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IGNORED

Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen


2nd_Amendment

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vor 9 Minuten schrieb root4y:

Vor der Erteilung der ersten WBK sind sie komischerweise immer da.

Danach ist auf einmal Ebbe, keine Zeit blabla.

Wer es nicht schaft mit seinen Waffen ein mal im Monat zu trainieren, der braucht auch keine.

Vorher ist es ja auch gegangen, das man zum Training kommt.

Bei vielen ist eher der habenwollen Faktor im Vordergrund.

 

Schön für dich, dass Du so eine gute work/life Balance hast. Beneide dich da echt drum.

Ich hab meine WBKs vor 25 Jahren beantragt. Nur hat sich mein Leben deutlich verändert. Ich bin kein Student mehr sondern arbeite und muss mich auch um die Familie kümmern. Ich arbeite unter der Woche im Ausland und bin dazu auch noch oft auf Dienstreise, Sonntag Anreise und Freitag späte Rückkehr. Da bleiben fast nur noch Samstage übrig, aber Klamotten und Essen will auch eingekauft werden. Wenn man dann mal krank wird, dann wird's eng. Bis jetzt habe ich immer so 25 bis 30 mal geschafft. Glücklich ist die Familie damit aber nicht.

 

Sportschießen ist Breitensport. Ich bin kein olympischer Leistungsschütze.

 

Lange Rede kurzer Sinn, die einzelne Situation ist auch zu betrachten. Wir kennen die persönliche Situation des Klägers nicht. Wir sollten daher auch nicht vorschnell urteilen. Wenn ich in 2 bis 3 Jahren wieder in Deutschland bin freue ich mich schon drauf, wieder öfters Zeit auf dem Stand verbringen zu dürfen.

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Hast es auch nicht verstanden.

Ein Jeder kann doch kaufen was er will, aber dann auch schießen/trainieren gehen.

Wenn du das dann nicht willst, brauchst du auch keine Waffe, Basta.

Dann werde Sammler, aber das ist dann auch schon wieder zu viel was man dafür machen muss.

Es geht um ein Sportgerät, und um nichts anderes.

Übst du den Sport nicht regelmäßig aus, gehe Mikado spielen,..... Ups da gibts ja auch Regeln, blöd für Diejenigen die sie nicht verstehen.

 

vor 3 Minuten schrieb EzLord:

Wer braucht auch einen Porsche, wenn es ein Trabant genau so tut?

Wow, was für ein Vergleich.

Es kann doch jeder kaufen was er will.

Wir sind nicht in der Ostzone.

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vor 6 Minuten schrieb root4y:

Es geht um ein Sportgerät, und um nichts anderes.

Übst du den Sport nicht regelmäßig aus, gehe Mikado spielen,

Dir ganz persönlich gönne ich das Lichtgewehr und die Airsoftplempe von ganzem Herzen! Genau das ist es nämlich, was in der kommenden Dekade noch vom Schießsport übrig bleiben wird, sollten CDU/CSU, SPD, Grüne oder Linke dann noch am Ruder sein. 
Und durch sein Verhalten wird der LWB darauf genau null Einfluss haben, da kann man sich noch so in vorauseilendem Gehorsam abstrampeln, die Strippenzieher des Systems lachen sich über solche Übereifrigen doch einen ab.

Der einzige, der hier rein gar nichts kapiert bist Du.

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vor 13 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn ich es über Jahre (!) nicht schaffe, mindestens 1x im Monat oder eben 18x schießen zu gehen, kann ich halt qua Gesetz niemandem erzählen, dass ich Waffen "brauche" (abgesehen davon, dass ich es eben will, aber das zählt halt nicht).

Und dann tatsächlich darauf hinzuweisen, dass ich so viele Waffen habe, dass ich die gar nicht mehr alle (regelmäßig) benutzen kann, ist schon mindestens dreist.

Du hast schon gelesen, dass das Gericht der irrigen Meinung ist jede Waffe auf WBK muss 12/18 mal geschossen werden. Einige meiner Waffen kann ich sinnvoll (z.B. 50 BMG) gerade mal 2-3mal im Jahr "bewegen" und auch bei VRFs wirds eng mit 18x (wenn ich den Termin ein mal im Monat versäume).

vor 13 Stunden schrieb EzLord:

Geh und werd überall Letzter, lass dich beim IPSC disqualifizieren indem du Handhabungsfehler in deine Routine einbaust und du nimmst sogar ohne Schussabgabe an Wettkämpfen teil. Das Bedürfnis muss(!) man dir trotzdem zuerkennen, da du es über die Teilnahme an Wettkämpfen begründest.

Bei "Letzter" geb ich Dir recht, bei DQ nach meiner Meinung (die übrigens mit meinem Sachbearbeiter übereinstimmt) falsch, da der Gesetzgeber von "erfolgreicher Teilnahme" spricht. Bei einem Gespräch mit meinem Sachbearbeiter (ich war total Stolz auf meinen ersten dritten Platz bei einer Landesmeisterschaft) habe ich erwähnt, dass ich "sehr erfolgreich als Dritter an einer LM teilgenommen habe", darauf hat der recht trocken geantwortet "erfolgreich ist für mich nicht disqualifiziert". ?

vor 12 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Aber ich gehe mal davon aus, dass jemand, der es nicht schafft, öfter als 11x im Jahr schießen zu gehen, auch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

Wo liege ich nun falsch?

Du hast schon gelesen, dass das Gericht der irrigen Meinung ist jede Waffe auf WBK muss 12/18 mal geschossen werden. Die Selbstladeflinte mit der ich bei meiner letzten LM Erster geworden bin habe ich in 2018 und 2019 genau einmal, das war bei der Landesmeisterschaft, geschossen. Lt. dem Gericht wäre ich also (in Bezug auf diese Waffe) kein Sportschütze. Sorry, mehr als lachhaft was bzw. wie das Gericht hier begründet. Allerdings auch vom Kläger mehr als doof wenn ich über mehrere Jahre anscheinend "den Weckruf" nicht höre und dann, meine Meinung, schlecht vertreten werde bzw. schlecht / falsch argumentiere.

vor 12 Minuten schrieb Kai:

Sportschießen ist Breitensport. Ich bin kein olympischer Leistungsschütze.

Und genau so sieht das auch der Gesetzgeber, nur leider halt nicht jedes Gericht. Manchmal, immer öfter und nicht nur beim Waffenrecht, habe ich das Gefühl, dass gerade Richter nicht viel von Gewaltenteilung halten und sich die Gesetze über "kreative" Auslegung, Interpretation ohne Berücksichtigung weiterer Dokumente (z.B. Verordnungen) genau so hinbiegen wie es Ihnen passt.

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Ich bin etwas perplex als Aussenstehender. Wieso hat das Gericht gleich die WBK eingezogen? Eine Ermahnung/Verwarnung bzw. Geldbusse hätten es doch auch getan, aber gleich die WBK einziehen finde in dem Fall zu hart. Blöde Frage, aber wenn man bsp. an 18 Tagen hintereinander oder 18 mal im Monat geschossen hat, muss man im verbleibenden Jahr nicht mehr schiessen, weil Soll/Trainingseinheiten für das Jahr bereits erfüllt wurden? Der Fall zeigt eines für mich, man hat die Waffen auf grüner WBK quasi nur als Leihgabe, die einem wieder weggenommen werden können bei nicht regelmässiger Schützenteilnahme, aber nicht als Eigentum im klassischen Sinne.

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vor 5 Minuten schrieb mühli:

 Der Fall zeigt eines für mich, man hat die Waffen auf grüner WBK quasi nur als Leihgabe, die einem wieder weggenommen werden können bei nicht regelmässiger Schützenteilnahme, aber nicht als Eigentum im klassischen Sinne.

Tja, das ist genau der Punkt den die allermeisten dt. LWB nach der Waffg-Änderung von 2002 bis heute nicht gerafft haben...

Bearbeitet von Andrè1
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vor 33 Minuten schrieb root4y:

Hast es auch nicht verstanden.

Ein Jeder kann doch kaufen was er will, aber dann auch schießen/trainieren gehen.

