Alex187 0 Posted March 5, 2020 Hallo ich suche antworten. Also es ist so ich habe mir eine waffe gekauft , nun habe ich festgestellt das diese mir nicht liegt . Die waffe ist noch nicht in meiner wbk eingetragen , kann ich sie jetzt gleich verkaufen ohne das sie eingetragen wird ? Oder muss ich sie jetut erst eintragen lassen um sie dann zu verkaufen ? Mfg ich hoff mir kann hemand helfen . Ps. Es ist mein erster kauf einer waffe Quote Share this post Link to post Share on other sites
MrCoopa 112 Posted March 5, 2020 Hat der Händler schon den Verkauf gemeldet? Falls nein, ist waffenrechtlich noch nichts passiert und ihr könnt den Kauf rückgängig machen. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
schmitz75 1068 Posted March 5, 2020 (edited) Es ist völlig egal ob du die Waffen gekauft hast oder verkaufst, lediglich der Erwerb der Waffe muss gemeldet werden, frag doch deine Behörde wie die das gerne geregelt hätten. Edited March 5, 2020 by schmitz75 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
MAHRS 2173 Posted March 5, 2020 Seh ich auch wie schmitz75, geh zur Behörde. Wird die Waffe eingetragen, brauchst wahrscheinlich ein neues Bedürfnis, einen neuen Voreitrag ... zu dem kostenpflichtigen Austrag. Natürlich musst sehr schnell einen Käufer finden, oder wie oben angesprochen, den Kauf rückgängig machen (dürfen). Am besten direkt Kontakt zur Waffenbehörde. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sgt.Tackleberry 1017 Posted March 5, 2020 vor einer Stunde schrieb MrCoopa: Hat der Händler schon den Verkauf gemeldet? Falls nein, ist waffenrechtlich noch nichts passiert und ihr könnt den Kauf rückgängig machen. Das funktioniert sicher nicht. Man stelle sich vor, mit der Waffe wäre in der Zwischenzeit eine Straftat verübt worden - wie soll der Nachweis erbracht werden, dass die Waffe sich NICHT im Besitz des Händlers befunden hat? Natürlich wird er den Verkauf - und damit den Erwerb melden. Bezüglich der Eintragung - siehe schmitz75. Quote Share this post Link to post Share on other sites
drehmomentmonster 279 Posted March 5, 2020 Hast Du die Waffe nicht vor dem Kauf probe geschossen und ausgiebig befingert ? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 5, 2020 (edited) was hast Du denn gekauft ? Edited March 5, 2020 by Guest Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex187 0 Posted March 5, 2020 vor 1 Stunde schrieb drehmomentmonster: Hast Du die Waffe nicht vor dem Kauf probe geschossen und ausgiebig befingert ? Hallo leider kann man über egun oder der gleichen die waffe ja nicht testen . Deshalb leider nein . Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex187 0 Posted March 5, 2020 vor 40 Minuten schrieb 12M18: was hast Du denn gekauft ? Hallo habe mir eine walther sp 22 M4 gekauft Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 5, 2020 versuch mit dem Verkäufer zu reden ob Du das Ding zurückgeben kannst, normalerweise hast Du ja laut Fernabsatzgesetz das Recht von Deinem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten..... Grüße Frank Quote Share this post Link to post Share on other sites
HBM 2603 Posted March 5, 2020 vor 3 Minuten schrieb Alex187: walther sp 22 M4 Passt der Griff nicht oder hast Du andere Probleme mit der Waffe? Wenn Griff, dann gibts da bestimmt andere Griffe für die Waffe wobei da dann evtl. jemand helfen kann der die Waffe kennt. vor 3 Stunden schrieb Alex187: Also es ist so ich habe mir eine waffe gekauft , nun habe ich festgestellt das diese mir nicht liegt . Die waffe ist noch nicht in meiner wbk eingetragen , kann ich sie jetzt gleich verkaufen ohne das sie eingetragen wird ? Hast Du die Waffe bereits erworben (also hast Du die Waffe bei Dir daheim)? Wenn ja, dann hast Du die Waffe innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde anzumelden. Alles andere, Ausnahmen, etc. kann nur Deine Behörde mit Dir besprechen. Wahrscheinlich hat der Händler den Versand auch schon an Deine Behörde gemeldet, aber manche Händler lassen sich da auch Zeit. 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Alex187 0 Posted March 5, 2020 vor 3 Stunden schrieb 12M18: versuch mit dem Verkäufer zu reden ob Du das Ding zurückgeben kannst, normalerweise hast Du ja laut Fernabsatzgesetz das Recht von Deinem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten..... Grüße Frank Ah ok meinst das geht au wenn es von e gun ist ? Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5292 Posted March 5, 2020 vor 9 Minuten schrieb Alex187: Ah ok meinst das geht au wenn es von e gun ist ? von Privat oder Händler? ( Händler hätte ja eintragen müssen) Meinst das es ggf. schlauer ist mit dem Verkäufer zu sprechen als hier? 2 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 5, 2020 wenn Du das Ding bei Egun von einem Händler gekauft hast geht das so, aber schöner wäre das mit dem Verkäufer abzuklären - vielleicht per Telefon Quote Share this post Link to post Share on other sites
