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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


FrankyL79

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Am 23.12.2019 um 19:02 schrieb knight:

Die Richter am EuGH haben das gemacht, was sie immer machen und die Klage abgewiesen. Die haben gesagt: Die Richtlinie reguliert den Markt und damit hat alles seine Richtigkeit.

 

Und das ist der Grund weswegen Vorlagen an den EuGH überhaupt nichts bringen würden und warum das Fehlen einer EU-Verfassungsbeschwerde oder Grundrechtsklage oder wie immer man dies nennen wollte im Ergebnis inhaltlich uns Bürger nicht benachteiligt (aber dafür formal das Argument fü eine demokratie- und rechtsstaatlfeindliche EU, was sie auch ist, liefert): Zum einen würde die EU-Kommission oder wer immer auch diese Stellen besetzen würde nur 150%iger EUler (nicht Europäer, denn Europäer sind wir alle, ob wir es wollen oder nicht, und daher kann man auch nicht für oder gegen Europa sondern nur für oder gegen die EU sein) dafür vorsehen und zum anderen stehen jedenfalls die aus dem Ausland stammenden Richter nicht in der trotz allem vorhandenen Tradition des BVerfG, auch mal "gegen den Staat" zu entscheiden.

 

Am 23.12.2019 um 19:02 schrieb knight:

aber. Und die Bevölkerung dieses Landes hat in ihren Wahlen keinen Einfluss darauf. D.h. über sie wird von den Regierungen anderer Länder bestimmt, die sie nicht gewählt haben und die sie nicht abwählen können. Die Bevölkerung kann sich auch keine Regierung wählen, die das wieder kündigt. In der Praxis wird das Verfassungsgericht zu diesem Argument sagen "Doch, könnt ihr." Dass wir dann bei sowas im Prinzip aus der EU rausfliegen und dass deswegen nie und nimmer irgendwer das so durchziehen wird, ist auch klar. Denn der Vergleich einer einzelnen Richtlinie zu der Gesamtheit, was die EU Mitgliedschaft bedeutet, die geht IMMER pro EU Mitgliedschaft aus. Das war ja auch letztlich das zentrale Argument bei der Volksabstimmung in der Schweiz. Und so wird Stück für Stück die nationale Souveränität abgeschafft und durch einen EU Zentralstaat ersetzt. Das weiß das Verfassungsgericht auch. Und es weiß auch, dass es nahezu nichts dagegen unternehmen kann, weil weder Volk (= Sourverän, Wähler) noch Politiker als eigentlich zuständige hier was unternehmen bzw. das Problem überhaupt auf dem Radar haben.

 

