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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen


2nd_Amendment

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vor 4 Stunden schrieb root4y:

Hast es auch nicht verstanden.

Ein Jeder kann doch kaufen was er will, aber dann auch schießen/trainieren gehen.

Wenn du das dann nicht willst, brauchst du auch keine Waffe, Basta.

Dann werde Sammler, aber das ist dann auch schon wieder zu viel was man dafür machen muss.

Es geht um ein Sportgerät, und um nichts anderes.

Übst du den Sport nicht regelmäßig aus, gehe Mikado spielen,..... Ups da gibts ja auch Regeln, blöd für Diejenigen die sie nicht verstehen.

 

Wow, was für ein Vergleich.

Es kann doch jeder kaufen was er will.

Wir sind nicht in der Ostzone.

Wenn ich das so lese scheinst Du das mit "Wir sind nicht in der Ostzone" doch eher zu bedauern.

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vor 3 Stunden schrieb MT80:

Super Vorschlag - warum nicht gleich eine monatliche Zwangsteilnahme??! Die Verbände sind bestimmt dafür...

Nur weil ich 3 Motorräder habe, käme niemand auf die Idee, dass ich alle 8x im Jahr fahren muss. 

Dass Grundkontingentüberschreiter per Gesetz jetzt schon zur Wettkampfteilnahme verpflichtet sind, ist Dir aber schon bewusst?

Es gibt jetzt schon Bedürfnisrichtlinien z.B. des BDS LV4, die diese 50% Regelung drinstehen haben http://www.rsverein.de/content/waffenrecht/beduerfnis/:

Zitat

9. KW und ggf. weitere, mindestens Teilnahme letzte Landesmeisterschaft Kurzwaffe oder vorletzte Deutsche Meisterschaft Kurzwaffe und Teilnahme letzte Deutsche Meisterschaft Kurzwaffe mit jeweils 50 % der bereits vorhandenen Kurzwaffen

Mir ist es lieber, man fixiert jetzt klare Regelungen, als dass man alles schön unklar lässt und solche Gerichte in 2. Instanz dann drastische Verschärfungen lostreten.

Daher wäre ich schon dafür, dass man jetzt auch was in den BMI Referentenentwurf einbringt, der ja derzeit (wieder) in Arbeit ist.

 

 

 

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vor 6 Stunden schrieb root4y:

Vor der Erteilung der ersten WBK sind sie komischerweise immer da.

Danach ist auf einmal Ebbe, keine Zeit blabla.

Wer es nicht schaft mit seinen Waffen ein mal im Monat zu trainieren, der braucht auch keine.

Vorher ist es ja auch gegangen, das man zum Training kommt.

Bei vielen ist eher der habenwollen Faktor im Vordergrund.

 

Und ich habe volles Verständnis für diese Leute. "Haben wollen" ist für mich ein anerkannter Bedürfnisgrund. Es geht keine Gefahr für die inneren Sicherheit von diesen LWB aus. Alles Problem welche die Inhaber einer schwarzen WBK nicht haben.

Bearbeitet von BBF
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vor 6 Stunden schrieb mühli:

Ich bin etwas perplex als Aussenstehender. Wieso hat das Gericht gleich die WBK eingezogen? Eine Ermahnung/Verwarnung bzw. Geldbusse hätten es doch auch getan, aber gleich die WBK einziehen finde in dem Fall zu hart. Blöde Frage, aber wenn man bsp. an 18 Tagen hintereinander oder 18 mal im Monat geschossen hat, muss man im verbleibenden Jahr nicht mehr schiessen, weil Soll/Trainingseinheiten für das Jahr bereits erfüllt wurden? Der Fall zeigt eines für mich, man hat die Waffen auf grüner WBK quasi nur als Leihgabe, die einem wieder weggenommen werden können bei nicht regelmässiger Schützenteilnahme, aber nicht als Eigentum im klassischen Sinne.

Ganz schön teure Leihgabe mitunter, aber Gerichten war es ja immer schon egal, wen sie nackig im Regen stehen lassen...

