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IGNORED

Verzögerungen bei Bedürfnisbeantragung


geissi

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Hallo zusammen,

 

aktuell kommt es wegen des am 01.09.2020 in Kraft getretenen Waffengesetzes auch zu Verzögerungen

beim Beantragen eines Bedürfnisses für eine zusätzliche Waffe (WBK bereits vorhanden).

Kennt jemand die Hintergründe bzw. weiß, bei welcher Abfrage es aktuell hängt?

Ich hätte gedacht, dass der Verfassungsschutz nur beim Beantragen einer neuen WBK angefragt werden muss.

 

 

 

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb geissi:

warum es durch das neue Waffengesetz auch zu Verzögerungen bei der Bedürfis-Befürwortung durch den Verband kommt.

 

Haben die dir das gesagt, oder hast du dir das selbst zusammen gereimt? 

 

Aktuell gibt es vermutlich eine Verzögerung wegen Urlaub.... Wobei ja heute die Ferien endlich vorbei sind.. 

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vor 22 Minuten schrieb Mittelalter:

Haben die dir das gesagt, oder hast du dir das selbst zusammen gereimt? 

 

Aktuell gibt es vermutlich eine Verzögerung wegen Urlaub.... Wobei ja heute die Ferien endlich vorbei sind.. 

Hab diese Info von unserem Verband bekommen. Es hängt mit dem neuen Waffengesetz zusammen, wurde mir mitgeteilt.

Ich habe nur leider keine Gründe erfahren - genau das ist die Frage meiner Postings.

 

 

Bearbeitet von geissi
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Denke mal, das hängt damit zusammen, dass der § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG i.v. mit § 14 Abs. 4 WaffG zur Bedürfnisprüfung durch die Verbände geändert worden ist.

 

Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt.

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vor 39 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt.

Geht bei uns leider nicht. Die Bedürfnisbescheinigung muss bei uns über den Verband laufen.

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

 

 

Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 19 WaffG (bis 31.12.2025) aber eigentlich kein Problem, wenn sich der Sportschütze einfach von seinem Schützenverein die Bedürfnisbescheinigung besorgt.

Was hat das jetzt mit dem Bedürfnisantrag zu tun? 🤨

 

Zitat

(19) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat in seinem Besitz befindliche fertiggestellte Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf und die er vor dem 1. September 2020 erworben hat, bis zum 1. März 2021 elektronisch gemäß § 37 Absatz 2 anzuzeigen. Die wesentlichen Teile dieser Schusswaffen unterfallen dieser Anzeigepflicht nicht.

 

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