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IGNORED

Altbesitz A-B Schrank und neues Waffengesetz mit Unterscheidung Bedürfnis zum Erwerb und Bedürfnis zum Besitz


pattyl_de

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

im Moment gibt es noch so einige "Annahmen" wie das kommende Waffengesetz und deren Reglungen in der Praxis umgesetzt werden.
Gestern ergab sich bei uns im Verein aber eine Diskussion zum Thema Waffenaufbewahrung, die ich so noch nicht einordnen kann.
Das neue Gesetz unterscheidet zwischen dem Bedürfnis zum Besitz und dem Bedürfnis zum Erwerb.
Dies bedeutet für mich (WBK Erstausstellung >10 Jahre) keinerlei Probleme für meine vorhandenen A/B Schränke und den dort verbrachten Waffen.

Die Frage die sich mir nun stellt ist, wie verhält es sich bei Neuerwerb einer Waffe?
Bislang gab es dabei mit meinen vorhandenen Schränken keine Probleme, aber gelten hier dann auch die neuen Richtlinien zur Waffenaufbewahrung, also Schränke der Widerstandsklasse 0 und 1?
 

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vor 28 Minuten schrieb Masta4:

Alte Schränke sind Altbsitz und dürfen weiterhin genutzt werden. Auch für deine neu angeschafften Waffen.

 

Solange bis die Kapazität erreicht ist. Oder sie sagen ein 30 Magazin ist jetzt ein verbotener Gegenstand und muss in einem 0er.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 5 Stunden schrieb Klobürste von Esstisch:

Naja, das Risiko einer Zufallsentdeckung ist schon gegeben.
Ein kleiner  0 -1 er Würfel extra für Magazine;
Krank oder. Da werden Magazine als Deliktrelevanter (gefährlicher) eingestuft, als ein Küchenmesser.

Ja die Magazine meiner Kinder 😉

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