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vor 21 Minuten schrieb BBF:

"Haben wollen" ist für mich ein anerkannter Bedürfnisgrund.

Genau..deshalb muss man erst Interesse an Sportschießen oder Jagd endecken...sorry...der Gesetzgeber will mit diesem Bedurfnismist regelrecht verar$cht werden.....Also was will ich haben, in welche Disziplin passt es...dann habe ich ein Jahr gesteigertes Interesse am Schießsport und dann wird eingekauft...oder warum werden plötzlich alle Vereine so "überlaufen"....doch wohl nicht weil Schießen die neue Trendsportart ist!

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Mir ist es lieber, man fixiert jetzt klare Regelungen, als dass man alles schön unklar lässt und solche Gerichte in 2. Instanz dann drastische Verschärfungen lostreten.

Daher wäre ich schon dafür, dass man jetzt auch was in den BMI Referentenentwurf einbringt, der ja derzeit (wieder) in Arbeit ist.

damit spielt Du denen so richtig schön in die Hände!

 

 

es reicht vollkommen aus, wenn diese Richter einfach den Inhalt der WaffVwV als das nehmen was es ist: der Wille des Gesetzgebers.

sprich: die Erläuterung/Erklärung/Ausführung, was der Gesetzgeber mit dem WaffG und der AWaffV geregelt haben/sehen will, und in welcher Weise!

 

 

das tun diese Richter aber eben gerade nicht!!! ..... obwohl sie es könnten ..... und mMn auch müssten. auch wenn das nur eine VwV ist.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Dass Grundkontingentüberschreiter per Gesetz jetzt schon zur Wettkampfteilnahme verpflichtet sind, ist Dir aber schon bewusst?

na und, es habe sich bisher noch niemand gemeldet und eine Folter angedroht, wer soll sich denn darum kümmern???

Es gibt Behörden, die finanzieren 1,5 Personen. Die halbe Person macht noch das Bauamt und den Gartenbau mit!

:rolleyes:

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Es gibt jetzt schon Bedürfnisrichtlinien z.B. des BDS LV4, die diese 50% Regelung drinstehen haben http://www.rsverein.de/content/waffenrecht/beduerfnis/:

Zum Startgelder kassieren sicher eine klasse Möglichkeit! ?

 

Nee, im Ernst. Ein als solches gedachtes Anzreizprinzip wie z.B. im Amateurfunk wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar. (Das ist jedenfalls bei den Amis die Motivation für die Unterscheidung zwischen den beiden höheren Lizenzklassen--die Extra bekommt ein paar Frequenzbereiche zusätzlich, als Anreiz und Appell an die Eitelkeit, mehr über Radiotechnik zu lernen, auch was man nicht unbedingt alles des Gelernten selber machen kann oder will.) Das wäre dann aber natürlich leistungsbezogen und mit dem Wunsch, daß möglichst viele die Leistung bringen. Man könnte da vielleicht mit der Verbesserung der Wehrfähigkeit argumentieren. Aber daß jemand krampfhaft seinen ganzen Waffenschrank zu irgendeiner damit erlaubten Disziplin schleppen soll?

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Das Urteil macht sprachlos.

 

Aber warum hat der Kläger nicht einfach eine Bescheinigung des Verbandes/Vereines vorgelegt? 

 

Ein Schießbuch vorzulegen ist immer eine schlechte Idee.

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Ein Gericht hat die Aufgabe den Willen des Gesetzgebers zu deuten, aber nicht umzudeuten! Wenn §14 sagt 12 bzw. 18mal mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, dann lässt sich da nichz2 reininterpretieren, das man mit jeder seiner Waffen oder überhaupt seinen eigenen Waffen jeweils 12/18mal geschossen haben muss. Steht da einfach nicht, weils nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Wenn ein Gericht es mal eben einfach so umdeutet, sich die Befugnisse der Legislative aneignet, dann stellt es das Prinzip der Gewaltenteilung in Frage. Und dafür gibt es einen Namen: Rechtsbeugung! Strafbar nach §339 StGB!  Ist in Diktaturen Gang und Gäbe und wenn das vom Gericht so gemeint war und durchgeht, wissen wir, auf welchem Weg wir uns befinden. 

