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IGNORED

Neuer Waffen Bedürfnisnachweis beim Erwerb


markoll

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stimmt das alles so wie hier geschrieben?

Also aktuell können wir die 12/12 Regelung vergessen weil es so weit alles bis Ende April abgesagt wurde und niemand weiß es wann wir wieder Training oder Wettkampf machen können.

18/12 wäre eventuell möglich wenn wir ab Mai wieder schiessen dürften. 3 mal im Monat könnte man noch als Berufstätiger schaffen aber wenn die Schießstände noch länger zu bleiben dann wird es kaum noch möglich sein bis Ende des Jahres die 18/12 zu schaffen weil so viele freie Termine können wir bei uns gar nicht bekommen.

 

Aber wie soll ich das hier verstehen? Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt. 

Das gilt für die bereits vorhandenen Waffen und hat mit einem neuen Bedürfnisüberprüfung für eine neue Waffe nichts zu tun oder?

 

Ich muss also nicht bei jedem Kurzwaffen Training oder Wettkampf alle Kurzwaffen unabhängig von Waffenart "Pistole oder Revolver und Kaliber" ins Schießbuch eintragen die ich habe, sondern es reicht einfach nur eine davon, kurz oder lang pro Training oder Wettkampf einzutragen. S. "Waffenkategorie"?

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html

 

Was ändert sich bei der Bedürfnisüberprüfung?

Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.  Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.

Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.

Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert.

Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.

Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.

 

 

"Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert."

 

Ok, habe die Antwort selber gefunden. Da bin ich gespannt wie die Verbände das jetzt regeln werden. 12/12 kaum möglich für die meisten und 18/12 wird auch schwierig. Aber ich glaube auch nicht , dass die jetzt irgendwelche Erleichterung für das Bedürfnis  raus zaubern können.

 

p.s

 

Ich habe bei uns das PP die letzten 2 Wochen mehrmals versucht telefonisch zu erreichen aber leider ohne Erfolg. Also bleibt mein Antrag auf eine neue Kurzwaffe auf unbestimmte Zeit in der Schublade liegen....

 

Bearbeitet von markoll
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Ganz ruhig. Zum einen tritt die neue Bedürfnisregelung erst zum 01.09.2020 in Kraft und zum andern wird keine Waffenbehörde einem Waffenbesitzer in Coronazeiten einen Strick draus drehen, wenn er seine Aktivität (gleich ob nach aktueller oder bald nach neuer Regelung) nicht aufrechterhalten kann.

 

Für Sonder- und Härtefälle sieht § 45 Abs. 3 WaffG nämlich eine Ausnahme vom Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse vor. Bei tatsächlicher Unmöglichkeit gehts ja gar nicht anders bzw. schrumpft da das Ermessen der Waffenbehörde auf null.

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Na ja, spätestens ein Gericht würde das sonst bei tatsächlicher Unmöglichkeit eines Bedürfnisnachweises geraderücken.

 

Bei Neuerwerb ist von den Verbänden nun natürlich Augenmaß gefragt. Schlimmstenfalls werden dort halt ggf. mal Anträge länger liegen bleiben. Wohl dem, der eine gelbe WBK hat. 🙂

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vor 22 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Ganz ruhig. Zum einen tritt die neue Bedürfnisregelung erst zum 01.09.2020 in Kraft und zum andern wird keine Waffenbehörde einem Waffenbesitzer in Coronazeiten einen Strick draus drehen, wenn er seine Aktivität (gleich ob nach aktueller oder bald nach neuer Regelung) nicht aufrechterhalten kann.

Für Sonder- und Härtefälle sieht § 45 Abs. 3 WaffG nämlich eine Ausnahme vom Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse vor. Bei tatsächlicher Unmöglichkeit gehts ja gar nicht anders bzw. schrumpft da das Ermessen der Waffenbehörde auf null.

 

Sehe ich auch so.

 

Und wenn tatsächlich eine Behörde versucht, in diesen ganz speziellen, schweren Zeiten, wo Schießsport-Aktivität eben faktisch nicht erbracht werden kann - einem LWB einen "Strick draus zu drehen"...

Dann weiß man erstens, womit man es zu tun hat (nämlich blanker Bürger-Schikane).

Und zum zweiten kann man dann - auf mehreren Wegen - auch dagegen "Krach schlagen".

