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Schießbuch jetzt Pflicht?


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vor 3 Stunden schrieb Seifert:

Der Verband weiss davon, kann aber halt auch nur sagen - verweigere es und klage notfalls oder füge Dich. Auf ersteres hatte bisher keiner Bock

Tja, wenn du zwar im Recht bist, dies auch anhand des WaffG und der Verwaltungvorschriften beweisen könntest, aber trotzdem zu feige bist, dein Recht auch durchzusetzen...dann musst du halt schön brav deinem SB nach der Pfeife tanzen.

Das ist auf jeden Fall der Beginn einer wunderbaren Freundschaft  - eine Beziehung mit klaren Verhältnissen

 

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Mal wieder der Versuch der Behörden, das Schießsbuch in den Stand einer Urkunde zu erhöhen.

Wäre fatal, wenn die jemals damit durchkommen würden!

Schießsbuch ja, weil es die Ausstellung einer Vereins- bzw. Verbandsbescheinigung erleichtert, aber die Behörden geht das nix an!

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vor 11 Minuten schrieb götz:

Schießsbuch in den Stand einer Urkunde zu erhöhen.

Muss dann auch für Eintragungen jedes Mal ein Notar im Verein sein?

 

Es wird immer besser.... nicht.

 

Bezüglich dem SB: ich würde mir auch mal die Quelle nennen lassen. Du willst dich ja auch weiterbilden. Und wer soll es besser wissen als der SB?

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vor 2 Stunden schrieb Parallax:

wo Du nachlesen kannst, wie ein "korrektes" Schießbuch auszusehen hat - Mindestangaben etc.

Datum, Ort (Stempel), Kurz- oder Langwaffe.

Weder "Disziplin" (niemand trainiert eine Disziplin, sondern stets nur Elemente) noch Kaliber.
Und WIE man das nachweist, ist jedem selbst überlassen. Schießbuch ist dabei jedoch extrem  hilfreich.

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Das Schießbuch habe ich noch nie auf einer Behörde vorgezeigt. Für Waffen über Grundkontingent ist es auch unnutz, dazu werden Urkunden verlangt.

Wie willst du aber dein fortbestehendes Bedürfnis bei der Regelüberprüfung etc. nachweisen? Unser Verein führt auch keine Schießkladde o.ä. Und selbst wenn, ist es sicherer, die Einträge selber zur Hand zu haben.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 21 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Das Schießbuch habe ich noch nie auf einer Behörde vorgezeigt

Mein SB will es gar nicht sehen. Als ich den EFP beantragt hatte nahm ich mein gut gefülltes Schießbuch mit und fragte ihn, ob er es sehen will. "Interessiert mich nicht" war seine Antwort, ich sei ja schon länger als 10 Jahre Sportschütze. 

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vor 41 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Für Waffen über Grundkontingent ist es auch unnutz, dazu werden Urkunden verlangt.

Ich soll dem Verband also die Urkunden zeigen, die er selber mir ausgestellt hat ? Gut das bei uns bisher mein Schießbuch reichte, um KW über Grundkontigent zu bekommen.  Reichte bisher für 5 KW, die letzte ist aus dem Juli. Allerdings Liste ich im Schießbuch auch meine Wettkämpfe auf, die Liste ist aber weder gestempelt noch von jemand unterschrieben, die einzelnen Wettkampftermine sind im Schießbuch mit Textmarker markiert. Reichte um bei der letzten KW in 2 Jahren 29 Wettkämpfe nach zu weisen. Für 2020 habe ich gar nur eine Vereinsmeisterschaft im Schiessbuch stehen. Insgesamt im Juli aber noch 28 Wettkämpfe in den letzten 24 Monaten und im Juli immerhin noch 18 Trainingstermine dieses Jahr. Trotz oder wegen Corona nicht wenig. Da geht man dann schon von einem sportlichen Hintergrund aus, auch ohne Urkunden.

Was der Verband für weitere KW noch sehen will werde ich dann Erfahren wenn ich sie beantrage. Die Behörde bekommt nur die Bescheinigung des Verbandes. Will die mehr sehen verweise ich an den Verband, weil DER hat geprüft.

Bearbeitet von PetMan
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vor 31 Minuten schrieb Cannon Balls:

Als ich den EFP beantragt hatte nahm ich mein gut gefülltes Schießbuch mit und fragte ihn, ob er es sehen will.

Warum tust du das?

