jetzterstrecht 76 Posted May 30, 2020 Guten Morgen Kameraden, unser SB im Landratsamt hat unserem Schützenmeister folgendes so nebenbei mündlich mitgeteilt: ab sofort muss jeder Schütze ein persönliches Schießbuch führen darin ist jeweils die geschossene Disziplin einzutragen jeder Eintrag ist von der Aufsicht zu unterschreiben zusätzlich ist im Schießnachweis des Vereins jeweils die Disziplinennu mmer anzugeben. (Unser SB war bisher immer fair) Wir haben noch keine schriftliche Mitteilung dazu erhalten. Ist das bei Euch auch so oder gilt das nur in Franken? Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2230 Posted May 30, 2020 vor 6 Minuten schrieb jetzterstrecht: (Unser SB war bisher immer fair) Ich schätze, der SB war am Vorabend des Gesprächs bis 22 Uhr im Biergarten seehofern. 14 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Commerzgandalf 10551 Posted May 30, 2020 Immer wenn so ein Stuss gesagt wird, fragen wo das steht. Gesetz und Paragraph und schon ist Ruhe. 5 Quote Share this post Link to post Share on other sites
rwlturtle 117589 Posted May 30, 2020 Du besorgst Dir so ein Schießbuch, dann kannst Du zusehen, wie er zu den Herztropfen greift, nachdem er die Aufschrift gelesen hat. 13 Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33581 Posted May 30, 2020 vor 18 Minuten schrieb jetzterstrecht: Ist das bei Euch auch so oder gilt das nur in Franken? Das WaffG ist bundesweit das gleiche. Also kann es da nichts geben, was nur in Franken gilt. Zumindest nichts, was vor Gericht Bestand hätte. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7955 Posted May 30, 2020 (edited) Wobei sich Bayern ja erdreistet einfach das WaffG umzuinterpretieren. Da wird Nachtsicht mit IR freigegeben und sogar das eindeutige Verbot Taschenlampe an Langwaffe umkonstruiert. Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht. Zitat Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze sind Geräte für Zielhilfsmittel, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen (vgl. Ab-schnitt 1 Nr. 1.2.4.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG). Demgemäß dürfen sowohl Geräte mit Wärmebildtechnik als auch die in der Praxis übli-chen Restlichtverstärker eingesetzt werden. Letztere sind auch dann erlaubt, wenn die „elektronische Verstärkung“ technisch bedingt mit Hilfe einer künst-lichen Lichtquelle (z.B. Infrarotstrahler) erfolgt. Denn insoweit ist die Rege-lung in Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG ge-genüber der dortigen Nr. 1.2.4.1 (Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten) speziell. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG könnte die beabsichtigte Regelungswir-kung nicht erzielen, wenn von der Ausnahme nicht die in der Praxis ge-bräuchlichen Restlichtverstärker mit Infrarotlicht umfasst würden. Erst Recht dürfen Jäger Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, ohne Restlichtverstär-ker einsetzen (z.B. Taschenlampen mit Verbindung zur Jagdlangwaffe). Eine Schießbuchpflicht konnte ich bislang nirgends finden. Eine entsprechende Änderung ist auch nicht publik geworden. Nach der 10 Jahrespflicht erscheint dies sogar explizit obsolet. Edited May 30, 2020 by Waffen Tony 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
schopy 1210 Posted May 30, 2020 Cool...demnach jagdliche Langwaffe in Bayern (abgesehen vom Wahlschalter fürs Getriebe).... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Handgunner 1719 Posted May 30, 2020 schießbuch - PFLICHT gibt es definitiv NICHT ! . auch nicht in franken das führen eines privaten schiessbuchs kann extrem förderlich und hilfreich sein zur beantragung von waffen oberhalb des grund - kontingents......aber das ist eine private entscheidung. 5 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Valdez 15539 Posted May 30, 2020 vor 1 Minute schrieb Handgunner: schießbuch - PFLICHT gibt es definitiv NICHT ! vor 2 Minuten schrieb Handgunner: das führen eines privaten schiessbuchs kann extrem förderlich und hilfreich sein zur beantragung von waffen oberhalb des grund - kontingents Ok, und das soll jetzt Sinn ergeben. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7955 Posted May 30, 2020 (edited) vor 15 Minuten schrieb schopy: Cool...demnach jagdliche Langwaffe in Bayern (abgesehen vom Wahlschalter fürs Getriebe).... Zu dieser Thematik sage ich mal ausnahmsweise, dass es wirklich nicht hilfreich ist, wenn solche Bilder in Umlauf gebracht werden. Leider sitzen auf der anderen Seite Leute ohne jeden Humor und wie sich mehrfach gezeigt hat, nutzt man diese Vorlagen sehr gern. Nebenbei macht sich der Nutzer immer noch des Verstoßes gegen das WaffG schuldig. Allein der Besitz ist bereits verboten und das hebelt auch Bayern nicht aus. Dazu kommt, die Freigabe ausschließlich für Schwarzwild, was das gezeigt Modell sofort wieder ausschließt Edited May 30, 2020 by Waffen Tony 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
lightjear 126 Posted May 30, 2020 Hallo, wenn man das Bild aufmerksam betrachtet, sieht man das es nicht in Deutschland aufgenommen wurde. Solche Steckdosen finden in den USA werwendung(nur als Anmerkung). Gruß Helmut 1 5 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Handgunner 1719 Posted May 30, 2020 vor 13 Minuten schrieb Valdez: Ok, und das soll jetzt Sinn ergeben. ja, klar ! es gibt unterschiedliche vorgehenswqeisen gegenüber dem verband ( der die bedürfnis - bescheinigung ausstellt ) seine schießsportlichen aktivitäten zu belegen - das kann jeder nach den örtlichen möglichkeiten und seinen vorlieben für sich entscheiden. und wenn ich über die 1o jahre raus bin, brauche ich gar nichts mehr führen ........ dieses hat aber mit der von der behörde "behaupteten" schießbuch - pflicht NICHTS zu tun ! das sind zwei unterschiedliche paar schuhe ! Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5421 Posted May 30, 2020 vor 13 Minuten schrieb Waffen Tony: Nebenbei macht sich der Nutzer immer noch des Verstoßes gegen das WaffG schuldig. Zumal es sich hier um eine Kurzwaffe handelt. 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
erstezw 33581 Posted May 30, 2020 vor 2 Minuten schrieb Raiden: Zumal es sich hier um eine Kurzwaffe handelt. Sicher? Lang genug ist sie ja für eine Langwaffe. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5421 Posted May 30, 2020 Lauf und Verschluss <30cm. 3 Quote Share this post Link to post Share on other sites
gipflzipfla 1062 Posted May 30, 2020 (edited) vor einer Stunde schrieb Waffen Tony: Wobei sich Bayern ja erdreistet einfach das WaffG umzuinterpretieren. Da wird Nachtsicht mit IR freigegeben und sogar das eindeutige Verbot Taschenlampe an Langwaffe umkonstruiert. ..... Servus. immer wenn ich solcherlei Polemik lese, bekomme ich die Krise! Die Bayern "erdreisten" sich, Nachtsichttechnik unter strengen Auflagen zur ausschließlichen Bejagung von Schwarzwild frei zu geben. Ok Das hat folgenden Hintergrund: - damit mögliche Erhöhung der Abschusszahlen von Schwarzwild (man ist zum sicheren Schuss auf Schwarzwild nicht mehr von ausreichendem Mondlicht abhängig!) - Seuchenprävention durch Reduktion von Schwarzwildbeständen, Stichwort: ASP (Afrikanische Schweine Pest) - vermindern von Schäden an landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden Das Waffengesetz bzw. Teile davon wird dadurch weder völlig ausser Kraft gesetzt, noch eigenständig geändert. Es wird lediglich für einen bestimmten Zeitraum örtlich wie zeitlich begrenzt erweitert! Die genaue Begründung dazu steht in den dazu erlassenen Bescheiden. Entweder Einzelbescheid oder so genannte Allgemeinverfügung der Landkreise. Edited May 30, 2020 by gipflzipfla Quote Share this post Link to post Share on other sites
gipflzipfla 1062 Posted May 30, 2020 vor 20 Minuten schrieb lightjear: Hallo, wenn man das Bild aufmerksam betrachtet,..... Gruß Helmut Servus. Jaaaaa.... wenn! Aber wie das mit der Hoblophobie halt einmal so ist.... Sie ist eine Krankheit. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7955 Posted May 30, 2020 (edited) edit. Edited May 30, 2020 by Waffen Tony Quote Share this post Link to post Share on other sites