 

Ich glaube kaum, dass es da zu vielen, entsprechenden Fällen kommen wird.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Bin da nicht so optimistisch. Du wirst Dich auch nicht zur Führerscheinprüfung anmelden können ohne die Pflichtstunden abgerissen zu haben, mit der Argumentation "na ich konnt ja nicht!". Der Gesetzgeber will, daß man die Ernsthaftigkeit und grundlegende Fertigkeit durch ausreichende Betätigung als aktiver Sportschütze mit der entsprechenden erlaubnispflichten Waffenart nachgewiesen hat bevor er Waffenbesitz genehmigt. Das Du es eine längere Zeit jetzt nicht kannst, ist Dein persönliches Pech.

 

Finde ich nicht toll (bitte nicht falsch verstehen), wäre aber für mein Laienverständnis rechtlich denklogisch.

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Genau so wird es sein, da die Trainingsmöglichkeiten bundesweit stark eingeschränkt sind und das durch Anweisung der Landesregierungen wird man für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse dir daraus keinen Strick drehen (können).

Neue Befürwortungen gibt es aber nicht ohne entsprechende Nachweise.

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Jo, genauso wie meine Behörde gerade keine Amtshandlungen vornimmt die die neue VS-Abfrage benötigen, weil geht gerade nicht. Und dieser handwerkliche gesetzgebende Fehler den Behörden keine Vorlaufzeit zur Umsetzung zu geben wird halt auch zu meinem Problem gemacht.

 

Nicht vergessen: Waffenrecht ist erstmal generelles Verbot mit Erlaubnisausnahmen. Nicht andersherum.

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Ob die Sorgen berechtigt sind oder nicht, wird die Zeit zeigen.

 

Wir haben ja zwei Parameter:

die abzuleistende Dauer des Schießnachweises (um 'vorschnellen' Waffenerwerb zu verhindern)

und

die Häufigkeit der zu schießenden Einheiten (um praktische Übung im Umgang mit Schusswaffen zu erlangen und um die Ernsthaftigkeit des geplanten Waffenerwerbs am Schießstand nachzuweisen)

 

Corona wirkt sich nicht auf die 12 Monate Wartefrist bis zur Antragsstellung aus, wohl aber auf die in dieser Zeit zu schießenden Einheiten.

 

Ich denke, dass von staatlicher Seite wohl erst eingegriffen wird, wenn die Ausfallzeiten aufgrund der Standsperrungen nicht in zumutbarem Umfang nachgeholt werden können.

Wegen zwei Monaten Standsperre und somit 14 Monaten bis zum Waffenerwerb statt 12 Monaten wird das Bedürfnisprozedere im WaffG wohl eher nicht ausgehebelt werden.

Wenn bei einem Schießnachweis über 12 Monate die vergangenen 2 Monate wegen Corona keine Einheit mehr aufgeführt werden kann, der Gesamteindruck des Nachweises aber passt, sollten die Verbände

wohl kein Problem haben, hier eine wohlwollende Regelung erreichen zu können.

 

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vor einer Stunde schrieb CiscoDisco:

Genau so wird es sein, da die Trainingsmöglichkeiten bundesweit stark eingeschränkt sind und das durch Anweisung der Landesregierungen wird man für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse dir daraus keinen Strick drehen (können).

Neue Befürwortungen gibt es aber nicht ohne entsprechende Nachweise.

 

Diese Differenzierung ist wichtig.

 

"Bedürfniserhalt" durch schießsportliche Aktivität ist das eine... Da wird (nochmal) die Behörde aufgrund derzeitiger tatsächlicher Unmöglichkeit niemandem einen rechtlichen Strick draus drehen können.

 

"Bedürfnisnachweis für waffenrechtl. Befürwortung" zum Neuerwerb ist das andere, das wird ohne Nachweis nicht gehen - ist z.Zt. wohl einfach Pech. 

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vor einer Stunde schrieb Parallax:

Nicht vergessen: Waffenrecht ist erstmal generelles Verbot mit Erlaubnisausnahmen. Nicht andersherum.

