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IGNORED

Auswirkungen neues Waffengesetz / Erfahrungen


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Geschrieben

Salut zusammen,

 

Heute habe ich den Protell Newsletter erhalten

 

Zitat
Geschätztes PROTELL-Mitglied
 
PROTELL hat seit der Abstimmung vom 19. Mai in Bezug auf die Umsetzung des neuen Waffengesetzes und seiner Verordnung durch die Kantone zahlreiche Erfahrungsberichte von Mitgliedern zusammengetragen. Im Gegensatz zu dem, was sowohl vom Bundesrat als auch von anderen Befürwortern der Gesetzesverschärfung wiederholt versprochen wurde, muss festgestellt werden, dass die überwiegende Mehrheit der Erfahrungen von einer Praxis zeugen, die nicht mit dem Gesetz und seinem Zweck übereinstimmen.

Die meisten mit uns geteilten Erfahrungen legen die Vermutung nahe, dass die Waffenbüros die Gelegenheit der Gesetzesverschärfung ergriffen haben, um eigene Bestimmungen zu erlassen. Während einige Kantone einen durchaus pragmatischen und unbürokratischen Weg einschlagen, haben die meisten von ihnen leider eine Intensivierung der Kontrollen, zusätzliche administrative Hürden oder andere neue «Regeln» eingeführt. Durch eine Anwendung mit unlogischen Auflagen und Anforderungen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, haben sich unsere Befürchtungen bewahrheitet – es besteht ein grosses Missbrauchspotential seitens der Behörden.

PROTELL wird die Erfahrungen von Mitgliedern und Händlern der Schweiz weiter zusammentragen, um einen möglichst vollständigen Überblick über dieses Unwesen zu erhalten.

Wir ergreifen folgende Massnahmen: In erster Linie die Verteidigung unserer Mitglieder, welche Opfer eines solchen Missbrauchs sind, mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung, in deren Genuss alle zahlenden Mitglieder kommen. Zudem werden wir uns mit den Polizeikorps und ihren Aufsichtsbehörden in Verbindung setzen, um die Rechte der Waffenbesitzenden zu verteidigen und auf den Zusagen zu beharren, die im Parlament während des Abstimmungskampfes gemacht wurden. PROTELL wird mit allen rechtlichen und politischen Mitteln kämpfen um sicherzustellen, dass das am 19. Mai angenommene Waffengesetz ohne exzessive Interpretationen umgesetzt wird.

Sie können auch dazu beitragen, indem Sie Ihre positiven oder negativen Erfahrungen mit dem Waffenbüro Ihres Kantons mit uns teilen. Zögern Sie nicht, sich an unseren Rechtsdienst zu wenden, der sämtliche Möglichkeiten zur Verteidigung Ihrer Rechte prüfen wird!
 

Freundliche Grüsse

Ihre PROTELL - Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht

 

Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht seit August?

 

Viele Grüsse,

Rick

Geschrieben

ja,

wir sind gesetzestreue und rechtschaffende Bürger und LWB und gelten in unseren eigenen Augen als allgemein doof, weil trotz Nachfragen unter den Bürgen, keiner von unserer Diskriminierung weiß! Und wenn wir nicht den Po hochbekommen, wird das auch immer so bleiben.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe die Sammlerbewilligung beantragt und erhalten.

 

Dafür wollten die:

-Grundriss/Skizze wo, wie die Waffen einbruchsicher gelagert werden

-Zertifikat/Nachweis über einbruchsicheren Tresore (wusste gar nicht, dass es einbruchsichere Tresore gibt...)

-Thema des Sammelgebietes (hab CH Ordonanz aufgeführt, so wie ein WO User empfohlen hatte) und erwähnt

 dass auch entsprechend Fachliteratur vorhanden ist.

-eine Liste meiner Waffen, welche unter diese Kategorie fallen

Hab dann geschrieben, dass die Waffen noch mit WES erworben wurden. Wurde nicht akzeptiert.

Also eine Liste erstellt inkl. Pistolen bei denen grosse Magazine verwendet werden können und unter 60cm sind...

Ferner die Auflage eine Liste sämtlicher Waffen zu führen, die jederzeit eingesehen werden kann, de facto eine Nachregistrierung durch die Hintertür

obwohl das Stimmvolk dies klar abgelehnt hat...

 

Bearbeitet von gungir
Geschrieben (bearbeitet)

Habe noch einen WES (vor dem 15. August gelöst und Kanton ZH) denn ich bald noch einlösen werde. Ich warte noch mit der Nachregistrierung, bis sich der Trubel darum hoffentlich etwas gelegt und klarer bzw. für uns LWB hoffentlich einfacher vonstatten geht. So eine Sammlerbewilligung werde ich wohl nicht (mehr) beantragen, weil ich zukünftig keine Waffen nach Kat A erwerben möchte bzw. will.

