chapmen 5599 Posted June 1, 2020 vor 20 Minuten schrieb Waffen Tony: Die Frage kann der VDB beantworten. So auskunftsfreudig ist er aus meiner Erfahrung gegenüber Nichtmitgliedern nicht wirklich. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7788 Posted June 1, 2020 Ich hatte immer den eindruck das wird auf der Webseite aufgeführt. Na dann schau ich mal, wenn die (oder falls) die Infos kommen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
sealord37 2598 Posted June 2, 2020 vor 21 Stunden schrieb Josef Maier: Bei der Anmeldepflicht für Munition 2003 Was war da? 2003 hab ich mich damit noch nicht beschäftigt. Was musste da angemeldet werden? Vorhandene Mun? 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
bdsschütze 383 Posted June 2, 2020 vor einer Stunde schrieb sealord37: Was war da? 2003 hab ich mich damit noch nicht beschäftigt. Was musste da angemeldet werden? Vorhandene Mun? Es konnte vorhandene Munition, für welche man keine Erwerbsberechtigung hat angemeldet werden. Die Meldung an das Amt gilt als Erlaubnis zum Besitz. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7788 Posted June 18, 2020 (edited) https://www.jagdverband.de/frage-antwort-papier-zur-novelle-des-waffenrechts Zitat In Bezug auf die Magazine gab es Neuerungen. Welche sind das? Jäger sind von den Neuerungen im Waffengesetz in Hinblick auf Magazine nur wenig betroffen. Begrenzungen im waffenrechtlichen Sinn gibt es künftig bei Magazinen für Zentralfeuerwaffen. Für entsprechende Langwaffen sind Magazine mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss verboten, für Kurzwaffen liegt die erlaubte Kapazität bei zwanzig Schuss. Sind Waffen für Randfeuerpatronen nicht betroffen? Nein. Das Verbot gilt nur für große Magazine, die für Zentralfeuerpatronen eingesetzt werden. Was gilt für fest eingebaute Magazine? Hier sind lediglich Selbstladewaffen für Zentralfeuermunition betroffen und keine Repetierer. Lediglich Selbstladewaffen, etwa Flinten, dürfen dann nicht mehr als zehn Patronen fassen. Bei Flintenkalibern gibt es Unterschiede. Welche Kaliberlänge ist für die Begrenzung entscheidend? Die Magazinkapazität wird anhand des Kalibers gemessen, das der Hersteller für diese Waffe bestimmt hat. Für eine Selbstladeflinte im Kaliber 12/76 wird auch mit dieser Patrone gemessen, nicht mit Flintenlaufgeschossen im Kaliber 12/65 oder 12/60. Welche Beschränkungen gibt es für Wechselmagazine? Für Randfeuerwaffen gibt es keine Beschränkungen. Betroffen sind alle Magazine für Zentralfeuermunition - sowohl für Repetierer, als auch für Selbstladewaffen. Diese dürfen zehn Schuss nicht überschreiten - gemessen im kleinsten Kaliber, das vom Hersteller angegeben ist. Was ist mit größeren Magazinen, die bereits im Besitz sind? Ab 1. September 2020 tritt das Gesetz in diesem Punkt in Kraft. Dann bleibt Zeit bis zum 1. September 2021, größere Magazine (die bereits vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden) bei der örtlichen Waffenbehörde anzumelden. Durch die Anmeldung sind diese Magazine dann keine „verbotenen Gegenstände“ im Sinne des Waffengesetzes und unterliegen auch nicht den erhöhten Aufbewahrungsanforderungen. Welche Grenze gilt für Magazine, die sowohl für Kurzwaffen, als auch für Langwaffen verwendbar sind? Magazine, die sowohl für Kurzwaffen, als auch für Langwaffen verwendbar sind, gelten als Kurzwaffenmagazine, sofern nicht der Besitzer auch im Besitz einer geeigneten Langwaffe ist - dann gilt die niedrigere Grenze für Langwaffenmagazine. Auch wenn der Besitzer eines solchen Magazins bislang nicht im Besitz einer passenden Langwaffe ist, kann kann aber schon - quasi "sicherheitshalber" - das Magazin bei der Waffenbehörde anmelden, um gewappnet zu sein für den Fall, dass er später einmal eine solche Langwaffe erwirbt. Denn dann gilt auch die Altbesitzregelung. Müssen diese angemeldeten