Dann ist deine Argumentation noch unsinniger. Es gibt Waffen, die machen weder jagdlich noch sportlich Sinn, die dennoch gekauft werden. Wenn du also der Meinung bist, dass man keine Waffe braucht wenn man nicht zum trainieren kommt, dann sollte das doppelt für jene gelten, die ihre Waffen auch nicht kaufen um primär dem Sport nach zu gehen, sondern ein Bedürfnis damit zu befriedigen und Spaß damit haben wollen.

vor 33 Minuten schrieb root4y:

Übst du den Sport nicht regelmäßig aus, gehe Mikado spielen,..... Ups da gibts ja auch Regeln, blöd für Diejenigen die sie nicht verstehen.

Na denn, erklär mal was für dich zur schießsportlichen Aktivität gehört. Und ja, es gibt Regeln, die hier scheinbar der Richter nicht verstanden hat. Dass Regeln auch grundsätzlich gut sind nur weil sie aufgestellt wurden, bestreite ich im Übrigen vehement.

vor 33 Minuten schrieb root4y:

Wow, was für ein Vergleich.

Es kann doch jeder kaufen was er will.

Wir sind nicht in der Ostzone.

Guck dich an, der meint er wisse besser ab wann jemand etwas brauche und wann nicht. Du bist der typische Greta Thunberg-Typ, der mir erzählt ich brauche Dinge nicht, weil sie nicht in dein Weltbild passen. Du stellst dich hier hin und behauptest jemand sollte die Rechte an seinem Eigentum verlieren, weil er nicht pünktlich die völlig aus der Luft gegriffene Anzahl von Übungen geleistet hat. Kevin Kühnert gefällt das.

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@mühli, das Gericht hat lediglich den Widerufsbescheid der Behörde bestätigt!

 

Alles Lamentieren hier hilft nicht weiter. Ich sehe nur eine politische - gesetzändernde - Lösung! 

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vor 38 Minuten schrieb root4y:

Hast es auch nicht verstanden.

Ein Jeder kann doch kaufen was er will, aber dann auch schießen/trainieren gehen.

Wenn du das dann nicht willst, brauchst du auch keine Waffe, Basta.

 

Wegen Leuten wie du, die kleinen Blockwarte die den anderen mit Genuss vorschreiben was sie zu tun und zu lassen haben, gibt es sehr bald keine legale Waffen mehr in D. Und das ist gut so, ich wünsche mir das dir alles weggenommen wird, und du so deine eigene Medizin zu spüren kriegst. Wird aber kommen, alle 5 Jahre wird ja es auf EU Ebene verschärft.

 

Ach und übrigens Blockwarte braucht man auch nicht, komplett Unnütz und soziales Gift

Bearbeitet von joker_ch
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vor 1 Minute schrieb Joe07:

@mühli, das Gericht hat lediglich den Widerufsbescheid der Behörde bestätigt!

 

 

OK dann hätte aber die Behörde vermutlich genügend Ermessensspielraum gehabt, nicht gleich die ganz grosse Massnahme auszupacken und dem betroffenen Schützen sozusagen eine zweite Chance einzuräumen. Ist in diesem Fall leider nicht passiert, grosses Pech.

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Gerade eben schrieb mühli:

OK dann hätte aber die Behörde vermutlich genügend Ermessensspielraum gehabt, nicht gleich die ganz grosse Massnahme auszupacken und dem betroffenen Schützen sozusagen eine zweite Chance einzuräumen. Ist in diesem Fall leider nicht passiert, grosses Pech.

Es ist ganz einfach, Deutschland macht uns vor, was uns erwartet. Denn mit dem Gesetz das am 19.5 angenommen wurde brauch man nur ein paar Sätze in der Verrodnung ändern und schon haben wir D Zustände. Das Schöne der BR kann das machen ohne das je darüber wieder gewählt wird.

 

Sie müssen nur ein paar Sätze in diesen 2 Artikeln der Verordnung ändern und schon hast du D Verhältnisse, das die Gerichte nachziehen ist wohl klar. Das Einzige sie werden die 3 Jahre warten, das alle brav ihre Waffen gemeldet haben, dann können sie zuschlagen.

