Ronon79 414 Posted September 21, 2020 Moin, moin, ich habe gerade den Antrag zum EFWP vor mir und stutze nun über die Felder "Folgende Munition soll eingetragen werden:" Anzahl - Art der Waffe - Hersteller oder Marke - Kaliber, ggf CIP-Munitionszeichen - Kategorie Muss ich das nur ausfüllen, wenn ich Munition ohne Waffen mit über die Grenze nehmen will, oder darf ich ohne diesen Eintrag keine Munition dabei haben, wenn ich mit Waffen zum Training/Wettkampf ins Ausland fahre? Das Formular habe ich von meinem SB per Mail bekommen und den kann ich erst wieder am Mi fragen... Schonmal danke, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen kann. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sgt.Tackleberry 1017 Posted September 21, 2020 (edited) Da scheint sich irgendeine Behörde mal wieder einen Sonderweg ausgedacht zu haben?! Das "Originalformular" vom BVA sieht nichts dergleichen vor ... und in den Erläuterungen steht ganz klar: "Für die im EFP eingetragenen Waffen, die berechtigt mitgenommen werden dürfen, kann die dafür benötigte Munition mitgenommen werden." https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_EFP.html Edited September 21, 2020 by Sgt.Tackleberry 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2155 Posted September 21, 2020 Zitat 2. ANGABEN ZU SCHUSSWAFFEN UND MUNITION: Den Antrag hatte ich zufällig gescannt. Da steht bei mir auch Waffen und Munition, gemeint ist das Kaliber. Wahrscheinlich. Einfach rein damit und gut ist. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Ronon79 414 Posted September 21, 2020 Danke, dann sollte es reichen die Waffen zu beantragen. @MAHRS Es sind tatsächlich zwei verschiedene Tabellen, siehe Anhang Dachte schon ich soll angeben, dass ich 200 Schuss .308 Win von Hornady und 500 Schuss in 9x19 von S&B mitnehmen will Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2155 Posted September 21, 2020 vor 3 Minuten schrieb Ronon79: dass ich 200 Schuss .308 Win von Hornady und 500 Schuss in 9x19 von S&B mitnehmen will Das sicher nicht Bei uns gibts nur die obere Tabelle. Aber auch schon wieder einige Jahre her ... Beim EFWP zahlst nur für die Eintragung, egal ob zwei oder sechs Waffen! Auch bei Nachträgen spielt es keine Rolle, ob es eine oder drei Waffen sind. Die Gebühr ist gleich. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Schwarzwälder 2856 Posted September 22, 2020 (edited) Das ist leider nicht überall so. Ich habe etliche hundert Euro in meine EFWPs versenkt. Auch als ich ihn nur verlängern wollte, gab es ein neues Formular und für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden und für jede übertragene Waffe wurden 25 Euro fällig. Edited September 22, 2020 by Schwarzwälder Quote Share this post Link to post Share on other sites
cartridgemaster 15985 Posted September 22, 2020 vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder: ... etliche hundert Euro in meine EFWPs versenkt. Natürlich hast Du Dir von Deiner zuständigen Ordnungs-/Erlaubnisbehörde für jeden Vorgang eine detaillierte Kosten-/Gebührenaufstellung ausstellen lassen, oder? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Schwarzwälder 2856 Posted September 22, 2020 Das habe ich versäumt Aber richtig geärgert hat es mich schon. Zumal alles dann auch noch handschriftlich und nicht immer schön leserlich übertragen wurde... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Bounty 2198 Posted September 22, 2020 (edited) vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder: für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden Bedürfnisnachweis im Ausland? Über die pauschale Aussage "Wettkampfteilnahme im Ausland" hinaus? Konkret für jede Waffe? Konkret für jeden Wettkampf in der Gültigkeitsdauer des EFWP? Wofür soll das gut sein? Wie soll das gehen? Dein Bedürfnis ist doch bereits nachgewiesen, über die "inländische" WBK? Edited September 22, 2020 by Bounty Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2155 Posted September 22, 2020 vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder: Auch als ich ihn nur verlängern wollte, gab es ein neues Formular und für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden und für jede übertragene Waffe wurden 25 Euro fällig. Da gibts doch nur einen Stempel auf Seite 2. "Gültigkeit verlängert bis ..." Aber gut, wie unterschiedlich die Behörden ticken haben wir ja öfters hier festgestellt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 889 Posted September 24, 2020 Ach Du Schande, was da bei so manchen Waffenbehörden vorgeht ! Wahrscheinlich überprüfen die vorher auch immer noch die Zuverlässigkeit... Der EFP ist keine waffenrechtliche Erlaubnis (!) und lediglich ein Reisedokument, um gegenüber dem bereisten EU-Staat bzw. Schengen-Staat nachweisen zu können, dass man im Heimatland zum Besitz der dort eingetragenen Waffen berechtigt ist. Das wars dann auch schon. Insofern ist dazu jegliche "Bedürfnisprüfung fürs Ausland" oder sonstiges Gedöhns ein absoluter Schmarrn und verplemperte Zeit. Pro Waffe 25,- Euro abledern für einen bloßen Übertrag via Verknüpfung würde ich mir keinesfalls gefallen lassen und Widerspruch einlegen !!! Da muss null geprüft werden, weil das vorher alles schon für die WBK gemacht worden ist. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites