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IGNORED

Urteil zur Schlüsselaufbewahrung


EkelAlfred

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  https://www.amian-recht.de/zur-aufbewahrung-von-waffentresorschluesseln/?fbclid=IwAR02-g4YlFXP6hCClGODPBsoU7nunDmnjYGMRbLOS1BssyPsJvOQWXGoEOs

 

" ..... Das Verwaltungsgericht Köln hat nun mit Urteil vom 21.02.2019 (Az. 20 K 8077/17 = JE XXI/XVII Nr. 288) klargestellt, dass Schlüssel zu einem Waffentresor gerade nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den Anforderungen des Waffentresors entspricht. Es sei nicht fahrlässig im Sinne des Waffenrechts, wenn ein Waffentresorschlüssel so aufbewahrt wird, dass ein Dritter den Schlüssel nicht ohne weiteres findet und/oder in einem nicht ohne weiteres zu öffnenden Behältnis, z.B. in einer Geldkassette gelagert wird. ..."

 

Hatten wir das schon?

Das Urteil ist ja vom Februar.

 

Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft.

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vor 35 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe...

Willst Du, daß Deine Erben sich freuen am offenen Grab? Meine Erben sollen wenigstens was zum Heulen haben.

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Das ist ja mal ein erfreuliches Urteil.  Aber ist das nun wirklich für alle und überall so verbindlich, daß man da ganz "safe" ist?

Die Frage ist: wie sieht das der für mich zuständige SB oder der kontrollierende Beamte? Ich habe schon vor Gericht erlebt, daß OLG-Urteile als "irrelevant für diesen Fall" vom Richter ignoriert wurden. Dann hat man erstmal den Ärger ...

Daher werde auch ich erstmal alles im Nuller lassen...

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Gast
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