schall+rauch 650 Posted July 19, 2020 Moin, habe ein Magazin über Egon verkauft. Der Käufer sitzt in Dallas. Meine Frage: DHL bietet zur Zeit nur Paketversand Premium zum Preis von 52,99€ an, muss ich da irgendwas an Ausfuhr/Zoll- oder sonstigen Bestimmungen beachten? Gruß s+r Quote Share this post Link to post Share on other sites
the_claw 86 Posted July 20, 2020 Über die DHL-Seite gibt es auch die Option für 36,99 zu versenden. Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5292 Posted July 20, 2020 Ich würd ggf. erstmal prüfen ob es diesbezüglich Ausfuhr- oder Einfuhrvorschriften gibt.... Quote Share this post Link to post Share on other sites
schall+rauch 650 Posted July 20, 2020 Danke, hat sich gerade erledigt, da der Käufer einen deutschen Exporteur genannt hat. @the_claw: normalerweise schon, aber aktuell wegen Covid oder Geldgier eben nicht. @CZM52: das war genau meine Frage Quote Share this post Link to post Share on other sites
SEler 2 Posted Friday at 08:44 PM Vielleicht kann ich etwas, wenn auch spät, dazu beitragen. Wechselmagazine sind wie die meisten Lang- und Kurzwaffen auch Rüstungsgüter nach dem AWG/ AWV (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Teil I Abs. A 0001a-d AWV) und bedürfen grundsätzlich für die Ausfuhr einer Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Bei einigen Staaten (i.d.R. gut befreundete Staaten) gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung (§ 1 Asb. 2 AWV). Dann benötigt man keine extra Ausfuhrgenehmigung (AGG). Die AGG sind auf der Internetseite des BAFA einzusehen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Andyd 196 Posted Sunday at 12:29 AM (edited) Grossbrief. Hat mir mein Exporteur geschickt und kam nach zwei Monaten 20 Meilen westlich von Dallas mit den Magazinen an die in Deutschland nicht mehr legal waren. In den USA dürfen bis $100 an nicht wesentlichen Waffenteilen ohne Importerlaubnis so eingeführt werden. Offiziell erlaubt DHL aber den internationalen Versand von Waffenteilen nicht. Edited Sunday at 12:37 AM by Andyd Quote Share this post Link to post Share on other sites
Andyd 196 Posted Sunday at 12:33 AM Am 15.1.2021 um 14:44 schrieb SEler: Vielleicht kann ich etwas, wenn auch spät, dazu beitragen. Wechselmagazine sind wie die meisten Lang- und Kurzwaffen auch Rüstungsgüter nach dem AWG/ AWV (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Teil I Abs. A 0001a-d AWV) und bedürfen grundsätzlich für die Ausfuhr einer Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Bei einigen Staaten (i.d.R. gut befreundete Staaten) gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung (§ 1 Asb. 2 AWV). Dann benötigt man keine extra Ausfuhrgenehmigung (AGG). Die AGG sind auf der Internetseite des BAFA einzusehen. Lass ma' stecken Kumpel. Kein Exporteur hat die für mich je aufgeführt, wenn ich die nicht als Defense Articles in ATF Form 6 als größere Menge beantragt hatte. Grüße aus Texas Quote Share this post Link to post Share on other sites