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IGNORED

Glock CAARONI


DirtyD

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Im Prinzip unbeschränkt, solange das Magazin legal erworben worden ist bzw. man eine entsprechende Ausnahmebewilligung zu der zu benutzenden Waffe hat gemäss neuem Recht. Was allerdings für deutsche Besucher gilt kann ich nicht sagen. Sicherheitshalber würde ich mit dem Fedpol Kontakt aufnehmen, die können da kompetent Auskunft geben.

Link Fedpol: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

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Vermutlich gilt dasselbe wie hier, solange die Waffe vor dem 15.8.19 gekauft wurde und er es nachweisen kann(steht ja in der WBK)sollte es sowieso kein Problem sein. Wobei das ja auch nur für den Erwerb von Magazinen gilt. 

Der Import von Magazinen ist Waffenrechtlich in d er Schweiz ja nicht geregelt. 

Was aber theoretisch ein Problem sein könnte ist das Roni selbst. Die bekommt man ja hier nur noch mit ABK für Sammler, soweit ich weiss. (Waffe wird dann von der Schulter geschossen und kürzer als 60cm, Aussage von mehreren Händlern. Hab noch nie wirklich mit beschäftigt, da ich keine Glock habe)

Evtl müsste das separat mit auf dem EFP stehen. Aber wie schon gesagt, Fedpol per Mail anschreiben.

Die Antworten schnell und kompetent und du hast was schriftliches dabei, wenn es Fragen gibt. 

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vor 4 Stunden schrieb Doggenrotti:

Was aber theoretisch ein Problem sein könnte ist das Roni selbst. Die bekommt man ja hier nur noch mit ABK für Sammler, soweit ich weiss. (Waffe wird dann von der Schulter geschossen und kürzer als 60cm, Aussage von mehreren Händlern. Hab noch nie wirklich mit beschäftigt, da ich keine Glock habe).

Das RONI selbst ist nicht das Problem und ist frei verkäuflich. Es wird nur zum Problem, wenn du eine Glock da reinsteckst, die nach dem 15.08.2019 mit WES gekauft wurde, weil die Kombo dann zur Handfeuerwaffe statt Faustfeuerwaffe wird und dann greift die 10-Schuss-Regel.

Glock vor dem 15.08. gekauft? Kein Problem.

Glock nach dem 15.08. mit ABK gekauft? Kein Problem.

Glock nach dem 15.08. mit WES gekauft? Problem.

 

Das mit der Sammlerbewilligung ist so:

Kürzbar von über 60cm auf unter 60cm = Sammlerbewilligung

Waffe ausgeklappt und eingeklappt unter 60cm = Schützenbewilligung

 

Das RONI MCK zb ist 55.8cm lang ausgeklappt, fällt also nicht unter die Sammlerbewilligung. Genau so wie das Micro RONI Gen 3 mit 56.7cm.

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Ja, danke für die Klarstellung. Ich dachte die Ronis sind ausgeklappt länger als 60cm.

Wie gesagt, ich hab das am Rande mal so von ein paar Händlern erfahren, aber mich nicht mit beschäftigt... Ändert sich vermutlich nächstes Jahr wenn die Glock 18 kommt... Aber dann ist mir das auch nicht so wichtig, weil für die hab ich ja dann eine Ausnahmebewilligung :)

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  • 1 Monat später...
Am 17.9.2020 um 11:10 schrieb Fyodor:

Ist es in der Schweiz tatsächlich genau so schwer bzw. einfach ein RONI zu bekommen wie eine Glock 18?

Das RONI selbst ist frei verkäuflich, da braucht es nichts.

Aber das Benutzen des RONI ist mit Fallstricken verbunden. Siehe

https://schussfreude.ch/waffenerwerb-in-der-schweiz/#SpezSpez

 

 

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Aber nur das MicroRoni. Das habe ich Zuhause (natürlich für eine G22, ohne Serienfeuer), das taugt nichts. Es ist so labbrig, dass Du den Treffpunkt auf 25 m um 30 cm hoch und runter wandern lassen kannst je nachdem wie fest Du es hälst. Das Gen2 ist zwar viel umständlicher, hat dieses Problem aber nicht. Mein Gen4 liegt nach etwa 250 Schuss, mit denen ich erfolglos  meine Visiere einschießen wollte, wieder im Schrank. Die Visiere sind jetzt wieder auf dem Gen2 montiert und waren beide nach zusammen einer Schachtel Munition eingestellt.

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