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Rep. Büchse auf Gelb


steven

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Am 21.6.2019 um 13:56 schrieb steven:

Die wurde 1995 aus einer Erbschaft als "E Büchse" in die Gelbe eines Sportschützen eingetragen.

Da würde ich glatt ein Kaltgetränk drauf wetten, daß die vorher schon falsch eingetragen war, womöglich im Rahmen einer Meldepflicht 1972/1975 und einfach beim vererben die Behörde den Guttenberg gemacht hat statt mal zu fragen ob das denn alles so stimme?  Vielleicht hat er den Schrott ja gar nicht oder nur als Einzellader genutzt? Ist aber nur die Meinung eines Bekannten ohne hat kein Internet.

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Lass die Finger davon, nem Schützenkollegen ist genau das passiert, hat nen Repetierer gekauft Mehrlader der auf Gelb Alt eingetragen war, dem Käufer wollten Sie sogar fast die WBK entziehen LR Gotha, ging gerada noch gut.

 

Wenn muss der Verkäufer das Teil auf seine Kosten umtragen lassen, Zertifikat vom Büma, anmelden als Mehrlader, dann kann der Käufer kaufen, das ist der sicherste Weg, nicht von A nach B über C, direkt A nach B, ich würde den deutschen Amtsschimmel nicht wecken.

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Der voraussichtliche Überlasser hat die Absicht, einen Erlös zu erzielen,und Steven möchte das KK Gewehr vor dem Ofen bewahren,

wohin es aber nach dem Willen des bisherigen Besitzers nicht wandern wird, wenn er noch ein paar Euronen dafür erhalten möchte.

 

Ich würde den Besitzer darauf aufmerksam machen, was er da hat, und was eingetragen ist,

und wenn ich das kaufen sollte müsste das vorher geregelt sein, z.B. über den Büma.

Dann kann der Verkäufer entscheiden, was er tun will.

 

Wenn es mir einigermaßen wichtig wäre, genau dieses Gewehr zu erwerben,

dann würde ich den Aufwand auf mich nehmen.

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Am 21.6.2019 um 18:22 schrieb steven:

Aber für eine 100 Euro Büchse so einen Aufwand zu machen, rechnet sich nicht.

Ich frage mich ernsthaft in welcher Welt manche Leben...

Steven als Super Waffensammler/Besitzer und ex-sonstwas (der die kleinsten Fragen die sich eigentlichem keinem der eine Sachkunde hat, überhaupt stellen, die er aber hier direkt mit dem BKA und im Forum  geklärt haben will)..

Ich als Sportschütze mit einer handvoll Waffen hätte da direkt 2 Büchsenmacher im Kopf bei denen ich Kunde bin, die ich darauf ansprechen könnte, im Handumdrehen, und die würden da sicher auch nicht mehr als ne halbe Stunde Aufwand berechnen...

 

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vor 1 Stunde schrieb Gearaffe:

der die kleinsten Fragen die sich eigentlichem keinem der eine Sachkunde hat, überhaupt stellen,

Hallo Gearaffe

 

ich nehme an, du meinst meine Frage, bzgl des Kaufes der MKE T94SD. Ich bin da tatsächlich unsicher. Und mein SB wird vor dem Eintrag Fragen stellen.

Also: wie ist die Argumentation mit meinem Sammelthema und dem Kauf der Waffe? Du scheinst da keine Probleme mit der rechtlichen Einordnung zu haben. Gib mir einen Tip, damit ich deine Argumentation anbringen kann.

Und dankbar wäre ich auch, wenn du mir einen deiner 2 BüMa für das Hindernis Rep. Büchse auf Alte Gelbe und Kauf empfehlen und vorbereiten könntest.

Siehst du, für solche Infos ist das Forum da.

 

Steven

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vor 4 Stunden schrieb steven:

 

 

Also: wie ist die Argumentation mit meinem Sammelthema und dem Kauf der Waffe?

 

Der Sammelplan wäre dabei hilfreicher.

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Mal an die alten Hasen!

 

1.Ab wann gab es die alte Gelbe WBK?

 

2. War es so schwer etwa einen K98 oder eine Winchester auf grün zu beantragen? (Befürworter war doch der Verein!) Das doch viele den weg mit ausgebautem/blockiertem Magazin gewählt haben?

 

 

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vor 6 Minuten schrieb kulli:

1.Ab wann gab es die alte Gelbe WBK?

1.7.1976

 

vor 6 Minuten schrieb kulli:

War es so schwer etwa einen K98 oder eine Winchester auf grün zu beantragen?

Meinem Eindruck nach sehr von der Waffenbehörde abhängig, bei Traditionsschützen war meist ein K98 offen möglich.

Nur meine Erfahrung.

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vor 13 Minuten schrieb kulli:

2. War es so schwer etwa einen K98 oder eine Winchester auf grün zu beantragen?

Hallo kulli

 

nein, war gar nicht so schwer.

