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IGNORED

Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen


2nd_Amendment

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Ich verstehe den Aufruhr nicht - abgesehen vom grundsätzlichen Prinzip "Wer mir an die Waffe(n) will, ist doof!". Wenn ich es über Jahre (!) nicht schaffe, mindestens 1x im Monat oder eben 18x schießen zu gehen, kann ich halt qua Gesetz niemandem erzählen, dass ich Waffen "brauche" (abgesehen davon, dass ich es eben will, aber das zählt halt nicht).

 

Und dann tatsächlich darauf hinzuweisen, dass ich so viele Waffen habe, dass ich die gar nicht mehr alle (regelmäßig) benutzen kann, ist schon mindestens dreist.

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vor einer Stunde schrieb EzLord:

Dass man explizit gezwungen ist seine Sportinstrumente zu nutzen ist nie durch den Gesetzgeber so vorgesehen worden, weil das absurd wäre. An der Nutzung der Sportgeräte erkennt man eben nicht das Bedürfnis diese zu nutzen.

Das ist nicht korrekt. Sonst müsste ich ja beispielsweise kein erweitertes Bedürfnis nachweisen, wenn ich über das Grundkontingent hinausgehe. Es gilt nun halt mal immer noch der Grundsatz, dass nur so viel Waffen im Umlauf sein sollten, wie "unbedingt" notwendig. Das unterscheidet den Schießsport eben grundsätzlich von allen anderen Sportarten. Kann man doof finden, ist aber nun mal so.

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vor 15 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Ich verstehe den Aufruhr nicht

Ich auch nicht

vor 15 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Und dann tatsächlich darauf hinzuweisen, dass ich so viele Waffen habe, dass ich die gar nicht mehr alle (regelmäßig) benutzen kann, ist schon mindestens dreist.

Wirklich?

 

Aber mal im Ernst, was geht dich das an, wie  viele Waffen jemand hat. Das ist doch unerhblich.

 

Bewirb dich als Blockwart, du hast echt die Eignung dafür.

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vor 13 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Nur sagt eben genau die vom Gesetzgeber erlassene Verwaltungsverordnung genau das Gegenteil...wie der Richter in diesem Fall...von dem Schwachsinn mit den 18 Trainings mit jeder Waffe wollen wir da gar nicht erst anfangen

 

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vor 6 Stunden schrieb callahan44er:

Mein Reden! Meinen einige immer besser zu wissen unter dem Motto was soll schon passieren!

Von dem ein oder anderen wurde hier auch gefordert einen Nachweis zu erbringen ob sie aktiv sind. Hat die Behörde genau so vom Verein bekommen. Schütze ist aktiv, fertig!

Bei der Sprengpappenverlängerung wollte die Behörde hier auch wissen wie oft geschossen wurde.........ohne Worte.

Dem ist nichts hinzu zu fügen!

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vor 5 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das ist nicht korrekt. Sonst müsste ich ja beispielsweise kein erweitertes Bedürfnis nachweisen, wenn ich über das Grundkontingent hinausgehe.

Deine Ansicht zu dem Thema ist nicht korrekt. Auch dieses Bedürfnis ist nicht an das Schießen gebunden, sondern an die Teilnahme an Wettkämpfen. Es gibt hier im Übrigen auch keine festgesetzte Anzahl an Wettkämpfen oder die Platzierung. Geh und werd überall Letzter, lass dich beim IPSC disqualifizieren indem du Handhabungsfehler in deine Routine einbaust und du nimmst sogar ohne Schussabgabe an Wettkämpfen teil. Das Bedürfnis muss(!) man dir trotzdem zuerkennen, da du es über die Teilnahme an Wettkämpfen begründest.

 

Das Schießen an sich ist nicht der bedürfnisbegründende Faktor. Das sieht eigentlich jeder, der aktiver Schütze ist und gerade jene, die auch in höheren Wettbewerben mitspielen. Da sind so einige bei die 80% ihres Trainings mit Trockenübungen verbringen und sich sonst körperlich im Fitnessstudio für den Sport in Form bringen. Das eigentliche Schießen ist vielleicht 2% der Zeit, verglichen mit den Stunden die man in diesen Sport abseits von der Bahn investiert hat.

 

Dass Schießen Sport ist wird durch die Gemeinnützigkeit der Fördervereine belegt.

 

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb EzLord:

Deine Ansicht zu dem Thema ist nicht korrekt.

Ja, du hast Recht.

 

Aber ich gehe mal davon aus, dass jemand, der es nicht schafft, öfter als 11x im Jahr schießen zu gehen, auch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

 

Wenn das der Fall ist, hätten wir doch folgendes:

 

1) Das Bedürfnis, über das Grundkontingent hinaus zu gehen, entfällt nach 14.3 WaffVwV ("Ein Widerruf einer Erlaubnis, das Grundkontingent zu überschreiten, kommt in Betracht, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erkennbar dauerhaft nicht mehr erfüllt sind.").

 

2) Das verbleibende Bedürfnis, überhaupt Schusswaffen zu besitzen, richtet sich dann nach 4.4 WaffVwV nach den gleichen Grundsätzen wie für die Ersterteilung ("Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.").

 

Wo liege ich nun falsch?

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vor 5 Stunden schrieb Königstiger:

 Was ist denn eine "long räinsch" Büchse ?

Geht die etwa kaputt wenn man "short räinsch" damit schießt?

Auch nicht mehr als auf längere Distanzen, aber es macht vielleicht keinen Sinn. Nimm mal an, jemand habe daheim nur 100 oder 200 Meter zur Verfügung und gehe ein paar Mal pro Jahr auf Wettkämpfen oder zum Spaß auf längere Stände. Da ist es doch nicht unlogisch, daheim mit einem ähnlichen KK-Gewehr zu üben, und dann halt wenn eine längere Bahn zur Verfügung steht z.B. die Creedmoor rauszunehmen. Einerseits aus Kostengründen, andererseits weil die Flugbahn der windschnittigen Creedmoor auf 100 Meter einfach langweilig gerade ist, so daß man nicht viel Übung fürs Geld bekommt. Es gibt ja z.B. mit genau dieser Überlegung dahinter das Ruger PR in einer KK-Variante zum billigen und einfachen Üben. Bei Magnum-Kalibern trifft das noch mehr zu.

 

Bei mir kommt z.B. auch die Wettbewerbsflinte nicht oft raus, die ich eigentlich nur für 3Gun (oder gelegentlich Pistole/Flinte-Matches nach Hausregeln) verwende. Daß ich damit ganz OK treffe, weiß ich, die Wirkung der verschiedenen Chokes auch. Damit reduziert sich das Problem bei 3Gun wesentlich auf das schnelle Nachladen, und das kann man sinnigerweise daheim mit Inertpatronen üben.

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vor 6 Stunden schrieb EzLord:

lass dich beim IPSC disqualifizieren indem du Handhabungsfehler in deine Routine einbaust

Lieber RO, guck auf mich, aber sag bitte noch nicht "load and make ready"... ?

 

Chuck Norris macht das so und wird trotzdem Erster, trotz DQ ohne Schußabgabe!

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 3 Stunden schrieb Der Großkalibrige:

Freunde, ein paar Gedankenspiele:

 

1. Es gibt Wechselläufe für Kurzwaffen. Die müssten dann wohl auch (alle) 12/18x mitbewegt werden...

 

2. Es gibt Behörden, die sagen: Lauf = den Schusswaffen gleichgestellte Teile ------> könnte eng werden im <200kg B-Schrank. Mit einem Dan Wesson Set alleine könnte ein Kontingentsschütze demnach schon fast 5 "Waffen" überschreiten.

Ist absurt, aber:

Kurze Korrektur:

1) Nein, weil die sind bedürfnisfrei erworben

2)Das können sie seit der letzten Revision des Waffengesetzes nicht mehr behaupten. Das wurde auch für B Tresore im Gesetzgebungsprozess eindeutig definiert.

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Zum Thema:

0815-Sportschütze mit

2×KW

3×SLB

VSRF

4×Gelb 

Also 10 Waffen.