Du hast das Recht, einen EFP zu erhalten, wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Ein gut gefülltes Schießbuch ist dazu nicht nötig.

Aber vielleicht denkt dein SB ja das nächste Mal, dass er es von jedem sehen will, da die Schützen ja anscheinend so unterwürfig sind.

Und der nächste SB, der einen schlechten Tag hat, macht "Kontrollen" im Schießbuch, irgend ein Haar in der Suppe findet sich bestimmt.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Ich soll dem Verband also die Urkunden zeigen, die er selber mir ausgestellt hat ?

Bei Bezirksmeisterschaften (zumindest bei uns) stellt der Bezirksschützenmeister die Urkunden aus. Der LV, der dann die Bedürfnisse bestätigt, hat von diesen Urkunden keine Kenntnis.

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vor 1 Minute schrieb Fridolin Freudenfett:

Der LV, der dann die Bedürfnisse bestätigt, hat von diesen Urkunden keine Kenntnis.

Mag sein, aber der Termin steht in meinem Schießbuch drin, das ja als Kopie meinem Antrag beiliegt. Warum sollte der zuständige Mensch beim Verband dem keinen Glauben schenken ? Gibt hier Leute , da reichen 100 Urkunden im Jahr nicht. Es müssen die Wettkämpfe der letzten 2 Jahre angegeben werden .Sollen die ein Buch daraus binden lassen und einsenden? Wie gesagt, für die 5. KW reichte auch dieses Jahr noch mein Schiessbuch. Was für die 6., 7. oder 8 verlangt wird werde ich sehen wenn ich sie beantrage

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vor 1 Minute schrieb PetMan:

Sollen die ein Buch daraus binden lassen und einsenden?

Für meine Waffen über Kontingent habe ich jeweils drei Urkunden auf Landesebene eingereicht. Da braucht man kein Buch binden lassen. Die Masse  an Wettbewerbsteilnamen braucht man ja auch nicht zur Bewilligung.

Aber wenn du das mit dem Schießbuch beim Verband so handhabst und es reicht denen so,  warum nicht? 

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vor 2 Stunden schrieb götz:

Mal wieder der Versuch der Behörden, das Schießsbuch in den Stand einer Urkunde zu erhöhen.

Wäre fatal, wenn die jemals damit durchkommen würden!

Schießsbuch ja, weil es die Ausstellung einer Vereins- bzw. Verbandsbescheinigung erleichtert, aber die Behörden geht das nix an!

Wo liegt denn das grundsätzliche Problem beim führen eines Schießbuchs, dass hier alle so dagegen sind???

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Gerade eben schrieb Fridolin Freudenfett:

Aber wenn du das mit dem Schießbuch beim Verband so handhabst und es reicht denen so,  warum nicht? 

Eben. Der  Verband verlangt nur den Nachweis, wie der zu erbringen ist schreibt er nicht vor.

 

Zitat

Falls der Antragssteller bereits Waffen besitzt (ab der 3. Kurzwaffe - bzw. 4. Selbstladegewehr) ist außerdem ein Nachweis über die Teilnahme an Wettbewerben und Meisterschaften beizulegen.

Im Antrag an den Verband werden dann die letzten 2 Jahre genannt. Ob das bei der 3. KW auch schon 2 Jahre waren kann ich nicht mehr sagen.

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vor 2 Minuten schrieb highlower:

Wo liegt denn das grundsätzliche Problem beim führen eines Schießbuchs, dass hier alle so dagegen sind???

Nirgendwo. Das Problem ist nur, wenn man vor den falschen Leuten damit rumwedelt.

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vor 1 Minute schrieb highlower:

Kannst Du das auch ein wenig genauer erklären?

Ich könnte schon. Aber ich habe es mir abgewöhnt, Trolle belehren zu wollen.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 2 Minuten schrieb highlower:

Wo liegt denn das grundsätzliche Problem beim führen eines Schießbuchs, dass hier alle so dagegen sind?

Wenn man das den Behörden zugänglich macht werden die irgendwann auch die Form vorschreiben und das ganze wird eventuell zur Pflicht . Ausserdem gibt es keine gesetzliche Vorgabe ein Schießbuch zu führen. Führen aber alle eins und legen es auf Verlangen auch vor wird das irgendwann auch im Gesetz verlangt. Da Dokumentierst du dann jeden abgegebenen Schuss.............Wasich für mich selber mache bzw für den Verband weil es so am einfachsten ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich führe für mich selber von Anfang an Schießbuch. mittlerweile stapeln die vollen sich im Regal....................

