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Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen


Schwarzwälder

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Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen

Ein Stück aus dem Tollhaus droht noch vor Jahresende Realität zu werden

Bekanntlich war die dschihadistische Terroranschlagserie am 13. November 2015 in Paris Auslöser einer EU-Waffenrechtsverschärfung, die 2017 beschlossen und inzwischen von fast allen EU-Ländern umgesetzt wurde. Nur in Deutschland nahm man sich besonders viel Zeit, um das Waffenrecht so zu verändern, um solche Anschläge mit vollautomatischen Kalaschnikows aus ehemaligen Militärbeständen auf dem Balkan noch ein bisschen sicherer zu verhindern.

Massiver Trainingszwang für Sportschützen als Schutz vor Terror?

Das in den nächsten Wochen zu beschließende neue deutsche Waffengesetz hat offenbar ein paar innovative Lösungen gegen solche Terrorangriffe gefunden:

Am einschneidendsten dürften die künftig staatlich vorgeschriebenen Zwangstrainings für Sportschützen sein. Am vergangenen Freitag, dem 17.10.2019 wurde diese den Vertretern deutscher Sportschützenverbände im Innenministerium erläutert: 18 mal müsse ein Sportschütze in Zukunft jährlich mit jeder Waffe, die er besitzt, trainieren. Wie das Training genau auszusehen hat, wird noch ausgearbeitet. Klar ist: „5 Schuss Probe“ werden nicht ausreichen. Mindestvorgaben in 2 Verbänden (BdMP und DSB Berlin-Brandenburg) fordern 15 Schuss pro Training, in Rechtskommentaren werden aber teils auch 4 Stunden je Trainingseinheit gefordert – was entsprechend in weitaus höheren Schusszahlen resultiert.

1 Million Schützen in Deutschland sollen jährlich 1,5 Milliarden Schuss als Mindesttraining abgeben

Hinter diesen unscheinbaren Zahlen steckt aber Gewaltiges:

Bei derzeit im nationalen Waffenregister vorhandenen 1 Mio Legalwaffenbesitzern (größte Gruppe: Sportschützen – fairerweise muss gesagt werden: vorerst sind nur die betroffen), die 5,5 Mio. „scharfe“ Waffen besitzen, kämen da schon mal 1,485 Milliarden Schuss jährlich vom CSU-Innenministerium ausgeheckten Mindestvorgaben zusammen!

15.000 Tonnen Blei und 8 Millionen CO² ?

Bei im Schnitt 10 Gramm Blei /Schuss würden jährlich 15.000 Tonnen Blei verfeuert werden.

Bei im Schnitt 5,5 Waffen/Schütze kämen rund 100 vom Innenminister verordnete Zwangstrainings jährlich zusammen. Statt Kleinpackungen mit 50 Schuss zu kaufen, mutieren die Schützen künftig zu Großabnehmern mit oft mehreren tausend Schuss Verbrauch/Jahr.

Munitionsverbrauch: mehrere hundert Millionen EUR jährlich als Vorgabe für Sportschützen

Die Waffen- und Munitionshersteller wird es freuen: diese Gesetzesvorschrift sorgt künftig für massenhaft Umsatz bei der Rüstungsindustrie: bei Kosten von 6 Cent bis mehreren Euro pro Schuss  (je nach Kaliber) sind da mehrere hundert Millionen Euro Umsatz jährlich drin.

5 Milliarden Fahrtkilometer ?

Auch an die Autohersteller und Energiekonzerne wird gedacht: Wenn der Innenminister die 1 Mio. Legalwaffenbesitzer mit im Schnitt 5,5 Waffen im Endeffekt etwa 100 mal im Jahr auf den Schützenstand jagt, fallen bei im Schnitt 25 km Entfernung zum Schützenstand gleich noch 5 Milliarden Fahrtkilometer an. Weniger schön: etwa 8 Mio. Tonnen CO2 bekommt die Umwelt bei diesen Gesetzesvorgaben mit ab.

