EkelAlfred 15342 Posted November 5 https://www.amian-recht.de/zur-aufbewahrung-von-waffentresorschluesseln/?fbclid=IwAR02-g4YlFXP6hCClGODPBsoU7nunDmnjYGMRbLOS1BssyPsJvOQWXGoEOs " ..... Das Verwaltungsgericht Köln hat nun mit Urteil vom 21.02.2019 (Az. 20 K 8077/17 = JE XXI/XVII Nr. 288) klargestellt, dass Schlüssel zu einem Waffentresor gerade nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den Anforderungen des Waffentresors entspricht. Es sei nicht fahrlässig im Sinne des Waffenrechts, wenn ein Waffentresorschlüssel so aufbewahrt wird, dass ein Dritter den Schlüssel nicht ohne weiteres findet und/oder in einem nicht ohne weiteres zu öffnenden Behältnis, z.B. in einer Geldkassette gelagert wird. ..." Hatten wir das schon? Das Urteil ist ja vom Februar. Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft. 7 1 Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 4058 Posted November 5 Ja hatten wir schon. Aber macht ja nix. Gut zu wissen. Share this post Link to post Share on other sites
Guest 897 Posted November 5 vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred: Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft. Nein, nicht umsonst, höchstens vergebens . Vielen Dank für den Link des Urteils! Share this post Link to post Share on other sites
karlyman 23201 Posted November 5 vor 17 Minuten schrieb EkelAlfred: Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft. Ach, so winzig wird er ja nicht sein, dass da nicht auch was anderes Sinnvolles reinpasst. Share this post Link to post Share on other sites
EkelAlfred 15342 Posted November 5 Ich lass die Schlüssel da trotzdem drin. Weil es praktisch ist. Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 734 Posted November 5 Und wo hast Du den Schlüssel für den Schlüsselschrank ? Share this post Link to post Share on other sites
ZaphodBeeblebrox 810 Posted November 5 Babuschka Babuschka... 1 Share this post Link to post Share on other sites
SC 2320 Posted November 5 vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter: Und wo hast Du den Schlüssel für den Schlüsselschrank ? Schon einmal etwas von äquivalente Optionen gehört / gelesen ? Share this post Link to post Share on other sites
EkelAlfred 15342 Posted November 5 vor 11 Minuten schrieb Sachbearbeiter: Und wo hast Du den Schlüssel für den Schlüsselschrank ? Im Kopf. Zahlenschloß. 1 Share this post Link to post Share on other sites
Sachbearbeiter 734 Posted November 5 Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe... Share this post Link to post Share on other sites
EkelAlfred 15342 Posted November 5 Ich sehe nur so alt aus, Cherie ..... 1 Share this post Link to post Share on other sites
bumm 1589 Posted November 5 vor 35 Minuten schrieb Sachbearbeiter: Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe... Willst Du, daß Deine Erben sich freuen am offenen Grab? Meine Erben sollen wenigstens was zum Heulen haben. 2 Share this post Link to post Share on other sites
gunvlog 132 Posted November 5 Das Urteil revidiert quasi die Anforderung des LKA Bayern 1 Share this post Link to post Share on other sites
SAPR 160 Posted November 5 Und das Testament bitte sicher verwahren, am besten im Tresor Share this post Link to post Share on other sites
EkelAlfred 15342 Posted November 5 Ich lasse mich damit begraben. Share this post Link to post Share on other sites
Valdez 11745 Posted November 5 vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter: Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe... Was denn für eins? Share this post Link to post Share on other sites
Mausebaer 10825 Posted November 5 Im Baumarkt einen guten Stahlbohrer zu kaufen. Ist halt gemein, wenn die Sippschaft auf ein Vermögen hofft und dann der zerstörte Sicherheitsschrank das wirklich Wertvolle war. Dein Mausebaer 2 Share this post Link to post Share on other sites
Waldsegler 49 Posted November 5 Das ist ja mal ein erfreuliches Urteil. Aber ist das nun wirklich für alle und überall so verbindlich, daß man da ganz "safe" ist? Die Frage ist: wie sieht das der für mich zuständige SB oder der kontrollierende Beamte? Ich habe schon vor Gericht erlebt, daß OLG-Urteile als "irrelevant für diesen Fall" vom Richter ignoriert wurden. Dann hat man erstmal den Ärger ... Daher werde auch ich erstmal alles im Nuller lassen... Share this post Link to post Share on other sites
Fussel_Dussel 718 Posted November 5 Thema gab es hier bereits. Share this post Link to post Share on other sites
callahan44er 4058 Posted November 5 vor einer Stunde schrieb Waldsegler: : wie sieht das der für mich zuständige SB oder der kontrollierende Beamte? Die geht beide nix an wo du deinen Schlüssel verwarst!!! Share this post Link to post Share on other sites
Thomas St. 611 Posted November 5 Da das Urteil von Februar schon im Juni diskutiert wurde, wird dieser Thread hier geschlossen. 1 Share this post Link to post Share on other sites