 

Ich kann dir jetzt schon sagen in Genf haben sie 15 neue Stellen geschaffen im Waffenbüro samt Jurist und bereiten sich auf großflächige Hausbesuche vor.Die andern Kantone werden es ähnlich handhaben. Jeder der so doof war einen WEF irgendwann zu beantragen anstatt über privat zu kaufen vor 2008 kann seine Waffen abschreiben in den nächsten Jahren.

 

 

image.png

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vor 24 Minuten schrieb joker_ch:

 

 

 Jeder der so doof war einen WEF irgendwann zu beantragen anstatt über privat zu kaufen vor 2008 kann seine Waffen abschreiben in den nächsten Jahren.

 

 

image.png

Das waren zumindestens in den letzten 11 Jahren (2019-2008) sehr viele Leute die nur mittels WES Waffen erwarben. Schöne Zeiten, die da auf uns zukommen! :sad:

Bearbeitet von mühli
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Geht schießen, und labert nicht rum, wer, was  etc ich bin.

Dann ist auch euer Bedürfnis gedeckt, denn betroffene Hunde bellen, und das hier wieder ganz laut.

Nur geht mir diese Diskutiererei am Arsch vorbei, da ich mehr als genügend Stempelchen nachweisen kann.

Zittern, wenn es denn mal so weit kommt, müssen da andere, die, die jetzt ach so laut dagegen tretten.

 

Beantragt habt ihr eure Waffen (Sportschützen) über ein Bedürfnis.

Dann will man noch mehr Hobbys, und hat dann auf ein mal keine Zeit mehr,

man kann nur auf einer Hochzeit tanzen.    

 

Waffen haben wollen, aber den Arsch nicht hoch bekommen.

Das sieht man ganz deutlich an der Petition, 30000 lächerliche Unterschriften.

....mich wirds ja nicht betreffen, sollen mal Andere machen.

 

Anderen Leuten irgend wtwas zu unterstellen, nur weil sie anderer meinung sind, tja ...das geht da hin wo nie die Sonne scheint.

 

Wer ist jetzt dran.....nur zu.

 

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

...

Mein Vorschlag wäre ...Für Grundkontingentüberschreiter wären darüberhinaus jährliche Wettkampfteilnahmen zu fordern, z.B. mit 50% des HA-Bestandes.

...

Super Vorschlag - warum nicht gleich eine monatliche Zwangsteilnahme??! Die Verbände sind bestimmt dafür...

 

Nur weil ich 3 Motorräder habe, käme niemand auf die Idee, dass ich alle 8x im Jahr fahren muss. Wird wohl eher bald so sein, dass ich nur noch 8x fahren darf um meinen persönlichen CO²-Ausstoß in den gesetzlichen Grenzen zu halten..?

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vor 43 Minuten schrieb Joe07:

Alles Lamentieren hier hilft nicht weiter. Ich sehe nur eine politische - gesetzändernde - Lösung!

braucht es nicht, das Gericht soll einfach dem Willen des Gesetzgebers folgen, dieser hat diesen AUCH in der WaffVwV zum Ausdruck gebracht!

 

ausdrücklich auch zu dieser Thematik! .... wird halt vom Gericht BEWUSST übergangen bzw. ignoriert ....

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vor einer Stunde schrieb root4y:

Beantragt habt ihr eure Waffen (Sportschützen) über ein Bedürfnis.

Dann will man noch mehr Hobbys, und hat dann auf ein mal keine Zeit mehr,

Ich denke, du hast das Problem noch gar nicht verstanden.

Es geht nicht darum, dass jemand sich nach dem Erhalt der WBK nicht mehr am Stand blicken lässt.

Sondern es geht darum, dass es auch Schützen gibt, die verschiedene Disziplinen schießen und an verschiedenen Wettkämpfen teilnehmen. Bisher haben die das über eine (sportlich) sinnvolle Aufteilung der verfügbaren Trainingszeiten hinbekommen. Wenn man jetzt aber noch vorgeschrieben bekommt, wann man womit zu trainieren hat, ist das nicht mehr machbar.