7 Wochen Urlaub im Jahr und 3 Wochen krank. 1 Monat schafft man es dann einfach nicht zum Training.

180 ×Schießen also. Pro Besuch 3 Waffen in der Nutzung. Braucht man also 1.5 Standbesuche pro Woche wenn man gesund und nicht in Urlaub ist. Jetzt rechnet mal noch Dienstreisen und dann viel Spaß!

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vor 17 Minuten schrieb Königstiger:

Was nicht wirklich viel ist.

Ja, aber nur wenn man das beruflich und familiär hinbekommt. Nicht jeder wohnt direkt neben oder sogar im Schießstand. Geschweige denn hat jeder Schießstand solche Öffnungszeiten, dass das immer umsetzbar ist. Oder er ist x Tage/Wochenenden im Jahr für Meisterschaften diverser Ausrichter gesperrt usw.

 

Gruß

 

Stefan

 

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vor 2 Stunden schrieb kulli:

2)Das können sie seit der letzten Revision des Waffengesetzes nicht mehr behaupten. Das wurde auch für B Tresore im Gesetzgebungsprozess eindeutig definiert.

Doch, klar können sie es behaupten. Und dann stimmt ihnen ein Richter zu und setzt fest, dass eine Revision gegen seinen Beschluss unzulässig ist. Und dann?

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vor 11 Stunden schrieb Steam:

und eines Rechtsstaates unwürdig

Du gehst offenbar davon aus, daß D. ein Rechtsstaat ist. Dann kann ich deine Empörung und auch die ernsthafte Diskussion und Bewertung des Gerichtsurteils hier im Forum gut verstehen.

Aber nimm doch einfach mal kurzzeitig als Gedankenexperiment an, das D. nur eine "Rechtsstaatsfiktion" ist und suche nach Hinweisen hierfür. Wie es z.B. diese Jungs tun:

https://www.freitag.de/autoren/rainer-kahni/deutschland-ist-kein-rechtsstaat

Der "180 Grad, 80%-Ansatz" hilft, Dinge wie dieses Gerichtsurteil gelassener zu sehen. D.h. wenn man bei den wichtigen Behauptungen der Politik das Gegenteil vermutet (180 Grad) und nach Hinweisen für diese Vermutung sucht, trifft man in 80% der Fälle "ins Schwarze", um bei der Schützensprache zu bleiben.

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Das Urteil kommt gerade recht, um es vor der Politik auszubreiten und zu erklären, welch seltsame Auswüchse da auf Sportschützen zukommen, wenn man das Gesetz nicht etwas klarer und den Schützen gegenüber fairer ausformuliert. Der Referentenentwurf soll ja nun erst im Herbst kommen, also können auch wir und nicht nur die Messertrageverbotsfraktion da weitere Forderungen nachlegen!

 

Ansonsten: Ein Schiessbuch zu führen, ist natürlich gut. Allerdings müsste in dem Fall auch belegt werden, wieviel Schuss mit welcher Waffe gemacht wurden (manche Behörden sollen ja der Meinung sein, als Training gilt nur, wenn man eine Disziplin runtergeschossen hat). Das Problem dabei ist: Auch die Schießstandbesitzer müssen Buch führen. Deren Bücher werden von der Behörde oft eingefordert zur Einsichtnahme. Es sind schon Schießbücher mit den Standbüchern abgeglichen worden. Für die Standbetreiber ist es u.U. ungünstig, besonders viele Schußzahlen oder sehr viele verschiedene Kaliber zu listen, weil dann Schussfänge umso schneller erneuert werden, v.a. wenn viele unterschiedlichen Kaliber ins Spiel kommen. Andererseits müsste ja nun jeder Sportschütze bei jedem Training möglichst viele Waffen/Kaliber einsetzen - da droht neues Ungemach! Diskrepanzen könnten dann in Zukunft böse enden: für Schütze wie Standbetreiber!

 

Insofern sollten auch die Verbände hier für faire Regelungen im neuen Referentenentwurf sorgen und - einmal mehr  sei es gesagt - ggf. einzelne Schützen v.a. wenn es in die 2. Instanz geht, im eigenen Interesse anwaltlich beraten/begleiten, weil uns sonst solche Urteile regelmäßig und fatal vor die Füße fallen.

