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IGNORED

Neues Modell: Volle Waffenrechte behalten für 8 Std. kostenlosen Gemeindedienst/Monat


Schwarzwälder

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vor 5 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Damit kommen viele neue Möglichkeiten:

 * Man muß zum abliefern der normalgroßen Magazine, Salut"waffen" und Deko"waffen" nicht extra zur Polizei fahren (datt CO2 oh oh oh) sondern kann einfach eine Stunde früher hin fahren und das erledigen.

 

Win win, ganz klar.

Bearbeitet von Josef Maier
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@Schwarzwälder Beantrage doch den großen Waffenschein - gegen die Ablehnung gehst du juristisch vor - Begründung fällt Dir sicher ein. Keine Notwehr/Recht auf köroerliche Unversehrtheit möglich ohne freie Wahl der Hilfsmittel/Werkzeuge.

 

Erscheint mir vernünftiger... Und ich wünsche Dir ehrlich Erfolg in dieser Hinsicht.

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vor 28 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Nun ja, in BW hat man auch als Freiwilliger weitgehend den Status eines Polizisten.

Damit kommen viele neue Möglichkeiten:

 

 

1. ist BW nicht Deutschland

2. ist der Status eines Polizisten, auch der Weitgehende, nicht zwingend das vordergründige Interesse eines Sportschützen oder Jägers

3. sind die genannten Goodies, so sie denn interessieren, nicht im "Virginia-Vorschlag" von dir enthalten, sondern für die 8h gab es da "Schießen unter polizeilicher Aufsicht" (du hattest es sogar als besondere Beruhigungspille für waffenbesorgte Grünlinge benannt, dass wir dann ja beim Schießen immer unter Aufsicht sind)

4. hat der Hilfspolizist in BW denn all die genannten Goodies für 8h/Monat?

5. hatte ich ja geschrieben, handle was richtig Gutes aus, lass uns und alle die in den Verhandlungen im Rückzugskampf bei der letzten Verschärfung als Deppen dastehen und ich trag dich auf nem silbernen Tablet durchs Forum. 

 

Bis dahin fällt es mir jedoch extrem schwer zu glauben, dass was anderes aushandeln kannst, als ich vor ner Stunde geschrieben hab.

Warum?:

 

DIE MACHTHABER HABEN KEIN INTERESSE DARAN, DASS IHRE UNTERTANEN BEWAFFNET SIND!! DAS HERRSCHT SICH SO LEICHTER. 

 

Ein mehr oder weniger unverbindliches Ehrenamt ändert da nix dran. 

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vor 12 Minuten schrieb sealord37:

...

3. sind die genannten Goodies, so sie denn interessieren, nicht im "Virginia-Vorschlag" von dir enthalten, sondern für die 8h gab es da "Schießen unter polizeilicher Aufsicht" (du hattest es sogar als besondere Beruhigungspille für waffenbesorgte Grünlinge benannt, dass wir dann ja beim Schießen immer unter Aufsicht sind)

4. hat der Hilfspolizist in BW denn all die genannten Goodies für 8h/Monat?...

@3. Hier liegt ein Missverständnis vor. In den USA sind LE vom WaffG ausgenommen, was ja auch der Sinn des "deputize them" ist. Für LE geht prinzipiell auch Vollauto in den USA.  In D wäre halt bei einem zukünftigen weitergehenden Verbot von z.B. allen Kat. B Waffen deren "ausführen" auf polizeilichen Schießständen ggf. noch eine Möglichkeit, die überhaupt zu betätigen. In der Regel sind ja sonst verbotene Waffen - selbst wenn der LWB eine Ausnahmegenehmigung dafür hat - nur zum Besitz und nicht mehr zum Schießen erlaubt.

@4. Das nehme ich prinzipiell an. Ich denke, Schmeisser und Co. werden denen dieselben Prozente gewähren, sie haben ja nen Dienstausweis. 100% kann ich Dir das aber nicht sagen. Und da wo das WaffG nicht gilt, geht vieles - das gilt ja auch für Reservisten.

 

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vor 3 Stunden schrieb Joseg:

Was verstehst Du überhaupt unter First Responder?

Wo wäre das deiner Meinung nach der Fall? 

Willst Du dich dann zu dem Dienst verpflichten?