daimler01 516 Posted May 30, 2020 Keine Pflicht zu mindestens bei uns hier in S-H, einige führen trotzdem eins ich gebe zu ich auch ist aber freiwillig da ich nicht nur Sportschütze bin sondern auch Jäger habe ich schonmal den Nachweis. Denn einige Hegeringe verlangen schon das man zu mindestens die Kontrollschüsse sich eintragen lassen hat ansonsten darf man da teilweise an einer Jagd nicht mehr teilnehmen wieso warum auch immer. Und eins wissen wir alle, jeder noch so kleine SB möchte sich gegenüber uns profilieren ! Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5311 Posted May 30, 2020 vor 2 Stunden schrieb schopy: Cool...demnach jagdliche Langwaffe in Bayern (abgesehen vom Wahlschalter fürs Getriebe).... Nö, kurzwaffe mit Problem 1 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
jetzterstrecht 76 Posted September 23, 2020 Am 30.5.2020 um 08:35 schrieb jetzterstrecht: ab sofort muss jeder Schütze ein persönliches Schießbuch führen darin ist jeweils die geschossene Disziplin einzutragen jeder Eintrag ist von der Aufsicht zu unterschreiben zusätzlich ist im Schießnachweis des Vereins jeweils die Disziplinennu mmer anzugeben. Nachtrag: Der SB wurde vom Landesverband "korrigiert". Es gilt wieder die alte Regelung - keine Pflicht zum Führen eines Schießbuchs. 1 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
grimme 221 Posted September 23, 2020 Am 30.5.2020 um 09:47 schrieb Handgunner: das führen eines privaten schiessbuchs kann extrem förderlich und hilfreich sein zur beantragung von waffen oberhalb des grund - kontingents. ---und nicht nur zur Beantragung eines weiteren Erwerbs, sondern auch als Nachweis eines bestehendes Bedürfnisses. Das habe ich nach 30 Jahren als gemeldeter Sportschütze nun --endlich-- hinter mir. In einem älteren thread bin darauf eingegangen und möchte meine Schützen-Geschichte nicht wieder aufwärmen. Aber neben meiner Vereins-Mitgliedschaft, vom Vorsitzenden bestätigt, wurde von der Behörde tatsächlich ein Schießnachweis- heißt Schießbuch verlangt. Mein ehemaliger Vorstand schrieb zusätzlich zu meiner langjährigem Mitgliedschaft- die er ja bestätigen mußte : "Der Schießnachweis obliegt dem Schützen." Also keine Rückendeckung vom Vorstand als Bestätigung zur regelmäßigen Teilnahme. Heißt, also doch zusätzlich ein Schießbuch führen. Auch wenn besagtes Schießbuch gesetzlich -noch nicht- vorgeschrieben ist, kann die Behörde dennoch das Schützenleben --durch die Hintertür--schwer machen. Vergleichbar mit dem mit Sicherheit kommenden allgemeinen Tempolimit auf der AB. Kanste eine Karre mit 300PS und/oder 200KmH Spitze besitzen, die bürgerliche Freiheit wird sehr geschickt durch Verordnungen reduziert. h 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Hephaistos 546 Posted September 23, 2020 Am 30.5.2020 um 10:29 schrieb Waffen Tony: edit. Kann mir schon denken, was du dem Zipfler schreiben wolltest. Leider hast DU recht, nur geht Berlin nicht dagegen vor. Abgesehen vom rechtlichen gehen die Bayern natürlich in die richtige Richtung. Ich weiß immer noch nicht, welchen Sicherheitsunterschied es macht, ob ich in der Nacht Ziele mit Vorsatzgerät treffen kann oder mit einem Nachtsicht-ZF. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7955 Posted September 23, 2020 Der Unterschied wird in Politik und Beamtentum darin gesehen, das ganze sofortig Rückabwickelbar zu machen. Es kommen auch nur sowieso erlaubte gegenstände im Umlauf. Soweit, so schlecht. Das bayrische Engagement kann man schätzen. es ist allerdings Rechtsbruch und auch noch Handelshemmnis. Der außerbarische Händler wird vom Markt ausgeschlossen. Momentan bemüht sich der DJV um eine Änderung von WaffG 40(3). Hoffen wir es klappt. Da wirds aber nur um IR/künstliches Licht gehen. Nachtzielgeräte sind so wenig erwünscht wie früher SD. Der Hintergrund ist bei beiden gleich dumm. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Seifert 90 Posted September 23, 2020 (edited) Unser SB verlangt bei jeder Aktion mit der WBK (Erstantrag, weiterer Voreintrag) das Schiessbuch und moniert sogar Eintragungen, die nicht korrekt vorgenommen werden (aus seiner Sicht). Der Verband weiss davon, kann aber halt auch nur sagen - verweigere es und klage notfalls oder füge Dich. Auf ersteres hatte bisher keiner Bock, insbesondere nicht beim Erstantrag. Edited September 23, 2020 by Seifert Quote Share this post Link to post Share on other sites