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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen


2nd_Amendment

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vor 21 Minuten schrieb Schwarzwälder:

@alzi und @PetMan und alle anderen Mitdiskutierenden: Macht doch mal Formulierungsvorschläge! Dann können wir diese der Frau Triebel und/oder dem FWR, DSB etc. mitsamt Urteilstext unterbreiten!

 

Wenn allgemein Handlungsbedarf gesehen wird, wäre es doch klasse, wenn sich aus diesem Thread mal was Positives/Produktives entwickeln würde statt sich gegenseitig ein "Ich hab aber recht!" um die Ohren zu hauen...

Ich habe mal eine Mail an Frankonia geschickt! Vll. können die ja was formulieren. Melde mich an dieser Stelle wieder.

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vor 28 Minuten schrieb weyland:

Ich halte das Ansinnen für extrem kontraproduktiv und sehe keinen Handlungsbedarf.

...hat nicht zu wenig gegenüber der Behörde dokumentiert sondern zuviel (Schießbuch mit Details). Und Du willst das jetzt festschreiben?

Behörde, Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof sind sich einig. Die Grundsätze (nicht Einzelfall!) sind jetzt auf alle anwendbar (z.B. 18mal Training je besessener Waffe).

Ich will keine Schießbuchgeschichten festschreiben, zumal die Behörden auf anderen Wegen (Standbücher, Munitionserwerb etc.) die Daten sowieso bekommen können.

 

Ich möchte ganz schlicht festschreiben, dass regelmäßiges Training (1xmonatlich oder 18mal im Jahr) und Mitgliedschaft im Verein/Verband zum fortlaufenden Besitz aller Waffen auf WBK gelb und zum Besitz des gesamten Grundkontingentes ausreichen, d.h. im Falle einer Bedürfnisprüfung genügen. Weitere Hürden wie 18mal pro Waffe etc. dürfen nicht aufgestellt werden. Lediglich für Kontingentüberschreiter gelten Wettkampfregelungen bei Erwerb (und nicht danach zum Bedürfniserhalt!).

Du kannst jetzt sagen: So (oder so ähnlich) steht das doch schon in den WaffVwV - diese binden die Gerichte aber nicht. Deshalb gehört sowas im Gesetz oder der AWaffV festgeschrieben.

 

Sonst haben wir bald eine "ständige Rechtssprechung" mit "18 mal Training pro Waffe" - wollt ihr das???

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 3 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Standbücher, Munitionserwerb

Die von mir genutzten Stände führen (zufällig) kein Standbuch. 

Und Munition darf man auch (noch) bar bezahlen. Das Munitionshandelsbuch (für Kurzwaffenpatronen) ist schon einen halben Tag abgeschafft. Gibt dann halt keine Rabattmarken bei Frankonia, was natürlich sehr tragisch ist.

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vor 14 Stunden schrieb PetMan:

ich habe im Gesetzt die 12/18 nicht gefunden, und ich suchte in einer Fassung die 2017 letztmals geändert wurde. Diese 12/18 stehen imho nur in der Verwaltungsvorschrift.

Die 12/18 steht nicht im WaffG, aber in der Gesetzesbegründung von 2001 (BT-Drucksache 14/7758, Seite 63) und wurde dann 2012 nochmals in die WaffVwV übernommen.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Lediglich für Kontingentüberschreiter gelten Wettkampfregelungen bei Erwerb (und nicht danach zum Bedürfniserhalt!).

Das ist dann aber nur deine Meinung. Gibt Behörden die wollen sogar die Wettkampfteilnahme für alle Waffen über Grundkontingent. Und auf Verlangen sind bei Überschreitung Wettkämpfe nach zu weisen. Immer, nicht nur bei Erwerb.

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Ich weiß, einige fürchten eine Präzisierung im Gesetz, weil sie denken, in Wahrheit komme man auch mit wesentlich weniger als 12 Trainings pro Jahr aus. 

Das ist aus meiner Sicht naiv. 

Wie es dann stattdessen kommen wird, sehen wir ja jetzt. 