Und zur Standaufsicht oder Wirtschaftsdienst erklärt sich dann auch keiner mehr bereit.

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vor einer Stunde schrieb root4y:

Nur geht mir diese Diskutiererei am Arsch vorbei, da ich mehr als genügend Stempelchen nachweisen kann.

Zittern, wenn es denn mal so weit kommt, müssen da andere, die, die jetzt ach so laut dagegen tretten.

Zittern muss ich aktuell bestimmt nicht. Allerdings ist mir, im Gegensatz zu Dir, das Sankt Floriansprinzip zu tiefst zuwider!

Daß hier nur getroffene Hunde bellen ist eine weitere Fehleinschätzung aufgund mangelnder Weitsicht Deinerseits.

Bearbeitet von Andrè1
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Jetzt wäre es doch toll wenn Experten wie @carcano sich einklinken würden, um dar zulegen, was das Urteil wirklich bedeutet. Aber leider sind Experten dieser Art hier ja rar, denn in jedem Thread muss man auf politischen Frustabbau, gepaart mit 2-3 Dauerbrennerthemen  setzen.

Bearbeitet von Thrawn
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vor 1 Stunde schrieb root4y:

Geht schießen, und labert nicht rum, wer, was  etc ich bin.

Dann ist auch euer Bedürfnis gedeckt, denn betroffene Hunde bellen, und das hier wieder ganz laut.

Nur geht mir diese Diskutiererei am Arsch vorbei, da ich mehr als genügend Stempelchen nachweisen kann.

Zittern, wenn es denn mal so weit kommt, müssen da andere, die, die jetzt ach so laut dagegen tretten.

 

Beantragt habt ihr eure Waffen (Sportschützen) über ein Bedürfnis.

Dann will man noch mehr Hobbys, und hat dann auf ein mal keine Zeit mehr,

man kann nur auf einer Hochzeit tanzen.    

 

Waffen haben wollen, aber den Arsch nicht hoch bekommen.

Das sieht man ganz deutlich an der Petition, 30000 lächerliche Unterschriften.

....mich wirds ja nicht betreffen, sollen mal Andere machen.

 

Anderen Leuten irgend wtwas zu unterstellen, nur weil sie anderer meinung sind, tja ...das geht da hin wo nie die Sonne scheint.

 

Wer ist jetzt dran.....nur zu.

 

Wenn ! das Urteil so zutriff ist, wie hier kolportiert, wird es insgesamt eng. Selbst das Grundbedürfnis 2 halbaut. KW plus 3 halbautn Langwaffen, wären dann über mind 60x regelmäßig oder 90 mal unregelmäßig zu bewegen. Viele Vereine haben doch z.b. keinen eigenen GK Langwaffenstand, sondern mieten sich einmal im Monat irgendwo ein.

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vor 29 Minuten schrieb Thrawn:

Wenn ! das Urteil so zutriff ist, wie hier kolportiert, wird es insgesamt eng. Selbst das Grundbedürfnis 2 halbaut. KW plus 3 halbautn Langwaffen, wären dann über mind 60x regelmäßig oder 90 mal unregelmäßig zu bewegen. Viele Vereine haben doch z.b. keinen eigenen GK Langwaffenstand, sondern mieten sich einmal im Monat irgendwo ein. 

Und schon sind wir dabei. Der Slogan der Obrigkeit lautet: So weninge Waffen wie möglich in der Bevölkerung!!!

Wenn das Urteil sich durchsetzt, haben sie bald erreicht was sie wollen.

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Mit diesem Urteil ist man wirklich den Behörden regelmässig/jederzeit Rechenschaft schuldig und wird sozusagen zum reinen Bittsteller, um es etwas überspitzt zu formulieren. Bei sowas muss man sich ernsthaft überlegen eigene Schusswaffen zuzulegen und wenn Ja dann welche und wie viel davon oder bei Zweifel/Nein evt. nur Leihwaffen zu mieten und mit diesen zu schiessen, sofern möglich.

Bearbeitet von mühli
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