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IGNORED

Training nach Waffenrecht


Michael_He

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Und man unterminiert durch Vorlage auf der Behörde die Verbände.
Deshalb hat der Verband (seitens Bundesvorstand) vom SW davon auch dringend abgeraten und den waffenrechtlich korrekten Weg angemahnt.
 

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Moin,

 

na ja, da sind die Schützen zum Teil auch selber schuld....

Bei uns mehrt sich die Fraktion derer die in der persönlichen Kladde nicht nur Termin und Waffenart, sondern auch Schußzahl, Waffenanzahl, Ergebnisse, Munitionsart und wahrscheinlich auch noch das persönliche Empfinden eintragen.

Das wird dann mit der Bitte um Stempel und Unterschrift zum Schiessleiter getragen. Auf die Frage nach dem Warum kommt dann nur ein: damit ich was nachweisen kann.....Ich habe mir da schon ein Bein abargumentiert das das 

Blödsinn ist und nur dazu führt das irgendwann ein SB auf die Idee kommt: "Ah, das ist ja ne gute Idee, das machen wir jetzt mal verpflichtend!" ob das das Waffengesetz hergibt oder nicht - egal.....

Das Ding ist doch eh nix wert, wenn man es führt, dann so wenig Infos wie möglich eintragen! Datum, Waffenart und Schießstand - feddich.

 

Ciao

 

Weissblau

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ICH trage mir in ein Bundeswehrschiessbuch , danke an die aktiven Kameraden, das Datum, die Kaliber und den Ort ein. Das unterschreibt mir niemand. Die Daten die ich im eigenen Verein geschossen habe lasse ich mir da Stempeln, auf fremden Ständen frage ich nach einem Stempel. Haben die keinen da steht da nur der Ort. In dem Schiessbuch trage ich mir hinten auch meine Wettkämpfe ein. Alle meine Eintragungen wären über die Standkladde unseres Vereines Nachprüfbar, alle Wettkämpfe über Starterlisten, Rundenkämpfe über die Berichte. Meine Waffen über Grundkontingent würden mir bisher ohne Probleme vom Verband bescheinigt. Mein Vorsitzender bestätigt mir gerne das ich Regelmäßig am Training Teilnehme, weil er mich jede Woche auf dem Stand sieht, meist mehrfach. Dem Amt reichten bisher die Befürwortungen des Verbandes aus. Das Schiessbuch führe ich FÜR MICH. Sollte es im Fall der Fälle mal jemand sehen wollen der mir die WBK`s wegnehmen will/kann und der mehr sehen will als vom Verein ausgestellt, dann habe ich einen Nachweis. In der Regel reichen meine Wettkämpfe im Jahr für 12/18 zu belegen, allerdings nicht mit jeder Waffe . Das dazu auch Trainiert werden muss wird wohl keiner in Abrede stellen.

 

Und 4 Stunden pro Trainingseinheit scheitert schon bei sicher 80 % der Schiesstände, weil die gar keine 4 Stunden Schiesszeit am Stück anbieten. Viele Vereine mieten sich 2 Stundenweise irgendwo ein.......

Und bei uns könnten dann pro Schiesszeit nur 5 Schützen schiessen, wir haben nur 5 Stände. Das ist so Weltfremd, diese Forderung kann nur ein Grüner erheben, der noch nie eine Großkaliberwaffe abgefeuert hat. Ein Monat hat rund 720 Stunden. Wir haben nicht ganz 400 Mitglieder, schätze mal 200 mit WBK. 200 Mitglieder mal 4 Stunden sind schon 800 Stunden.Selbst rund um die Uhr schiessen, was wir laut Standabnahme übrigens dürften, würde nicht reichen.

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vor 1 Minute schrieb Fyodor:

 Unser Verein hat keinen eigenen Schießstand, und wir trainieren je nach Disziplin auf fünf verschiedenen Schießständen.

Und ihr habt da jeweils 4 Stunden Schiesszeit am Stück gebucht? Auf jedem Stand? Sicher nicht und das meinte ich damit das 4 Stunden je Einheit gar nicht möglich sind. Selbst in einem Verein mit eigenem Stand wie bei uns.

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Ich brauche zum Schießstand leider eine knappe Stunde. Auf- und Abbau sind im 270°-Sandkugelfang von Philippsburg auch etwas aufwändiger, wenn dynamisch trainieren möchte. Und zumindest in P'Burg gehört es eben auch dazu, daß man nach dem schießen keine Hülsen oder Schrotbecher liegen läßt. Für Auf- und Abbau sowie Reinigung nehme ich mir immer ca. eine Stunde Zeit. Dann habe ich noch drei Stunden zum Schießen. Da schieße ich dann meist 5-8 Waffen, meist so um die 500 Schuß. Da finde ich drei Stunden ganz gut, sonst wird es hektisch und macht keinen Spaß mehr. Wenn ich nur einzelne Teilübungen trainiere, sind es weniger Waffen, aber meist mehr Munition. Wobei ich generell viel zu selten zum Training komme.

