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IGNORED

Tommygun für Jäger ab 01.09.20


Lt. Blueberry

Empfohlene Beiträge

Gibt es die Tommygun nicht auch als Klon, als "echten" Halbautomaten ab Werk, von LuxDef oder die „Thompson Commando“ oder die 1927A1?. Die bleiben doch Kat.B, weil nie umgebaut. Würde man dafür ein 10er Stangen-Magazin beschaffen/anfertigen lassen, sollten doch Besitz und Nutzung für Jäger problemlos möglich sein, oder nicht? Sportschützen haben evtl. Probleme mit Anscheinsproblematik oder passenden Disziplinen. Wenn es hier ausschließlich um die ehemaligen, dann später umgebauten VA-Waffen geht ... wirds schwierig.

 

MfG

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Um was gehts nun? Ehemalige Vollauto oder 1927er und co?

 

Bei den abgeänderten Vollautos stellt sich mir nicht nur die Frage nach dem Erwerb - wie siehts denn mit dem ("Alt") Besitz aus?

Aufbewahrung ?

Ausnahmegenehmigung?

Bearbeitet von chapmen
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vor 44 Minuten schrieb Raiden:

Bei den Niedermeiers bin ich mir nicht sicher; die sind meines Wissens nach Neubauten (aus Dekoteilen).

Dekoteile ehemaliger Vollautomaten, ganz pingelig gesehen.

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Ich habe nicht die Thommygun aber eine Suomi M31 von Niedermeier und laut Niedermeier seine Aussage

laut BKA-Feststellungsbescheid " den ich habe " wird der SLK Suomi mit neuem Lauf und Verschluss als Neuanfertigung eingestuft. Hier sollte man daher

Rechtssicherheit haben. Bei den Exemplaren mit originalen Läufen und Verschlüssen, gilt vermutlich Altbesitz-Recht und wenn nicht, bauen wir einfach

einen neuen Lauf ein und rekonstruieren den Stoßboden.

 

 

 

 
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Sollte, hätte, könnte. Wissen tut auch er nichts.

 

"Bei den Exemplaren mit originalen Läufen und Verschlüssen, gilt vermutlich Altbesitz-Recht und wenn nicht, bauen wir einfach

einen neuen Lauf ein und rekonstruieren den Stoßboden."

 

Am orginalen Verschluss?

 

Ein "Altbesitzrecht" ist, zumindest für mich, im Gesetz nicht zu finden.

 

Bearbeitet von chapmen
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Gibt es auch nicht. Und auch keine Übergangsfrist. Die wurde bei den neu verbotenen Waffen "vergessen".

 

Meine Thompson ist aktuell als Kategorie B in meiner WBK eingetragen. Ab 01.09. werde ich die Waffe nicht mehr aus dem Schrank holen, bis ich weiß wie es weiter geht. Meine Vermutung ist: die Behörde wird irgendwann die Besitzerlaubnis widerrufen. Was anderes bleibt ihnen eigentlich gar nicht übrig.

 

Die Aussage von Niedermeier ist theoretisch richtig, aber nur bis Ende August. Bis dahin können Kriegswaffen durch Austausch von Lauf und Verschluss zu zivilen Waffen umgebaut werden. Bei verbotenen Waffen ist noch nichtmal das nötig, da reicht es die Verbotsmerkmale zu beseitigen. Im Falle der pre45 Vollautomaten also die vollautomatische Funktion.

 

Ab ersten September ist das anders. Vollautomaten bleiben rechtlich Vollautomaten, bis sie vollständig zu Schrott werden, wie bisher bei Kriegswaffen. Die Schrott-Teile können dann wieder "neu hergestellt" werden. Das Problem dabei: bisher waren das bei Kriegswaffen eben wie angesprochen Lauf und Verschluss.

 

In Zukunft sind das aber:

Lauf

Verschluss

Gehäuseoberteil

Griffstück bzw. Gehäuseunterteil

 

Bei den meisten betroffenen Waffen dürfen also gerade mal die Schrauben, Griffschalen und die Abzugsteile weiter verwendet werden.

 

Das ist am Beispiel der Thompson geradezu lächerlich. Bei meiner sind der Lauf verstiftet und der Verschluss und Gehäuse so geändert, dass sie nicht gegen andere getauscht werden können. Dabei ist das einzige was für die vollautomatische Funktion verantwortlich ist der Abzug. Der Verschluss hat keine Vollautoauslösenut. Ausgerechnet die Teile welche die Waffe zum Vollautomaten machen könnten, sind aber die einzigen die weiter verwendet werden dürfen (ohne Feuerwahlhebel natürlich).

 

Theoretisch könnte ich also meine Waffe vermessen, und EXAKT GENAU SO neu fertigen lassen. JEDES Teil wäre zu 100% identisch. Dann wäre sie legal. Das ist machbar, aber leider unbezahlbar.

 

Neuen Lauf und Verschluss würde ich ja noch bezahlen können. Aber dazu noch ein neues Gehäuse und neues Griffstück? IRRSINNIG!

Bearbeitet von Fyodor
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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

 

Die Aussage von Niedermeier ist theoretisch richtig, aber nur bis Ende August. Bis dahin können Kriegswaffen durch Austausch von Lauf und Verschluss zu zivilen Waffen umgebaut werden. 

Das ist nicht richtig. Es handelt sich hierbei rechtlich um komplette Neufertigungen, keinesfalls um einen Umbau.

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vor 13 Minuten schrieb callahan44er:

Du behauptest das immer. Kannst du explizit zeigen wo das steht?

Ein Dekoteilesatz einer Thompson 1928A1 ist nicht aus einer ehemals vollautomatischen Waffe entstanden?????

Mir ziemlich egal ob das irgendwo steht, praktisch ist dies so.

Bearbeitet von chapmen
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