Und daran ist der betroffene Schütze gar nicht so sehr selber schuld. Wer hat ihm denn geholfen?? Dem Verein und Verband können diese Verfahren ja wohl kaum entgangen sein. 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Gibt Behörden die wollen sogar die Wettkampfteilnahme für alle Waffen über Grundkontingent. Und auf Verlangen sind bei Überschreitung Wettkämpfe nach zu weisen. Immer, nicht nur bei Erwerb.

Und damit fallen wir dann unseren Verbandsfürsten, die sich den Arsch blutig arbeiten, wieder mal gepflegt in den Rücken? Sauber!

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es geht hier nicht um Formulierungen die das Gesetz noch weiter aufblähen, die Richter sollen einfach KORREKT arbeiten und sich nicht nur die Rosinen aus der WaffVwV rauspicken, die ihre persönliche Sichtweise stützt, sondern dann gefälligst ALLES was der Gesetzgeber in die WaffVwV reingeschrieben hat!

 

es besteht kein weiterer Formulierungsbedarf. hinsichtlich DIESES THEMAS steht schon alles geschrieben, in der WaffVwV. die Richter müssen die nur in ihrer Gesamtheit berücksichtigen für ihre Urteilsfindung und nicht nur die Passagen die ihnen grade in den Kram passen.

 

 

das wäre nur konsequent, denn hier haben sie über Verwaltungshandeln bzw. einen Widerspruch dagegen zu befinden. und für die Verwaltung ist die WaffVwV nunmal Handlungsgrundlage und bindend!

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vor 1 Stunde schrieb alzi:

die Richter müssen die nur in ihrer Gesamtheit berücksichtigen für ihre Urteilsfindung und nicht nur die Passagen die ihnen grade in den Kram passen.

Wenn sich aber diese an die Direktiven (welche es natürlich nicht gibt) der herrschenden Kaste halten müssen, um der eigenen Karriere wegen.

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vor 5 Stunden schrieb Josef Maier:

Und damit fallen wir dann unseren Verbandsfürsten, die sich den Arsch blutig arbeiten, wieder mal gepflegt in den Rücken? Sauber!

Wo schrieb ich das die Behörden auch bekommen was sie verlangen? Wenn der Verband bestätigt das im Sinne des Gesetzes an Wettkämpfen teil genommen wurde wird dem Verband nicht in den Rücken gefallen. Und wenn das Amt auf einen Nachweis besteht muss er erbracht werden. In welcher Art auch immer. Meine Antwort auf die Frage meiner SB nach meiner schiessportlichen Aktivität war, sie soll meinen Namen googlen. 

Bearbeitet von PetMan
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Am 24.5.2019 um 11:19 schrieb schuster:

Komisch, wie kann ein Verwaltungsgericht die WaffVwV ändern bzw. anders auslegen???

Auszug aus der WaffVwV vom 5.3.2012 zu §4 WaffG:

 

Schuster hat hier völlig richtig darauf hingewiesen, dass das Gericht sich eine Dreck um die Waffenverwaltungsvorschriften gekümmert hat.

Ohne dass wir groß Trara gemacht haben, waren wir in dieser Sache bereits seit letztem Jahr aktiv, weil die gegenwärtige Rechtslage wegen der unglaublichen Arroganz der Verwaltungsgerichte völlig am Erodieren ist. Das aufgeführte Urteil ist leider nicht das erste dieser Art.

Das Ergebnis unser Bemühungen war ein Referentenentwurf, der nicht nur nicht hilfreich, sondern geradezu abenteuerlich verschärfend ausfiel. Die Begründung mit Europa ist definitiv falsch.

Inzwischen ist die Politik aufgewacht.

Der Gesetzgeber muss nun Farbe bekennen. Klar ist, wir befinden uns mitten in einem existenziellen Kampf um das deutsche Schützenwesen. Nichts weniger.

Friedrich Gepperth

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vor 1 Stunde schrieb Friedrich Gepperth:

Klar ist, wir befinden uns mitten in einem existenziellen Kampf um das deutsche Schützenwesen.

