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IGNORED

Rückkauf kleiner Waffenscheine und weiterer Unsinn


bumm

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Am 2.10.2020 um 11:38 schrieb Fussel_Dussel:

Als politisches Statement.

 

Oder einfach um sich beim überraschenden Betreten einer plötzlich installierten, sinnlosen Waffenverbotszone nicht wegen seinem Schweizer Messerchen in der Hosentasche Sorgen machen zu müssen...

Allein ein solches Messer kann mehr Wert sein als die Gebühren!

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Am 2.10.2020 um 16:48 schrieb sealord37:

Wo soll das gewesen sein? Selbst in der DDR hatten Jäger ihre Waffe zuhause, zumindest die, die ich kenne. Allerdings musste Mun recht bürokratisch abgerechnet werden.

Das sind alles Halbwahrheiten.

Grundsätzlich gab es in der DDR keine privaten Waffen da der Staatsapparat seinen Untertanen nicht über den Weg getraut hatte. Lediglich hohe Politiker und Funktionäre hatten privat Waffen und die wurden auch Privat gelagert.
Waren zumeist Gastgeschenke bei Staatsbesuchen. Sind in den 90ern von der VEBEG verkauft worden.


Der Normaljäger durfte die Jagdwaffe dann beim Jagdleiter abholen, bekam dazu dann einige Schuss Munition. Die Hülsen waren rücklieferungspflichtig. Die Waffe nebst Munition sollte dann nach Beendigung der Jagd an den Jagdleiter zurückgegeben werden. Zuverlässige Jäger bekamen die Waffe auch gleich für mehrere Tage. Das war aber nicht die Regel.


Die Jagdwaffen der jagdgemeinschaften waren in der Regel Suhler oder Brünner Querflinten mit4-Fach Zielfernrohr. Der Abschuss von Schalenwild wurde fast ausschließlich mit FLG durchgeführt. Reine Kugelwaffen waren in den Jagdgemeinschaften extrem selten. Den Suhler Drillinge zwar hier und da vorhanden (Die verkaufte man lieber in den Westen), die gab es aber nur zum Abschuss von Erntehirschen.
Schrot gab es auch, wurde aber fast ausschließlich dazu benutzt den eigenen Kochtopf zu füllen.
Füchse fing man lieber mit der Falle, brachte erheblich mehr Geld ein da die Bälge alle nach Leipzig zur Rauchwarenmesse gingen und der geschossene Fuchs diverse Löcher im Balg hatte.

 

Gruß

Frank

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Zitat aus dem Artiekl  "Die JAgd gehört dem Volke"

"Bis 1989 gab es in der DDR 997 Jagdkollektive, in denen rund 42.300 Mitglieder organisiert waren und insgesamt gut 7,7 Millionen Hektar bejagten. 10.886 Jagdkollektivmitglieder hatten eine private Jagdwaffe.

Wer keine private Waffe besaß, die Jagdprüfung abgelegt hatte und Mitglied in einem Jagdkollektiv war, konnte sich dort eine volkseigene Jagdwaffe ausleihen und zur Jagd gehen. In einem Buch wurde vermerkt, wer wann und wie lange im Besitz einer Waffe war, wieviel Munition die Person hatte und wieviel Schuss abgeben wurden. Auch Schüsse, die daneben gingen, wurden protokolliert. Zunächst durfte eine Waffe maximal für 24 Stunden ausgeliehen werden. Später waren es drei Tage und schließlich eine Woche. Es kam durchaus vor, dass Jäger Munition horteten und behaupteten, sie hätten daneben geschossen.

Aber das konnte man nicht regelmäßig machen. Wenn das auffiel, kam es zu Hausdurchsuchungen. Illegaler Waffenbesitz konnte mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Pro Jahr gab die DDR nur 365 neue Waffen für Jagdkollektive und für den privaten Gebrauch frei. Davon mussten auch kaputte Waffen ersetzt werden. Mangel an Jagdwaffen herrschte bis zum Ende der DDR.