First Responder ist jemand, der unmittelbar in ein Geschehen eingreifen kann. Das System funktioniert bei HiOrgs wie z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst. Alarmierungen laufen da über viele Medien und unterschiedliche Arten. Teilweise sogar über Apps die automatisch den nächstgelegenen Teilnehmer alarmieren. Geht auch bei polizeilichen Lagen, wenn man es will.

 

Wo das der Fall wäre, ja, quasi überall. Der FR ist an keinen festen Platz gebunden. Egal ob in einem Zug, auf der Autobahn, im Wohnort, auf der Arbeit, ist dieser greifbar. Funktioniert ebenfalls.


Ob ich da mitmachen würde? Kommt drauf an, wie es gemacht wird und wie eine fundierte Ausbildung betrieben wird. Grundsätzlich hätte ich ja auch gerne Hilfe, wenn ich sie benötige. Allerdings habe ich genau wie jeder andere wenig Lust drauf, mich über den Haufen schiessen zu lassen. Sinnig wäre es aber, einen Täter zumindest am Ort binden zu können bis die Profis da sind. Mit Stöckchen geht das aber nicht. Und 8h im Monat z.B. auf einem Streifenwagen von mir aus als Dritter mitzufahren schadet dann auch nicht, da kann man dann Erfahrung sammeln.

 

Dann kommt noch das benötigte Mindset dazu.

Fühle ich mich dieser Bedrohung gewachsen?
Könnte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich Werkzeug habe und nicht eingreifen würde und damit jemandem noch mehr Schaden zugefügt wird?


Wenn die Hilfe benötigt wird, kommt diese meist eh erst, wenn die Messe gehalten ist. Die Feuerwehr verhindert ja auch keinen Brand sondern kommt erst wenn es so weit ist (nun bitte keine Grundsatzdiskussion über den VB starten).

 

Diskutieren können wir hier viel. Es ist nicht gewollt, dass ein Couch-John-Wayne mit seiner 9mm durch die Gegend rennt.

 

Summa Sumarum, schlecht wäre es nicht und ich glaube auch nicht, dass es in täglichen Schiessereien ausarten würde.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 28 Minuten schrieb Kanne81:

@Schwarzwälder Beantrage doch den großen Waffenschein - gegen die Ablehnung gehst du juristisch vor - Begründung ...freie Wahl der Hilfsmittel/Werkzeuge.

Der große Waffenschein wird (u.a.) dann gewährt, wenn man erheblich über Durchschnitt gefährdet ist. Das ist eine von vielen Voraussetzungen, an denen die meisten aber schon scheitern.

D.h. die Diskussion über "Werkzeuge" wird da gar nicht erst geführt, weil man gar nicht zum berechtigten gefährdeten Personenkreis gehört.

 

Wenn man aber als Gruppe mit Grundrechten an den Satz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" herangeht und diesen als nicht verfassungskonform mit Art. 20,4 angreift, sieht es halt anders aus. MarkF als Anwalt sagte mal bei WO:

Zitat

Dafür haben wir ein Grundgesetz mit Art.19 (4), dem Widerstandsrecht.

Eine logische Treppe:

- Wann darf man Widerstand leisten? Wenn jemand die FDGO aushebeln will etc. etc.

- Widerstand meint natürlich Gewalt, gewaltfreier Widerstand ist kein Widerstand bzw. bedarf keines Rechtsfertigungsgrundes.

- Widerstand ist zulässig, wenn es keine rechtlichen Methoden (Wahlen, Verfassungsbeschwerde) mehr gibt.

- Wird es in dieser Situation, in der gewaltsamer Widerstand geleistet werden darf, möglich sein, sich mit den dafür erforderlichen Werkzeugen zu versehen? Zweifellos nicht, siehe die Machtergreifung der Nazis und Entwaffnung aller potentiell "feindlichen" Teile der Bevökerung.

- Daraus folgt: Die Inanspruchnahme des Rechts aus Art.19 (4) GG erfordert, sich bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem dies noch möglich ist und keine Widerstandslage vorliegt, mit den möglicherweise irgendwann erforderlichen Werkzeugen versehen zu können.

- Daraus folgt ein entsprechendes Bedürfnis iSd WaffG.