Morgen ist übrigens Wahl, nur zur Erinnerung! Nutzt das, solange es das noch gibt.

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grundsätzlich nicht die schlechteste Idee, falls das Gericht das Recht in der von mir geschilderten Weise gebeugt hat. Genauere Beurteilung überlasse ich gern den darauf spezialisierten Juristen. 

Warum nur klingt dein Post so vorwurfsvoll/angepisst?

Ich stelle etwas nach der mir bekannten Lage fest und dann kommt so ein, hier fast schon erwartbarer, Post von dir?

Warum ist es hier nicht möglich Erkenntnisse und Gedankengänge zusammenzutragen und dann auf dieser Basis Schlussfolgerungen zu ziehen.

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vor 21 Stunden schrieb root4y:

Ein Jeder kann doch kaufen was er will, aber dann auch schießen/trainieren gehen.

Wenn du das dann nicht willst, brauchst du auch keine Waffe, Basta.

Hallo root4y

 

das kann nicht dein Ernst sein!

Was ist denn so gefährlich an der 5. der 10 oder der 20. Waffe? Warum ist die ERSTE Waffe nicht die gefährlichste?

Es gab eine Zeit, da schoss ich 5 bis 7 mal die Woche, mit bis zu 500 Schuss pro Training. Heute schaffe ich es oft nur einmal im Monat mit weit weniger Mun. Du bist jetzt der Meinung, ich muss alle meine Waffen (es dürften so an die 50 sein) bis auf ganz wenige abgeben? Weil sich mein Trainingspensum arg reduziert hat.

Was machst du, wenn du dir einen komplizierten Bruch der rechten Hand zuziehst? Die Genesung kann schon mal gut und gerne ein halbes Jahr dauern. Du gibst dann deine Waffe ab?! Trainierst ja nicht. Wenn du wieder fit bist und wieder trainierst, kannst du ja gerne wieder von vorne anfangen.

Dein Gedankengang erinnert mich an das "Stockholm Syndrom". Alles schon gesehen. Aber auch bei noch so stark Buckeln, beim noch so niedrigem Kriechen werden die Probanden nicht geschont. Es ist sinnlos. Wenn sowieso verloren wird, dann bitte aufrecht und nicht gebückt.

 

Steven

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vor 38 Minuten schrieb chapmen:

Ich hatte das Stockholm Syndrom und die tollen Zeiten mit dem MP5 Koffer schon wirklich vermisst.

Er hat doch recht. Auch wenn man buckelt und Drangsalierungen angemessen findet - am Ende erwischt es alle, auch die ganz Linientreuen. Das freut mich dann schon fast.

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vor 10 Stunden schrieb sealord37:

 

….. Warum nur klingt dein Post so vorwurfsvoll/angepisst? ….

 

Warum ist es hier nicht möglich Erkenntnisse und Gedankengänge zusammenzutragen und dann auf dieser Basis Schlussfolgerungen zu ziehen.

 

 

Du musst dir den Schuh nicht anziehen!

 

Ich bin nicht von deinen Beiträgen angesäuert sondern von dem der solch eine von vorne herein aussichtslose Sache zu Gericht bringt und dort mit seinen aussichtslosen Argumenten das Bedürfnis aller Sportschützen in Frage stellt!

 

Übrigens: Richter sind "formal" frei in der Entscheidungsfindung. Sie müssen nicht können, Verwaltungsvorschriften anwenden oder eben - wie hier geschehen - völlig außer Acht lassen oder neu definieren!

 

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vor 3 Stunden schrieb Joe07:

 

Du musst dir den Schuh nicht anziehen!

 

Ich bin nicht von deinen Beiträgen angesäuert sondern von dem der solch eine von vorne herein aussichtslose Sache zu Gericht bringt und dort mit seinen aussichtslosen Argumenten das Bedürfnis aller Sportschützen in Frage stellt!