 

Bindet Polizei/Behörden und Verbände: Jährliche Trainingsbescheinigungen für 5,5 Millionen scharfe Waffen?

Auch die hierzu künftig vorgeschriebene Bürokratie bindet enorme Kräfte: Jährliche Bescheinigungen für jede einzelne der Millionen Sportschützenwaffen in D, genaue Kontrolle der Schussabgaben je Waffe/Kaliber und Trainingszeiten – all dies fein säuberlich von Schützenvereinen und Verbänden protokolliert und von Behördenmitarbeitern alljährlich kontrolliert: Hier wird im Kampf gegen den Terror ein Bürokratiemonster aufgefahren, das weltweit einmalig ist. Die Zeiten, in denen sich Polizeibeamte künftig der Kontrolle von Trainingsumfängen der Sportschützen widmen müssen, fehlen bei der Verfolgung von Straftaten und Terroristen.

Europaweit einzigartige Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie: Bürokratiemonster und exzessive Trainingsvorgaben für Sportschützen als Lösung im Kampf gegen den Terror?

Versprochen wurde stets eine punktgenaue „1:1-Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Waffenrecht. Geliefert wurde eine weit über die EU-Vorgaben hinaus gehende Verschärfung mit EU-weit einzigartigen Bürokratieexzessen, wobei der Innenminister Seehofer auch bei der gestrigen Anhörung im Deutschen Bundestag nicht erklären konnte, wie solch exzessive Trainingsvorgaben im Waffengesetz Terroranschläge verhindern sollen.

Wann + wie oft Training mit welcher Waffe und wieviel Schuss: Autonomie des Sports ade?

Selbst die verfassungsrechtlich eigentlich gebotene Autonomie des Sports ist bei solch überbordenden Trainingsvorgaben nicht mehr gewährleistet.

Interessen konservativer Schützenkreise als Opfergabe der CSU an die Grünen verscherbelt?

Über die Hintergründe kann man nur Vermutungen anstellen: Hat der CSU-Vize Weber unlängst die Grünen zum strategischen Partner erklärt, so hat der CSU-Innenminister Seehofer die Grünen mit seinem Schwenk beim Thema Asyl vom Hardliner zum Seenotretter umgarnt. Und jetzt werden eben Schützenvereine und Legalwaffenbesitzer den Grünen als Opfergabe angereicht – denn die GRÜNEN haben just diese Gruppe seit Jahren im Visier und überziehen den Bundestag in schöner Regelmäßigkeit mit üppigen Verbotsanträgen. Ob diese neue „Opfergabe“ den Grünen gefallen wird, bleibt abzuwarten, denn „grün“ im Sinne von umweltfreundlich ist sie wie oben dargestellt ja gerade nicht.

Sicher ist hingegen, dass die neue Waffengesetzgebung, sobald sie in allen Auswirkungen publik wird, die eher konservativen Schützenvereinskreise, eine millionenstarke Wählergruppe rund um Deutschlands Legalwaffenbesitzer und deren Familien, weg von der CSU und CDU treiben wird – hin zu AfD, FDP und Freien Wählern, die inzwischen allesamt weitaus mehr Verständnis für die Belange der Sportschützen aufzubringen scheinen als die CSU und deren Koalitionspartner CDU und SPD.

Massive Eingriffe ins Waffenrecht sollen schnell und geräuschlos durch den Bundestag – und nachher war einfach Brüssel schuld!

Aber eben deshalb soll das neue Waffenrecht möglichst geräuschlos und schnell über die Bühne gehen. Eine detaillierte Diskussion des Bedürfniserhalts mittels den o.g. drastischen Trainingsvorgaben möchte das CSU-geführte Innenministerium unterbinden. Und später kann man ja immer noch sagen: „Brüssel war schuld.“ Ob dieser Dummenfang gelingt?

