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IGNORED

Aufbewahrung im B-Würfel


1913

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hallo an die Fachwelt.

Kreisverwaltung Trier mal wieder und Auslegung Gesetz zur Aufbewahrung.

habe eine LW eintragen lassen, war OK.

Dann  stellt der SB fest, ich hätte verbotenerweise 8 statt zulässigen 5 KW in meinem B- Würfel.

Betonung auf "Würfel".

Er erklärte mir, das der Zusatz ' Ausnahme bis 10 KW wenn gegen Abnahme größer 200 Kilo' nur für Schränke gilt.

Der Hinweis auf die Aufbewahrungskontrolle vor ein paar Jahren und eine ordnungsgemäße Aufbewahrung bestätigt wurde vom Dienststellenleiter, suchte er die Unterlagen raus. Dort war alles als OK bescheinigt.

Er kam wieder auf den "Würfel" zurück und wollte nicht locker lassen. Der Tresor ist mit drei Upat - chemiedübeln mit je 10 mm Schrauben gegen Abnahme gesichert.

 jetzt will er mit dem BKA den Fall klären.

Er wollte nicht begreifen das der "Würfel" ja als Schrank gesehen werden muss, jedoch nicht so hoch und nur für KW.

ist nur noch bedauerlich welche Fachkräfte dort am Schreibtisch sitzen.

hat jemand ähnliches erlebt.

gruß

 

 

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Was sagt das BKA?

 

Besitzstand / Bestandsschutz
Für erforderliche Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden, gilt ein Bestandsschutz. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (06.07.2017) bereits genutzte A- und B-Schränke können von folgenden Personen weiter genutzt werden

 

Da steht Aufbewahrungsbehältnis.

 

Die Awaffv kennt auch nur Sicherheitsbehältnisse.

 

Lass sich den SB ne blutige Nase holen.

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vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

zuständigen Behörde angezeigt wurden,

Es mussten keine Schränke angemeldet werden.

Wenn die Behörde heute fragt und ich denen 10 B Schränke sage, muss sie das akzeptieren. Heißt also rein theoretisch und natürlich nicht gesetzeskonform, könnte man heute noch einen B Schrank kaufen wenn die Behörde noch nicht den genauen  Bestand kennt.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

Es mussten keine Schränke angemeldet werden.

Wenn die Behörde heute fragt und ich denen 10 B Schränke sage, muss sie das akzeptieren.

So bin ich auch verfahren. Vor ein paar Monaten hab ich eine Waffe eintragen lassen und die SBine fragte sich, wie das noch alles in die beiden Schränke passen soll. Ich hab die zahlreichen Schränke fotografiert und ihr die Bilder zukommen lassen. Kamen keine Rückfragen mehr.

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vor 53 Minuten schrieb callahan44er:

Es mussten keine Schränke angemeldet werden.

In Rlp sieht man das gerne anders. Dort wird auch behauptet, es zählten nur die alten Schränke, welche bei einer mehrere Jahre früheren grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrolle vorgezeigt worden seien. Man versucht es zumindest.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

In Rlp sieht man das gerne anders. Dort wird auch behauptet, es zählten nur die alten Schränke, welche bei einer

Aha, und weil ich mir vielleicht mal ohne Not einen oder zwei weitere Schränke zugelegt habe vielleicht 5 Jahre vor der Änderung soll ich die dann nicht mehr nutzen? Die könnten mich mal.

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vor 7 Stunden schrieb Josef Maier:

In Rlp sieht man das gerne anders. Dort wird auch behauptet, es zählten nur die alten Schränke, welche bei einer mehrere Jahre früheren grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrolle vorgezeigt worden seien. Man versucht es zumindest.

 

 

Da passen wir Besitzer leider nie auf.

Es gibt keine grundgesetzwidrigen Kontrollen.

Man hat extra ins Gesetz geschrieben, dass  Wohnräume nicht gegen den Willen betreten werden dürfen.

Damit ist alles im Lot.

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vor 15 Stunden schrieb CiscoDisco:

Viel zu viele Informationen, Fotos von Schränken zu machen ...

 

In dem hier geschilderten Anwendungsbeispiel gibt es für den Schützen nichts besseres! Und die Vielfalt der Informationen kann er auch noch selbst beschränken.

 

vor 15 Stunden schrieb Josef Maier:

In Rlp sieht man das gerne anders.

Standort ist RLP. Man kann es so nicht verallgemeinern, es kommt auf den Landkreis an. Und da gibt es sehr große Unterschiede. Seit dem das Land von Rot/Grün regiert wird (irgendwo hab ich mal gelesen, da wäre auch die FDP mit am Start), merkt man auch in unserer Verwaltung, dass angezogen wird.

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vor 59 Minuten schrieb MAHRS:

In dem hier geschilderten Anwendungsbeispiel gibt es für den Schützen nichts besseres! Und die Vielfalt der Informationen kann er auch noch selbst beschränken.

 

Standort ist RLP. Man kann es so nicht verallgemeinern, es kommt auf den Landkreis an. Und da gibt es sehr große Unterschiede. Seit dem das Land von Rot/Grün regiert wird (irgendwo hab ich mal gelesen, da wäre auch die FDP mit am Start), merkt man auch in unserer Verwaltung, dass angezogen wird.

So iss ett!

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