DA: Dabei hat die DDR im thüringischen Suhl selbst Waffen hergestellt. Warum dann diese Knappheit?

Helmut Suter: Es gab in der DDR vor allem die doppelläufigen Flinten, mit denen Federwild gejagt und Haarwild nur auf kurze Distanz von maximal 30 Metern erlegt werden kann. Dann gab es noch die so genannten Drillinge, die zusätzlich zu den zwei Flintenläufen noch einen Kugellauf hatten. Diese beiden Waffen wurden im VEB (Volkseigener Betrieb) in Suhl produziert. Repetierwaffen, die eine Mehrladefähigkeit besitzen, wurden in der DDR nicht hergestellt und mussten importiert werden. Sie durften nur von den Jagdleitern und von den oberen Repräsentanten des Staates geführt werden. "

https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/291603/die-jagd-gehoert-dem-volke

Die Polizei verwaltete die Waffen nur in den Anfangsjahren der DDR.

" In der ersten Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gingen nicht Jäger auf die Jagd, sondern Angehörige der Polizei. Dazu wurden spezielle Jagdkommandos gebildet. Es sollte auf dem Gebiet der SBZ/DDR keine privilegierte Einzeljagd mehr geben, sondern die Jagd sollte nur noch im Kollektiv erfolgen. Dazu wurden später Jagdkollektive innerhalb der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), einer vormilitärischen Massenorganisation in der DDR, gebildet. Außerdem waren Jagdwaffen zunächst nur gesellschaftliches Eigentum. Das heißt, sie wurden an die Mitglieder der Jagdkollektive für die Jagd ausgegeben und mussten danach wieder bei der Polizei abgegeben werden. Das waren normale Flintenlaufgeschosse und keine weitreichenden Kugelwaffen. Ehemalige Mitglieder der Nationalsozialistischen Partei Deutschlands (NSDAP) und ihrer Nebenorganisationen waren von der Jagd ausgeschlossen. "

Später verwalteten Die Jagdkollektive und die Polizei kontrollierte dort ab und an.

-----------------------------------------

Auch in der DDR gab es illegalen Waffenbesitz. Einige Vorfälle sind dokumentiert.

Bearbeitet von Gast
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vor 43 Minuten schrieb Waffen Tony:

10.886 Jagdkollektivmitglieder hatten eine private Jagdwaffe.

Und das sollten dann die strammen Parteigenossen gewesen sein.

 

Rest ist nahezu Deckungsgleich mit den Erzählungen der ehemaligen Jagdkollektivmitglieder aus BRB.

Außer, dass der ehemalige Jagdleiter aus dem Ort nach dem Verwandschaftsbesuch aus dem Westen nicht mehr Jagdleiter war und die Verwahrstelle der Waffen dann in die benachbarte Revierförsterei wanderte.

 

Gruß

Frank    

 

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Viele ältere Jäger haben damals "ihre" Waffen bei Auflösung der Jagdkollektive übernommen. Hier im Dorf ist auch ein alter Jäger, der hat nie was anderes als "seine" Suhle Querflinte mit einen dazu später geferigten Büchsflintenlauf geführt. Macht er heute noch, mit ü80. Immer noch ein sicherer Schütze am Mais, da staunt man.

 

Ich weis auch von Jägern, die haben sich schwarz Einsteckläufe aus alten KK Teschings machen lassen, dann die 5,45x39 draus verschossen, die sie beim Russen via Tauschgeschäft erstenden haben.

Muß umwerfend gewirkt haben, wie mir berichtet wurde.

War ne seltame Zeit damals.

Unn wir steuern wieder drauf zu...............