 

 

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Ansonsten: Ein Schiessbuch zu führen, ist natürlich gut. Allerdings müsste in dem Fall auch belegt werden, wieviel Schuss mit welcher Waffe gemacht wurden (manche Behörden sollen ja der Meinung sein, als Training gilt nur, wenn man eine Disziplin runtergeschossen hat). Das Problem dabei ist: Auch die Schießstandbesitzer müssen Buch führen. Deren Bücher werden von der Behörde oft eingefordert zur Einsichtnahme. Es sind schon Schießbücher mit den Standbüchern abgeglichen worden. Für die Standbetreiber ist es u.U. ungünstig, besonders viele Schußzahlen oder sehr viele verschiedene Kaliber zu listen, weil dann Schussfänge umso schneller erneuert werden, v.a. wenn viele unterschiedlichen Kaliber ins Spiel kommen. Andererseits müsste ja nun jeder Sportschütze bei jedem Training möglichst viele Waffen/Kaliber einsetzen - da droht neues Ungemach! Diskrepanzen könnten dann in Zukunft böse enden: für Schütze wie Standbetreiber!

Du möchtest die Rechtsgrundlage und die Vorgaben der Ausführung benennen. Denn ich behaupte Datensparsamkeit ist möglich.

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vor 2 Stunden schrieb Stefan Klein:

Ja, aber nur wenn man das beruflich und familiär hinbekommt. Nicht jeder wohnt direkt neben oder sogar im Schießstand. Geschweige denn hat jeder Schießstand solche Öffnungszeiten, dass das immer umsetzbar ist.

Vor der Erteilung der ersten WBK sind sie komischerweise immer da.

Danach ist auf einmal Ebbe, keine Zeit blabla.

Wer es nicht schaft mit seinen Waffen ein mal im Monat zu trainieren, der braucht auch keine.

Vorher ist es ja auch gegangen, das man zum Training kommt.

Bei vielen ist eher der habenwollen Faktor im Vordergrund.

 

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vor 2 Minuten schrieb root4y:

Wer es nicht schaft mit seinen Waffen ein mal im Monat zu trainieren, der braucht auch keine.

In einem Forum in welchem sich Legalwaffenbesitzer zusammenfinden um ihren Sport, ihr Hobby und ihre Leidenschaft zu diskutieren, rennen solche Leute rum. Wahnsinn. Hier in Deutschland muss sich eine Regierung wirklich keine Sorgen über einen Wandel machen, in jeder Bewegung finden sich stets die Blockwarte, die Denunzianten und Systemlinge, die Rechte für vom Staat gnädig vergebene Privilegien halten und diese anderen vorenthalten wollen.

 

Zitat

Bei vielen ist eher der habenwollen Faktor im Vordergrund.

Und daran ist nichts verwerflich, anmaßend oder überhaupt schlecht. Hier hat letztens jemand gefragt ob er sich ein halbautomatisches HK21 kaufen sollte. Sicher nicht um damit neue Präzisionsrekorde aufzustellen. Einfach so weil er es haben wollte und das Geld dafür erarbeitet hatte. Sowas darf natürlich nicht sein. Wer braucht auch einen Porsche, wenn es ein Trabant genau so tut?

 

Leute wie du, meine Güte ...

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@BBF: Ich will das ja gerade nicht, dass man solche Daten erheben und sich so kontrollieren lassen muss! Nur unter Beachtung dieser neuen Rechtssprechung wäre das künftig tatsächlich gefordert.

 

Mein Vorschlag wäre einfach, klar in der AWaffV zu definieren, was regelmäßiges Training ist. Z.B. 12 x/Jahr, egal mit welchen Waffen. Für Grundkontingentüberschreiter wären darüberhinaus jährliche Wettkampfteilnahmen zu fordern, z.B. mit 50% des HA-Bestandes.

Nicht mit jeder Waffe/jedem Wechselsystem/jedem Lauf/Kaliber. Und ohne invasive Schusszahlkontrollen...

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