Bearbeitet von mühli
Wort korrigiert
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Speedmark:

ja,

wir sind gesetzestreue und rechtschaffende Bürger und LWB und gelten in unseren eigenen Augen als allgemein doof, weil trotz Nachfragen unter den Bürgen, keiner von unserer Diskriminierung weiß! Und wenn wir nicht den Po hochbekommen, wird das auch immer so bleiben.

ProTell ist aber Schweiz, oder?

 

Man sollte Pawlow nicht zu nahe kommen ...

 

mfg

Harry

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Speedmark:

ja Schweiz, weiß ich. Aber den Rest?

Was möchtest du denn genau wissen? Die bereits erworbenen Waffen müssen innert 3 Jahren nachgemeldet werden. In meinem Wohnortkanton Zürich kann man dies online machen bzw. Formular dazu ausdrucken und einsenden. Ich nehme an, du beziehst dich auf das Schreiben von Protell. Je nach Kanton werden wohl derzeit entspechende Ausnahmerbewilligungen/Sammlerbewilligungen weniger bzw. mehr restriktiv ausgelegt, der Föderalismus lässt grüssen!

Bearbeitet von mühli
Text geändert
Geschrieben

Ein paar Beispiele:

 

Der Kanton Freiburg hat ein Formular mit dem Briefkopf des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) publiziert, mit welchem zur SOFORTIGEN Nachregistrierung aller Waffen aufgerufen wird. Meiner Meinung nach illegal.

 

Der Kanton Zürich und der Kanton St. Gallen haben versucht, die Auskunft über die verzeichneten Waffen nur dann zu erteilen, wenn man vorab eine vollständige Liste der Waffen einsendet. Auch dafür gibt es meiner Meinung keinerlei rechtliche Grundlage. Wie ich weiss, darf das nun so nicht mehr praktiziert werden.

 

Von anderen Kantonen habe ich gehört, dass sie als nun neu registrierte Sammler die Auflage erhalten haben, eine Liste über ALLE Waffen zu führen und bereit zu halten. Im Gesetz steht aber nur, dass eine Liste der Waffen geführt werden muss, welche mit AB erworben wurden. Auch hier kann man streiten. Gut, eine Liste aller Waffen muss meiner Meinung nach jeder Sammler führen. Aber die Behörden haben da nichts zu suchen, rechtlich gesehen.

 

Ich selber warte nun auch mal ab, bis sich alles eingependelt hat. Dann werde ich die Auskunft anfragen, was alles registriert ist. Ich weiss, dass da ganz viel fehlen wird, weil die interkantonale Zusammenarbeit nicht richtig funktioniert hat. Schlussendlich werde ich dann eine Liste ALLER meiner Waffen einsenden. Ob die nun registriert werden müssen oder nicht, das ist mir egal. So kann mir niemand vorwerfen, ich hätte etwas falsch gemacht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

Der Kanton Freiburg hat ein Formular mit dem Briefkopf des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) publiziert, mit welchem zur SOFORTIGEN Nachregistrierung aller Waffen aufgerufen wird. Meiner Meinung nach illegal.

Joker hatte das in einem anderen Faden eingestellt, und ich war sicher, dass das ein Fake sein müsse, da das Fedpol selbst ja ein rechtlich korrektes Formular zur Verfügung stellt (das z.B. in BE übernommen wurde).

Aber tatsächlich: https://www.fr.ch/sites/default/files/2019-09/nachmeldung_von_meldepflichtigen_und_bewilligungspflichtigen_waffen.pdf

Die Polizei verstösst eklatant gegen geltendes Recht und fälscht dafür auch noch den Absender...

Geschrieben (bearbeitet)

Wie es Swisswaffen geschrieben hat kommen solche Illegalen Initiativen meist auf Befehl des entsprechenden Minister, die Behörde führt dann es einfach aus. In meiner Erfahrung sind die Verantwortlichen der Waffenbüros meistens keine anti-Waffen Leute und auch meistens absolut korrekt.

 

In FR hat das aber Tradition das mit den illegalen Mitteln eine politische anti-Waffen Agenda durch zu setzten (ZB man darf nicht mehr als einen Voll Automaten pro Jahr erwerben). Es bleibt aber jedem frei dagegen zu klagen wenn es ihn betrifft er wird auch gewinnen aber wird bis zum Bundesgericht gehen müssen, weil nie ein Kantonsgericht Recht gegen den eigenen Kanton spricht.