Dieses undemokratische der EU, daß sich ja schon daran zeigt, daß nach unserem Grundgesetz alle Staatsgewalt vom Volk aus geht und Gesetze nur von unseren demokratisch gewählten Volksvetretern gemacht werden dürfen, was natürlich nicht nur ein formaler Aspekt ist sondern auch bedeutet, daß sie natürlich nicht an ausländische (EU) Vorgaben gebunden sein dürfen, die eben auch von Leuten stammen, die nicht gemäß unserer Verfassung legitimiert sind, habe ich schon wiederholt in Karlsruhe gerügt. Natürlich hat das niemanden interessiert, wurde keines Wortes gewürdigt. Ist ja auch klar, denn in letzter Konsequenz bedeutet es, daß EU-Recht für uns und erst recht für unsere Verfassung nur verbindlich, das Grundgesetz überspielen darf, wenn zuvor in einer Grundgesetzänderung und Volksabstimmung hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Davon wurde aber seinerzeit bewußt abgesehen, weil schon damals klar war, daß es dafür im Volk wohl die erforderliche Mehrheit nicht geben würde und weil man sich nicht darauf eilassen wollte, wie in anderen Ländern solange das Volk zur Urne zu bitten, bis das Engagement der blindfanatischen Befürworter die Motivation der Ablehner übersteigt. Und weil insofern die Herrschaften in Kalrsruhe doch Teil und Vertreter der Staatsgewalt und des pro-EU-Establishments sind verraten sie das deutsche Staatsvolk (oder wie auch immer man "uns" bezeichnen möchte) und verbrämen dies mit verfassungsrechtlichem Geschwurbel, das nur deswegen "gilt", weil es eben keine Instanz gibt, die darüber befinden könnte. Verfassungsrechtlich - und um dies zu verstehen muß man kein Experte im Verfassungsrecht sein, dazu genügt das, was man im Studium zum Verfassungsrecht lernt - überzeugt dies in keiner Weise (man muß sich einmal vor Augen führen, daß die Richter am BVerfG odr gar deren wiss.MA (der. sog. Dritte Senat ;-), in aller Regel karriereorientierte und auf Zeit abgeordnete jüngere Richter anderer Gerichte) in aller Regel keine "gelernten" Verfassungsrechtler sind; man kann froh sein, wenn es überhaupt in der wirklichen, praktischen, zumindest gerichtlichen Juristerei erfahrene Juristen sind und bloß Politiker oder Verwaltungsfuzzis). Eben weil nicht sein kann was nicht sein darf. Die normative Kraft des Faktischen. Würde aber tatsächlich die Mehrheit der Bevölkerung dafür stimmen, daß EU-Kommission und -Parlament mehr zu sagen haben als der BT/BR und das GG , dann müßten wir/die Gegener dis hinnehmen und darauf hoffen, daß es irgendwann einmal einen insofern derart grundlegenden politischen Wechsel in der Regierundg gibt, daß wenigstens gemäß es Beispiels von GB ein Volksentscheid über das weitere Verbleiben in der EU veranlaßt wird. Sollte D aus der EU austreten wäre  dieser Laden binnen kürzester Zeit ohne am Ende.

 

Aber entgegen einer Meinung könnte das BverfG selbstverständlich dem ganzen, dem Primat des EU-Rechts, eine Grenze setzen. Eben mit der genannten Begründungen. Aber sie wollen nicht. Über die Gründe zu spekulieren ist müßig. Ungeachtet meiner grundsätzlichen Ablehnung DIESER EU wundere ich mich aber, daß sie damit ihre eigene "Selbstentmachtung" betreiben, denn es ist offensichtlich, daß sie auf längere Zeit betrachtet sich damit zum bloßen Ja-Sager und zum Exekutierer von EU-Vorgaben degradieren. Hüter unserer Verfassung, des Grundgesetzes - ein Witz. Das war mal. 

 

Und entgegen Deiner Meinung bin ich überzeugt, daß Politik und BVerfG das Problem durchaus kennen, aber auch mir nicht nachvollziehbaren Gründen - denn auch der BT entmachtet sich dadurch selbst und degradiert sich zum bloßen Exekutierer der EU-Vorgaben - wenden sie sich nicht dagegen. Und verkaufen diesen Eidbruch damit, daß auch DIESE EU-Migtliedschaft usw, usw. im Interesse des deutschen Volkes sei. Und solange sie gewählt werden gibt es natürlich keine Instanz, die darüber richten könnte.

Daß der normale Bürger dies nicht sieht ist klar. Solange er nicht mehr oder minder virulent oder halb-existentiell so wie in diesem Fall wir von diesem ganzen Unfug betroffen ist sondern nur mit vergleichsweise Marginalien wie dem Verbot von Glühlampen betroffen wird, nimmt er das so hin. Und es kommt ja auch alles schleichend. Irgendwann werden wir Zustände ähnlich wie in "Drohnenland" haben und wer dann noch die geistige Freiheit hat und sich frühere Zustände vorstellen kann (aus Erzählungen der Alten oder klandestin gelesener alter Literatur) wird sich fragen, wie es der Bürger so weit kommen lassen konnte. Derzeit sehen wir ja am Beispiel Chinas wie die entsprechende Umerziehung eines ganzen Volkes erfolgten kann ...