Wobei es mir nicht um ein individuelles Bedürfnis, sondern ein kollektives Recht auf Zugang zu Mitteln ginge, die eine Rechtswahrnehmung in einer fernen, ggf. utopischen Situation mal erlauben würden. Hier brauchen wir keine Gefährdungslage diskutieren, insbesondere nicht wann/wie der Widerstandsfall eintreten könnte, sondern nur, ob dieses Grundrecht noch einen hypothetischen Wert hätte, wenn die Regierung/Bundestag und Gerichte weiter auf ihrem "so wenig Waffen wie möglich im Volk" bestehen und auf eine Totalentwaffnung hinarbeiten.

 

Mit anderen Worten: Ist eine gezielte Totalentwaffnung der Bevölkerung (Endziel) verfassungskonform mit Art. 20,4 GG unter dem besonderen Aspekt, dass Art. 20,4 GG als Ausgleichsrecht gegen die Notstandsgesetzgebung und unter Berufung auf amerikanische Verfassungsartikel entstand und zwar zu einer Zeit, als es 30 Millionen scharfe Legalwaffen allein in Westdeutschland gab?

 

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vor 9 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Mit anderen Worten: Ist eine gezielte Totalentwaffnung der Bevölkerung (Endziel) verfassungskonform mit Art. 20,4 GG unter dem besonderen Aspekt, dass Art. 20,4 GG als Ausgleichsrecht gegen die Notstandsgesetzgebung und unter Berufung auf amerikanische Verfassungsartikel entstand und zwar zu einer Zeit, als es 30 Millionen scharfe Legalwaffen allein in Westdeutschland gab?

 

Was genau möchtest Du eigentlich hier in diesem Thread noch hören außer: "Zieh dein Ding doch einfach mal durch, wenn du davon so überzeugt bist, und berichte uns, wie es gelaufen ist", dass Du hier immer wieder aufs neue deine gefundene Geschichtsausgrabung von 1968 zum 20 male wiederholen möchtest?

 

Genug Meinungen, dass das nicht klappt, hast du ja schon genug gehört. Also such dir die Meinungen raus, die dir genehm sind und zeig denen, die nicht an deine Idee glauben, dass sie völlig falsch liegen.

 

 

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vor 28 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

First Responder ist jemand, der unmittelbar in ein Geschehen eingreifen kann. Das System funktioniert bei HiOrgs wie z.B. Feuerwehr und Rettungsdienst. Alarmierungen laufen da über viele Medien und unterschiedliche Arten. Teilweise sogar über Apps die automatisch den nächstgelegenen Teilnehmer alarmieren. Geht auch bei polizeilichen Lagen, wenn man es will.

 

Das scheint es aber hier bei polizeilichen Lagen für Hauptamtliche nicht zu geben, wobei das Schützen sicher besser erledigen könnten.

 

Aber wenn derartige Meldungen mehrmals in der Zeitung zu finden sind könnten die Bedingungen für den Hobbypolizisten schnell unattraktiv werden.

https://osthessen-news.de/n1157741/region-ice-ungl-ck-landr-ckentunnel-war-rettungszug-lokf-hrer-betrunken-.html

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vor 13 Minuten schrieb Joseg:

Das scheint es aber hier bei polizeilichen Lagen für Hauptamtliche nicht zu geben, wobei das Schützen sicher besser erledigen könnten.

 

Aber wenn derartige Meldungen mehrmals in der Zeitung zu finden sind könnten die Bedingungen für den Hobbypolizisten schnell unattraktiv werden.

https://osthessen-news.de/n1157741/region-ice-ungl-ck-landr-ckentunnel-war-rettungszug-lokf-hrer-betrunken-.html

Denke ich eher nicht.

 

Hauptsache CCW und Rabatte beim Waffenkauf. Der Rest ist nicht so wichtig beim Hilfspolizistentum.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wenn Du mir ne Liste mit 1000 LWB besorgst, die sich allesamt bereiterklären freiwilligen Polizeidienst 8h/Monat zu machen, wenn sie ein Dauerrecht auf Kat. B Waffen und ein Führen im, vom und zum Dienst bekämen - dann kann ich mit denen verhandeln. Vorrechnen, dass sie so die öffentlichen Kassen um 1000 x 8 x 30 x 12 = 2,88 Mio. EUR jährlich entlasten, das könnte ich. Und knapp 3  Mio EUR jährlich wäre ne Verhandlungsmasse.

