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IGNORED

Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht


Fyodor

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Sonst gibt es nachher nur endlosen Gutachterstreit vor den Gerichten - und damit ist keinem geholfen.

Den "Gutachtern" schon.....

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Am 29.2.2020 um 21:37 schrieb Sebastians:

Naja, wenn es keine Dekowaffe ist die irgendwie deaktiviert wurde sind es ja bloß Gehäuse die noch nicht wesentliche Teile sind.

Jedenfalls wenn es keine Kurzwaffengehäuse sind wovon ich mal ausgehe.

Meiner bescheidenen Meinung nach.

Danke für die Antwort. Sorry, vergaß ich zu erwähnen, es ging um das genannte Zubehör für einen Drilling.

 

Klaas

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Öhm, eigentlich war mein Post eine Antwort auf diese Frage:

 

Auf deine Frage:

Einsteckläufe und Einsätze konnten bisher ja auf Antrag eingetragen werden, mussten aber nicht (für eingetragene Grundwaffen).

Das Thema wurde m.W. nirgendwo angeschnitten auch nicht in der Broschüre des BKA.

Ich würde erstmal warten bis weiterführende Infos erscheinen.

Bis vorauss. September 2021 sollte aber eigentlich Zeit sein und sich was bewegen...

 

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Am 1.3.2020 um 03:09 schrieb Schwarzwälder:

 

Und die Sache mit den Abzugsgehäusen: Wenn jemand in seinem AR 15 oder MR 308 ein Uhl Abzug (komplett im Gehäuse) eingebaut hat, ist das Uhl-Abzugsgehäuse dann plötzlich wesentliches Teil und der Lower nur noch "Hülse"?🤔

 

Nein, da beim ARein "Lower"/Griffstück vorhanden ist , analog zu G3/MP5, wo der gekapselte Abzug auch nicht wesentlich ist.

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vor 21 Stunden schrieb Schwarzwälder:

.....

Der M1A Abzug jedenfalls hat nichtmal ein eigenes Gehäuse - der aber ist nun laut BKA ausdrücklich wesentliches Teil.

 

Und wenn dem so ist, dann sind auch die ganzen drop-in Abzüge für die Ruger 10/22 künftig wesentliche Teile. Da hängen ja sogar die Abzugsbügel mit dran.

.....

@Schwarzwälder

 

Genauso sehe ich das auch.

Die Liste wird immer länger,.....Ruger Mini 14, VZ52/57, Garand, usw.,..............die sind identisch aufgebaut wie beim M1A.

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Bremen verknüpft das mit seinem Kampf gegen rechts.... wird wohl ungemütlicher und ob das Auswirkungen auf die jährlich geplanten Waffenkontrollen hat, so mit Fangfragen zur politischen Einstellung bzw. Fragen die eine psychische Erkrankung erkennen lassen? Mann wird sehen.....

 

edit: Bild entfernt.

 

 

Bearbeitet von Last_Bullet
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Am 29.2.2020 um 21:26 schrieb Katja Triebel:

Nein, du darfst sie in 2 Jahren nur verkaufen, wenn du sie nach der neuen EU-Richtlinie deaktivierst. Und der Erwerber muss sie anzeigen.

Meines Erachtens geht es auch anders. Der Erwerber einer nicht nachdeaktivierten Dekowaffe benötigt dann zwar eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, muss dazu aber weder Sachkunde nach § 7 WaffG noch Bedürfnis nach § 8 WaffG nachweisen (künftig § 25c Abs. 3 AWaffV).

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vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Bremen verknüpft das mit seinem Kampf gegen rechts.... wird wohl ungemütlicher und ob das Auswirkungen auf die jährlich geplanten Waffenkontrollen hat, so mit Fangfragen zur politischen Einstellung bzw. Fragen die eine psychische Erkrankung erkennen lassen?....

 

 

Auf welcher Rechtsgrundlage denn (wohlgemerkt, bei Aufbewahrungskontrolllen nach § 36 WaffG)...?

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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Auf welcher Rechtsgrundlage denn (wohlgemerkt, bei Aufbewahrungskontrolllen nach § 36 WaffG)...?

Wenn hier schon andere als Inhaber eines KWS gefragt wurden, wo die SSW aufbewahrt wird, einfach mal so fragen, um gucken tun sie sich ja auch, wer darauf antwortet, naja. Oder man fängt einfach mal ein Gespräch an, und wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..... den hier dafür eingestellte Zeitungsartikel habe ich entfernt, gab Mecker vom Mod wegen Urheberrecht. Dort stand zwar keine Rechtsgrundlage drin, jedoch wurde der Kampf gegen rechts mit Reichbürgern und den 1787 Waffenbesitzern im Land Bremen verknüpft. Dazu eine Task Force und mehr Personal für Verfassungsschutz und das LKA. Man bedauerte, dass Mediziner solche Diagnosen nicht melden dürfen/ würden, appellierten jedoch an z. B. Familienmitglieder, die häufig von der vorab geplanten Straftat etwas mitbekommen haben, eine Radikalisierung oder krankhafte Veränderung zu melden, denn es gäbe ja das Gesetz, Straftaten, von denen man Kenntnis erhält, zu melden, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

 

Also wird da massiv dran gearbeitet und Bremen, als RRG Hochburg, dürfte da ganz weit vorne mitspielen wollen, haben sie sich als ewig SPD geführtes Land schon lange auf die Fahnen geschrieben, die Waffenbesitzer zu reduzieren. 2010 waren es noch gut 3600, eine Halbierung haben sie dann innerhalb von 10 Jahre schon hinbekommen.