Das Blatt auf der Homepage sehe ich aber dafür gedacht so viel wie möglich einfach zu registrieren weil 90% der Leute Autoritäten Hörig sind und solches nicht in Frage stellen. Die 10% die nicht reagieren können denen egal sein, den das Ziel ist erreicht 90% aller Waffen zu erfassen zwecks spätere Konfiszierung bei kommenden Waffenrechts Verschärfungen.

 

Zur Geschichte von Gungir mit dem Sammlerstatus. Es ist so das in den Erläuterungen der Fedpol (ich habe es schon X mal geschrieben) die Auslegung des Sammler Status den Kantonen überlassen wird und weil es eine kann Bestimmung ist sie absolut freie Hand haben jeden Unsinn zu verlangen.

 

Hier kann ich nur jedem empfehlen der gerne mal VA sammeln will es heute an zu fangen, denn es wird wie die deutsche Seuche sich auch hier Breit machen, das man in ein paar Jahren nur ganz Enge Sammel gebiete kriegt und vorher darüber eine Dr Arbeit geschrieben haben muß. Insofern beantragen und breites Thema wie Militär und Polizei Waffen von WKI bis heute, die auf einem Kriegsschauplatz benutzt wurden zb.

 

Sonst zu melden bin ich mal wieder nicht gleich wie Swisswaffen. Gemeldet muss werden bis zum 14.08.2022, nicht einen Tag vorher  und nur die VA die zu HA verändert wurden und die verbotenen HA mit großen Magazinen, sonst nichts.

Es kann noch viel passieren bis 2022 und vorauseilender Gehorsam kann einen alle seine Waffen kosten. Niemand hindert einen daran die Magazine so zu entsorgen das sie nicht mehr gemeinsam mit der Waffe aufbewahrt werden (siehe Verordnung) und dann hat man klar Waffen die nicht verboten sind und nicht unter die Meldepflicht fallen. Es gibt auch als Sammler kein Gesetzes Text an dem die Behörde einen vor ein Gericht zerren kann wenn man nur die verbotenen Waffen listet .

 

Auf EU Ebene kommt die nächste Verschärfung in 3 Jahren dann weiss man was einem blüht und kann adequat darauf reagieren.

 

Was ich auch machen würde ist jetzt jedes Jahr in seinem Schiessbüchlein 2 Schiessen eintragen zu lassen, zb Feldschiessen und obligatorisches mit der Pistole und mit dem Stg, man weiss nie wann das einem nützlich sein wird.

 

Einfach vorausschauend sein und sich sagen wir werden die D nachmachen 1:1 mit dem Swiss finish nur 20 Jahre später. Und wer meint ich trage einen Aluhut, der sollte sich mal überlegen was er gesagt hätte vor 20 Jahren wenn ich ihm gesagt hätte sein Stg90 würde eine verbotenen Waffe.

 

Und noch ein Punkt, der Wert der Waffen wird kontinuierlich abnehmen, weil der Markt zusammenschrumpfen wird. Also sich auf eine volles Verlust Geschäft einstellen.

 

 

 

Wir müssen uns bewußt werden das wir so eine vernichtende Niederlage eingefahren (selbst Schuld)  haben bei dem Referendum. Das absolut keine Partei und Behörde  auch nur ein Fünkchen Rücksicht auf uns nehmen wird

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben (bearbeitet)

Am vorigen Beitrag von Joker gefällt mir fiel. Aber zum Folgenden habe ich eine Anmerkung:

vor 54 Minuten schrieb joker_ch:

Einfach vorausschauend sein und sich sagen wir werden die D nachmachen 1:1 mit dem Swiss finish nur 20 Jahre später. Und wer meint ich trage einen Aluhut, der sollte sich mal überlegen was er gesagt hätte vor 20 Jahren wenn ich ihm gesagt hätte sein Stg90 würde eine verbotenen Waffe.

Ihr habt direkte Demokratie und somit wohl weltweit die besten Möglichkeiten, Eure Freiheit zu erhalten.

 

Wenn es dann immer noch nicht klappt: Ein Volk bekommt die Regierung, die es verdient (gilt in jeder Demokratie, in einer direkten umso mehr).

 

Reisst Euch mal zusammen. Ich denke, das sind die Hauptmittel, die auch gegen Euch eingesetzt werden. Nicht in die Opferrolle verfallen.

 

PS:

Fairerweise muss ich sagen, dass die EU, über die der Mist auch zu Euch kommt, größer ist als die Schweiz. Es ist auch für Euch kein leichter Kampf. Aber Eure Chancen stehen gut, Ihr müsst nur was tun (weniger als wir in DE für einen gleich großen Eigenvorteil tun müssten).