Ist vielleicht ein wenig OT, aber der könnte schon durch die Altersstruktur entschieden werden. Ich war dieses Wochenende auf einem Level II USPSA Match, also eine größere Sache. Für mich war das natürlich "Dabeisein ist alles", und ich habe einiges gelernt. Was mich aber wirklich beeindruckt hat, war wie viele sehr junge Schützen da dabei waren und z.T. richtig gut waren. Die beste Dame des Matches war sehr flott unterwegs--und sie ist 15! In meiner Squad war auch ein Kerl, der von seiner Mutter 1500 km zum Match gefahren wurde, plus entsprechendem Rückweg. (Und die arme Mutter hat noch nichtmal selber mitgeschossen--das ist Sportförderung als Familienprojekt.)

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Die restriktiven Beschränkungen in der Jugendförderung waren eine der, meiner Meinung nach, größten Sargnägel der Vergangenheit. Gerade aktuell wollte ich meine Tochter KK schießen lassen. Da keiner die genauen Vorraussetzungen für Standaufsichten bei Jugendlichen kannte und es dem Verein ohne vorherige Klärung zu heiß war, sind wir wieder abgerückt. Die Entäuschung war meiner Tochter anzusehen. Ein ähnliches Spiel hatten wir vor ein paar Jahren schonmal mit Luftgewehr. Da hatte es aber noch geklappt. Wir haben zwar jemanden im Verein, der eine JBL besitzt aber meistens an anderen Tagen da ist, da es faktisch keine Jugend mehr in unserem Verein gibt.

Bearbeitet von ZaphodBeeblebrox
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vor 20 Stunden schrieb alzi:

es geht hier nicht um Formulierungen die das Gesetz noch weiter aufblähen, die Richter sollen einfach KORREKT arbeiten und sich nicht nur die Rosinen aus der WaffVwV rauspicken, die ihre persönliche Sichtweise stützt, sondern dann gefälligst ALLES was der Gesetzgeber in die WaffVwV reingeschrieben hat!

Is klar, das Rosinen aus der WaffVwV rauspicken ist ja schließlich alleiniges Privileg der LWB ...

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vor 4 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

Gerade aktuell wollte ich meine Tochter KK schießen lassen. Da keiner die genauen Vorraussetzungen für Standaufsichten bei Jugendlichen kannte und es dem Verein ohne vorherige Klärung zu heiß war, sind wir wieder abgerückt. Die Entäuschung war meiner Tochter anzusehen.

Ab 14 darf dein Tochter mit KK schiessen, wenn DU dabei bist und DU die Berechtigung zur Standaufsicht hast. Hab ich mit meiner Tochter auch durch . Die entsprechende Stelle im Gesetz ( § 27, Absatz 3 )

 

Zitat

 

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.
Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

 

 
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Das Thema "Aufsicht bei Jungschützen" wurde bereits mehrfach thematisiert. Bitte den Thread nicht wie hier üblich mit Nebenschauplätzen fluten. Das was da auf uns zukommt ist ernst genug, sollte sich die doch sehr fragwürdige hessische Auslegung durchsetzen.

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vor 13 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

Schuster hat hier völlig richtig darauf hingewiesen, dass das Gericht sich eine Dreck um die Waffenverwaltungsvorschriften gekümmert hat.

 

 

 

Ohne dass wir groß Trara gemacht haben, waren wir in dieser Sache bereits seit letztem Jahr aktiv, weil die gegenwärtige Rechtslage wegen der unglaublichen Arroganz der Verwaltungsgerichte völlig am Erodieren ist. Das aufgeführte Urteil ist leider nicht das erste dieser Art.

 

Das Ergebnis unser Bemühungen war ein Referentenentwurf, der nicht nur nicht hilfreich, sondern geradezu abenteuerlich verschärfend ausfiel. Die Begründung mit Europa ist definitiv falsch.

 

Inzwischen ist die Politik aufgewacht.

