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IGNORED

Definition WaffG "verkürzt oder schnell zerlegt" - Wildererwaffe?


Sebastians

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Hallo zusammen,

 

Folgende Konstellation, evtl. ein Projekt:

AR15 mit Gesamtlänge ca. 70 cm

Der Schaft (ohne die übliche tube) wäre mit nur einer Schraube befestigt und nach Abbau wäre die Waffe ohne Funktionseinbußen unter 60 cm lang (Kurzwaffe).

 

Erfüllt das bereits dieses Verbot (oder ein anderes)?

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Verbotene Waffen

1.2.3
über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

 

Wie sind eure Meinungen dazu?

Grenzwertig oder mit nur einer Schraube absolut ok?

 

Gibt es dazu evtl. sogar einen halbwegs ähnlichen Feststellungsbescheid?

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Also insgesamt würde ich sagen, dass man nicht einfach aus einer Lang- eine Kurzwaffe machen darf und umgekehrt.
Wenn man allerdings den Maßstab wie beim Norlite anlegt, könnte es so oder so eine Kurzwaffe sein, da die kürzestmögliche Verwendung unter 60cm wäre. Ist es nun bestimmungsgemäß oder nicht? Kann ich nicht beurteilen.
Bislang erfüllten Bearbeitungen nicht die Kriterien der "Heimarbeit".
Zur ZErlegbarkeit hatten wir ausufernde Diskussion. Es gung dabei im Kern darum, ob es üblich ist die Waffen in dem Maße zu verkürzen,...etc.
Da gibts einige Beispiele pro und kontra. Ja, es gibt übliche verkürzbare waffen, halbautomatische Langwaffen waren aber in der Vergangenheit eher unüblich. Daran entzünden sich regelmäßig hitzige Debatten.

 

8.2
wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
8.2.1
sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.5
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

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Mhhh.

Naja, man könnte den Schaft wie gesagt mit einer Schraube abbauen und kann die Waffe auch als Kurzwaffe schießen, ist vom Hersteller wohl auch so einkalkuliert.

Macht es einen Unterschied ob der Schaft mit einer oder mit drei Schrauben befestigt ist?

 

Kann man ohne Probleme einen FB beantragen oder klingelt es dann morgens zwischen 2 und 3 Uhr?

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Wenn es eine Kurzwaffe ist, ist es eine Kurzwaffe. Dann ist das erstmal abgehakt.

An eine Kurzwaffe eine (werkseitig so vorgesehene) Schulterstütze zu montieren, scheint mir unproblematisch. Es bleibt weiterhin eine Kurzwaffe. Man selbst hat keine Bearbeitung vorgenommen.

Lies mal analog dazu den Norlite USK FB.

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Zeiten ändern sich ;)
Bei den Sportwaffen hat sich viel getan und auch bei den Jagdwaffen ist einiges anders als früher.

Jagdwaffe ist alles, was nicht nach BJagdG ausgeschlossen ist.



Aber hier gehts ja um einen leicht anders gelagerten Fall, nämlich An udn Abbau einer Schulterstütze an eine Kurzwaffe.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Minute schrieb Waffen Tony:

Wenn es eine Kurzwaffe ist, ist es eine Kurzwaffe. Dann ist das erstmal abgehakt.

Bevor man den Schaft dran baut ist es aber eine Langwaffe, dasi st wohl das Problem, andersrum ist wohl nicht so problematisch.

 

Gerade eben schrieb rwlturtle:

Die Diskussion um diese Waffe (incl. Nachbauten) sollte bekannt sein.

Die FN Trombone oder der China-Nachbau?

Das ist doch eine echte "Wildererwaffe", die mit einem Knöpfchen schnell zerlegt wird und nicht schießbar ist wenn "verkürzt".

 

Auf die Idee, dass das AR15 dann evtl. eine Kurzwaffe wird nach Abbau des Schaftes bin ich eigentlich erst bei Schreiben des 1. Posts gekommen.

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vor 6 Minuten schrieb Sebastians:

Bevor man den Schaft dran baut ist es aber eine Langwaffe, dasi st wohl das Problem, andersrum ist wohl nicht so problematisch.

 

 

Wieso?
Da bräuchte es dann jetzt mehr Details um das einzuschätzen.
Der Weg führt wohl am ehesten über die Kurzwaffe.

 

Ruger Charger?

Bearbeitet von Gast
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Ein AR ist zweifelsohne auch schnell zerlegbar. Auch die SR1 erschien stets unverdächtig.

Ich meine es ging auch immer um die Längen der Komponenten zueinander.

Selbstladebüchse SR1 Standard | Gewehre, Selbstladebüchsen | Merkel
Hier würde ich aber garnicht über Take Down Büchsen reden wollen, sondern über eine Kurzwaffe, an die man eine Schulterstütze montieren kann.
So herum ware das aus meiner Sicht kein komplexer Fall.
Würde man über eine Kurzwaffe mit Klappschaft sinnieren?