Magazine nicht in einem Schrank der Klasse „0“ aufbewahrt werden, wie ein "verbotener Gegenstand"? Was ist mit der Verwendung? Oder darf man sie lediglich straffrei besitzen? Durch Anmeldung fallen die Magazine aus dem Verbot und unterliegen keinen besonderen Aufbewahrungsbestimmungen. Sie dürfen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums damit auch weiter verwendet werden (im Rahmen das jagdlich und schießsportlich Zulässigen). Wenn ein solches Magazin nicht mit mehr als drei Schuss für Jagd oder zehn Schuss für Schießsport geladen wird, kann es für Selbstladebüchsen weiter genutzt werden. Bei Kurzwaffen liegt die Grenze bei über zwanzig Patronen. Was passiert mit größeren Magazinen, die nach dem 13. Juni 2017 erworbenen wurden? Für alle nach dem Stichtag am 13. Juni 2017 erworbenen Magazine bleibt nur die Möglichkeit der Abgabe oder der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 40 Abs. 4 WaffG bei Bundeskriminalamt zum Besitz verbotener Gegenstände. Hierzu wurde bereits ein Antragsformular veröffentlicht. Wenn diese erteilt wird, unterliegt dieses Magazin als „verbotener Gegenstand“ auch den erhöhten Aufbewahrungsanforderungen gemäß § 13 AWaffV. Auch schon etwas "älter". Edited June 18, 2020 by Waffen Tony Quote Share this post Link to post Share on other sites
Raiden 5365 Posted June 18, 2020 Ob es wirklich so umgesetzt wird? Hilft wohl nur abwarten. Quote Share this post Link to post Share on other sites
chapmen 5599 Posted June 18, 2020 Gibts eigentlich schon was zu ehemaligen vollautomatischen Waffen die zu HA umgebaut wurden und der entspr. Ausnahmegenehmigung? Auf der BKA HP finde ich nichts. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7788 Posted June 18, 2020 vor 20 Minuten schrieb Raiden: Ob es wirklich so umgesetzt wird? Hilft wohl nur abwarten. Das sind die Antworten vom BMI zur Umsetzung. Wir wissen alle, dass es in der Umsetzung kein bundeseinheitliches Waffenrecht gibt und später die Richter vieles anders festlegen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
walthi 132 Posted June 22, 2020 Am 12.5.2020 um 13:18 schrieb Nilsemann2016: Aloha, die Firma bei der ich die H3L Magazine bestellt habe ist an mich herangetreten, ob sie meinen Telefonnummer an die Firma Hera weitergeben dürfte, was ich bejaht habe. Wenig später hat mich Herr Nöth persönlich angerufen. Er hat mir versichert, dass die Magazine geprüft wurden Bei Hera hat man offensichtlich gemerkt, dass die H3L Mags der ersten Generation recht klapprig waren und sich im geladenen Zustand oben Aufspreizen. Bei Triebel gekaufte Magazine werden jetzt kostenfrei gegen eine überarbeitete Version ausgetauscht. Find ich gut Es bleiben zwar 10er Mags, was einer schwachsinnigen und völlig unverhältnismäßigen Gesetzgebung geschuldet ist, aber sie lassen sich immerhin wie Standard-Magazine (!!!) greifen im Gegensatz zu den 10er Stummeln. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Benjamin Arendt 1062 Posted June 22, 2020 Ich hätte gerne 10er im 20er Body... ist da jemand dran? Die haben für mich die beste Handhabung. 1 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
the_claw 86 Posted June 22, 2020 vor 1 Stunde schrieb Benjamin Arendt: Ich hätte gerne 10er im 20er Body... ist da jemand dran? Die haben für mich die beste Handhabung. Ich finde die Idee ganz Interessant und besser als die Hera Lösung. ASC/Type 1 LAR-15 Magazine Body Extensions 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
zickzack 416 Posted June 22, 2020 Wenn wir gerade beim Wünschen sind: Ich hätte gerne TP9/APC9 10er Magazine in 30er Länge. Reine 10er sind für die TP9 nicht zu gebrauchen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