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Am 5.10.2020 um 07:26 schrieb Frank222:

Halbwahrheiten

Nun, das si,d deine Informationen, ich hab andere und das waren keineswegs irgendwelche Funktionäre. Einer ist Arzt, einer war Förster, einer, den werd ich mal genauer Fragen war noch recht jung. Die Waffen waren möglicherweise kein Eigentum, sondern, wie du sagtest Kollektivwaffen, wurden aber dennoch zu Hause gelagert. Was die Mun betrifft, so wurde die nur sehr begrenzt ausgegeben, das ist auch meine Info. Auch wurde geschaut, dass Mun Verbrauch und Abschüsse nicht in Missverhältnis standen. Hülsenrückgabe kann aber nicht immer üblich gewesen sein. Oft haben wir als Kinder welche abstauben können, Papphülsen vom Schrot und auch mal welche aus Messing. Aus der Zeit kannte ich 3 Jäger, einmal besagter Förster, dann der Vater eines klassenkameraden und noch einer, der war hauptberuflich Hausmeister in einem Hotel, also auch kein Funktionär. 

Bearbeitet von sealord37
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Wenn er gute Arbeit leistet + ein wahrer Held des Systems ist (nicht alle wurden gezwungen!!) ..... ist die Möglichkeit das man dem treuen Genossen seine geliebte Jagd ermöglicht wohl nicht von der Hand zu weisen. Günstiges Leckerchen für den guten Mann. 

😀

Bearbeitet von Astanase
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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Nun, das sind deine Informationen............

Der ehemalige Jagdleiter hatte ein Holzbein. Sein Sohn war ebenfalls Jäger. Der Revierförster war auch dabei, und noch etliche andere Honoratioren.

Beim Kollektiv in der Nachbarschaft ein Major der Trapo ,ein Dr.Zahnarzt und noch etliche andere mit Rang und Namen.

Keiner durfte die Waffe länger als drei Tage behalten, die anderen wollten auch jagen und Waffen waren nicht im Überfluss vorhanden.

Unter den beiden Kollektiven musste sich ein Drilling geteilt werden. Munition war ebenfalls nicht im Überfluss vorhanden und wurde rationiert . Munition aus VEB-Produktion taugte nix, man schoss FLG und Schrot von S&B oder was die russischen Offiziere gegen Wild oder Nahrungsmittel tauschten.

Lediglich die Parteibonzen und die Russen hatten Repetierer bzw. VAs für Ihre Sonderjagdgebiete wo der gemeine Jäger selbst als Gehilfe zum Streckelegen nicht hin kam. Die Russen bolzten fleißig mit Ihren Kaschis auf Trappen, die politische Elite mt Mauser 66,  Steyr-Luxus oder Sauer 80 auf Medallienhirsch und Sau. Munition aus dem Westen gab es reichlich.

 

Gruß

Frank

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vor 11 Stunden schrieb Frank222:

Waffen waren nicht im Überfluss vorhanden.

Das ist ne ganz andere Geschichte. Mangel war ja überall. Bedeutet aber in keinster Weise, dass Jäger grundsätzlich keine Waffen zu Hause hatten. Wie @Waffen Tony schrieb, gab es sowohl den Privatbesitz, als auch die Leihgabe vom Jagdkollektiv. Eine Aufbewahrung bei der Polizei, wie hier gern behauptet, ist mir nicht bekannt und wie Waffen Tony schrieb, gabs die wohl auch nur in den Anfangsjahren. Ob der eine oder andere Jäger vielleicht keine eigene Waffe zu Hause hatte kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber die weit verbreitete Mär von den grundsätzlich zentral aufbewahrten Waffen wird dadurch nicht untermauert.

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Um das Thema mal wieder in die Spur zu bringen (die Exkurse in den real existieren Sozialismus sind zwar ganz nett, doch ufern sie etwas aus) telefonierte ich gestern mit einem mir bekannten Vorsitzenden eines Vereins im Main-Kinzig-Kreis in dem ich öfters Pappscheiben lochen gehe.