Bearbeitet von Gast
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vor 24 Minuten schrieb Waffen Tony:

Würde man über eine Kurzwaffe mit Klappschaft sinnieren?

Eigentlich nicht so gerne, das passt nicht so zur Disziplin.😄

 

Um mal konkret zu werden:

Wenn man den Schaft abbaut schaut nur noch der Adapter aus dem Buffer Tube-Anschluss raus:

https://www.brownells-deutschland.de/AR-15/MCX-PICATINNY-STOCK-ADAPTERS-AR-MCX-Picatinny-Stock-Adapter-with-Flange-KNS-PRECISION-INC-Aluminum-Black-923000071

 

Zählt das "Abbauen" des Schaftes (Lösen einer Schraube) denn wirklich schon als Bearbeitung, also Verkürzung?

Ist das Abschrauben des Mfd, als Beispiel, denn was anderes?

Ist auch schießbar und die Waffe ist kürzer.

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.22 lfB kommt ohne Feder in der Röhre aus.

 

Zum Thema an sich: ich würd einfach nen Schaft auf Tube dranpacken und fertig. So cool sich das Ganze vielleicht anhört, ist es doch eher eine -gerade im sportlichen Bereich- Spielerei ohne wirklichen Mehrwert.

Bearbeitet von Raiden
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Mehrwert ist auf jeden Fall da, leichter, schöner, ergonomischer. Zudem wird die unnötige Tube wegrationalisiert.

Die Schäfte von max11 für die MCX sind top. Die würden an den Adapter passen.

 

Ich überlege gerade.

Wenn der Adapter und Schaft fest verbunden sind, müsste man beides zum demontieren komplett aus dem Lower rausschrauben, ergo wäre dann da ein Loch drin, was wohl nicht bestimmungsgemäß ist.

So schnell geb ich doch nicht auf.

 

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der einzige Knackpunkt dürfte wohl ein ev. wechsel zw. Lang- und Kurzwaffe sein.

Das verstehe ich.

Dann darf ich eben den Schaft bloß abschrauben (wüsste gar nicht, warum ich das machen sollte sobald er dran ist) wenn Upper und Lower getrennt sind.

Oder ist das mal wieder zu dünnes Eis?

 

Bei dem FB der Norlite USK-G (danke für den Tipp!) wurde die handhabungssicher kürzestmögliche Bauform als Waffengesamtlänge bewertet.

Da bin ich zwar erstmal gekniffen aber damit kann man auch arbeiten.

Da hab ich schon ne Idee, siehe oben.

 

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kürzestmögliche Verwendung ist kürzestmögliche Verwendung. Möglich heisst nicht tun.
Deshalb gibts manche Lauflängen AK mit Klappschaft nicht. Deshals haben andere Waffen mit ähnlicher Ausgangslage keine kurzen Läufe usw.
Also wozu?

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Vergleichbar wäre evtl. die SIG 552, also die ganz kurze Version. Die hat ihre Feder im Gasrohr über dem Lauf und funktioniert mit eingeklapptem (oder abgebautem) Schaft ohne Funktionseinbußen. Die 55x  Baureihe ist grundsätzlich mit Klappschaft lieferbar, wenn man international vergleicht. In Deutschland ist die 552 (24cm Lauflänge) aber nur mit Festschaft vom BKA geprüft, siehe Feststellungsbescheid. Im Gegensatz dazu die 551 mit Klappschaft (zusammengefaltet über 60cm). Der FSB gilt nicht für Modifikationen, also zB ein Klappschaft, wo vorher keiner war. Ich gehe davon aus, dass eine klappbare 552 deutlich unter 60cm käme und daher als verbotene Waffe eingestuft würde. Daher hat man wohl diese Version gar nicht erst zur Feststellung eingereicht. 

 

Ich habe keinen Plan, wie genau der Schaft an der 55x befestigt ist. Eine einzelne, leicht von außen erreichbare Schraube ist es jedenfalls nicht. Es wäre mal interessant, ob der Festschaft bei der 552 in irgendeiner Weise besonders gegen Austausch gesichert wurde, ähnlich wie die verschweißten MFD und Ähnliches, mit dem grenzwertige Waffen dann doch tauglich für den deutschen Markt gemacht wurden. Vielleicht weiß Hiendlmayer da etwas, der hat doch viel Erfahrung bei SIG.

 

Ich würde jedenfalls keine Experimente und Spitzfindigkeiten probieren, dafür hängt einfach zu viel dran. Deutlich klarer ist es doch, wenn das Projekt ohne Schaft auf 60cm kommt, vorausgesetzt die 30cm für Lauf+Verschluss werden erreicht. Dann dürfte die Langwaffeneigenschaft sicher sein. Die Kosten für einen persönlichen FSB würde ich aber auf jeden Fall einkalkulieren und nicht warten, bis es aus irgendeinem  Anlass zu Diskussionen kommt.

 

 

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