Unsere Behörde arbeitet noch ist zwar geschlossen unser Kreishaus habe trotzdem heute telefonisch mit ihm geredet, ich soll meine WBK mit Geld

in deren Briefkasten werfen und er wird meine neue jagdliche Waffe eintragen, Stempel rauf und wieder zu mir senden und was das andere betrifft

wird die Corona Zeit bei uns angerechnet als Sportschütze da sollen wir uns keine Sorgen drum machen wenn wir als Sportschütze das Quantum

in diesen Jahr nicht schaffen sowas ist ja nun nicht alltäglich 

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vor 12 Stunden schrieb markoll:

aber wenn die Schießstände noch länger zu bleiben dann wird es kaum noch möglich sein bis Ende des Jahres die 18/12 zu schaffen weil so viele freie Termine können wir bei uns gar nicht bekommen

Dann fährt man halt zusätzlich auf eine kommerzielle Anlage, nimmt an Freundschaftsschießen, Wettkämpfen, Kursen etc. teil, sucht sich einen Zweitverein usw. wenn es gerade pressiert.

Gekniffen sind halt zuerst die, die eh immer knapp auf Kante nähen, also nur mit Mühe ihre 12 bzw. 18 Nachweise erbringen.

Ich stehe nach einem sehr intensiven Sportjahr gerade bei über 60 Nachweisen in den letzten 12 Monaten und bin daher recht entspannt.

Bearbeitet von weyland
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vor 32 Minuten schrieb daimler01:

was das andere betrifft wird die Corona Zeit bei uns angerechnet als Sportschütze da sollen wir uns keine Sorgen drum machen wenn wir als Sportschütze das Quantum in diesen Jahr nicht schaffen sowas ist ja nun nicht alltäglich 

 

Tja, es gibt halt Behörden die ihren Ermessensspielraum (man könnte sagen Willkürspielraum) auch zum positiven für den Sportschützen ausnützen und Dinge tun, die nach den Buchstaben eigentlich nicht gehen. Ich bekam jedenfalls keine gelbe WBK mit den Bescheinigungen für die grüne. Auch wenn die Anforderungen für die gelbe eine echte Untermenge der Anforderungen für grün sind. An anderen Orten in Deutschland wurden Antragstellern für Erst-Grün direkt vom Amt aus die gelbe kostenlos mit hinterhergeworfen... Andere Ämter, andere Sitten.

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vor 35 Minuten schrieb weyland:

Gekniffen sind halt zuerst die, die eh immer knapp auf Kante nähen, also nur mit Mühe ihre 12 bzw. 18 Nachweise erbringen.

Ich stehe nach einem sehr intensiven Sportjahr gerade bei über 60 Nachweisen in den letzten 12 Monaten und bin daher recht entspannt.

 

Und mancher hat auch ein intensives schießsportliches Jahr, das er/sie aber vornehmlich mit erlaubnisfreien Waffen (Luftdruck 7,5J) bestreitet und kaum dazu kommt noch Trainings mit den herberem Eisen dazwischenzuschieben, so sehr das auch Spaß macht. Das hat nichts mit "knapp auf Kante nähen" zu tun, sondern mit Focus auf Disziplinen in denen man besonders "gut" ist. Ich liege auch bei ca. 60 Terminen in 2019, die meisten aber rein LP. Sehe mich öfters der Situation ausgesetzt noch schnell in einem Kalendermonat einen "EWB-Termin" reinschieben zu müssen um die 12er Regel einzuhalten, da es auch mit der 18er Regel knapp werden könnte und gerade in der Meisterschafts- und Ligasaison LP dann auch möglichst nur LP trainieren zu wollen. Leistungsgedanke (Sport vs. Spaß :-))...

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Ich befürchte, die Schützenvereine werden noch auf lange Sicht geschlossen bleiben. Denn wenn sich ein Ende der Coronapandemie abzeichnet und ein Beginn in normale Leben zurückfinden kann, werden die Läden sicherlich nach Wichtigkeit sortiert wieder und nicht schlagartig alles zusammen öffnen. Daher befürchte ich, die Schützenvereine werden die Orte der letzten Öffnungen sein.