Und Du glaubst, Du bekommst das mit dem "verhandeln mit denen" so hin?

 

Hast Du denn da auch praktische Erfahrungswerte vorzuweisen oder soll das lieber jemand anders in Deinem Namen machen?

 

Und was die "eingesparten 3 Mio im Jahr" so anbelangt: Lass mal einen deiner 1000 auserwählten mal so richtig Scheisze im Dienst bauen oder sich aus Versehen in den Fuß schießen... dann möchte ich mal nicht wissen, was da an Schadenersatzforderungen auf den Staat so zu kommen.

Bearbeitet von highlower
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vor 22 Minuten schrieb Joseg:

Das scheint es aber hier bei polizeilichen Lagen für Hauptamtliche nicht zu geben

Natürlich nicht, es wäre ja sonst Rufbereitschaft die vergütet und als Freizeit ausgeglichen werden müsste. Aber dennoch ist Herr Schutzmann ja gesetzlich verpflichtet, bei entsprechenden Sachverhalten einzugreifen, auch nach Dienstende.

 

vor 22 Minuten schrieb Joseg:

wobei das Schützen sicher besser erledigen könnten.

Mit Sicherheit nicht und Polemik ist hier nicht angebracht, ich habe Dir sachlich auf Deine Fragen geantwortet. Das Thema befasst sich ja damit, was jeder einzelne davon hält; auch wenn es nur Abstand ist.

 

Gegenfrage: ist ein WaPo nach 3 Monaten Ausbildung, wovon bestimmt die Hälfte Verwaltungsrecht ist, besser geeignet?

Schau Dir mal an, was aktuell so auch als Beamter eingestellt wird. Erfüllt das Deine Erwartungen eher?

 

Nachtrag: was hat ein betrunkener Lokführer der DB mit dem Thema zu tun?

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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Ich hab 1985 das letzte mal für diesen Staat ne Knarre durch die Gegend getragen.
Und nach den Erfahrungen der letzten 15 Jahre wird das auch nie wieder vorkommen.

 

Im Gegenteil!

Wenn die mir weiter auf den Sack gehen und mich wegen ihrem selbst importiertem Terrorismus weiter drangsalieren, freue ich mich schon auf den nächsten nächtlichen Anruf wegen Wildunfall mit einer Rotte Sauen.

 

Dann fahr ich natürlich wie immer pflichtbewusst raus, überreiche dem uniformierten "First Responder" vor Ort meinen Jagdhut und gebe ihm nützliche Tipps wie man damit einen wunden Keiler totschlägt.

Und fahr wieder nach Haus!

 

 

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Tatsächlich haben es die Uniformierten vor ein paar Wochen es geschafft, aus 7m an der Sau vorbei zu schießen. Mit der MP5. Nachdem man sich die Freigabe des Dienststellenleiters holte. 
 

Der bestellte Jäger fragte nach einem Messer um dem ganzen ein Ende zu machen. Dies wurde verneint. Nachdem die anwesende Polizisten fragte, ob das Messer denn blutig werden würde.

 

Soviel dazu.

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vor einer Stunde schrieb highlower:

...

Und was die "eingesparten 3 Mio im Jahr" so anbelangt: Lass mal einen deiner 1000 auserwählten mal so richtig Scheisze im Dienst bauen oder sich aus Versehen in den Fuß schießen... dann möchte ich mal nicht wissen, was da an Schadenersatzforderungen auf den Staat so zu kommen.

Wenn der CDU-Fraktionschef des BW-Landtags 50 Jahre bewaffneten Hilfspolizeidienst analysiert und klar verkündet, mit der Bewaffnung seiner Hilfspolizisten habe es in all diesen vielen Jahren nie Probleme gegeben, dann kann man (auch Du) das erstmal glauben, oder?

Schiessunfälle passieren gelegentlich auch bei SEK-Beamten, ist ein Berufsrisiko, aber ein kleines.

 

Die Frage ist ja auch: Findet man überhaupt genügend wirklich geeignete vollzeitliche Beamtenanwärter? Mir wären 5 freiwilige Polizeidienstleistende, die geistig fit, gut ausgebildet und gut sozialisiert sind allemal lieber als ein Vollzeitlicher, der schon fast in der Hauptschule gescheitert, kaum der deutschen Sprache mächtig und womöglich noch ein leichtes Suchtproblem hat, den man aber mangels Alternativen irgendwann in der Zukunft dann doch in Dienst nehmen muss.

