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IGNORED

Jäger Anzahl Waffen


Vitos

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Servus in der Runde,

 

gestern unterhielte ich mich mit einem Polizisten der felsenfest behauptete, dass ab 01.01.2020 eine Regelung in Kraft trete welche die Anzahl der durch den Jäger zu erwerbenden Langwaffen auf eine bestimmte Zahl begrenzt. 

 

Ich habe auf die schnelle im Netz nichts aktuelles gefunden. Habe ich was nicht mit bekommen?

 

Lieben Dank!

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Der hat irgendwas von den Diskussionen im BT, evtl. vom eingebrachten Extrembeispiel des als Experten geladenen BDK-Vertreters mitbekommen; und dann das von der Deckelung der WBK "Gelb".

Das Ganze hat sich dann offensichtlich zu der oben genannten Latrinen-Patrole "verdichtet".

Ergebnis: Bullshit.

Netter ausgedrückt: Ist nicht Regelungsgegenstand des novellierten WaffG.

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vor 43 Minuten schrieb H.S.:

Seit wann haben denn Polizisten (abgesehen von wenigen lobenswerten Sonderfällen) irgendeine Ahnung von Waffen(-recht)?

 

Der DJV hat die für Jäger relevanten Änderungen durch das WaffG 2019 ja recht übersichtlich zusammengefasst.

Ist mir klar. Er war nur von seiner Sache so überzeugt, ich dachte erst ich hätte was verpennt!

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vor 47 Minuten schrieb Hephaistos:

Die Diskussion hierüber sollte man erst gar nicht anfangen. Gefährlich ist's, den Leu zu wecken.

Der ist geweckt und hat sich den einstieg gewählt.

Der Rest kommt automatisch auf der Zeitachse.

Man hat in dieser Runde eben viel verpennt und die grundsätzliche bedeutung der Einfallstore nicht erkannt.

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vor 4 Stunden schrieb Vitos:

unterhielte ich mich mit einem Polizisten der felsenfest behauptete, dass ab 01.01.2020 eine Regelung in Kraft trete welche die Anzahl der durch den Jäger zu erwerbenden Langwaffen auf eine bestimmte Zahl begrenzt. 

Na da haben wir es mal wieder keiner der Behörden, Polizei, Zoll usw. weis was aber meinen es doch zu wissen, immer das selbe.

Wir müssen erst einmal abwarten wann diese neuen Gesetze verabschiedet werden, die tüfteln Garantiert wieder was dazu !

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vor 39 Minuten schrieb daimler01:

....abwarten wann diese neuen Gesetze verabschiedet werden, die tüfteln Garantiert wieder was dazu !

 

Das Gesetz IST verabschiedet, ist durch Bundestag und Bundesrat durch. Es "wartet" nur noch auf die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger.

 

Freilich, was künftig kommt, wer weiß es schon...?

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vor 3 Stunden schrieb H.S.:

Seit wann haben denn Polizisten (abgesehen von wenigen lobenswerten Sonderfällen) irgendeine Ahnung von Waffen(-recht)?

 

Der DJV hat die für Jäger relevanten Änderungen durch das WaffG 2019 ja recht übersichtlich zusammengefasst.

 

Zumal einen Polizeivollzugsbeamten die Gesamt-Anzahl  der legalen, registrierten, eingetragenen Waffen eines Jägers, Sportschützen etc. auch dienstlich gar nichts angeht. 

Er kontrolliert und überwacht das nicht. Das ist rein Sache der Waffenbehörde.

 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Zumal einen Polizeivollzugsbeamten die Gesamt-Anzahl  der legalen, registrierten, eingetragenen Waffen eines Jägers, Sportschützen etc. auch dienstlich gar nichts angeht. 

Er kontrolliert und überwacht das nicht. Das ist rein Sache der Waffenbehörde.

 

Er kontrolliert das nur als Hiwi der Verwaltung.

Bearbeitet von Joseg
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vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

Die Waffenbehörde ist dort aber auch "nur" mit Verwaltungsangestellten besetzt.

Die Tätigkeit in der waffenbehörde übt dort auch kein PVB aus.

Und warum tragen die dann im Büro Uniform? Bestimmt nicht wegen Karneval! Zu unterscheiden ist ob die Behörde beim Landrat oder beim Polizeipräsident angesiedelt ist. 

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Bei uns trägt kein Verwaltungsangestellter eine Polizeiuniform.

Sie haben auch keine Dienstgrade.

Es sind eben keine Polizisten.
Wo machen den Polizisten Arbeiten der Verwaltung?

 

Bearbeitet von Gast
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