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vor 5 Minuten schrieb highlower:

Wo liegt denn das grundsätzliche Problem beim führen eines Schießbuchs, dass hier alle so dagegen sind???

Weil es nix weiter ist, als eine unnötige Drangsal, die uns den Spass verderben soll!

Eine amtliche Verpflichtung wäre eine weiter Verschärfung des Waffenrechts über den Verwaltungswege!

Wehret den Anfängen!

 

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vor 2 Minuten schrieb highlower:

Was soll denn im Schießbuch Deiner Meinung nach drin stehen, was man Dir nachteilig auslegen kann?

Hier berichtete ein Schütze das er ohne Not bei einer Bedürfnisüberprüfung dem Amt sein Schiessbuch vorlegte . Für die letzten 2 Jahre...................und in beiden Jahren kam er nicht auf 12/18. Und schon war sein Problem da. Neuer SB, der es nicht so locker sah wie der Vorgänger und schon wird das Bedürfnis in Frage gestellt.

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vor einer Stunde schrieb Fridolin Freudenfett:

Wie willst du aber dein fortbestehendes Bedürfnis bei der Regelüberprüfung etc. nachweisen?

WIe gesetzlich vorgeschrieben

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

 

vor 13 Minuten schrieb highlower:

Wo liegt denn das grundsätzliche Problem beim führen eines Schießbuchs, dass hier alle so dagegen sind???

Es ist unnötig. Es kostet Geld, natürliche Ressourcen und Zeit. 
Das Problem ist auch nicht das Führen eines Schießbuches, sondern die Vorlage bei der Behörde.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Waffen Tony:

WIe gesetzlich vorgeschrieben

Schon klar. Einige Vereine führen keine Schießkladde, wozu ja keine Verpflichtung besteht. Also muss man selber für die Nachweise sorgen. Und insbesondere, wenn man auch auf häufiger auf gewerblichen Ständen bzw als Gast unterwegs ist. 

 

Und für Bestätigungen betreffend Bedürfnis ist es doch viel komfortabler, sich als Vorstand das Buch vorlegen zu lassen, als die Kladde vom ganzen letzten Jahr abzusuchen, ob der betreffende wirklich 12/18 erfüllt hat?

 

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vor 41 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Und insbesondere, wenn man auch auf häufiger auf gewerblichen Ständen bzw als Gast unterwegs ist. 

Das mache ich andauernd und auch da hole ich mir den Stempel zu meiner Eintragung ab. Das mach ich nicht wegen eines neuen Bedürdnisses, ich habe was ich brauche, sondern um am Ende des Jahres FÜR MICH einen Überblick zu haben. Und ja, ich gehe davon aus, daß wir demnächst das Bedürfnis in kürzeren Abständen nachweisen müssen. Gefällt mir nicht aber ich werde es kaum ändern können. Und da führe ich lieber selber Buch (ist ein 30sek. Aufwand pro Eintrag, soviel zu Geld, Resourcen und Zeit) als den Schießleitern in mehreren Vereinen nachzurennen. Und auch die machen mal Fehler. 

Bearbeitet von Cannon Balls
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Du hast mitbekommen, das an gerade erst eine Regelung zum Bedürfnis ins waffengesetz geschrieben hat?

Da ist erstmal keine Änderung in Aussicht.

vor 55 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Schon klar. Einige Vereine führen keine Schießkladde, wozu ja keine Verpflichtung besteht. Also muss man selber für die Nachweise sorgen. Und insbesondere, wenn man auch auf häufiger auf gewerblichen Ständen bzw als Gast unterwegs ist. 

 

Und für Bestätigungen betreffend Bedürfnis ist es doch viel komfortabler, sich als Vorstand das Buch vorlegen zu lassen, als die Kladde vom ganzen letzten Jahr abzusuchen, ob der betreffende wirklich 12/18 erfüllt hat?

 

Komt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich geht alles ohne Schießbuch.

Ich habe keins. Der Stand auch kein Buch.

Dem Verein werden die Daten mitgeteilt. Der bescheinigte.

Sollten Zweifel bestehen, können vor Gericht dann Rechnungsbelege, Wettkampfteilnahmen und Zeugenbeweise aufgefahren werden.

War bislang nie notwendig.

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