 

Der Gesetzgeber muss nun Farbe bekennen. Klar ist, wir befinden uns mitten in einem existenziellen Kampf um das deutsche Schützenwesen. Nichts weniger.

 

 

Friedrich Gepperth

@Friedrich GepperthWas meinst du mit aufgewacht ?

 

Eher aufgeschreckt und verschärfend und eher positiv bis neutral für uns?

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vor 2 Stunden schrieb Thrawn:

Was meinst du mit aufgewacht ?

Aufwachen tun die normal nur wenn es ihnen an den Kragen geht. Ich hoffe das denen auch das Ergebnis der EU Wahl so richtig in den Magen geschlagen hat und sie es sich jetzt nicht noch mit einer Million WBK Inhabern nebst Familien  verderben wollen. Ganz davon ab das die Gewaltenteilung mit solchen Urteilen  den Bach runtergeht .

Und selbst wenn die Petition die läuft nicht angenommen wird nehmen die das schon wahr.............

Bearbeitet von PetMan
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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Ich hoffe das denen auch das Ergebnis der EU Wahl so richtig in den Magen geschlagen hat und sie es sich jetzt nicht noch mit einer Million WBK Inhabern nebst Familien  verderben wollen

 

Das Ergebnis aus dieser Wahl zeigt v.a. einen seltsam starken Aufstieg der Grünen. Gleichzeitig demontiert sich die Union aktuell selbst mit dem Fall Rezo und bringt die gesamte Youtubegeneration gegen sich auf. Die AfD dümpelt vor sich hin und die SPD befindet sich nach wie vor im Wachkoma und alle fragen sich wann es endlich waidmännisch von seinen Qualen erlöst wird. Beide Parteien teilen ebenfalls die Gemeinsamkeit auf einen sehr hohen Altersdurchschnitt sowohl bei Mitgliedern als auch Wählern zu kommen. Das deutsche Schützenwesen derweil reduziert sich im wahrsten Sinne des Wortes bereits auf "natürliche Weise". Die heutige Youtubergeneration hat mit Waffen schlichtweg nichts am Hut.

 

Dein Optimismus in Ehren aber realistisch betrachtet befindet sich das "deutsche Schützenwesen" bereits im Sarg und die Gerichtsurteile wie hier diskutiert, kann man metaphorisch getrost als Sargnägel beschreiben.

 

 

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IDe heutige Onlinegeneration generiert Milliarden mit Waffen. Sie sind eben nur virtuell.

Es wird im Fernsehen übertragen. Es gibt Profis. Es gibt Ligenbetrieb.

 

Eine Abneigung oder "nichts am Hut" sieht ganz anders aus.

Man muss sie nur abholen. Beinahe jeder will auch mal in echt so ein Teil abfeuern.

 

 

Bearbeitet von Gast
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Dazu brauchst Du aber Leute die beides machen: FPS und LWB. Die wollen aber am Anfang nicht mit Lupi und kk schiessen. Da muss es gleich richtig krachen. Mr308, vz58 und k98. Wenn nicht verlieren sie ganz schnell wieder die Lust. Leider.

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Na die Teile eben, die sie aus den Games kennen. Logisch.

Die wissen zu den einzelnen Waffentypen wirklich alle Details. Ich war baff.

Und bislang war jeder glücklich mal sein Lieblingsteil abgefeuert zu haben.

Leider sind da auch extrem teure Gerätschaften dabei.

Da muss ich oft einen Gang runterschalten.
Glock, Kaschi, M4 ist aber schon was und als Krönung ne Schrotflinte. So wirds empfunden.

Die Mädels stehen da in nichts nach.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Minuten schrieb 6c33c:

Darum zücken die auch als erstes ihre smartphones und versuchen alles zu fotografieren.

Wenn mit dem Schiessen alles seine Ordnung hat ist das nicht schlimm. Ist nix verwerfliches am Schnupperschiessen. Und wenn man sie nur so bekommt, dann muss man das halt so machen. Sie müssen halt 18 sein und die gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden. Dann sind Fotos kein Problem. Verstecken müssen wir uns wahrlich nicht. 

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