 

Am 23.12.2019 um 19:02 schrieb knight:

Wenn man die EU angreifen will, dann frontal. Dann würde ich die eklatante Verletzung der Demokratieprinzipien anprangern. In allen Ländern gab es viel Gegenwehr gegen diese Richtlinie. Nachdem die beschlossen wurde, mussten die nationalen Parlamente umsetzen. Damit verlieren die Wahlen zum Bundestag an Bedeutung, was eine Verletzung des Wahlrechts ist. Demokratisch problematisch wird das im Zusammenhang damit, dass der Weg der demokratischen Einflussnahme in der EU nicht wirklich gegeben ist, da dem Parlament ein Initiativrecht fehlt. Selbst wenn die nächste EU Wahl so ausgehen sollte, dass nur die Parteien gewählt werden, die diese Richtlinie wieder abschaffen wollen, so fehlt dem Parlament das Recht, so eine Initiative zu starten. Es kann die EU Kommission darum bitten, aber die muss dem nicht nachkommen, wie man ja bei der Regulierung der einheitlichen Deaktivierungsrichtlinien gesehen hat. Da hat die Kommission ja acht Jahre geschlafen. Wenn es die gegeben hätte, hätten wir die Diskussion um die Pariser Anschläge und den Amoklauf in München so nicht gehabt.

 

Völlig richtig. Siehe oben. Allerdings würde ich auf das EU-Parlament überhaupt nichts geben. Es hilft nur, sich national dagegen zu wehren. Und man könnte sich dagegen wehren, wenn man wollte. Man müßte nur die entsprechenden Eier dafür haben. Aber die hier maßgeblichen Insititutionen wollen nicht. Sie wollen die nationale Souveränität aufgeben. Ein Umbesinnen bei den etablierten Parteien sehe ich nicht. Im Gegenteil, sie überbieten sich geradezu dabei, die Interessen des Volks, der Bevölkerung zu verkaufen. So ungern ich es sage, aber es hilft nur, das Kreuz demnächst an anderer Stelle zu machen - und dann wachsam zu sein.

 

Am 23.12.2019 um 19:02 schrieb knight:

Außerdem kann man die EU Richtlinie auch umgekehrt als Hebel nutzen. Dadurch, dass anderen Ländern was erlaubt ist, was hier verboten ist, wird der Markt verzerrt, was gegen EU Recht verstößt. Da kann man die Marktharmonisierung auch mal andersherum durchdrücken. ob es dafür Hebel gibt, kann ich aber nicht beurteilen. Die eigene Bevölkerung zu benachteiligen ist in der EU ja erlaubt.

 

Hinsichtlich des Punkts, um den es hier geht, braucht man aber nicht so weit zu gehen. Es genügt, daß diese Reglementierung EU-rechtlich nicht zwingend war.

 

 

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Am 23.12.2019 um 22:58 schrieb FrankyL79:

Vielleicht könnte man verfassungsrechtlich wie folgt argumentieren: Der den Grundrechteingriff rechtfertigende legitime Zweck ist die gewollte Umsetzung der Richtlinie. Wenn nun in Form einer überschießenden Innentendenz über den Zweck der Richtlinie hinaus Grundrechte zur Verwirklichung desselben Zwecks eingeschränkt werden, ohne dass dies nötig gewesen wäre, so verstößt dies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz innewohnenden Übermaßverbot. Insofern wird dann die Schranke des Grundrechts zu eng gezogen und ist dabei vom Eingriffszweck nicht mehr gedeckt.

 

Du hast mich nicht verstanden. Daß hier das EU-rechtlich nicht zwingende Magazinverbot allein am Maßstab des GG zu messen ist ist klar (ob man dazu in Karlsruhe bereit ist ist eine andere Frage).

Mir geht es um das Argument, daß die Richtllinie als solche unter Verstoß gegen die Kompetenzregelungen zustandegekommen sei. Dies würde, wenn man daraus deren Unverbindlichkeit folgern könnte bzw. diese begründen könnte, einen weiteren Angriffspunkt und auf die gesamte Richtlinie eröffnen und damit alle Regelungen der Prüfung auf Grundrechtskonformität zuführen (können). Sofern das BVerfG will. Und sofern der EuGH dies bestätigen sollte. Das ist eine EU-rechtliche Frage.

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Keine Angst, die bekommen die nicht. Der öffentliche Dienst zahlt zu schlecht und bevorzugt Ja- Sager. Das wird möglicherweise an eine Stiftung ausgelagert deren Vorsitzende Erfahrung im Bespitzeln von Menschen hat. Kann dann aus dem immer weiter wachsenden Topf "Kampf gägn krächtz" finanziert werden. Ganz nebenbei: sucht euch mal selbst raus auf wessen "Studien" es beruht warum heute mittlerweile mehr nationale Sozialisten gesehen werden als es die bei den echten Braunen überhaupt gab. Und aus welchen Töpfen die finanziert werden.