Neues deutsches Waffenrecht 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen.pdf

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@Schwarzwälder

Der Gedanke kam mir auch schon. Der Gesetzgeber zwingt, wenn es so kommt wie offenbar beabsichtigt, die LWB mit Sportschützen-Bedürfnis zu einem irrwitzigen Aufwand an Munition, Treibladung, Geschossen, Fahrt-Kilometern, um noch irgendwie ihr Bedürfnis zu retten. "Hobby nebenbei" geht, wenn man auch nur einige "Eisen" besitzt, dann nicht mehr. Der Sportschütze wird in "Intensiv-Aktivitäten" getrieben. 

 

Das macht, auch gesamtgesellschaftlich und bis hinein in die ökologische Fragestellung, keinen Sinn. 

 

Es sei denn, man erkennt als Sinn den, durch diesen scharf erhöhten Aufwand den Waffenbestand drastisch zu senken und künftigen Schützen den Einstieg so schwer wie möglich zu machen. Kurz gesagt: Austrocknung des LWB in Deutschland.

 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Von wem ist das Teil? Sehr gut geschrieben. Das sollte so Publik gemacht werden.

Ich finde den Beitrag auch interessant.

Doch einer Veröffentlichung könnte meiner Meinung nach auch kontraproduktiv sein.

 

Dann würden wir Sportschützen in einer breiteren Masse der (latent ablehnenden Mehrheit) ZUSÄTZLICH als Umweltverschmutzer ersten Ranges gelten. Um so eher wird man Blei aus dem Schießsport ausschließen wollen. Vielleicht ist dann ist Schluss mit bezahlbarer Mun.

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vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

15.000 Tonnen Blei und 8 Millionen CO² ?

Bei im Schnitt 10 Gramm Blei /Schuss würden jährlich 15.000 Tonnen Blei verfeuert werden.

Bei im Schnitt 5,5 Waffen/Schütze kämen rund 100 vom Innenminister verordnete Zwangstrainings jährlich zusammen. Statt Kleinpackungen mit 50 Schuss zu kaufen, mutieren die Schützen künftig zu Großabnehmern mit oft mehreren tausend Schuss Verbrauch/Jahr.

Genau die Argumentation, die wir brauchen. Ggf. ist da die Verbieterfraktion noch nicht von selber draufgekommen...

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Wie viele Schießstände (nicht behördlich) wurden denn in den letzten Jahren genehmigt und eröffnet? Und wie viele über die Schiene "Umwelt", egal ob Lärm, Gestank oder Blei im Geschoßfang und/oder Boden platt gemacht oder in ihrer Nutzung kastriert? Eine Zange die von 2 Seiten kneift wirkt halt besser. Und ich sehe 3 - 4 Backen an der Zange. Läuft.

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

@Schwarzwälder

 

Es sei denn, man erkennt als Sinn den, durch diesen scharf erhöhten Aufwand den Waffenbestand drastisch zu senken und künftigen Schützen den Einstieg so schwer wie möglich zu machen. Kurz gesagt: Austrocknung des LWB in Deutschland.

 

Aluhut

Die Austrocknung ist gewollt, damit vermieden werden kann, dass SpoSchü Schlumpf seine Freunde mit gemeingefährlichen Waffen ausstatten kann, wenn sie selbst nur Mistgabeln und Fackeln hätten. "Die da oben" haben Schiss. Dazu passt auch der geplante Burggraben um den Reichstag.

/Aluhut

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vor 38 Minuten schrieb German:

Genau die Argumentation, die wir brauchen. Ggf. ist da die Verbieterfraktion noch nicht von selber draufgekommen...

Die Verbieterfraktion ist da schon lange dran. Umweltauflagen sind nix Neues. 

Neu ist, dass jetzt auf Geheiß des BMI oft sinnlos viel mehr geballert werden muß - eigentlich pervers das Ganze... 

Und vielleicht bekommen wir diese extremen Trainingsauflagen so noch gekippt, weil es einfach peinlich für Politiker wäre, sowas zuzustimmen. 

Aber Du kannst den Umweltpart gerne weglassen, der Rest ist immer noch haarsträubend genug und sorgt ggf. noch für ein Umdenken in der Politik. 