 

Übrigens: Richter sind "formal" frei in der Entscheidungsfindung. Sie müssen nicht können, Verwaltungsvorschriften anwenden oder eben - wie hier geschehen - völlig außer Acht lassen oder neu definieren!

 

Alles gut. Das Gericht hatte aber in einem konkreten Fall zu urteilen, warum es bei der Gelegenheit den Willen des Gesetzgebers in gänzlich anders gelagerten Fällen umdeutet ist trotzdem nicht beantwortet. Bist du Jurist? Ich nicht, aber nach meinem Verständnis trifft hier eine vorsätzliche Rechtsbeugung zu. Und zwar genauso wie es sich die Väter des §339 gedacht haben. Warum hätten soe sonst so einen Paragrafen erfinden müssen. Aber wie gesagt, ich bin erstens kein Jurist und zweitens von der Rechtsstaatlichkeit mancher Vorgänge in diesem Land auch nicht mehr restlos überzeugt.

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Am 25.5.2019 um 12:44 schrieb Anna.Lena:

Es reicht doch ein Schuss pro Monat.

Nein. 

Ich zitiere aus dem Urteilstext:

Zitat

der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben habe, für die er ein Bedürfnis geltend mache. Erforderlich sei, dass für jede Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen werde, so dass die Schießübungen in der notwendigen Regelmäßigkeit mit jeder Waffe absolviert werden müssten.

"Intensiv und mit einer gewissen Dauer" heißt doch nicht "ein Schuss".

In der Regel wird man verlangen, dass wenigstens ein Durchgang für die beantragte Disziplin trainiert wird.

 

Die Behörden können (und tun es hier bei mir auch) hierzu Abgleiche mit den Standbüchern (in denen Schusszahlen und Kaliber vermerkt sind) machen.

Zudem werden die Behörden idR bei Munitionskäufen über Versand angerufen/kontaktiert, sodass die Behörden auch den Munitionsverbrauch eruieren könnten.

Bei Zweifel könnte man auch Munitionsrechnungen vorlegen müssen.

 

Angenommen, man kauft sich ein Ordonannzgewehr K31 für 200 EUR

Dann kommen Folgekosten in Höhe von jährlich 18 x 40 Schuss (30 Schuss im BDS beantragte Disziplin 3106 + 10 Schuss Probe) x 70 Cent = 504 EUR Munikosten zzgl. Standgebühr zzgl. Scheiben zzgl. Fahrtkosten dazu.

Im Sinne des Verbraucherschutzes müsste unter jeder Waffenanzeige stehen, wieviel jährliche Folgekosten man zwingend hat, wenn man die Waffe auch behalten will).

 

Andersrum: Wenn man je besessene Waffe künftig nicht 500-1000 Schuss Munitionsverbrauch nachweisen kann, könnte es eng werden!

 

Achja: Datenschutz, Schutz der Privatsphäre, Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung... hatten für Legalwaffenbesitzer nur geringe Bedeutung, weil ja immer die große Gefahr für die öSuO dagagenstehen...

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 21 Stunden schrieb Philipp:

Wenn du noch mehr kaufen willst... Wenn du "nur" behalten willst?

Ist dasselbe. Beide Gerichte sind sich da absolut einig:

Zitat

Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass Sportschützen ein waffenrechtliches Bedürfnis nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs einer Waffe konkret nachweisen müssen, sondern dass dieses Bedürfnis auch während der gesamten Dauer des Waffenbesitzes bestehen und auf jedes sachlich begründete Verlangen der Behörde nachgewiesen werden muss.

D.h. Du musst das Bedürfnis auch nach dem Waffenkauf weiter jährlich durch entsprechende Trainings und (im Falle Kontingentüberschreitung) auch durch entsprechende Wettkampfteilnahmen legitimieren.

 

Urteilstext im Anhang!

Hessischer_Verwaltungsgerichtshof_4_A_2355-17_Z_LARE190035211.pdf

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