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vor 4 Minuten schrieb Last_Bullet:

Man bedauerte, dass Mediziner solche Diagnosen nicht melden dürfen/ würden, appellierten jedoch an z. B. Familienmitglieder, die häufig von der vorab geplanten Straftat etwas mitbekommen haben, eine Radikalisierung oder krankhafte Veränderung zu melden, denn es gäbe ja das Gesetz, Straftaten, von denen man Kenntnis erhält, zu melden, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

 

 

Familienmitglieder sollen  ihre Verwandten denunzieren. Kennen wir doch. Also  versucht RRG doch eine zweite DDR aufzubauen. Und genau wie in der DDR wird gedroht das man das melden muss, da man sich andernfalls auch strafbar macht. Also werden die schlimmsten Befürchtungen immer konkreter. Am Anfang sind es die bösen Waffenbesitzer. Dabei bleibt es mit Sicherheit nicht. Irgendwann sind auch die fällig die sich abfällig über deren Politik äußert. Der Anfang wird in den Bundesländern wo man schon das sagen hat gemacht. Bekommt man die Mehrheit im Bund wird der Sack zugemacht. Und die Mehrheit im Bund ist nicht so abwegig. Unter dem Deckmantel Umwelt und Rassismus bekommt man irgendwann schon noch die Mehrheit.Wäre doch gelacht wenn man das blöde Volk nicht solange täuschen kann.  Was man sonst noch vorhat wird halt solange verschwiegen.  

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Ich denke, alles läuft auf eine regelmäßige, durch den „auftraggebenden“ und damit zahlenden LWB, medizinische Untersuchung hinaus, so ähnlich, wenn man den LKW Führerschein Ü 50 behalten möchte. Als Familienmitglied hat man im Strafrechtsbereich ein Aussageverweigerungsrecht, inwieweit dies mit einer Strafandrohung bei Nichtmelden konform läuft, müsste man dann sehen.

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vor 7 Stunden schrieb Last_Bullet:

Als Familienmitglied hat man im Strafrechtsbereich ein Aussageverweigerungsrecht, inwieweit dies mit einer Strafandrohung bei Nichtmelden konform läuft, müsste man dann sehen.

Bei Aussagen in einem Strafprozess, ja. Bei der Nichtanzeige einer geplanten Straftat nicht unbedingt. In den meisten Fällen darf man als Angehöriger von der Anzeige absehen, wenn man den Planenden ernsthaft von seinem Vorhaben abzubringen versucht. Es gibt von dieser Ausnahme aber wieder Ausnahmen, von denen die relevanteste hier die für Mord und Totschlag ist. Soweit auch OK, finde ich. Das Problem ist, wenn man aus der absoluten Ausnahme, dass einem jemand konkrete Mordpläne oder gar noch Pläne zum Verstoß gegen das Völkerstrafrecht anvertraut, die Regel machen will, die dann greifen soll, wenn jemand nur etwas komisch ist, was vieles bedeuten kann, manchmal auch nur die legale und garantierte freie Entfaltung der etwas exzentrischen Persönlichkeit.

 

(Wenn einem jemand konkrete Mordpläne anvertraut, dann kann man das wie bei anvertrauten Selbstmordplänen wohl auch als Ruf nach Hilfe und Verhinderung der Sache auffassen, so dass in diesem Fall mit der Anzeige mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar dem die Tat Planenden geholfen sein könnte. Jedenfalls kann keiner von mir erwarten, dass ich ungefragt die Schuld für seinen oder gar eines unbeteiligten Dritten Tod mit mir herumschleppe.)

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vor 10 Stunden schrieb Last_Bullet:

Also wird da massiv dran gearbeitet und Bremen, als RRG Hochburg, dürfte da ganz weit vorne mitspielen wollen, haben sie sich als ewig SPD geführtes Land schon lange auf die Fahnen geschrieben, die Waffenbesitzer zu reduzieren. 2010 waren es noch gut 3600, eine Halbierung haben sie dann innerhalb von 10 Jahre schon hinbekommen.

 

Wäre ich Waffenbesitzer in Bremen, dann würde ich auch Waffenbesitzer bleiben.

Allerdings (was auf die eine oder andere Art realisierbar ist) nicht mehr in Bremen...

 

In der Statistik fallen so auch Waffenbesitzer heraus.

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vor einer Stunde schrieb erstezw:

Eigentlich ist nicht RRG die treibende Kraft.

 

Weil sie im Moment im Bund nicht "am Ruder sind" (gottseidank).

 

Was in dem Bereich passieren würde, wenn die erst bundespolitisch die Macht in Händen hätten... kann sich jeder an fünf Fingern ausrechnen.

 

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vor 9 Stunden schrieb Last_Bullet:

Ich denke, alles läuft auf eine regelmäßige, durch den „auftraggebenden“ und damit zahlenden LWB, medizinische Untersuchung hinaus, so ähnlich, wenn man den LKW Führerschein Ü 50 behalten möchte.

 

Mit "praktischem Doppeleffekt".

 

1. Gewissensberuhigung für die politisch Verantwortlichen ("schaut her, wir tun was").

2. Erneutes Drehen an der Aufwands- und Beschwernis-Schraube für den LWB.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Mit "praktischem Doppeleffekt".

 

1. Gewissensberuhigung für die politisch Verantwortlichen ("schaut her, wir tun was").

 

Gewissen?  Wo soll das herkommen?  Das würde ich unter reiner Symbolpolitik, also dem einzigen, was die wirklich beherrschen, abtun

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