Aber es gab da so "Stoßzeiten", da wurden K98k für 150 DM angeboten. Repetierer und E-Lader. Bei den E-Ladern kam dann ein Holzklotz ins Magazin. Und dann wurden mal schnell 5 Stück mitgenommen.

 

Steven

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Und es gab Zeiten, da MUSSTE für die Wettkampfteilnahme z.B. im DSB der Ordonnanzkarabiner zum EL umgebaut werden.

Seit einiger Zeit ist es wieder genau anders herum. 

Heute MUSS es ein ML sein. Also baut man den ganzen Schei$$ wieder zurück. Hab ich schon mehrfach durch..

 

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Weglaufen ist für mich keine Option!

Lieber gehe ich den Verantwortlichen mit immer wiederkehrenden Anfragen zu diesem und anderem Mist in der Sportordnung auf die Nerven. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich da irgendwann doch mal noch was ändert.

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Am ‎21‎.‎06‎.‎2019 um 16:50 schrieb Der Großkalibrige:

Nur mal so, wie sowas auch nach Jahrzehnten noch für Ärger sorgen kann...

 

die Behörde ist aber auch eifrig und hält sich nicht an Gerichtliche Vergleiche

Frage zum gesposteten Artikel, da + Artikel, somit für mich nicht lesbar

https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article226122993/Nach-legalem-Waffenkauf-am-Pranger.html

Weswegen wurden die Waffen eingezogen?

Ist (war?) übrigens der Vorsitzende der RK Flugdienst.

https://www.rkflugdienst.com/

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das war für mich bisher der "härteste" Umbau zum EL

Win 1894.JPG

 

der Büxer hatte die Auflage das Magazinrohr vor dem Verkauf der Neuwaffe zu vernichten.......

70er Jahre NRW

Bearbeitet von baer42
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vor 5 Minuten schrieb 6/373:

Frage zum gesposteten Artikel, da + Artikel, somit für mich nicht lesbar

https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article226122993/Nach-legalem-Waffenkauf-am-Pranger.html

Weswegen wurden die Waffen eingezogen?

 

Zitat

Aus dem Kreis Pinneberg:

Weil ein Mitarbeiter der Waffenbehörde vor Jahrzehnten einen Fehler gemacht hat, hört für den Pinneberger Hagen Hamm der Behördenärger nicht auf
Pinneberg. Vier Jahre ist es her, dass Hagen Hamm Besuch von zwei Kripo-Beamten erhielt. Die Folgen sind für ihn bis heute spürbar. Die Polizisten beschlagnahmten damals sechs historische Waffen, die der Pinneberger 23 Jahre zuvor legal erworben hatte. Verkauft hatte sie ihm ein Mitarbeiter der Waffenbehörde des Kreises Pinneberg. Dieselbe Behörde ließ die Schießeisen mehr als zwei Jahrzehnte später beschlagnahmen – weil der damalige Mitarbeiter beim Eintrag in die Waffenbesitzkarte des Pinnebergers einen Fehler gemacht hatte.

Ein Fehler, für den Hagen Hamm nichts konnte. Ein Fehler, der ihn jedoch Zeit, Nerven und viel Geld kostete. „Seitdem habe ich 10.000 Euro ausgeben müssen“, so der 59-Jährige. Denn auf die Beschlagnahmung folgte eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes – und der Widerruf aller waffenrechtlichen Erlaubnisse seitens des Kreises. Die Begründung: Der Pinneberger verfüge nicht mehr über die erforderliche Zuverlässigkeit, die für einen Besitz von Waffen erforderlich ist.

„Das ist ehrverletzend“, sagt der 59-Jährige, der in der Kreisstadt fünf Firmen, darunter ein Autoteile-Kaufhaus, betreibt und für die Polizei sichergestellte Autos verwahrt. Hagen Hamm hatte sich nach seiner Schulzeit als Zeitsoldat verpflichtet, ist heute Oberstabsfeldwebel der Reserve und stellvertretender Kreisvorsitzender des Reservistenverbandes. Er leitet das Technikmuseum des Verbandes der Reservisten auf dem Gelände der Unteroffizierschule in Appen. Und er ist als Sportschütze in mehreren Vereinen aktiv.

Wegen angeblicher Unzuverlässigkeit musste er alle seine Waffen abgeben

Die 24 Waffen, die er besaß, musste er jedoch wegen der angeblichen Unzuverlässigkeit sofort abgeben. „Jede einzelne Waffe wurde anschließend aus der Waffenbesitzkarte ausgetragen, für jede Austragung musste ich Gebühren zahlen“, so Hamm. Sie sind seitdem sicher eingelagert. Die Kosten dafür trägt der 59-Jährige.