Der wusste davon gar nichts, musste es erst nachlesen, hält es angesichts steigender Kriminalitätszahlen und dem abnehmenden Sicherheitsgefühl der Bevölkerung für reine Symbolpolitik. Denn um das Vertrauen der Bevölkerung wieder herzustellen müsste eine andere Politik geändert werden. Stichworte sind "2015" und turkish-arabish Town Hanau.

Zum "Runden Tisch" hat er eine klare Ansicht. Die Politik sucht Denunzianten, Blockwarte und sonstige Verräter die zB langjährige Mitglieder die es mit den Schießterminen nicht mehr so genau nehmen melden. Was er zu solchen Menschen ausführte ist nicht zur Niederschrift geeignet. Was das Rückkaufprogramm angeht gab es eine ebenso deutliche Aussage. Waffenrecht ist Bundesrecht.

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vor einer Stunde schrieb Asgard:

....... hält es angesichts steigender Kriminalitätszahlen und dem abnehmenden Sicherheitsgefühl der Bevölkerung für reine Symbolpolitik. Denn um das Vertrauen der Bevölkerung wieder herzustellen müsste eine andere Politik geändert werden. ...........

👍

Genau das ist der springende Punkt.
Da will aber der gemeine, geBILDete deutsche Michel nichts von wissen.
Solange die steigende Kriminalität nicht innerhalb oder unmittelbar an seiner Komfortzone stattfindet, es ausreichend Klopapier, Ötttinger, TK-Pizza und Fußball gibt, interessiert es ihn nicht.

 

Gruß

Frank

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vor 3 Stunden schrieb Asgard:

.... einem mir bekannten Vorsitzenden eines Vereins im Main-Kinzig-Kreis...
Zum "Runden Tisch" hat er eine klare Ansicht. Die Politik sucht Denunzianten, Blockwarte und sonstige Verräter die zB langjährige Mitglieder die es mit den Schießterminen nicht mehr so genau nehmen melden. Was er zu solchen Menschen ausführte ist nicht zur Niederschrift geeignet. Was das Rückkaufprogramm angeht gab es eine ebenso deutliche Aussage. Waffenrecht ist Bundesrecht.

 

Deswegen ja meine Hoffnung, dass es von den Schützenvereinen in diesem Kreis dazu "klare Kante" (nicht wüst oder unsachlich, aber klar) als Antwort gibt.

Ich denke, mittlerweile ist vielen in den SVs klar, wohin "der Hase läuft" bzw. laufen soll.

 

 

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Am 7.10.2020 um 09:13 schrieb Asgard:

"Runden Tisch" hat er eine klare Ansicht. Die Politik sucht Denunzianten, Blockwarte und sonstige Verräter die zB langjährige Mitglieder die es mit den Schießterminen nicht mehr so genau nehmen melden. Was er zu solchen Menschen ausführte ist nicht zur Niederschrift geeignet.

Völliger Blödsinn, was der gute Mann da ablässt.

 

Wenn ein Sportschütze seine Pflichttermine nicht auf die Reihe kriegt, dann ist es gesetzliche Aufgabe des dafür Verantwortlichen im Verein, dass zu melden. Macht er das nicht, bekommt er selbst ne Menge Ärger. Ausnahmen von dieser Pflichtregel sind dann mit der Behörde zu klären, nicht mit dem Verein.

 

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vor 12 Minuten schrieb highlower:

Wenn ein Sportschütze seine Pflichttermine nicht auf die Reihe kriegt, dann ist es gesetzliche Aufgabe des dafür Verantwortlichen im Verein, dass zu melden.

Wo steht das denn?

Wenn ich von der Behörde aufgefordert werde mein Bedürfnis anhand von Schießnachweisen nachzuweisen, bekomme ich diesen Nachweis vom Verein.

Wärde mir aber neu dass ein Vorsitzender bei 300 bis 500 Mitgliedern dies von selbst nachzählen sollte.

