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IGNORED

Besitz von Munition ohne dazugehörige Waffe


jawosisndes

Empfohlene Beiträge

PSSST, das würde ich jetzt so in einem öffentlichen Forum nicht ausposaunen,......

wenn Du dafür keine EWB hast ist das natürlich Hundepfui,..... ist aber nicht nur aktuell verboten,.....

wann war es denn je erlaubt ohne EWB Mun zu besitzen,....? (nach 1970)

 

ich habe auch Mun für die ich keine Waffe besitze, ist aber entweder über EWB oder §27 abgedeckt,......

überlasse sie doch einfach einem Berechtigten,.......

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vor 8 Minuten schrieb jawosisndes:

Jetzt wirds aber vollends verwirrend.

...

Oder wie sollte man das sonst interpretieren?

 

garnicht! und verwirrend schon zweimal nicht.

 

wenn man aber sachkundig ist und nicht nur lesen, sondern auch verstehen kann, was Bautz geschrieben hat (z.B. den ersten Satz in seinem Beitrag!), dann ist alles gesagt!

Bearbeitet von alzi
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vor 1 Minute schrieb Bautz:

Für den Besitz von Munition bedarf man einer Besitzerlaubnis, man bedarf nicht zwingend einer Erwerbserlaubnis dafür. Es gibt neben der Erwerbserlaubnis noch weitere Möglichkeiten der Besitzerlaubnis für Munition, wie Du schon geschrieben hast z.B. im Zusammenhang mit einer Erlaubnis nach § 27 SprengG.

oder auch die "Anmeldeamnestie" von 2003

 

die der TE hätte nutzen können.

über spätere Erwerbe hüllen wir besser den Deckmantel des Schweigens!

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- seit 1.01.1973 ist der Erwerb von Munition erlaubnispflichtig.

- seit 1.04.2003 ist auch der Besitz von Munition erlaubnispflichtig - Jagdschein (Langwaffenmunition) - Siegel in Spalte 7 der grünen WBK - für die "Gelbe" nach 14,4 ist der Munitionserwerb/- besitz für alle dort eingetragenen Waffen geregelt. Alternativ Munitionserwerbschein.

- sog. Altbesitz konnte der Behörde bis zum 1.10.2003 angezeigt werden.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, die Munition einem Berechtigten überlassen.

 

Beste Grüße

 

sundance

 

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vor 1 Stunde schrieb jawosisndes:

Wenn der Sergeant Tackleberry so alt wäre wie die von mir ausschließlich legal erworbenen Waffen, würde er die Frage nicht formulieren.

Doch, ganz sicher. Typen wie Du werden uns noch eine regelmäßige Wiederholung der Sachkunde einbrocken ... das kann ja wohl nicht wahr sein.

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vor 1 Stunde schrieb sundance:

- seit 1.01.1973 ist der Erwerb von Munition erlaubnispflichtig.

- seit 1.04.2003 ist auch der Besitz von Munition erlaubnispflichtig - Jagdschein (Langwaffenmunition) - Siegel in Spalte 7 der grünen WBK - für die "Gelbe" nach 14,4 ist der Munitionserwerb/- besitz für alle dort eingetragenen Waffen geregelt. Alternativ Munitionserwerbschein.

- sog. Altbesitz konnte der Behörde bis zum 1.10.2003 angezeigt werden.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, die Munition einem Berechtigten überlassen.

 

Beste Grüße

 

sundance

 

Danke, sundance. Wären hier alle so sachlich wie Du, wäre es ein Vergnügen, in diesem Forum zu posten. 

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vor 37 Minuten schrieb jawosisndes:

Wären hier alle so sachlich wie Du, wäre es ein Vergnügen, in diesem Forum zu posten.

Sachlich gesehen hättest du diese Frage gar nicht stellen brauchen. Von uns Legalwaffenbesitzern wird erwartet das wir uns über den Stand der Gesetze auf dem laufenden halten.

vor 3 Stunden schrieb jawosisndes:

Wenn der Sergeant Tackleberry so alt wäre wie die von mir ausschließlich legal erworbenen Waffen,

Das ist genau das Problem. Die " Altvorderen " auch bei uns im Verein meinen immer, das zählt alles nicht für sie, das ist nur für Neuschützen usw usw. Das sind dann auch die , die voller Inbrunst sich durch die Instanzen Klagen und am ende Urteile wie in Hessen produzieren. Dann muss man sich aber halt solche Antworten, die man nicht lesen will, gefallen lassen, wenn man solche Fragen stellt. Von der Tresorpflicht seit 2003 hast du aber schon mal gehört?

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vor 5 Stunden schrieb jawosisndes:

Danke für die schnelle Antwort.

Ich will keine Munition sammeln, habe aber welche, die nicht zu meinen (legalen) Waffen passt.

Dies soll aktuell verboten sein.

In einem öffentlichen Forum darauf hinzuweisen, dass man zwischen seinen LEGALEN und anderen Waffen unterscheidet ist zumindest ungewöhnlich.

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Du interpretiers da zu viel rein.

 

Er schreibt nicht, das er auch Waffen hat die sich illegal in seinem Besitz befinden, sondern dass seine Waffe legal in seinem Besitz sind.

Und wenn er einen gültigen JS besitzt, ist auch der Besitz von Langwaffenmunition auch ohne man die passenden LW besitzt, absolut gesetzesform.

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Die Frage is für JJS Besitzer

WAS IST LANGWAFFENMIUNITION ?

 

Es gibt UHR in 44 MAG, 357 MAG, MP5/AR15 Langwaffe in 9 Para, Tommy Gun Langw in 45 ACP

ist das dann alles Langwaffenmunition, auch wenn man keine solche Langwaffe besitzt ?

 

Frank

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.. früher gab es bei uns die Maßtafeln -  Bundesanzeiger 38a vom 24.02.2000 (u.a. noch in den Dynamit-Nobel "blauen" Wiederladerbüchern abgedruckt).

- heute wohl ersetzt durch CIP TDCC - dort wird Pistolen- und Revolvermunition in eigener Tabelle gelistet.

 

Bislang wurde in der Regel KW-Munition auf Jagdschein verkauft, wenn eine entsprechende Langwaffe eingetragen war. Um Probleme zu vermeiden wurde auch dem Jäger ein Eintrag zum Munitionserwerb in Spalte 7 der WBK empfohlen.

 

Beste Grüße

 

sundance

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