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

Es kann noch viel passieren bis 2022 und vorauseilender Gehorsam kann einen alle seine Waffen kosten. Niemand hindert einen daran die Magazine so zu entsorgen das sie nicht mehr gemeinsam mit der Waffe aufbewahrt werden (siehe Verordnung) und dann hat man klar Waffen die nicht verboten sind und nicht unter die Meldepflicht fallen. Es gibt auch als Sammler kein Gesetzes Text an dem die Behörde einen vor ein Gericht zerren kann wenn man nur die verbotenen Waffen listet .

Was Du hier machst, ist Aufruf zu einer Straftat. Nämlich im Falle eines Einzugs der Waffen, was gemäss gerichtlicher Verfügung für alle Waffen gilt (nicht nur die registrierten), dazu auffordern, die (noch) nicht registrierten Waffen zu verstecken und nicht einziehen zu lassen.

 

Zudem bist Du mal wieder nicht konsequent: in einem Abschnitt das vorauseilende Gehorsam anprangern und im nächsten Abschnitt (Schiessen eintragen lassen) gleich selber praktizieren. Pfui.

 

Ich bin legal und ich bleibe legal. Da unterscheiden wir uns wohl.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb joker_ch:

 

 

Und noch ein Punkt, der Wert der Waffen wird kontinuierlich abnehmen, weil der Markt zusammenschrumpfen wird. Also sich auf eine volles Verlust Geschäft einstellen.

 

 

 

Wir müssen uns bewußt werden das wir so eine vernichtende Niederlage eingefahren (selbst Schuld)  haben bei dem Referendum. Das absolut keine Partei und Behörde  auch nur ein Fünkchen Rücksicht auf uns nehmen wird

D'accord sehe ich auch so. Solche Aktionen (siehe Bild unten) werden wohl zukünftig öfters vorkommen.

5ce503789cabe.png

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Swisswaffen:

Was Du hier machst, ist Aufruf zu einer Straftat. Nämlich im Falle eines Einzugs der Waffen, was gemäss gerichtlicher Verfügung für alle Waffen gilt (nicht nur die registrierten), dazu auffordern, die (noch) nicht registrierten Waffen zu verstecken und nicht einziehen zu lassen.

 

 

Entschuldigung aber ich sehe da keinerlei Aufforderung zu einer Straftat anhand jokers_ch Posting. Der Rest ist deine Interpretation bzw. Auslegung. Wäre mir nämlich neu, dass man jetzt auch noch Kat B Waffen nachregistrieren müsste. Mache ich persönlich erst, wenn es dazu eine offizielle Verordnung bzw. Gerichtsurteil gibt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb mühli:

Entschuldigung aber ich sehe da keinerlei Aufforderung zu einer Straftat anhand jokers_ch Posting. Der Rest ist deine Interpretation bzw. Auslegung. Wäre mir nämlich neu, dass man jetzt auch noch Kat B Waffen nachregistrieren müsste. Mache ich persönlich erst, wenn es dazu eine offizielle Verordnung bzw. Gerichtsurteil gibt.

 

Ich schon, nämlich hier:

Es kann noch viel passieren bis 2022 und vorauseilender Gehorsam kann einen alle seine Waffen kosten.

 

Und noch viel klarer hier:

Auf EU Ebene kommt die nächste Verschärfung in 3 Jahren dann weiss man was einem blüht und kann adequat darauf reagieren.

 

"Adäquat reagieren" sind die Stichwörter.

 

Also wenn ich meine Waffen nun registriere, dann weis die Behörde davon und ich kann nicht mehr adäquat reagieren, wenn in drei Jahren noch mehr Verschärfungen kommen sollen. In diesem Fall wäre "adäquat" im Sinne von Joker wohl ein Verkaufen ohne Bewilligung oder das Verstecken. Oder?

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben (bearbeitet)

Falls ich das falsch deute, würde ich gerne wissen, wie die adäquate(n) Reaktion(en) denn sonst noch aussehen könnte. Aber bitte nur Reaktionen, welche zutreffen, wenn die betreffenden Waffen nicht registriert sind.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Swisswaffen:

 

Ich schon, nämlich hier:

Es kann noch viel passieren bis 2022 und vorauseilender Gehorsam kann einen alle seine Waffen kosten.

 

Und noch viel klarer hier:

Auf EU Ebene kommt die nächste Verschärfung in 3 Jahren dann weiss man was einem blüht und kann adequat darauf reagieren.

 

"Adäquat reagieren" sind die Stichwörter.

 

 

Adäquat bzw. adéquat/e (joker_ch ist Romand) heisst in der französischen Sprache ins Deutsche übersetzt auch zweckmässig oder sachgemäss. Sehe weiterhin keinerlei Aufruf irgendeiner Straftat.

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