 

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2 hours ago, karlyman said:

@Schwarzwälder

Der Gedanke kam mir auch schon. Der Gesetzgeber zwingt, wenn es so kommt wie offenbar beabsichtigt, die LWB mit Sportschützen-Bedürfnis zu einem irrwitzigen Aufwand an Munition, Treibladung, Geschossen, Fahrt-Kilometern, um noch irgendwie ihr Bedürfnis zu retten. "Hobby nebenbei" geht, wenn man auch nur einige "Eisen" besitzt, dann nicht mehr. Der Sportschütze wird in "Intensiv-Aktivitäten" getrieben. 

 

Das macht, auch gesamtgesellschaftlich und bis hinein in die ökologische Fragestellung, keinen Sinn. 

 

Es sei denn, man erkennt als Sinn den, durch diesen scharf erhöhten Aufwand den Waffenbestand drastisch zu senken und künftigen Schützen den Einstieg so schwer wie möglich zu machen. Kurz gesagt: Austrocknung des LWB in Deutschland.

 

Und das ganze gut Verknüpft mit Mehreinnahmen mindestens durch die MwSt. aus diesem ganzen Aufwand.

Alle daraus resultierenden Kosten werden ganz sicher auf die Hobbysportler umgelegt. Jede zusätzliche Unterschrift, jeder Verwaltungsakt wird etwas kosten.

Man möchte ja nicht auf die daraus resultierenden Einnahmen verzichten!

Wäre gut möglich, das die Schützen, die nicht das Handtuch werfen, hier als finanzieller Kompensator des Haushaltes verplant wurden um hier Einnahmeneutralität abzusichern. Aber wer weiß, viel. steht dann sogar ein + davor.

 

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vor 30 Minuten schrieb erstezw:

Ruf erst mal den Meyer an und erinnere ihn an den Versprechen.

Ruf doch du mal den Seehofer an.

 

Der hat nämlich gestern im BT auf Anfrage der AfD wie folgt geantwortet:

 

"weil ich sage, wer 10 Jahre in einem Schützenverein ist, bei dem gehe ich davon aus dass man [...] nicht mehr eine Bedürfnisprüfung durchführen muss. Wenn Sie in dem Gesetz was anderes finden, sagen Sie es mir bitte"

 

Das ist eine Aussage, auf die man aufbauen kann - und die so im Wortlaut kommen muss. 

 

Er hat bereits im März dem BSSB versprochen "nach 10 Jahren muss Schluss sein".

 

Das wiegt für mich momentan, wo das Gesetz noch in der Mache ist, höher als das Geschwurbel von Ministerialbeamten (die in Eigeninitiative politisch überaktiv sind) und dem Bundesrat.

 

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vor 15 Minuten schrieb Katechont:

Das ist eine Aussage, auf die man aufbauen kann - und die so im Wortlaut kommen muss. 

 

Sorry, Herr Seehofer ist in meinen Augen total unglaubwürdig.

 

Macht immer große Ansagen ohne das darauf Fakten geschaffen werden.

In unserem Fall bedeutet das er uns belügt, und das Gesetzt wird entsprechend verschärft....

 

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vor 5 Stunden schrieb erstezw:

Hast du schon mit dem Meyer über seine Rede beim Schützentag gesprochen?

Welche Rede? Da kann sich der Herr Mayer bistimmt gar nicht mehr dran erinnern daß er überhaupt auf diesem Schützentage war

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vor 28 Minuten schrieb Katechont:

.....Seehofer.....Der hat nämlich gestern im BT auf Anfrage der AfD wie folgt geantwortet:

"weil ich sage, wer 10 Jahre in einem Schützenverein ist, bei dem gehe ich davon aus dass man [...] nicht mehr eine Bedürfnisprüfung durchführen muss. Wenn Sie in dem Gesetz was anderes finden, sagen Sie es mir bitte"

 

Das ist eine Aussage, auf die man aufbauen kann - und die so im Wortlaut kommen muss.

 

Ja.