 

Die AFD-Anfrage von letztem Jahr im BW-Landtag offenbart, dass die geänderte Sicherheitslage und die Pensionswelle bei vollzeitlichen Beamten dazu geführt haben, dass beim freiwilligen Polizeidienst in BW sogar die Altersgrenze ausgesetzt werden musste:

Zitat

Im Vorgriff auf die Neuausrichtung wurde den Aufstellungsdienststellen die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten in Einzelfällen wieder Ausnahmen von der gesetzlichen Altersgrenze i. S. d. § 11 Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst (FPolDG) zu genehmigen. 

 d.h. die Leute werden richtig dringend gebraucht! https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3672_D.pdf

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vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

 

Nachtrag: was hat ein betrunkener Lokführer der DB mit dem Thema zu tun?

Sehr viel, das war ein First Responder, ein Lokführer der für den Rettungszug qualifiziert aber nicht im Dienst und vor Ort war ist ausgerückt genauso wie die ebenfalls anwesenden Kameraden der Feuerwehren. Eine Untat die 10 oder 20 Jahre früher noch eine Belobigung gebracht hätte. 

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vor 1 Stunde schrieb highlower:

...

Genug Meinungen, dass das nicht klappt, hast du ja schon genug gehört. 

Auf welche Analyse, warum man vor dem BVerfG scheitern würde und aus welchen Gründen genau beziehst Du Dich - in diesem Thread?

Ich lese da nix! Allerdings erwarte ich von Dir auch keine gehaltvolle Begründung zu genau diesem Punkt. 

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vor 6 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Ein Recht, das auch im utopischen Fall nie genutzt werden könnte, weil man allen auch die Taschenmesser ab 2,5 cm Klingenlänge abnimmt und selbst Luftdruckwaffen verboten werden, ist dann auch nichts mehr wert.

Die letzten erfolgreichen Aufstände der Bevölkerung gegen Staat und Regierung sind alle in Ländern gewesen wo privater Waffenbesitz praktisch nicht Vorhanden war, so Hilfreich scheinen also Legalwaffen bei solchen Anlässen nicht zu sein.

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vor 7 Minuten schrieb Hunter375:

Die letzten erfolgreichen Aufstände der Bevölkerung gegen Staat und Regierung sind alle in Ländern gewesen wo privater Waffenbesitz praktisch nicht Vorhanden war,...

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Da wo eine sehr hohe Legalwaffendichte herrscht, gibt es gar keine Entwicklung zur Tyrannei, die Widerstandshandlungen erforderlich machte. Die USA und die Schweiz mit ihren jahrhundertealten Demokratien bei sehr hoher Legalwaffendichte, aber auch Israel sind die besten Beispiele.

 

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vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 Es geht ja immer um die Gefahr für die öSuO - die dürfte bei "unter Befehl" stehenden Hilfspolizisten per se geringer sein als bei nem "normalen" LWB.

...

 

Warum sollte von einem "unter Befehl" stehenden Hilfspolizisten eine geringere Gefahr ausgehen als von "normalen" Waffenbesitzern? Unter Befehl stehende Waffenbenutzer (Soldaten, Polizisten) werden unterm Strich kaum weniger Straffällig als Sportschützen und Jäger.  Hast du schon mal hoch gerechnet wie groß die Chance ist das sich deine Idee in D umsetzen lässt? Ich tippe auf 0,0%.  Meinetwegen kann jeder der dazu geeignet ist Hilfspolizist spielen, aber mit irgendwelchen Privilegien/Repressalien für den LWB hat das ganze nicht das geringste zu tun. Das einzige was solche Ideen bewirken ist eine weitere Spaltung der LWB, nicht mehr und nicht weniger.

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vor 17 Minuten schrieb Joseg:

ein Lokführer

vor 17 Minuten schrieb Joseg:

nicht im Dienst

Da kann er machen was er will. Außer ausrücken. Gilt ebenso für die FW‘ler, wenn Alkohol im Spiel ist.