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Ich hatte letztes Jahr 51 Schießtage... das meiste halt Wettkämpfe. Und nie mit nur einer Waffe. Mein letzter Antrag auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung an den Verband hatte 120 Seiten Anlagen, die gesammelten Urkunden der vorherigen zwei Jahre.

Bearbeitet von Fyodor
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Es wird nirgendwo verlangt, dass man Schusszahl, Dauer, Punkte etc. im Schießbuch dokumentiert. Aber bei so viel vorauseilendem Gehorsam wird es bald verlangt werden.

 

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vor 29 Minuten schrieb Fyodor:

Ich hatte letztes Jahr 51 Schießtage... das meiste halt Wettkämpfe. Und nie mit nur einer Waffe. Mein letzter Antrag auf Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung an den Verband hatte 120 Seiten Anlagen, die gesammelten Urkunden der vorherigen zwei Jahre.

Guude,

 

das war bei mir noch nie in diesem Umfang nötig ?, aber wahrscheinlich musst Du bei der 15. KW schon etwas mehr nachweisen :drinks:

 

Ich habe ca. 70-90 Trainingstermine pro Jahr, noch 20-30 WK Termine. Ich kopiere mein rudimentäres Heftchen (Datum, Waffe und Schießstand) und meinen BDS Ausweis mit den Teilnahme Aufklebern der WK.

Das hat beim Verband bisher immer gereicht.....

 

Ciao

 

Weissblau

 

P.S. Reminder für die Zukunft: Ich habe natürlich an jedem Termin mit 4-5 Waffen trainiert:ok:

Bearbeitet von weissblau
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Klar könnt ihr das mit euren 40-50 Terminen im Jahr locker stemmen. In meinen jungen Jahren war ich auch fast wöchentlich. Es geht hier aber um die Problematik, die Leute haben, die vielleicht nur 13 mal im Jahr zum Stand kommen. Und wenn die als Breitensportler wegbrechen, dann wird es auch für euch an der Spitze eng.

Nennt mich paranoid, aber ich höre aus diesen Kommentaren immer unterschwellig das "mich betriffts ja nicht" raus. Hier muss aber ganz klar für die Breiten- und Gelegenheitsschützen eine Rechtssicherheit geschaffen werden!

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vor 3 Stunden schrieb Quwertzuiop:

Es wird nirgendwo verlangt, dass man Schusszahl, Dauer, Punkte etc. im Schießbuch dokumentiert. Aber bei so viel vorauseilendem Gehorsam wird es bald verlangt werden.

 

Infoblatt LV Bayern zur Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) Die aktuelle Ordnung Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB) ist einzuhalten und alle Antragsformulare vollständig auszufüllen. Angaben bezüglich Waffe und Kaliber haben nach XWaffe zu erfolgen. Die geläufigsten Beschreibungen sind in der Übersicht „Bezeichnung Waffe / Kaliber nach XWaffe“ auf der LV Website abrufbar. Zusätzlich wurden die Vordrucke mit Dropdown Felder versehen (Art/Kaliber/Sportdisziplin-Nr./Bezeichnung/Anzahl). Die eingefügte Auswahl ist jedoch nicht abschließend, da die Dropdownfelder begrenzt sind. Handschriftliche Eintragungen sind in das erste Dropdownfeld einzufügen (= einige Leerzeichen). Jeder Antrag ist durch den zuständigen SLG Leiter sorgfältig zu überprüfen! Jedem Antrag ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag (DIN A 4) und die abgearbeitete Checkliste beizufügen. Es kann nur eine Waffe je Antrag beantragt werden! Alle zusätzlichen Unterlagen sind dem Antrag nur in Kopie beizulegen und verbleiben immer beim Referenten Waffenbefürwortung, auch bei abgelehnten Anträgen! WBK ́s welche ausschließlich dem Bedürfnis umfassenden Zweck als Waffensammler, Waffensachverständiger und/oder Erbe ausgestellt wurden sind nicht zu kopieren und nicht beizulegen. Auf Jagdschein erworbene Waffen sind im Beiblatt aufzuführen und als Erwerbsgrundlage „Jagdschein“ einzutragen. Die Kopie der WBK ist ebenfalls beizulegen. Diese Waffen werden aber vom LV nicht dem Sportschützenkontingent angerechnet! Bei jeder Beantragung ist der Schießnachweis der letzten 12 Monate in Kopie beizulegen. Bei Anträgen bezüglich Waffen unter 3“ kann es sein, dass der Schießnachweis von bis zu 24 Monaten beigelegt werden muss. Dies ist der Fall wenn die vom Verband geforderten PPC Termine nicht innerhalb der letzten 12 Monate nachgewiesen werden konnten. Stichtag ist immer das Datum der Beantragung des waffenrechtlichen Bedürfnisses! Der Schießnachweis dient als Nachweis des regelmäßigen Schießens und/oder regelmäßigen Teilnahme an Schießsportwettkämpfen bzw. zur Glaubhaftmachung, dass die beantragte Waffe für eine weitere Disziplin benötigt wird. Für Anträge nach §14 Abs. 3 WaffG einen glaubhaften Nachweis gem. §2 der OBwrB, siehe gesamten Punkt 1.2. Bei Anträgen zu waffenrechtlichen Bedürfnissen ist immer die Erst-SLG des Antragstellers zuständig. Ein Schießnachweis muss min. Datum, Ort, Disziplin, Waffe, Kaliber, Ergebnis, Bemerkung (z. B. Training, Ranglistenschießen, LM, DM oder internationale Wettkämpfe) sowie die Unterschrift, nach Möglichkeit einen Stempel der Aufsicht / des Veranstalters oder Schießstandbetreibers, enthalten. Es werden nur Schießnachweise akzeptiert, welche nach einer Disziplin der Sportordnung eines anerkannten Verbandes erreicht wurden. Zudem muss die Disziplin mit einer geeigneten und zulässigen erwerbsscheinpflichtigen Waffe, mit der entsprechenden Schusszahl, gemäß der Sportordnung, geschossen worden sein. Dienstliche Schießen und sogenannte „Freie Trainings, Munitionstests oder z. B. 5 Schuss Probe“ werden als Schießtermin nicht berücksichtigt!

