geissi 253 Posted September 8, 2020 Hallo zusammen, aktuell kommt es wegen des am 01.09.2020 in Kraft getretenen Waffengesetzes auch zu Verzögerungen beim Beantragen eines Bedürfnisses für eine zusätzliche Waffe (WBK bereits vorhanden). Kennt jemand die Hintergründe bzw. weiß, bei welcher Abfrage es aktuell hängt? Ich hätte gedacht, dass der Verfassungsschutz nur beim Beantragen einer neuen WBK angefragt werden muss. Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5292 Posted September 8, 2020 Beim Beantragen eines Bedürfnisses (= VERBAND) oder bei der BEhörde zur Beantragung eines Voreintrags? 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 Beim Beantragen eines neuen Bedürfnisses beim Verband (in meinem Fall BDMP), also noch vor dem Voreintrag bei der Waffenbehörde. Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5292 Posted September 8, 2020 Also der VERBAND fragt sicher nix bei Behörden oder Verfassungsschutz...dazu hat er garkeine Berechtigung. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mittelalter 2747 Posted September 8, 2020 vor 36 Minuten schrieb geissi: Ich hätte gedacht, dass der Verfassungsschutz nur beim Beantragen einer neuen WBK angefragt werden muss. Nein. Deine Waffenbehörde fragt auch bei einem voreintrag den VS ab. Das dauert hier in Bayern 2-3 Tage. Spätestens nach einer Woche hat man seine WBK zurück Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 O.K., dann wäre interessant, warum es durch das neue Waffengesetz auch zu Verzögerungen bei der Bedürfis-Befürwortung durch den Verband kommt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 5602 Posted September 8, 2020 Vielleicht mal den Verband fragen? Ich kann mich an Vorrichtungen erinnern die irgendwas mit Fernsprechnetz und Telefonie zu tun hatten. 1 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mittelalter 2747 Posted September 8, 2020 vor 8 Minuten schrieb geissi: warum es durch das neue Waffengesetz auch zu Verzögerungen bei der Bedürfis-Befürwortung durch den Verband kommt. Haben die dir das gesagt, oder hast du dir das selbst zusammen gereimt? Aktuell gibt es vermutlich eine Verzögerung wegen Urlaub.... Wobei ja heute die Ferien endlich vorbei sind.. Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 vor 13 Minuten schrieb chapmen: Vielleicht mal den Verband fragen? Ich kann mich an Vorrichtungen erinnern die irgendwas mit Fernsprechnetz und Telefonie zu tun hatten. Hatte ich gemacht. Die wussten das leider auch nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 (edited) vor 22 Minuten schrieb Mittelalter: Haben die dir das gesagt, oder hast du dir das selbst zusammen gereimt? Aktuell gibt es vermutlich eine Verzögerung wegen Urlaub.... Wobei ja heute die Ferien endlich vorbei sind.. Hab diese Info von unserem Verband bekommen. Es hängt mit dem neuen Waffengesetz zusammen, wurde mir mitgeteilt. Ich habe nur leider keine Gründe erfahren - genau das ist die Frage meiner Postings. Edited September 8, 2020 by geissi Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5292 Posted September 8, 2020 Die die das Bedürfnis erteilen wussten nicht warum es länger dauert? ja, klingt schon logisch 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 5602 Posted September 8, 2020 vor 20 Minuten schrieb geissi: Hatte ich gemacht. Die wussten das leider auch nicht. Wer soll es dann wissen.... Glaskugel? Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 Hab gerade nochmal eine Rückmeldung erhalten: Es dauert mind. 2-3 Wochen - genaue Gründe wurden mir keine genannt. O.K. ist halt so - Thema erledigt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
whoami 186 Posted September 8, 2020 Kann Urlaub oder Krankheit sein. Da es meist immer derselbe macht mit Bearbeitung der Bedürfnisanträge. Wurde mir so gesagt vom Verband. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 891 Posted September 8, 2020 Denke mal, das hängt damit zusammen, dass der § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG i.v. mit § 14 Abs. 4 WaffG zur Bedürfnisprüfung durch die Verbände geändert worden ist. Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 (edited) Ne, Urlaub oder Krankheit ist sicher nicht der Grund. Es ist aber auch egal - da es aktuell keine Möglichkeit zur Beschleunigung gibt. Edited September 8, 2020 by geissi Quote Share this post Link to post Share on other sites
geissi 253 Posted September 8, 2020 vor 39 Minuten schrieb Sachbearbeiter: Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt. Geht bei uns leider nicht. Die Bedürfnisbescheinigung muss bei uns über den Verband laufen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Steam 694 Posted September 8, 2020 vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter: Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt. Was hat das jetzt mit dem Bedürfnisantrag zu tun? Zitat (19) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat in seinem Besitz befindliche fertiggestellte Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf und die er vor dem 1. September 2020 erworben hat, bis zum 1. März 2021 elektronisch gemäß § 37 Absatz 2 anzuzeigen. Die wesentlichen Teile dieser Schusswaffen unterfallen dieser Anzeigepflicht nicht. Quote Share this post Link to post Share on other sites