Vorbereitung: Ein Verein in Frankreich der mir sehr gefällt würde mich aufnehmen. Mir wurd gesagt ich brauch einen europäischen Feuerwaffenpass, diesen hab ich beantragt. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: Sind alle Waffen die ich in D legal als Sportschütze besitzen darf in F legal? Insbesondere Vorderschaftrepetierflinte und HA mit kurzem Lauf ( Hera 9er Sport C ) Ist noch was zu beachten außer das man eine Einladung vom Verein haben muss? In diesem Fall reicht dann wohl der Mitgliedsausweis. Beste Grüße Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 5602 Posted October 28, 2020 vor 42 Minuten schrieb lebachere30: Ein Verein in Frankreich der mir sehr gefällt würde mich aufnehmen. vor 42 Minuten schrieb lebachere30: Sind alle Waffen die ich in D legal als Sportschütze besitzen darf in F legal? Das sollte dir wohl der Verein, bzw. dessen Mitglieder rechtlich einwandfrei mitteilen können? Quote Share this post Link to post Share on other sites
lebachere30 307 Posted October 28, 2020 Laut des Vorsitzenden wär alles was auf dem EFP steht OK. Aber Sicherheitshalber wollt ich hier nachfragen weil es da bestimmt Deutsche gibt die in F schießen. Und Verinsvorstände müssen auch nicht immer zwingend alles wissen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kai 444 Posted October 28, 2020 (edited) Bei mir war es so, dass die Mitgliedschaft die Einladung ersetzt. Du kannst die Waffen auf dem EFP transportieren aber nicht in Frankreich verwahren. Jedenfalls war es bei mir sehr kompliziert, da ich sowohl in Deutschland als auch in Frankreich einen Wohnsitz habe. Kläre auch mal mit deiner Behörde, ob sie die Trainings ggf für dein Bedürfnis anrechnen. Zum Thema zugelassene Waffen würde ich direkt an die FTIR schreiben. Edited October 28, 2020 by Kai Quote Share this post Link to post Share on other sites
lebachere30 307 Posted October 28, 2020 Das Hauptproblem ist das ich 0 Französisch kann. Kommunikation ist da schwierig. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kai 444 Posted October 28, 2020 Aber vielleicht kann dir jemand von den Mitgliedern helfen. Ich schau morgen mal was ich auf der Webseite finde. Sehr eindeutig ist das aber oft nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 27229 Posted October 29, 2020 vor 8 Stunden schrieb lebachere30: Das Hauptproblem ist das ich 0 Französisch kann. Kommunikation ist da schwierig. Nur nebenbei... Als "Grenzlandbewohner" (der du ja wahrscheinlich bist) würde ich das nicht so belassen, sondern bei nächster Gelegenheit mal einen Franz.-Kurs (z.B. in der VHS) belegen. 5 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mittelalter 2747 Posted October 29, 2020 vor 51 Minuten schrieb karlyman: sondern bei nächster Gelegenheit mal einen Franz.-Kurs belegen. Bordelle sind ab dem 02.11. auch vom Lockdown betroffen... Sorry, billig, aber cnr Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kai 444 Posted October 29, 2020 Ich habe mich mal etwas umgeschaut, auf der Webseite der FFTIR habe ich auf den ersten Blick nur Regeln zu Karabinern gefunden. Für IPSC gibt es nur das Regelwerk Kurzwaffen, das ist aber zweisprachig EN/FR: https://www.fftir.org/images/documents/ipsc_armes_de_poing_edition_jan_2012_version_francaise_2.pdf Zu kaufen gibt es Kategorie B Waffen natürlich auch. Hier muss man aber schon länger auf die Magazinbeschränkung achten: https://www.armurerie-douillet.com/ar15,-ar10-cat268.html 2017 gab es auf der FFTIR Seite auch noch was zu Kategorie B und wann diese in die Kategorie A fallen, ich finde den Hinweis aber nicht mehr. Und hier die offiziellen Informationen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F33661 Kann man sich auch mal mit deepl.com übersetzen lassen Flinten sind historisch in Frankreich schon immer eher unproblematisch gewesen. So viel ich weiß sind auch die Vorderschaftler nicht hundepfui wie hier. Wichtig bei den halbautomaten, hier noch mal gegenchecken ob es nicht A.1 ist: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2242 Quote Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 27229 Posted October 29, 2020 vor 2 Stunden schrieb Mittelalter: Bordelle sind ab dem 02.11. auch vom Lockdown betroffen... In France gibt's allerdings (offiziell) keine mehr. Quote Share this post Link to post Share on other sites
lebachere30 307 Posted October 29, 2020 Der Link hilft. Danke @Doggenrotti Ich hatte befürchtet das ein kurzer HA der hier einen BKA Bescheid bedarf verboten ist. Aber scheinbar nicht. Ich hab was gelesen das man in Lux vom Ministerium einen Stempel brauch. Gibts sowas in F auch? Oder reicht da der EFP? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kai 444 Posted October 29, 2020 (edited) Haha, ich bin nicht Doggenrotti und die Schönheit daneben war eine Rotti-Senner Mischung, die Baba. Die Franzosen hatten andere Kriterien bei verbotenen Waffen, z.B. die Kaliber. Sowas wie Anschein kenne ich konkret aus Frankreich nicht, aber die Regelungen sind auch nicht immer eindeutig - wie so alles in Frankreich - und verweisen von hier nach da und dort. Ich habe mal versucht rauszufinden, ob ich mein 45er Hawken Vorderlader Nachbau mitnehmen darf, habe mich aber im Dickicht der Verweise verloren. Stempel brauchst Du nicht und kriegst Du nicht. EFP+Einladung oder EFP+Lizenz vom FFTIR (Mitgliedschaft im französischen Verein) Kai Edited October 29, 2020 by Kai Quote Share this post Link to post Share on other sites
lebachere30 307 Posted October 29, 2020 Also alles is gut wenn ich den EFP hab. Danke. Kaliber 10 ist verboten sagte man mir. Gängige sachen wie .223 .308 und 9mm wird wohl kein Problem sein. Sorry für die Verwechselung 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Kai 444 Posted October 29, 2020 Genau, ich hab 9 und 6,5x55 geschossen, kein Problem. Und die Mindestlänge ist da auch klar angegeben. Jetzt ist aber erstmal Pause. Hab heute noch die letzten Sachen aus meiner französischen Wohnung geholt. Jetzt heißt es 4 weitere Wochen Homeoffice. Quote Share this post Link to post Share on other sites
lebachere30 307 Posted October 29, 2020 Ja leider dann dürfte von rechtlicher Seite aus alles gut sein. Super Quote Share this post Link to post Share on other sites