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Am 25.12.2019 um 15:43 schrieb MarkF:

Aber sie wollen nicht. Über die Gründe zu spekulieren ist müßig.

Ich habe mich nie wirklich mit unseren höchsten Gerichten befasst.

Als sie dann damals den Schwarzen Peter ins BverfG gepackt haben, war das für mich ein Aha-Moment, der alles weitere erübrigt hat...

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https://www.welt.de/debatte/kommentare/article163137970/Die-beunruhigende-Sterilitaet-unserer-Demokratie.html#Comments

 

Die beunruhigende Sterilität unserer Demokratie   (Link Welt-Artikel)

 

" Als nach der Nazidiktatur viele Politiker dem Volk noch maßlos misstrauten und sich gegen Basisdemokratie sorgsam abschotteten, sahen einige Mahner wie Karl Jaspers oder Herbert Wehner die folgerichtige Selbstbedienung kommen: Macht ohne Kontrolle korrumpiert nun einmal auch die Anständigsten. "

 

Bearbeitet von Kanne81
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Am 23.12.2019 um 22:58 schrieb FrankyL79:

Vielleicht könnte man verfassungsrechtlich wie folgt argumentieren: 

Der den Grundrechteingriff rechtfertigende legitime Zweck ist die gewollte Umsetzung der Richtlinie. Wenn nun in Form einer überschießenden Innentendenz über den Zweck der Richtlinie hinaus Grundrechte zur Verwirklichung desselben Zwecks eingeschränkt werden, ohne dass dies nötig gewesen wäre, so verstößt dies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz innewohnenden Übermaßverbot. Insofern wird dann die Schranke des Grundrechts zu eng gezogen und ist dabei vom Eingriffszweck nicht mehr gedeckt.

Ich habe eine alte und neue gelbe WBK. Diese Dokumente waren bei der Ausstellung nicht auf 10 Waffen beschränkt.

Habe aber rechtlich keine Ahnung.

 

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 11 Stunden schrieb howagga:

Ich habe mich nie wirklich mit unseren höchsten Gerichten befasst.

Als sie dann damals den Schwarzen Peter ins BverfG gepackt haben, war das für mich ein Aha-Moment, der alles weitere erübrigt hat...

Kannst mal bei Danisch die endlosen Blogartikel zu dem Thema lesen. Der ist auch mit einer Richterin (Achtung Wortspiel) hart ins Gericht gegangen ^_^

 

Was ich empfehlen kann ist: https://www.amazon.de/Europa-welches-Verfassung-europäischen-Demokratie/dp/3406688691

Ein Buch eines ehem. Verfassungsrichters. Nicht ganz leicht zu lesen, was aber daran liegt, dass es nicht wirklich ein Buch ist, sondern eine Aneinanderreihung vieler einzelner Veröffentlichungen. Daher wiederholt sich vieles. Jedenfalls ist dem Verfassungsgericht das Problem des nicht konstituierten Bundesstaates EU sehr gut bekannt. Nach der Lektüre versteht man die Zusammenhänge von Volk, Staat, Konstitution, Sourveränität, Verfassung usw. auch viel besser. Jedenfalls fantastilliardenmal besser, als es uns Qualitätsjournalisten je erklären würden, sonst würden sie nämlich nicht so einen unreflektierten Quatsch schreiben.

Allerdings machst du dir nach der Lektüre ganz andere Sorgen, als vorher. Hat was von roter Pille und blauer Pille :s2:

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

So geht es mir auch.

Das sind seit Jahren erteilte, bestandskräftige waffenrechtliche Erlaubnisse, die an keiner Stelle "gedeckelt" wurden. 

Könnte man denn einem Porschefahrer mit uraltem Führerschein irgendwann sagen, du darfst mit dem FS zwar den alten weiterfahren, aber in Zukunft nur noch ein weiters Auto mit max. 70 PS dazu kaufen? Zwei Porsche geht nicht.....?