Wir haben nun Ende März und eine Abschwächung der Pandemie ist ja in keinster Weise absehbar. Wir sind ja noch nicht einmal auf einem fallenden Ast der Kurve. Ich wäre schon froh, wenn sich im Mai/Juni zumindest ein positiver Trend abzeichnet, um dann im Juli die Verbote lockern zu können. Vielleicht dürfen wir hoffen, dass wir im Juli/Aug ins normale Leben zurückkehren zu können. Vielleicht wissen wir ja bis dahin, wie das mit den Bedürfnisnachweisen für Neuanträge und bestehende Erlaubnisse gehandhabt wird. Bei den Verbänden könnte ich mir vorstellen, dass man 12/18 Trainingszeiten insgesamt verlangt, jedoch ohne Hinblick auf zeitliche Verteilung in dem Jahr.

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Über die "Wichtigkeit" als Kriterium kann man trefflich streiten... Ein anderes Kriterium wäre die (Infektions-)Relevanz.

Und die ist bei Schießanlagen, gerade bei nicht eingehausten, ziemlich niedrig, und weit unter dem vieler anderer Anlagen, Einrichtungen bzw. Läden.

 

Was die Nachweise schießsportlicher Aktivität zumindest für bestehende Waffenrechtl. Erlaubnisse angeht, mache ich mir keine so großen Sorgen. 

So lange die Anlagen, auf denen die Aktivität eben nur ausgeübt werden kann, auf staatliche Weisung zu sind, kann der Staat auch keine Aktivität verlangen. Stichwort rechtliche und auch tatsächliche Unmöglichkeit.

 

Aber unabhängig davon... würde ich schon gerne wieder auf Pappe oder Stahlklappscheiben schießen...

Es kommt ein Feeling auf, wie wenn man sich nach einem langen, harten Winter nach ein paar sonnigen Landstraßen-Kurven auf dem Motorrad sehnt.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Grad mal in mein Schiessbuch geschaut; bei 6 Monaten " Hahn in Ruh " käme ich in den letzten 12 Monaten dann noch auf 29 Termine, bei 9 Monaten noch auf  16 Termine.....

Und wenn die Stände noch länger zu bleiben haben wir ganz andere Probleme als einen Bedürfnisnachweis

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Hier sind jetzt gerad mal 2 Wochen die Stände zu und ihr bekommt deswegen Probleme mit den Schießterminen? Selbst ohne eigene Waffen kam ich im Jahr auf weit über 25 Termine. Kann im Verein 2 mal wöchentlich trainieren. Dazu kommen dann noch die Termine wo ich mir ne Bahn mal am WE oder im Urlaub auf eigene Kosten miete und gelegentlich nen Wettkampf.  Wenn hier jetzt schon 6 Monate kein Schießbetrieb wäre könnte ich das ja noch nachvollziehen, aber jetzt nach so kurzer Zeit? Wenn ich nur 12 mal regelmäßig schießen würde, dann wäre ich immer direkt am Monatsanfang auf der Bahn. Einfach deswegen, weil ja auch mal was dazischen kommen kann. Hier sind jetzt bei uns 9 Tage die Anlagen zu für erstmal 4 Wochen. Wenns gut läuft gehts Ende April weiter, dann hätte man immer noch auf 12 mal kommen können. Wenns erst m Mai weiter geht fehlt 1 Monat oder höchstens 2 wenn man es im März auch nicht geschafft hat. Um es einfach zu rechnen: War ich im Januar und Februar schießen hab ich 2 Termine. März und April fallen weg, dann hab ich 8 Monate für 16 Termine, das wären dann 2 Termine pro Monat. Schwierig wirds natürlich wenn noch 3-4 Monate der Schießbetrieb ausfällt, wenn dies so ist, dann ist der Bedürfnisnachweis sicherlich das kleinste Problem ;)

 

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vor 6 Minuten schrieb Slaytanic:

Hier sind jetzt gerad mal 2 Wochen die Stände zu

Hast du Zuversicht, dass in Kürze wieder alles vorbei ist und die Vereine öffnen?

Ich habe da wenig Hoffnung, dass das vor dem Hochsommer passieren wird. Das habe ich ja weiter oben auch erklärt.

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Im Mai oder Juni soll angeblich der Peak erreicht sein. Danach wird's noch dauern, bis wieder eröffnet werden darf. Und im Herbst ist dann wieder eine Infektionswelle zu erwarten.. Das wird ein besch... Jahr. Und danach werden einige Vereine, Stände und Mietstände und Büchser pleite sein, was noch viel schlimmer ist, als ein paar Bedürfnisnachweise!

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