BJ68 Posted February 20, 2020 Share Posted February 20, 2020 heute den ersten Schritt vervollständigt und die Abschrift aus dem deutschen Geburtsregister an das Zivilstandsamt gesendet für die Eintragung ins dortige Register.... Mal sehen wie es weiter geht.... bj68 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
EkelAlfred Posted February 20, 2020 Share Posted February 20, 2020 Da wird jemand Schweizer! Na, dann! Immer dran denken - nicht das Brot in das Käsefondue fallen lassen ..... 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
MRCL Posted February 20, 2020 Share Posted February 20, 2020 Heh, ein Freund von mir und seine Frau sind auch im Einbürgerungsprozess. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BJ68 Posted February 20, 2020 Author Share Posted February 20, 2020 Auf alle Fälle gibt es dann wenn die EU meint den Ländern eine Verschärfung WaffG aufdrücken zu müssen und die Schweiz da wieder mitziehen sollte eine Nein-Stimme mehr..... Hat mich gewurmt dass ich da nicht stimmen konnte....hab dafür dann aber am Arbeitsplatz etwas Werbung gemacht... bj68 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
highlower Posted February 20, 2020 Share Posted February 20, 2020 vor 2 Stunden schrieb BJ68: heute den ersten Schritt vervollständigt und die Abschrift aus dem deutschen Geburtsregister an das Zivilstandsamt gesendet für die Eintragung ins dortige Register.... Mal sehen wie es weiter geht.... bj68 Wayne? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
EkelAlfred Posted February 20, 2020 Share Posted February 20, 2020 Alle außer Dir. 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BJ68 Posted February 21, 2020 Author Share Posted February 21, 2020 (edited) Einfachl mal das Teil lesen: https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/portal/Deutsch/Einbuergerungen/Dokumente/05_Selbstdeklaration Erwachsene.pdf ab "Respektierung der Werte der Bundesverfassung Sie müssen die Werte der Bundesverfassung respektieren. Die Bundesverfassung ist die rechtliche Grundordnung der Schweiz. Unten sind einige der Werte aufgelistet, die Sie respektieren müssen." wird es interessant besonders da weiter unten dies kommt: Quote Ich verstehe, dass meine Einbürgerung innerhalb von 8 Jahren für nichtig erklärt werden kann, falls ich falsche Angaben gemacht habe oder erhebliche Tatsachen verheimlicht habe (Art. 36 Bürgerrechtsgesetz). und dazu im Vergleich das deutsche Formular https://www.lrakn.de/site/lrakn/get/documents_E1523976360/lrakn/Objekte/Auslaenderwesen/Antrag Einbürgerung.pdf ansehen.....auch da werden finanzielle Verhältnisse, Straftaten, Ausbildung, Familienstand usw. abgefragt....aber im Gegensatz zu dem CH-Teil wird die explizite Fragen nach Anerkennung des GG nicht gestellt. Okay es gibt da einen Einbürgerungstest https://www.einbuergerungstest-online.eu/ aber nach meiner Meinung macht es durchaus einen Unterschied, wenn in einem Formular, was einer verbindlichen Erklärung mit Strafandrohung* bei falschen Angaben entspricht explizit jemand auf die FDGO und das GG festgelegt wird. *= [...]Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung oder Rücknahme der Einbürgerung führen können. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe betraft (§ 42 Staatsangehörigkeitsgesetz).[...] D.h. dieser nette Herr https://www.welt.de/politik/deutschland/plus205856643/Schwimmbad-nur-fuer-Muslime-Weil-Deutschland-einen-falschen-Toleranzbegriff-hat.html der sich nach eigener Aussage als Deutscher fühlt vgl. [...]Zeran legte mit 16 die türkische Staatsbürgerschaft ab. Er flüchtete nicht in den Kompromiss einer doppelten Staatsbürgerschaft. Er ist deutscher Staatsbürger. „Fühlen sie sich deutsch?“ – „Ja.“ – „Fühlen sie sich der deutschen Kultur und Geschichte verbunden?“ – „Nein.“ [...] und der Meinung ist, dass Männer ihre Frauen schlagen dürfen, wenn sie gegen die Regeln des Islam verstoßen vgl. [...] „Dürfen Männer ihre Frauen schlagen?“ – „Ja – wenn die Frau die Regeln des Islams verletzt.“ – „Dürfen Frauen ihre Männer schlagen, wenn die die Regeln des Korans verletzen? – „Nein. Eine Frau darf ihren Mann beim Imam anzeigen. Der spricht dann eine Strafe aus.“ [...] würde die Schweizerische eben wegen dem obigen Fragen-Komplex nicht bekommen, die Deutsche anscheinend schon....plus dieses https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Studie-Flucht-ins-Autoritaere-Zunahme-von-Auslaenderfeindlichkeit-und-Abwertung-von-Muslimen-in-Deutschland/Tja-Studien/posting-33389079/show/ Heise-Posting von mir und die dort erwähnte Studie, wonach laut dem Migrationsforscher Ruud Koopmans zufolge Zwei Drittel der europäischen Muslime religiöse Gesetze für wichtiger als die Gesetze des Landes, in dem sie leben halten. Quelle: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Der-Islam-wird-gar-nicht-mehr-als-Religion-angesehen/Hm/posting-25029615/show/ dann auch etwas kritischer zu sehen wäre.....und es da u.U. eine Handhabe gäbe...... Wäre daher dafür, dass da bei dem deutschen Formular ähnlich wie bei dem CH-Teil explizit (Verstehen und respektieren Sie diese Regeln? Ja Nein Ich verstehe nicht alles) ein Bekenntnis zum GG und der FDGO gefordert wird oder zumindest zu den Punkten wie im CH-Formular, auch wenn auf einem völligen anderen Blatt steht wie mit Leuten da umgegangen wird, die da unrichtige Antworten geben.....zumindest wäre das dann schon mal eine kleine Handhabe um jemanden die Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. bj68 Edited February 21, 2020 by BJ68 Rechtschreibfehler 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.