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vor 18 Minuten schrieb grizzly45:

Könnte man denn 

Warum nicht? Nichts ist unmöglich!

 

Ich hab vor 35 Jahren mal nen LKW-Lappen gemacht, der war auch nicht begrenzt. Jetzt muss ich ihn alle 5 Jahre neu beantragen (gegen eine kleine Gebühr und ein paar Hunderter an Arztgutachten).

 

Ich hab mir vor 2 Jahren ne neue Ölheizung für 12 Mille einbauen lassen. Da hat man mir schon gesagt dass der Tankraum saniert werden muss, auch teuer.

Klar, mach ich doch alles.

Und in fünf Jahren kann ich das alles verschrotten und meine Bude mit nem Tauchsieder beheizen (natürlich mit Ökostrom).

 

Da freu ich mich doch über meinen Waffenraum (hat vor 10 Jahren auch 10 Mille gekostet), da kann ich dann CO2-Zertifikate drin lagern.

 

Ne Leute.

Rechtssicherheit, Bestandschutz, Eigentum, das sind alles Begriffe aus der Vor-Merkel-Ära.

Das zählt heute nichts mehr!

 

Das ganze ist kein juristisches Problem, es ist ein politisches Problem.

Und solange Schwachköpfe wählen dürfen wird sich da auch nichts mehr ändern.

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vor einer Stunde schrieb djjue1:

 

Und solange Schwachköpfe wählen dürfen wird sich da auch nichts mehr ändern.

Es müssen die, die da wählen dürfen, nicht unbedingt Schwachköpfe sein, nir weil sie Schwachköpfen, Verbrechern oder wahlweise beides wählen. Mäßige Bildung, jahrelange Berieselung mit entsprechender Propaganda und ein eingefahrenes Weltbild machen eine realistische Einschätzung der politischen Lage schwierig. Das zeigen die letzten Wahlen, bei denen offenkundig große Teile der Wählerschaft gegen ihre eigenen Interessen stimmten. So Leute gabs schon immer, aber nicht immer in so großer Zahl. Hier im Forum ist diese Klientel zwar auch präsent, wie dir sicher aufgefallen ist, aber zum Glück nicht überpräsent.

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Nochmal was zum On Topic für den Threadstarter:

 

Ich rate dazu, auch mal die EU Richtlinie in konsolidierter Form zu besorgen und zu lesen. Ich konnte nur Änderungstexte finden, aber die kann ja kein Mensch lesen.

 

Es gab mal die Diskussion, ob die Richtlinie tatsächlich regelmäßige Bedürfnisüberprüfungen verlangt und wenn ja, ob sie für alle Kategorien A - C gilt. Das sollte mal professionell überprüft werden. Es wurde damals behauptet, die regelmäßige Bedürfnisüberprüfungen gelten nur für Kat. A Waffen. Wirklich regelmäßige Überprüfungen beträfen nur die Zuverlässigkeit. Evtl. ergibt sich hier noch ein Ansatzpunkt.

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Weil einige Leser hier das vielleicht im Nachbarthread nicht mitkriegen, verlinke ich noch mal ein interessantes Post von Schwarzwälder hier zur Dokumentation:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/459879-neues-modell-volle-waffenrechte-behalten-für-8-std-kostenlosen-gemeindedienstmonat/?do=findComment&comment=2909994

 

Ob man sich den Schuh des 20(4) in der geplanten Verfassungsklage anzieht, muss natürlich wohl überlegt sein.

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Art.20.Abs.4 GG trage ich schon seit einigen Jahren in meinem to-do-Gepäck der nächsten Verfassungsbeschwerde gegen Waffenbesitzbeschränkungen mit mir herum. Die Crux daran ist: 

Die gesetzliche Anerkennung eines Rechts zum Widerstand hilft nur solange, wie kein Widerstand erforderlich ist. Ist der "Widerstandstandsfall" - nennen wir ihn mal so - eingetreten, dann sorgen die dann Mächtigen/Machthabenden, gegen die sich der Widerstand richtet, auf die eine oder/und andere Art dafür, daß man sich nicht auf dieses Recht berufen kann. Überdies braucht es im Widerstandsfall keine entsprechenden gesetzliche Grundlage: Hat man Erfolg, ist man ein Held (naja, unsere Rechtsordnung und Gesllschaft ausgenommen), hat man keinen Erfolg, wird man man Fleischerhaken aufgehängt (ändern sich irgendwann die Verhältnisse, wird man eben posthum zum Helden). Allerdings kann man sich im Widerstandsfall nicht unter Verweis auf diese Recht, dadurch legitimiert, die dann zur Widerstandsausübung erforderliche Hardware legal beschaffen.