walthi 132 Posted June 22, 2020 (edited) Die Magazinverlängerungen von GSdesigns finde auch auch sehr interessant ... die gibts auch für die 9er ASC auf 20- oder 32-Schuss Body https://gsdesigns.ca/products/9mm-lar-15-magazine-extensions/ Lange 9er Mags aber besser nur für Jäger ... hier kommt zur 10-Schuss Begrenzung zusätzlich noch der Anschein als (schwachsinnige) Problematik dazu. Hat schon jemand die Teile in DE gesehen, importiert die wer oder baut was eigenes? Edited June 22, 2020 by walthi 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
SCR 824 Posted June 23, 2020 D. h. die 30 Schuss 22lfr Magazine für IPSC Mini Rifle sind nicht betroffen, da kein Zentralfeuer, korrekt? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Proud NRA Member 18876 Posted June 23, 2020 Was ist das fieseste marktgängige Randfeuerkaliber? .22 Win Mag? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7788 Posted June 23, 2020 (edited) Das Problem ist eben oft die Hülsenform. Sonst wäre eine Kombi mit der PMR30 machbar. Edited June 23, 2020 by Waffen Tony Quote Share this post Link to post Share on other sites
SCR 824 Posted June 23, 2020 vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member: Was ist das fieseste marktgängige Randfeuerkaliber? .22 Win Mag? . 17 WSM Quote Share this post Link to post Share on other sites
LawAbidingCitizen 144 Posted June 27, 2020 Am 18.6.2020 um 22:03 schrieb Waffen Tony: Das sind die Antworten vom BMI zur Umsetzung. Gibt es die Originalquelle dieser Antworten? Diese würde ich erheblich belastbarar einschätzen als ein "Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes durch Forum Waffenrecht (FWR) und Deutschen Jagdverband (DJV)" 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Waffen Tony 7788 Posted June 27, 2020 (edited) edit. Edited June 27, 2020 by Waffen Tony 2 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gearaffe 283 Posted July 1, 2020 Am 22.6.2020 um 18:22 schrieb zickzack: Ich hätte gerne TP9/APC9 10er Magazine in 30er Länge. Reine 10er sind für die TP9 nicht zu gebrauchen. TP9 ist doch Kurzwaffe, warum dafür also 10er, wenn die normalen 20er genutzt werden können? Viel geiler wäre ein TP9-N Lower für Glock Magazine.... *träum* Quote Share this post Link to post Share on other sites
zickzack 416 Posted July 2, 2020 @GearaffeWeil ich sowohl eine TP9 (KW) als auch eine APC9 (LW) habe. Und in der Kombination darf ich leider nur 10er in beiden Waffen benutzen. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Gearaffe 283 Posted July 6, 2020 (edited) Benutzen schon mal gar nicht, wenn geht es um das Besitzen. Hast Du denn 20er in Deinem Besitz die vor dem Stichtag in 2017 gekauft wurden? Die kannst Du dann schon mal problemlos melden und weiterbesitzen und auch in der TP9 Kurzwaffe weiter nutzen. Den Rest wird man sehen wie es wirklich sein wird. Edited July 6, 2020 by Gearaffe Knoten im Hrin... Quote Share this post Link to post Share on other sites
b_A 41 Posted July 7, 2020 So, und schon ein Problem mit dem EU-Ausland wegen dem Magazin-Mist. Hab bei der Helsinkier Polizei angefragt, was ich zu beachten hab, wenn ich im August bei nem finnischen Wettkampf teilnehmen möchte. Unter anderem müsste meine Selbstladebüchse als Kat. A im EU Feuerwaffenpass eingetragen sein, wenn ich Magazine über 10 Schuss mitnehmen möchte. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
weyland 1512 Posted July 7, 2020 vor einer Stunde schrieb b_A: Unter anderem müsste meine Selbstladebüchse als Kat. A im EU Feuerwaffenpass eingetragen sein, wenn ich Magazine über 10 Schuss mitnehmen möchte. Das ist aber nichts Neues sondern Bestandteil der EU-Feuerwaffenrichtlinie von 2017. In einigen Ländern, so anscheinend auch Finnland, hat halt noch die Umsetzung gefehlt. Spannender finde ich, wie die Umsetzung in Deutschland angedacht ist, für den Fall, daß man erlaubte Magazine aus Altbesitz bis 2017 registriert hat. Werden die Waffen auf Kat. A umgeschlüsselt? Quote Share this post Link to post Share on other sites