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IGNORED

Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?


Sebastians

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Gut. D8e freie Luftpitole die nur zufaäälig jemanden der Jagddschein besitzt gehört, darf auch jeder mit einem freien SD schieße, solange kein konkretes Verbot vorliegt (Alter, Waffenverbit, etc...)

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vor 15 Stunden schrieb Hunter375:

Bei mir ist da in der WBK nichts vermerkt.

Dann darfst du zumindest in Bayern mit dem Schalli nicht auf die Jagd gehen. Nur wenn du den Antrag dazu bei deiner zuständigen Behörde gestellt hast! Den Antrag kannst du dir im Internet runterladen. Dann bekommst du von der Behörde nen 3 Zeiler in die letzte Seite deiner WBK eingetragen. 

Kann allerdings auch sein, daß in dem Landkreis, Kreisfreie Stadt wo du dich befindest, kein Eintrag vorgenommen wird, u. du trotzdem diese Sondererlaubnis besitzt.

Bayern u. die Extrawürste: bei den Aufsatzgeräten (Nachtsicht, Wärmebild) dasselbe. Geht nur mit Sondererlaubnis. 

Bearbeitet von Enforcer66
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Am 5.8.2020 um 10:16 schrieb Enforcer66:

Immer noch Ländersache, wie in Bayern, wo zum jagdlichen Einsatz von SD eine Sondererlaubnis bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden muss. Die wird dann in der WBK vermerkt

Das kann ich nicht nachvollziehen. Eine Erlaubnis nach dem Jagdgesetz hat in einer WBK nix verloren. Die gehört in den Jagdschein. Eine Erlaubnis nach dem WaffG schreibt man auch nicht in den JS sondern in die WBK.

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vor 17 Stunden schrieb knight:

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Warum?? Da in Bayern eine Sondererlaubnis benötigt wird für Schallis bei der Jagdausübung, muß doch im Falle einer Kontrolle ein Nachweis geführt werden können. Und für waffenrechtliche Nachweise dient nun mal eben die WBK. Letzte Seite WBK: Amtliche Eintragungen: dann ein 3 Zeiler, wo geklärt wird, daß eine Sondererlaubnis vorliegt. 

So handhabt daß das KVR München. 

WMH

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Am 6.8.2020 um 15:21 schrieb Enforcer66:

Bayern u. die Extrawürste: bei den Aufsatzgeräten (Nachtsicht, Wärmebild) dasselbe

Hier sind alle Beauftragungen auf Anweisung des StaMI zu widerrufen gewesen.

Bayern hat jetzt also den gleichen Status wie die anderen.

Manche sind da weiter und agieren jagdrechtlich nicht über Allgemeinverfügungen, sondern haben eine DVO zum Jagdgesetz.

vor 18 Stunden schrieb knight:

Das kann ich nicht nachvollziehen. Eine Erlaubnis nach dem Jagdgesetz hat in einer WBK nix verloren. Die gehört in den Jagdschein. Eine Erlaubnis nach dem WaffG schreibt man auch nicht in den JS sondern in die WBK.

Das geht als Auflage schon. Dem SD wurde eine Verwendung zugerdnet. Jetzt hat dies das Gesetz übernommen.

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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Das geht als Auflage schon. Dem SD wurde eine Verwendung zugerdnet. Jetzt hat dies das Gesetz übernommen.

Das sicher. Aber das müsste die Waffenbehörde tun und nicht die Jagdbehörde. Hier ging es aber um eine Erlaubnis nach dem Jagdgesetz (= Ausnahme SD auf der Jagd überhaupt verwendenzu dürfen) und nicht eine Auflage nach dem WaffG (= die Nutzung des SD auf die Jagd zu beschränken).

Zitat

wo zum jagdlichen Einsatz von SD eine Sondererlaubnis bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden muss

 

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vor 2 Stunden schrieb Enforcer66:

Warum?? Da in Bayern eine Sondererlaubnis benötigt wird für Schallis bei der Jagdausübung, muß doch im Falle einer Kontrolle ein Nachweis geführt werden können. Und für waffenrechtliche Nachweise dient nun mal eben die WBK.

Du hast aber oben geschrieben:

Zitat

wo zum jagdlichen Einsatz von SD eine Sondererlaubnis bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden muss

und das ist kein waffenrechtlicher Nachweis, sondern ein jagdrechtlicher. Dass man für die Erlaubnis einen Nachweis braucht, das ist klar. Die Jagdbehörde geht die WBK aber nix an und die hat da auch nichts einzutragen genausowenig wie das Bauamt.

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vor 45 Minuten schrieb knight:

Das sicher. Aber das müsste die Waffenbehörde tun und nicht die Jagdbehörde. Hier ging es aber um eine Erlaubnis nach dem Jagdgesetz (= Ausnahme SD auf der Jagd überhaupt verwendenzu dürfen) und nicht eine Auflage nach dem WaffG (= die Nutzung des SD auf die Jagd zu beschränken).

 

Das macht ja auch die waffenbehörde.

Die Jagdbehörde hat damit nichts zu tun und druckt auch in keine WBK.

Die Sondererlaubnis braucht es aus jagdrechtlichen Gründen und hat nichts mit der WBK zu tun. Da kommt nur die waffenrechtliche AUflage zur Verwendung rein.

Ohne Sondererlaubnis übrigesn damals auch keine waffenrechtliche Bewilligung. Man braucht einen Nachweis der Nutzung. Entwerder Erlaubnis, weil im Jagdgesetz verboten oder Jagdmöglichkeit außerhalb, wo Einsatz erlaubt.

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vor 22 Stunden schrieb knight:

Das kann ich nicht nachvollziehen. Eine Erlaubnis nach dem Jagdgesetz hat in einer WBK nix verloren.

Richtig, nicht die Untere Jagdbehörde hat bei mir den Eintrag bzgl. der jagdlichen Verwendung des SD in meine WBK vorgenommen, sondern die Münchner Waffenbehörde! 

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Das gibt sich nichts. Aber HK baut schon sehr lange nichts mehr, die sind also alt.

 

Die Haenel sind deutlich neuer und haben typische Schwächen (Durchladehebel bricht) nicht mehr.

 

PS: Hübscher wird es, wenn Du von mir ein paar Fotos auf dem Schaft klebst.

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 20 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das gibt sich nichts. Aber HK baut schon sehr lange nichts mehr, die sind also alt.

 

Die Haenel sind deutlich neuer und haben typische Schwächen (Durchladehebel bricht) nicht mehr.

 

PS: Hübscher wird es, wenn Du von mir ein paar Fotos auf dem Schaft klebst.

Ich mag mich täuschen. Aber ich meine gelesen zu haben , das auch die HK SLB2000 bei Haenel gefertigt wurden . Oder bin ich da auf dem Holzweg ? 

Ich habe eine SLB 2000 mit HK Logo in 30-06. Hübsch ist zwar anders , aber die Sicherung ist noch gut zu bedienen ( Kolbenhals . Geht mit dem Daumen problemlos ) , schiesst gut  und wenig Munitionsempfindlich . Technische Probleme habe ich nie gehabt . 

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