Fazit: Das Widerstandsrecht nutzt - ebenso wie der 2.And. der Amis - nur VOR dem Widerstand etwas, weil er entsprechend ausgelegt dazu berechtigt, sich vor dem Widerstandsfalls die im Widerstandsfall erforderliche Hardware zu beschaffen und bereit zu halten (und schon ein weiteres Reizthema, jedenfalls in diesem Zusammenhang, nämlich bereithalten, bereit sein, sich vorbeiten, to prepare, be prepared, Prepper ...). Nur muß man auch bereit sein, diese offenkundige Folgerung zu ziehen. Da diese aber dazu führt, einer im Prinzip unbegrenzten Zahl von Bürgern unter allein der Voraussetzung der Zuverlässigkeit (da wird man nicht herumkommen, zum Schutz der Bevölkerung VOR dem Widerstandsfall) eine effektive Bewaffnung zuzugestehen - was bedeutet mindestens HA mit möglichst vielen, möglichst großen Mags und entsprechende Mun -, andererseits diese Logik, diese offensichtliche Konsequenz, nicht wegargumentiert werden kann (zumindest sehe ich kein Argument), ohne faktisch Art.20 Abs.4 GG auszuhebeln, zur Makulatur zu degradieren, gehe ich davon aus, daß eine entsprechende VB bzw. Argumentation mit Nichtbeachtung quittiert werden wird.

Ohne jede Ironie: Art.4 20 Abs.4 GG zwingt zum Anerkennen dieses Beweggrunds als Bedürfnis (letztlich ebenso das Recht auf Selbstverteidigung, aber da heißt es ja imme ebemso stereoptyp wie offensichtlich unwahr, daß die Polizei für den Schutz vor den Bösen sorge) Aber wo kämen wir denn da hin ... also ist das Ergebnis klar.

Jedenfalls diese kommende VB gegen die Magazinbeschränkung muß sich auch auf Art.20 Abs.4 GG stützen, denn was nutzt selbst ein HA im Widerstandsfall, wenn man die bis an die Zähne bewaffneten Schergen des bösen antidemokratischen Systems mit 10er Mags bekämpfen muß .... (nicht, daß man mit HA so riesig viel gegen VA ausrichten kann, daher ist auch die Begründung des Hess.Innenministers, die Polizei mit faktisch MR223 auszustatten, um mit den bösen Terroristen mit VA-AKs gleichziehen zu können (hoffentlich bin ich in einer solchen Situation zuhause und nicht vor Ort) so offenkundiger Schwachsinn, aber besser ein Päckle 30er Mags dabei als ein 10er Mag). Und natürlich auch die Bibelzitate aus meiner Sig., denn damals war das Schwert was heute die AK ist, so daß zur Religionsausübung eines bibeltreuen, gläubigen Crhists auch der Besitz einer AG, ersatzweise eines M16/4, HK416, G36 etc. zählt. Beides dürfte in vergleichbarer Weise erfolgversprechend sein ... 😞

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Der 20(4) dient überhaupt nicht dazu, sich auf den Widerstand vorzubereiten oder um ansonsten strafbare Handlungen zu ermöglichen.

 

Er dient dazu, daß im Falle der Notwendigkeit des Widerstands, und nach erfolgreichem Umsturz, wenn wieder ein Rechtsstaat errichtet wurde, die Helden nicht bestraft werden müssen. Stauffenberg wäre im Erfolgsfall nach dem Umsturz wegen Mordes vor Gericht, und nach der damals gültigen Rechtslage verurteilt worden. 20(4) soll nur das verhindern. Ansonsten hat er keine Bedeutung.

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