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IGNORED

Langwaffenmagazine über 10 Schuss...


schopy

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Hallo von der Nordsee!

 

Ich habe gerade bei EGun Magazine für eine Thompson verkauft...entgegen meines Ausschlusses von internationalem Versand, hat sich nun doch jemand aus Österreich den Zuschlag gesichert...

 

Nun meine ich, dass diese verkaxxte FWR-Richtlinie bei Euch schon umgesetzt sei, sprich: Der Neuerwerb von 30er Magazinen in .45Auto ist aktuell verboten.

 

Oder tritt das erst noch in Kraft? Bei Google habe ich grad mal nix mit Datum des Inkrafttretens gefunden.

 

Im Grunde ist die Auktion für die Füße, aber eventuell können der Käufer und ich ja doch noch einen zufriedenstellenden Abschluss finden.

 

mfg

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  • 4 Wochen später...
vor 7 Stunden schrieb lopo:

Warum?

Weil laut diesem Entwurf alle Waffen deren Patronen Kapazität technisch nicht auf 10 Patronen begrenzt werden können, nicht mehr erlaubt sind und somit "laut Text des Entwufes" verboten werden sollen. 

Alle Unterhebler im Kal. 357 Mag. wären dann evtl. auch betroffen. 

Bearbeitet von U.Gaukel
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vor 5 Minuten schrieb lopo:

Am besten den Entwurf nochmal genau lesen

In der Mitteilung die ich vor ein paar Tagen gelesen habe stand das genau so drin. Mehr schreibe ich jetzt nicht mehr dazu, hab keine Lust auf Pingpong Post's. 

Und, ja, mir ist klar das es bis jetzt nur ein Entwurf ist. 

Bearbeitet von U.Gaukel
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vor 31 Minuten schrieb U.Gaukel:

Weil laut diesem Entwurf alle Waffen deren Patronen Kapazität technisch nicht auf 10 Patronen begrenzt werden können, nicht mehr erlaubt sind und somit "laut Text des Entwufes" verboten werden sollen. 

Alle Unterhebler im Kal. 357 Mag. wären dann evtl. auch betroffen. 

 

Die aktuelle Wasserstandsmeldung (Entwurf vom 09.10.2019) sieht je nach Ladekapazität aber 'nur' ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen (mit Zentralfeuerzündung) vor,

insofern wären Unterhebler und Co. nicht betroffen.

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vor 20 Stunden schrieb Katechont:

 

Die aktuelle Wasserstandsmeldung (Entwurf vom 09.10.2019) sieht je nach Ladekapazität aber 'nur' ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen (mit Zentralfeuerzündung) vor,

insofern wären Unterhebler und Co. nicht betroffen.

......sowie KK halbautom. Aber Recht hat er eure Kinderkacke mit dem ich weiß was, du aber nicht. Ich habe gelesen, nu tu  du es auch! Warum klärt man nicht einfach auf. Dafür ist das Forum hier da!

Bearbeitet von callahan44er
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