Und das alles, weil der Pinneberger 1992 die Kreisverwaltung aufsuchte. „Damals wollte ich mehrere Sportwaffen anmelden“, erinnert sich Hagen Hamm. In dem Gespräch habe ihm der – inzwischen verstorbene – Mitarbeiter der Waffenbehörde erzählt, dass kurz zuvor eine Frau nach dem Tod ihres Mann mehrere historische Waffen von 1883 abgegeben habe. „Er fragte mich, ob ich nicht diese Waffen erwerben möchte. Der Preis war gut und ich dachte, dass diese vielleicht noch einmal an Wert gewinnen würden.“ Hagen Hamm machte den Kauf perfekt, ließ sich die Neuerwerbungen in seiner Waffenbesitzkarte eintragen und schloss die historischen Schießeisen Zuhause im Stahlschrank ein.


Im Oktober 2015 erreichte den heute 59-Jährigen ein Fragebogen des Kreises. „Ich sollte auflisten, wie viele und welche Waffen ich besitze.“ Der heute 59-Jährige beantwortete dies wahrheitsgemäß – und bekam kurze Zeit später Besuch von der Kripo. Hagen Hamm: „Es stellte sich heraus, dass der damalige Mitarbeiter der Waffenbehörde einen falschen Eintrag in der Waffenbesitzkarte vorgenommen hatte.“ Dort waren die historischen Waffen als einschüssig aufgeführt, obwohl mehrere Patronen geladen werden konnten. Eine Waffe hatte die geforderte Sperre, wurde aber dennoch beschlagnahmt.


„Anstatt die Waffenbehörde ihren Fehler korrigiert, hat sie mich mit einem Strafverfahren überzogen“, so der Pinneberger.

Hagen Hamm hat erneut Klage eingereicht - wegen Rechtsbeugung

Hagen Hamm nahm sich sofort einen Anwalt. Der erreichte, dass das Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes gerichtlich eingestellt wurde. Die Aberkennung der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit aber aus Sicht der Waffenbehörde blieb. Dagegen reichte der Pinneberger Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig ein, wo er im Juni 2018 einem vom Richter vorgeschlagenen Vergleich zustimmte.

Demnach sollte Hagen Hamm die Klage zurückziehen – und der Kreis ihm im Gegenzug die Zuverlässigkeit attestieren und ihn nicht als Neubesitzer behandeln. „Ich hatte erwartet, dass damit der alte Zustand wieder hergestellt wird“, sagt der 59-Jährige. Doch das passierte nicht. Die Waffenbehörde behandelt den 59-Jährigen dennoch als Neubesitzer. Diese dürfen innerhalb von sechs Monaten nur zwei Waffen erwerben. „Ich bekomme seitdem alle sechs Monate zwei Waffen zurück, die übrigen werden weiterhin auf meine Kosten sicher verwahrt“, so Hagen Hamm. Er hat nun erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Kreis eingereicht – wegen Rechtsbeugung. Auch klagt der Pinneberger auf Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten durch den Kreis. Hagen Hamm: „Die Waffenbehörde des Kreises schießt aus meiner Sicht weit über das Ziel hinaus und hält sich nicht an das Waffengesetz.“


Der Kreis sieht das anders. „Wir halten uns natürlich an Recht und Gesetz“, sagt dazu Kreissprecher Oliver Carstens. Details zu diesem Fall könne er aber leider keine nennen. „Wir als Kreis nehmen grundsätzlich keine Stellung zu Dingen, die Bestandteil eines gerichtlichen Verfahrens sind.“

 

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Unglaublicher Fall in der Tat. Selbst wenn die Behörde der Ansicht ist, hier die Regelungen für Neuerwerb anwenden zu müssen, käme hier ja wohl aufgrund der besonderen Umstände eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsgebot ganz klar in Betracht ! Im übrigen verhält es sich doch so, dass im Falle eines früheren Fehlers der Waffenbehörde diese die Geschichte (im öffentlichen Interesse gebührenfrei) nach Erkennung desselben wieder geradeziehen muss und nicht der WB dafür den Kopf hinhalten muss. Reif also für die Birne des Monats...

 

Zur Ursprungsfrage hier: solche Fälle gibt es leider immer mal wieder. Und auch hier besteht die Möglichkeit, dass die Waffenbehörde früher trotz korrekter Anmeldung falsch eingetragen hat. Es gab und gibt nicht wenige unbedarfte Sachbearbeiter, die Repetierwaffen als Einzellader ansehen (mit dem falschen Gedanken, dass man bei denen ja jede Patrone einzeln aus dem Magazin zuführen muss). Dann könnte man dem Vorbesitzer höchstens anlasten, dass er nicht auf die falsche Eintragung der Waffe hingewiesen hat. Das würde ich erst mal abklären.

 

Ansonsten wird man von einem sachkundigen Sportschützen erwarten dürfen, dass er schon vor der beabsichtigten Überlassung wusste, dass er einen Repetierer und keinen Einzellader hat. Und dann ist der Fall wirklich doof, weil dann mindestens einer lügen muss. 

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