 

vor 19 Minuten schrieb Joseg:

Eine Untat die 10 oder 20 Jahre früher noch eine Belobigung gebracht hätte. 

 

Kommt drauf an. Wenn es geklappt hätte und jemand gerettet worden wäre, hätte kein Hahn danach gekräht. Geht es schief, ist man (zu Recht) dran. Einsatzdienst mit Promille ist ein No Go. Früher wie heute.

 

Aber dennoch verstehe ich die Brücke nicht, die Du bauen willst. Auch ein PVB darf nix trinken. Siehe Berlin, leider ein Vergehen mit tödlichen Ausgang für eine unbeteiligte junge Frau. Ebenso darf der Polizist privat auf einer Feierlichkeit nix trinken, wenn er das Eisen dabei hat.

 

Weißt Du, wie viele Cops auch morgens nach Dienstende ein oder mehrere Bier trinken? Und dann fahren? Und mit Kanone am Gürtel?

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vor 16 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Da wo eine sehr hohe Legalwaffendichte herrscht, gibt es gar keine Entwicklung zur Tyrannei, die Widerstandshandlungen erforderlich machte. Die USA und die Schweiz mit ihren jahrhundertealten Demokratien bei sehr hoher Legalwaffendichte, aber auch Israel sind die besten Beispiele.

 

 

Eher nicht.

 

Zitat Israelnetz:

 

" Israelische Sicherheitsexperten sagen auch, dass Angriffe mit Schusswaffen in Israel selten sind, weil es kaum privat gehaltene Waffen gibt. "

 

Quelle: https://www.israelnetz.com/kommentar-analyse/2018/03/12/warum-massaker-an-schulen-in-israel-so-selten-sind/

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vor 1 Minute schrieb Hunter375:

...Hast du schon mal hoch gerechnet wie groß die Chance ist das sich deine Idee in D umsetzen lässt? Ich tippe auf 0,0%.  ...

Die Leute im Freiwilligen Polizeidienst bestehen schon heute auf ihre scharfe Waffe. Insofern wäre diese Forderung von LWB jetzt nichts unverständliches und die Chance, eine/seine Legalwaffe nutzen zu dürfen sicher nicht bei 0,0%...:

Zitat

Die Grünen lehnen eine Bewaffnung ab. Grutza warnt: „Ohne Waffe würden viele meiner Kollegen den Dienst nicht machen.“

Grutza ist Betriebswirt und im freiwilligen Polizeidienst. Hier sein Bericht: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Buerger-in-Uniform-Zwischen-Aufwertung-und-Auslaufmodell;art417930,9849063

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vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die Leute im Freiwilligen Polizeidienst bestehen schon heute auf ihre scharfe Waffe. Insofern wäre diese Forderung von LWB jetzt nichts unverständliches und die Chance, eine/seine Legalwaffe nutzen zu dürfen sicher nicht bei 0,0%...:

Grutza ist Betriebswirt und im freiwilligen Polizeidienst. Hier sein Bericht: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Buerger-in-Uniform-Zwischen-Aufwertung-und-Auslaufmodell;art417930,9849063

Mach doch hier im Forum mal eine Abstimmung, wer für deine Idee ist und wer nicht. Wenns gut für deine Idee läuft, kannst du die Abstimmung ausdrucken und bei den zuständigen Behörden vorlegen, um für deine Idee zu werben.

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vor 25 Minuten schrieb highlower:

" Israelische Sicherheitsexperten sagen auch, dass Angriffe mit Schusswaffen in Israel selten sind, weil es kaum privat gehaltene Waffen gibt. "

Quelle: https://www.israelnetz.com/kommentar-analyse/2018/03/12/warum-massaker-an-schulen-in-israel-so-selten-sind/

Den Artikel muss man einfach einmal ganz durchlesen, das empfehle ich auch Hunter375.

Dann findet man folgendes heraus:

10% der Bevölkerung in Israel hat mind. eine legale scharfe Waffe. Die Legalwaffenbesitzerdichte Israels ist also 8 mal so hoch als in D.

3,5% der zivilen Bevölkerung hat einen Waffenschein, darf die scharfe Waffe also führen, das ist EXTREM viel höher als in D (im Promillebereich).

Hinzu kommt eine hohe Dichte an in der Öffentlichkeit waffentragender Soldaten/Grundwehrdienstleister.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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