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IGNORED

Schalldämpfer im NWR für Kurz- oder Langwaffe klassifiziert


JägermitHut

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Ich habe bei dem Waffenhändler meines Vertrauens eine Langwaffe, nebst Schalldämpfer bestellt. Nun schreibt er mir, es könne mit dem Schalldämpfer Probleme geben, da der im NWR2 als Kurzwaffendämpfer deklariert ist. Er werde sich darum kümmern.

 

Hat jemand diese, wohl recht neue, Problematik schon erlebt?

 

Abgesehen davon kenne ich keine rechtliche Grundlage, dass Schalldämpfer in KW- und LW-Dämpfer zu unterteilen sind.

Bearbeitet von JägermitHut
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Gibts aber.

Es zählt eben wozu der SD bestimmt ist. Kann bis zu konkreten Modellspezifika gehen.

Einen dezidierten KW-SD wird man nicht als LW-SD einpflegen.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Einen dezidierten KW-SD wird man nicht als LW-SD einpflegen.

Zumindest hier in Hamburg kenne ich eine Person die ohne Probleme einen B&T Impuls IIA für eine 9mm Büchse eingetragen bekommen hat. Man könnte argumentieren, dass das Ding aufgrund seines Impulsgebers einen dezidierten KW SD darstellt.

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Wir wissen nicht worum es geht und wie dezidiert dein Beispiel ist.

Ein SD für explizit für konkrete Modelle wie eine Glock17/19, HKP30 wird man eben immer als KW SD betrachten.

Ob in Waffenbehörden möglicherweise auch Fehler gemacht werden, braucht sicher nicht mehr diskutiert werden ;)

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Es braucht kein Gesetz zur Zuordnung.Das tut der Hersteller. So wie er auch ein messer als waffe oder Werkzeug widmet. Eine Lampe als für Schusswaffen bestimmt oder nicht usw.

ansonsten ins Registergesetz schauen ob da was steht. Es ist nur bedeutungslos.

Ein Kw gewidmeter SD ist ein KW-SD.

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Das Gesetz kennt aber keine Zuordnung, sondern nur eine Verwendung, zumindest bei Schalldämpfern.

 

Sonst könntest du deinen LW-Dämpfer auch an eine Kurzwaffe schrauben.

 

Na, mal sehen was der Waffenhändler meines Vertrauens herausbekommt.

Bearbeitet von JägermitHut
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Ich habe bereits einem Schalldämpfer, der vom Hersteller für Kurzwaffen konzipiert ist. In einem gängigen Kurzwaffenkaliber. Ich habe dazu die passende Langwaffe und es war kein Problem. Das Problem ist nicht die Gesetzeslage oder die Behörden, sondern das NWR2 dass sich wieder mal Dinge ausdenkt, die das Gesetz nicht hergibt. Aber ich sehe, keiner hier hat persönliche Erfahrungen. Insofern führt die Diskussion wirklich zu nichts.

 

In manchen Kaliber gibt es nur für Kurzwaffen spezifizierte Schalldämpfer. Auf kürzere Entfernungen, für kleines Wild, ist .45 ACP ein gutes Kaliber. Dafür gibt es keine expliziten Langwaffenschalldämpfer. War bisher auch kein Problem.

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Wenn vor dem NWRII Fehler gemacht wurden, ist das nicht das Problem des NWRII

Manches fällt jetzt leichter auf, da es enstprechend kategorisiert ist. Man wird quasi mit der Nase drauf gestoßen, was man vorher nicht wahrgenommen hat.


 

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vor 6 Stunden schrieb JägermitHut:

Auf kürzere Entfernungen, für kleines Wild, ist .45 ACP ein gutes Kaliber.

Hallo!
Ich frage aus wirklichem Interesse - auf welches Wild und mit welcher Laborierung setzt Du die .45 ACP jagdlich konkret ein?
Fangschußtechnisch macht eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber ja wenig Sinn, weil sich da die Nachteile beider Systeme (größere Abmessungen und Gewicht bei geringerer Wirkung) vereinigen.

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Bitte keine Kaliberdiskussion. Jeder hat da so das seine und alle anderen haben freilich keine Ahnung.

 

Ich verwende .45 ACP auf Fuchs und Waschbär. Vor allem weil  .45 ACP „natural subsonic“ ist und sich super dämpfen lässt. Ist bei mir ratsam, wenn ich nicht den Zorn der am/im Wald lebenden auf mich ziehen will.

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Habe heute telefonisch mit meiner Behörde geredet " Schleswig-Holstein " bei denen ist SD = SD, egal ob der SD für eine Kurzwaffe geeignet ist oder

nicht solange der SD auf einer Langwaffe montiert wird gebe es kein Problem, wenn man Langwaffen in den Kaliber 9mm, 357 Mag. usw. hat und 

die jagdlich nutzt !

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vor 10 Stunden schrieb CiscoDisco:

Gibt es einen real existierenden Schalldämpfer der nicht explizit für Kurzwaffen vorgesehen ist für eine Langwaffe in 9mm Luger? 

https://shop.bt-ag.ch/shop/deu/category/maschinenpistolen

Vermute, daß das die normalen Impulse Dämpfer sind aber eben ohne den Impulsgeber und eben NICHT für Pistolen gewidmet (Daß ein ziviles Klon einer MP wegen der  Größe in D. u. U. Kurzwaffe ist lasse ich mal außen vor da das nur sinnlose Verleitfährte wäre) Die Impulse liefert BT wahlweise statt mit Impulsgeber und herstellertypischen Gewinden auch ohne den Rücklaufverstärker und wahlweise mit ziemlich beliebigem Gewinde oder auch 3 - warzig als Tri-Lug.

 

Afaik kommt weder der Importeur noch irgend ein Händler diesbezüglich aus dem Quark.

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vor 3 Stunden schrieb daimler01:

Habe heute telefonisch mit meiner Behörde geredet " Schleswig-Holstein " bei denen ist SD = SD, egal ob der SD für eine Kurzwaffe geeignet ist oder

nicht solange der SD auf einer Langwaffe montiert wird gebe es kein Problem, wenn man Langwaffen in den Kaliber 9mm, 357 Mag. usw. hat und 

die jagdlich nutzt !

So kenne ich das auch. Waffenbehörde Berlin. Nix Anhang zum Waffengesetz.

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