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IGNORED

Auswirkungen neues Waffengesetz / Erfahrungen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich denke, dass es genügendend Möglichkeiten gibt, AR-10 zu schiessen und sich diese Schiessen zu bestätigen.

 

Wie gesagt:

 

Kauft einen K31 und geht damit fünf Mal ans Feldschiessen und/oder OP und/oder sonstige Schiessen: erledigt.

 

Oder:

 

Kauft eine Glock 17, SIG P220, SIG P210 oder sonstige zugelassene Pistole (habt ihr sicher schon) und geht damit fünf Mal ans Feldschiessen und/oder OP und/oder sonstige Schiessen: erledigt.

 

Oder:

 

Lasst Euch die Schiessen mit der AR-10 vom offiziellen Schiesskellerpersonal bestätigen: erledigt.

 

Oder:

 

Werdet Mitglied in irgendeinem offiziellen Schweizer Schiessverein (für CHF 30.-) pro Jahr: erledigt.

 

Ganz ehrlich: mir wäre es zu doof, die Schiessen eintragen zu lassen, so wie man dies in Deutschland muss. Eine Vereinsmitgliedschaft löst diese Probleme auf elegante Art und Weise.....

 

Abgesehen davon müsst ihr die Bestätigungen (Schiessnachweis oder Vereinsmitgliedschaft) erst 5 Jahre nach Erteilung der ersten ABk einreichen.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Swisswaffen:

Noch besser: kauft Euch das AR-10 mit 10 Schuss Magazin. AR-10 und 10 Schuss sind eine nette Symbiose.....

30 können ein wenig lang sein, aber 20 oder 25 sind wirklich kein Problem. Wenn's ein 10-Schuß Magazin sein soll, dann kann die logische Schlußfolgerung nur sein, daß damit das Schießen mit .50 BMG gefördert werden soll.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

30 können ein wenig lang sein, aber 20 oder 25 sind wirklich kein Problem. Wenn's ein 10-Schuß Magazin sein soll, dann kann die logische Schlußfolgerung nur sein, daß damit das Schießen mit .50 BMG gefördert werden soll.

Aber 20er und 25er Magazine sind nur für die Leute kein Problem, welche den Schiessnachweis erbringen oder Mitglied in einem Schiessverein sein wollen. Für diejenigen, die das nicht mögen, gibts halt "nur" 10er Magazine.

 

Und wieder ist die Welt ein Stückchen sicherer *g*

Geschrieben
Am 5.12.2019 um 18:15 schrieb Swisswaffen:

Die Generalversammlung ist auch immer lustig und es gibt dort auf Kosten des Vereins eine warme Mahlzeit.

😂 “Hammer!“ Warme Mahlzeit! Tönt einfach huere proletarisch!

 

Ich war in unserer Stadt schon in der Gassenküche. Dort gibt es für 5 „Schtutz!“ eine „warme Mahlzeit!“ 👍

Geschrieben
Am 9.12.2019 um 14:00 schrieb Swisswaffen:

Es wäre auch Unsinn, denn man/frau kann mit ABk die entsprechenden Waffen problemlos kaufen. Noch. Warum sollte man dann Magazine mühsam kastrieren? Falls man zuviel Kapazität hat, gibt es 10 Schuss Magis.

Weil moderne Langwaffen, die auf 20er oder 30er Mags ausgelegt sind, eben genau kastriert aussehen mit 10er Mags. Und die Ästhetik ist bekanntlich das wichtigste bei der Waffe.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, nach langem Hin und Her die Antwort der FEDPOL.

Zitat

Als Schiessnachweis gelten auch Schiesstrainings. Diese können in einem Schiesskeller absolviert werden. Wie Sie richtig festhalten besteht kein Vereinszwang.

Wenn ich die Mail vom SIWAS Aargau jetzt nochmal lese, habe ich fast das Gefühl, dass sie meine Frage falsch verstanden haben oder falsch verstehen wollten.

 

Zumindest mein Stamm-Schiesskeller trägt die Termine bereits ein.

 

Frohes Schießen mit allem was Spaß macht!

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