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Ich lass mir ne Bescheinigung von unserem Verein geben " hat an den aufgeführten Terminen mit in seinem

Besitz befindlichen Schusswaffen trainiert".

Wenn einer fragt , ja es waren alle ... immer ...

Viel Spaße beim Kontrollieren

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vor 17 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Außerdem sind die Verbände seit Jahren unter Druck, alle Schützen zum Führen eines Schießbuches anzuhalten, was gerne auch mal so von Sachbearbeitern der Behörde eingefordert und kopiert wird.

Die wenigsten Schützen legen sich dann mit der Behörde an und verweigern das Schießbuch. Die Behörde hat die Macht. Das sind die Realitäten.

Mein Schießbuch führe ich für mich und nur einmal, nach Absprache mit dem Verband, habe ich ein Jahr dem Sachbearbeiter incl. weiterer Unterlagen als Kopie überlassen. Da ging es um meine ersten drei Waffen (anstatt von zwei) und aufgrund der "Soll-Bestimmung 2/6" konnte ich aufgrund Schießbuch, Wettkampf-Teilnahmen, etc. den Sachbearbeiter überzeugen, dass drei Waffen zum Start besser sind als nur zwei. ? Danach hat aber auch kein Sachbearbeiter mehr danach gefragt und er hätte es auch nicht bekommen.

vor 16 Stunden schrieb Schwarzwälder:

"Das Schiessbuch nicht zeigen wollen" ist letztlich aber der falsche Ansatz.

Man will das Schiessbuch meist deswegen nicht zeigen, weil man befürchtet, die Behörde würde mangelnde Regelmäßigkeit des Trainings monieren.

Nein, evtl. will man das Schießbuch auch nur nicht zeigen, weil es den Sachbearbeiter nichts angeht (ok., meinen interessiert es auch nicht welchen Platz ich auf der Meisterschaft gemacht habe) sondern er nur die Verbandsbestätigung sehen muss. Wenn das nicht reichen sollte, dann klärt das der Verband und nicht ich mit dem Sachbearbeiter, schließlich wird dann ja vom Sachbearbeiter die Richtigkeit der Bestätigung vom Verband angezweifelt und keine Unterlagen von mir. Also darf sich Sachbearbeiter mit Verband unterhalten. Evtl. will man auch ein Schießbuch mit einer dreistelligen Zahl an Schießtagen nur deshalb nicht "zu Protokoll" geben weil einem selbst klar ist, dass das im Breitensport und der wird vom Gesetzgeber explizit erwähnt eben eher unrealistisch ist und man damit andere Schützen oder sich selbst in späteren Jahren einfach nur Probleme macht.

vor 16 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Damit wäre doch allen Sportschützen viel mehr geholfen, als mit einer Aufforderung, das Schiessbuch zu verstecken.

 

Nein, da man damit den Verbänden in den Rücken fällt und sich selbst auch nichts gutes tut. Anders ist das bei einem Bedürfnis nach §8 und wenn dort "besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen," als Grund angegeben wurden. Dann hat kein Verband was damit zu tun und dann steht evtl. in einer WBK was der Sachbearbeiter verlangt, aber den Fall hatte ich noch nicht in meinem Umfeld.

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vor einer Stunde schrieb Kappa:

ich höre aus diesen Kommentaren immer unterschwellig das "mich betriffts ja nicht" raus. 

Hast Du eine Ahnung... 51 Termine reichen bei mir ganz eindeutig nicht, wenn ich alle Waffen 18/12 bewegen müsste, und das noch mit einer sinnvollen Intensität.  Natürlich ergibt es auch wenig Sinn, für 4 identische Revolver allein schon 72 Termine wahrnehmen zu müssen.

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vor 42 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Was mache ich, wenn mein Schiessbuch abhanden kommt?

 

Mein Schießbuch hat 8 Spalten pro Seite.

Wenn die voll ist mache ich dann davon immer eine Kopie für meinen Ordner und dazu ein digitales Backup auf meinem PC.

Genau das selbe natürlich auch mit meinen Urkunden und Wettkampfprotokollen.

 

Bearbeitet von Gast
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