CZM52 5292 Posted March 5, 2020 Jaein rückgabe ist zu prüfen, aber überlassen ist erfolgt. der Händler wär schön leichtsinnig das nicht zu melden Quote Share this post Link to post Share on other sites
yessykafletcher 58 Posted March 5, 2020 Könnte der Händler die Waffe nicht mit Leihschein überlassen? Quote Share this post Link to post Share on other sites
HBM 2603 Posted March 5, 2020 vor 38 Minuten schrieb yessykafletcher: Könnte der Händler die Waffe nicht mit Leihschein überlassen? 1. Bei erster Waffe evtl. problematisch, da müsste ich mich jetzt noch mal in den Gesetzestext einlesen. Evtl. kannst Du da ja mal nachschauen ob die Voraussetzung eine WBK mit Voreintrag reicht. 2. Wenn ein Kunde eine Waffe ersteigert / kauft und dann das Geld überweist sowie seine Lieferadresse nennt, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Händler da einen Leihschein ausstellt. Zumindest bei mir war das nur so, wenn ich bei Gebrauchtwaffen danach gefragt habe und bei Neuwaffen hab ich nie gefragt, da ich selbst auch keine "schon mal nur kurz ausprobierte" Waffe als Neuwaffe kaufen möchte. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Schwarzseher 333 Posted March 5, 2020 Widerrufs- / Rückgabe- / und Gewährleistungsrechte sind beim Kauf erlaubnispflichtiger Waffen genauso vorhanden wie bei anderen Waren auch. Besonderer Aufwand entsteht nur durch die Bürokratie rund um den waffenrechtlichen Erwerb. Es soll die Möglichkeit geben, dass Händler ihre Meldung zurücknehmen und den Besitzübergang als "nicht zustande gekommen" deklarieren, außerdem soll es Behörden geben, die auch komplette Rückabwicklungen innerhalb der 14 Tage unkompliziert vornehmen; andere Behörden verlangen dagegen den vollen Spießrutenlauf (kostenpflichtiges Ein- und Austragen + neues Bedürfnis + neuer Voreintrag). Ich wünsche mir, dass ein Betroffener mal gerichtlich prüfen lässt, ob dies mit den deutschen und europäischen Verbraucherrechten in Einklang zu bringen ist. Es ist schließlich ein erheblicher Vorteil für den Onlinehandel, dass dem Kunden zur Prüfung der Ware, bei Widerruf erheblich mehr Probleme entstehen als bei der Prüfung im Laden. Eine Lösung für solche Fälle wäre, dass entweder seitens der Behörden auf Gebühren und Bedürfniserneuerung verzichtet wird, oder dass Kunden bei Fernabsatzkäufen von Waffenhändlern zunächst Anspruch auf einen Leihschein für den Zeitraum der Widerrufsfrist erhalten (und der Leihschein natürlich legitimiert ist, indem waffenrechtlich noch keine Absicht zum dauerhaften Erwerb unterstellt wird, solange der Kaufvertrag schwebend ist). 1 Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 6, 2020 (edited) So bei mir geschehen Waffe online gekauft, bei Erhalt festgestellt das die Waffe so nicht OK ist und ich sie so nicht haben möchte mit Händler gesprochen- Rücknahme vereinbart. Neue WAffe wurde 3 Monate später an mich versendet Eine Eintrgung meinerseits fand erst nach Ersatzlieferung statt, gab kein MEcker vom Amt, muß also OK gewesen sein. Du hast 14 Tage zeit den Erwerb anzuzeigen, gibst Du die Waffe in dieser ZEit zurück, hat kein Erwerb stattgefunden. Edited March 6, 2020 by Guest Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 6, 2020 Aus Fehlern was gelernt? Wer kauft ein Auto online, ohne vorherige Besichtigung und Probefahrt? Richtig! Nur Deppen! Quote Share this post Link to post Share on other sites
drehmomentmonster 279 Posted March 6, 2020 Seh ich genauso. Nur hättest Du den "Deppen" auch als Naivling bezeichnen können. Aber ja, wenn er wenigstens vorher im Laden mal eine in die Hand genommen hätte. Nur, welcher Händler legt sich den Eimer freiwillig in die Auslage ? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mittelalter 2747 Posted March 6, 2020 vor einer Stunde schrieb götz: Wer kauft ein Auto online, ohne vorherige Besichtigung und Probefahrt? Schon mehrfach bei Autos und Maschinen gemacht. Zuletzt letzte Woche eine Anhänger-Hubarbeitsbühne... Was ist das Problem? Hab ich auch schon bei Waffen gemacht... Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 6, 2020 Was ist das Problem? Das man beschissen wird? Quote Share this post Link to post Share on other sites
Guest Posted March 6, 2020 man wird ja nicht beschissen, man gibts einfach zurück. In meinem Fall war das eine NEu Waffe, was soll daran normalerweise zu bemängeln sein ? Ich fahre nicht nach München um ne Waffe abzuholen wenn der Händler sie schicken kann. Ging zurück, Händler hat abholen lassen und das wars, hat mich nichteinmal was gekostet und drei Monate später kam die Waffe dann so wie ich es wollte Frank Quote Share this post Link to post Share on other sites
Mittelalter 2747 Posted March 6, 2020 vor 3 Stunden schrieb götz: Das man beschissen wird? Wäre ich ein böser Mensch, würde ich jetzt antworten, dass da immer zwei dazu gehören Quote Share this post Link to post Share on other sites