1913 205 Posted October 3, 2020 hallo Leute. Wenn ich meine erste WBK mit einem Voreintrag für eine 9mm bekommen habe und beim Händler auch ein neues Wechselsystem dazu in 22 lfr liegt. So ist nach meiner Rechtsauffassung das Wechselsystem zu erwerben, ohne als zweite Waffe in die WBK eingetragen zu werden da ja ohne Voreintrag zu erwerben. Eingetragen werden muss das Wechselsystem schon. Liege ich da richtig. Der Händler war nicht in der Lage rechtsverbindliche Aussage zu machen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
PetMan 6653 Posted October 3, 2020 Soweit ich weiß tragen die Händler nix mehr in die WBK ein, seit dem 01.09.2020. Aber du hast insofern recht, das der Händler dir auf den Voreintrag der 9mm ein passendes WS für diese Waffe mit verkaufen darf. Das Amt trägt dann beides ein . Da das alles ab 01.09. aber noch ohne Erfahrungswerte ist würde ich an deiner Stelle auf deiner Waffenbehörde nochmal nachfragen, wie sie das sieht bzw gerne hätte...... Quote Share this post Link to post Share on other sites
HBM 2603 Posted October 3, 2020 vor 4 Minuten schrieb 1913: So ist nach meiner Rechtsauffassung das Wechselsystem zu erwerben, ohne als zweite Waffe in die WBK eingetragen zu werden da ja ohne Voreintrag zu erwerben. Eingetragen werden muss das Wechselsystem schon. Liege ich da richtig. ja, stimmt. Solltest Du (für später) planen noch eine komplette KW in .22lr zu erwerben, dann "stört" allerdings evtl. das Wechselsystem. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Longhair 173 Posted October 3, 2020 Das/Die WS, erwirbst Du bedürfnisfrei mit. Eine Anrechnung, auf 6/2, erfolgt nicht. Auf die WBK, kommen die WS, natürlich - sind ja EWB pflichtig. Früher haben die Händler das noch eintragen können, heute wohl nur noch die Behörde.. mfG Long Quote Share this post Link to post Share on other sites
Fussel_Dussel 2346 Posted October 3, 2020 (edited) vor 4 Minuten schrieb HBM: Solltest Du (für später) planen noch eine komplette KW in .22lr zu erwerben, dann "stört" allerdings evtl. das Wechselsystem. Eher nicht, da das WS auch nicht auf das Kontingent von 2 KW angerechnet wird und keine Waffe in dem Sinne darstellt. Aber ja, es gibt Verbände und Behörden die das so (falsch) auslegen könnten. Edited October 3, 2020 by Fussel_Dussel Quote Share this post Link to post Share on other sites
fs_2810 8 Posted October 3, 2020 (edited) Ich habe gerade auf einen Voreintrag in .40 S&W eine Glock 35 und einen Austauschlauf von IGB (Kaliberwechsel auf 9mm Luger) gekauft. Der Händler hat darauf bestanden mir zuerst die Glock 35 zu schicken, die ich dann von der Behörde auf die WBK eintragen lassen musste. Dann wieder eine Kopie der WBK mit eingetragener Waffe zum Händler und er hat dann den Lauf verschickt. Jetzt liegt die WBK wieder zum Eintrag bei der Behörde. Laut seiner Aussage geht das mit dem NWR jetzt nicht mehr anders, die Waffe muss erst "gesiegelt" sein, bevor ein "Wechselsystem/Lauf" eingetragen werden kann. Hat alles in allem nur ne gute Woche gedauert, war aber auch alles "Auf Lager" und die Behörde war recht fix (4 Tage bis die WBK wieder im Briefkasten lag). Edited October 3, 2020 by fs_2810 Quote Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 5251 Posted October 3, 2020 Also bei mir hat der Händler noch eingetragen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
HangMan69 3214 Posted October 3, 2020 die behörde kann auch beides, die waffe UND das ws eintragen (mit den daten des händlers) und dir dann die waffe UND das ws zukommen lassen!!! wo ist bei dem das problem?!? Quote Share this post Link to post Share on other sites
alzi 5148 Posted October 4, 2020 vor 9 Stunden schrieb Longhair: Das/Die WS, erwirbst Du bedürfnisfrei mit. nein! .... aber erlaubnisfrei. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Astanase 196 Posted October 4, 2020 (edited) vor 14 Stunden schrieb callahan44er: Also bei mir hat der Händler noch eingetragen. Dazu hat sich der VDB (Stand August 2020) geäussert: Edited October 4, 2020 by Astanase Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5301 Posted October 4, 2020 (edited) Leider kannst die Quelle nicht mehr uneingeschränkt empfehlen auch wenn es hier ja mal passt was da steht Edited October 4, 2020 by CZM52 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Astanase 196 Posted October 4, 2020 vor 6 Minuten schrieb CZM52: .......... auch wenn es hier ja mal passt was da steht Darauf kommt es an. Quote Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 5251 Posted October 4, 2020 Dann lass ich mich mal überraschen wenn ich zum eintragen geh...... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Parallax 49 Posted October 4, 2020 Was passiert eigentlich wenn man zwischen Erwerb und Eintragung in eine Kontrolle gerät? Hat die Polizei die Möglichkeit, das NWR realtime abzufragen? Quote Share this post Link to post Share on other sites
HBM 2603 Posted October 4, 2020 vor 47 Minuten schrieb Parallax: Was passiert eigentlich wenn man zwischen Erwerb und Eintragung in eine Kontrolle gerät? Es passiert genau das gleiche wie bisher wenn Du eine Waffe von privat gekauft hast. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Parallax 49 Posted October 4, 2020 (edited) Eine echte WO Premium-Antwort. Wobei inhaltlich ausnahmsweise nicht falsch, aber auch in keinster Weise die Frage beantwortend. Nebenbei: wenn man richtig lesen kann und nicht nur mal wieder "einen raushauen" will, dann erkennt man, das meine Frage nicht auf Erwerb vom Händler beschränkt war, und auch nicht insinnuiert hat das es früher Privatkäufen anders gewesen hätte sein sollen. Edited October 4, 2020 by Parallax Quote Share this post Link to post Share on other sites
switty 139 Posted October 22, 2020 Am 4.10.2020 um 14:36 schrieb Parallax: Was passiert eigentlich wenn man zwischen Erwerb und Eintragung in eine Kontrolle gerät? Hat die Polizei die Möglichkeit, das NWR realtime abzufragen? Die Rechnung oder den Kaufvertrag bei Privatkauf aufzubewahren kann da helfen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7878 Posted October 23, 2020 Zitat 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); Damit gegen Ende einmal auch die Rechtsgrundlage aufgeführt ist ;) Quote Share this post Link to post Share on other sites