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IGNORED

Schreckschuss-Gewehr führen


Achilleus123

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Community 

 

Heute hatte ich mich mit einer anderen Person unterhalten. Und er will ein Schreckschuss-Gewehr STG 44 GSG (mit PTB-Zeichen) und einem KWS in der Öffentlichkeit führen. Auch wenn man SRS-Waffen mit einem KWS führen darf, so glaube ich das man mit so einem Gewehr STG 44, MP5, MP40 nicht im Anschlag oder geschultert öffentlich tragen darf. Trotz KWS.  Er ist jedenfalls der Meinung  mit dem KWS kann er so ein Gewehr wie oben beschrieben in der  Öffentlichkeit führen. Wie seht ihr das?

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Wenn du ihn nicht magst, lass ihn doch machen und steh mit Popcorn daneben, wenn das SEK ihm das Knie ins Kreuz drückt. Wenn du ihn magst, fragst du ihn mal, ob er das jemals irgendwo in der deutschen Öffentlichkeit gesehen hat. Man darf auch schöne Messer legal führen, aber wenn du dich damit sichtbar in die Öffentlichkeit begibst, wirst du entsprechend Panik auslösen. Und auch hier - abseits einiger Cutter-Messer an Bauarbeitern sieht man so was nicht wirklich oft und das hat gute Gründe. Ein wichtiger davon ist gesunder Menschenverstand.

Bearbeitet von tumbleweed
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ich spring mal mit.......

 

 

Mit dem KWS darf er das prinzipiell schon, sofern er keine Beschränkung auf "nur verdeckt führen" hat.

Ob es sinnvoll ist heutzutage ....im Sinne von PC....... und der allgemeinen Waffenhysterie..... man wird es ihm bestimmt zeitnah verständlich machen.

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Das Führen unterliegt außerdem folgenden Einschränkungen:

  • Die Waffe muss bei einer entsprechenden Auflage im kleinen Waffenschein verdeckt geführt werden. Sie darf daher beispielsweise nicht aus der Kleidung herausragen, was im Sommer problematisch sein kann.
  • Es ist außerdem verboten, die Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen zu führen. Das betrifft nicht nur Demonstrationen. Verboten ist es auch, die Waffen bei Veranstaltungen wie im Kino, im Theater, in der Disko, auf Festen, Märkten oder bei Karnevalsveranstaltungen zu tragen.
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vor 1 Minute schrieb Ch. aus S.:

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch eine gute Idee.

 

 

Moment, zitiere ich da grade unabsichtlich aus der Bibel?

So sehe ich das auch. Aber das ist ja dann nicht mein Problem wenn er durch die Stadt mit so einem Ding läuft. Am besten noch mit dem Ding durchs Bankenviertel von Frankfurt oder dem Regierungsviertel in Berlin. Da kommt sicher Freude auf. 

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Gerade eben schrieb EkelAlfred:

Ich hab keine Einschränkung im KWS.

Ich auch nicht. Aber da das Waffengesetz nicht nur dem Bund unterliegt sondern auch den Ländern und Kommunen, kann die ein oder andere Behörde das auf der Rückseite eintragen, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.

 

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vor 12 Minuten schrieb OsiLu:

...und wenn das nicht drinsteht, ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses. Eine explizite andere Regelung gibt es nicht.

Du meinst sicherlich §118 OWIG Belästigung der Allgemeinheit. Denn Erregung öffentlichen Ärgernisses ist §183 stgb und stellt eine sexuelle (exhibitionistische Handlungen) dar. ^^ aber ich weiß was du meintest.

Bearbeitet von Achilleus123
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vor 1 Minute schrieb Achilleus123:

Du meinst sicherlich §118 OWIG Belästigung der Allgemeinheit. Denn Erregung öffentlichen Ärgernisses ist §183 stgb und stellt eine sexuelle (exhibitionistische Handlungen) dar. ^^ aber ich weiß was du meintest.

Früher nannte man es Grober Unfug. Was hier sicherlich gegeben ist.

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