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vor 6 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wo steht das denn?

Wenn ich von der Behörde aufgefordert werde mein Bedürfnis anhand von Schießnachweisen nachzuweisen, bekomme ich diesen Nachweis vom Verein.

Wärde mir aber neu dass ein Vorsitzender bei 300 bis 500 Mitgliedern dies von selbst nachzählen sollte.

Es wird doch nachweisbar festgehalten im Verein, wie oft das Vereinsmitglied im Jahr schießt. Daraus ergibt sich dann auch der Nachweis über die Erfüllung des Bedürfnisses mit 18/12.

Wenn 18/12 nicht erfüllt ist, muß das ebenfalls gemeldet werden.

 

Oder wie wird das bei euch im Verein gehandhabt?

Bearbeitet von highlower
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vor 7 Minuten schrieb highlower:

Es wird doch nachweisbar festgehalten im Verein, wie oft das Vereinsmitglied im Jahr schießt. Daraus ergibt sich dann auch der Nachweis über die Erfüllung des Bedürfnisses mit 18/12.

Wenn 18/12 nicht erfüllt ist, muß das ebenfalls gemeldet werden.

 

Oder wie wird das bei euch im Verein gehandhabt?

Ähm, und wenn ich 9x extern geschossen hab und nur 9x im Verein - werde ich dann gemeldet? Hab ich dann ein Problem? Wohl eher nicht..

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18/12 ist nur Erwerb und 1. Jahr.
Gemeldet werden muss garnichts.

Es ist Aufgabe der Behörde zu prüfen.

Dafür hat man extra ein Gesetz geschrieben.

Auch um vor Denunzianten zu schützen.

 

Das man in einem Kreis zu Gesetzgebungen oft ahnungslos ist, dürfte bekannt sein.

Das muss man auch nicht allzuhoch hängen. Lässt man abtropfen.
Nur wenn man dem durch Mittun legitimität verleiht, bekommt das Dynamik.

Also schreibt man einen netten Brief zur Rechtslage und wünscht einen schönen Tag und viel Erfolg und Fortune  bei den nötigen politischen Betätigungen

 

Bearbeitet von Gast
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Fassen wir zusammen (mal zum Thema erlaubnispflichtige Waffen, die KWS-Sache außen vor gelassen):

 

1. Gewissen Entscheidern im Main-Kinzig-Kreis passt eigentlich das Waffenrecht in punkto Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen nicht, es ist ihnen ersichtlich bei den Erwerbs- und Aufbewahrungs-Anforderungen "zu lax".

2. "Dummerweise" (aus dortiger Sicht) ist Waffenrecht aber Bundesrecht, und außer dem Vollzug (= Kreis als Träger der unteren Waffenbehörde; diese vom Gesetz abhängig) können sie nichts daran tun. 

3. Also lassen sie eine Verlautbarung los, was sie "gerne hätten" (was ein Statement ist, allerdings noch nichts bewirkt).

4. Weiterhin versuchen sie, "Runde Tische" mit den Schützenvereinen zu schaffen, auf denen dann mit den Vereinen Verschärfungen vereinbart werden sollen, die es im WaffG und der AWaffV nicht gibt. 

 

Wenn mich nicht alles täuscht, wurde auch in Ba.-Wü. nach dem Winnender Schulanschlag mal ähnliches angedacht (Runde Tische mit dem Schießsport, mit vereinbarten Regularien...), es ist aber nichts daraus geworden.

 

Bearbeitet von karlyman
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und da müssen die verein aufpassen sich nicht im Guten willen über den Tisch ziehen zu lassen.
Außergesetzliche Zugeständnisse dürften die Rechte der Mitglieder beeinträchtigen und könnten sogar strafbare Handlungen beinhalten.

Ein Anruf des Justiziars vom Landesverband als beistehende Instanz sollte den Vorständen helfen.

Bearbeitet von Gast
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