 

Dennoch bleibt die Problematik bezüglich von allem an schießsportlich besessenem Waffenbestand, was "jünger" als 10 Jahre ist.

 

Wer in den letzten 10 Jahren z.B. eine WBK Gelb "voll" gemacht hat, z.B. mit zwei Perkussionsrevolvern und 6 Ordonnanzrepetiern (wahrhaft nicht so ungewöhnlich).... Von dem würde dann, soweit bislang bekannt, erwartet, dass er fast 100 Schieß-/Übungstermine pro Jahr "absolviert".... Das ist nicht zu schaffen. Und, ich betone es nochmals, es war auch nie Erlaubnisvoraussetzung für die WBK Gelb.

 

Es nützt wirklich nichts, sich mit der "Altschützenregelung" von 10 J. ab Erwerb zu "trösten"...

Erstens wegen den häufigen Fällen wie dem obigen, und zweitens, weil  uns sonst der Nachwuchs regelrecht wegbricht.

 

Auch dieser Unsinn muss also aus der Welt, bzw. es muss klargestellt sein, dass das "regelmäßige Üben" mit jeder Waffe eben nicht formal 12/18 im Jahr bedeutet, sondern nur eine gewisse Regelmäßigkeit beinhaltet.

 

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Auf unserem Stand trainiert regelmässig eine Security Firma mit ihren Mitarbeitern:

EINMAL pro Quartal mit jeweils 5 Schuß!

Diese Leute bewachen eine Bundeswehrkaserne und laufen dort mit schussbereiten Kurzwaffen herum!

 

Da müsst ihr doch verstehen, dass wir wenigsten gut trainierte und ausgebildete Sportschützen in diesem Land brauchen!

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Es ist nicht nur die andauernde Bedürfnisprüfung anhand des absolvierten Trainings, es droht auch ein Verbot von Magazinen mit mehr als 10 Schuss für Langwaffen und mehr als 20 Schuss für Kurzwaffen.

Hierzu die News des BDS :

 

Ich kann nur jedem empfehlen diese Petition zu unterstützen:

 

https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

 

Zitat

 

An alle Mitglieder des BDS

Liebe Mitglieder,

am vergangenen Freitag, den 18.Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz. Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:

Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen. Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!

Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal.

Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe.

Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu „verbotenen Gegenständen“. Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.

Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt.

Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind. Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI-Entwurf ignoriert.

Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.

Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.

In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch folgen.

Bitte unbedingt beachten:
Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.

Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU).

Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts!

Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.

Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,

  • 1.    den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,
  • 2.    viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,
  • 3.    vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,
  • 4.    die Schießsportverbände zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und
  • 5.    diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.


Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet.

Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch wenn es momentan so aussieht.

Friedrich Gepperth

BDS Präsident




Anhang – Kontakte:

Herrn Bundesminister
Horst Seehofer   
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Herrn Dr.
Markus Söder
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München

Herrn Staatsminister
Joachim Herrmann
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München

Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, erreichbar jeweils mit dem Namen und dem Zusatz „MdB“ unter

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Vorsitzende: Andrea Lindholz (CDU)
Stellv. Vorsitzender: Jochen Haug (AfD)

CDU/CSU: Armin Schuster (Obmann), Philipp Amthor, Christoph Bernstiel, Michael Brand, Marc Henrichmann, Hans-Jürgen Irmer, Michael Kuffer, Mathias Middelberg, Axel Müller, Petra Nicolaisen, Josef Oster, Detlef Seif, Alexander Throm, Christoph de Vries, Marian Wendt
SPD: Burkhard Lischka (Obmann), Lars Castellucci, Saskia Esken, Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Elisabeth Kaiser, Helge Lindh, Susanne Mittag, Mahmut Özdemir
AfD: Gottfried Curio (Obmann), Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Christian Wirth,
FDP: Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg
Linksfraktion: André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner
Bündnis 90/Die Grünen: Luise Amtsberg, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Filiz Polat
Fraktionslos: Frauke Petry

 

 

 

 

Bearbeitet von knight
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